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   BVerwG, 04.10.2012 - 8 B 92.11   

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BVerwG, 04.10.2012 - 8 B 92.11 (https://dejure.org/2012,33309)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.2012 - 8 B 92.11 (https://dejure.org/2012,33309)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - 8 B 92.11 (https://dejure.org/2012,33309)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 65 Abs 2 VwGO
    Voraussetzungen an eine notwendige Beiladung

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 S. 1 VwGO) durch aktenwidrige Tatsachenfeststellungen in einem Urteil

  • rewis.io

    Voraussetzungen an eine notwendige Beiladung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 S. 1 VwGO ) durch aktenwidrige Tatsachenfeststellungen in einem Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 88.10

    Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz als Verfahrensfehler

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 8 B 92.11
    Die Grenzen der "Freiheit" des Gerichts sind erst dann überschritten, wenn es entweder seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - BVerwG 8 B 88.10 - juris und vom 28. März 2012 - BVerwG 8 B 76.11 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 8 B 76.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verfahrensfehler; Verfahrensrüge;

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 8 B 92.11
    Die Grenzen der "Freiheit" des Gerichts sind erst dann überschritten, wenn es entweder seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - BVerwG 8 B 88.10 - juris und vom 28. März 2012 - BVerwG 8 B 76.11 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 12.08.1981 - 7 B 195.80

    Universitätsgremium - Kosistorium - Feststellung der Unwirksamkeit einer Wahl -

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 8 B 92.11
    Dies wäre dann der Fall, wenn die mit der Klage begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte des beizuladenden Dritten gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. August 1981 - BVerwG 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60 und vom 23. September 1988 - BVerwG 7 B 150.88 - BVerwGE 80, 228 = Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 93).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 8 B 92.11
    Eine Verletzung des Gebots, den Beteiligtenvortrag zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, kann deshalb nur dann angenommen werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt (stRspr; BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerwG, 23.09.1988 - 7 B 150.88

    Revisionsverfahren - Dispensierung - Begründungszwang bei Zurückweisung von

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 8 B 92.11
    Dies wäre dann der Fall, wenn die mit der Klage begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte des beizuladenden Dritten gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. August 1981 - BVerwG 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60 und vom 23. September 1988 - BVerwG 7 B 150.88 - BVerwGE 80, 228 = Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 93).
  • VG Freiburg, 20.08.2019 - 4 K 2530/19

    Umfang des Informationsanspruchs nach § 2 VIG

    Dies ist dann der Fall, wenn die Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Dritten gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwG, Beschl. v. 04.10.2012 - 8 B 92.11 -, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2016 - 4 B 860/15

    Untersagung der Sportwettvermittlung wegen strukturellen Vollzugsdefizits nicht

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.7.2013 - 4 C 1.13 -, juris, Rn. 7, und vom 4.10.2012 - 8 B 92.11 -, juris, Rn. 18, sowie Urteil vom 19.1.1984 - 3 C 88.82 -, Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49 S. 12 = juris, Rn. 32; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 8.2.1980 - 1 B 1404.79 -, juris, Rn. 10.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1663/11

    Lärmbelästigung durch Vogelabwehrgeräte

    Die Beiladung ist notwendig, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden, oder anders gewendet, wenn die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (BVerwG, Beschl. v. 29.07.2013 - 4 C 1.13 - juris; Beschl. v. 04.10.2012 - 8 B 92.11 - juris; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 11 LA 24/16

    Bestimmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Live-Abschnittswette; Live-Ereigniswette;

    Dies ist dann gegeben, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte oder Rechtsverhältnisse Dritter gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwG, Beschl. v. 29.7.2013 - BVerwG 4 C 1.13 -, juris, Rn. 7, v. 4.10.2012 - BVerwG 8 B 92.11 -, juris, Rn. 18, und v. 7.2.2011 - BVerwG 6 C 11.10 -, juris, Rn. 2, jeweils m. w. N.; Kintz, in: Posser/Wolff, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 65, Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2021 - 2 O 20/21

    Beiladung einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Träger ein

    Dies ist nur dann der Fall, wenn die mit der Klage bzw. dem Antrag begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte des beizuladenden Dritten gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 8 B 92.11 - juris Rn. 18, m.w.N.).
  • VG Neustadt, 12.11.2019 - 5 K 1054/19

    Beiladung eines Nachbarn im Baurechtsstreit des Bauherrn gegen die Baubehörde

    Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig und unmittelbar in Rechte der Dritten eingegriffen wird, d.h. ihre Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (s. z.B. BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 6 VR 5/07 -, NVwZ 2007, 1207 und Beschluss vom 04. Oktober 2012 - 8 B 92.11 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04. Juli 2018 - 8 E 10238/18.OVG -, juris) oder anders gewendet, wenn die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 6 C 21.12 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01. Dezember 2017 - 13 E 479/17 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2016 - 11 OB 133/16

    Einfache Beiladung; Beiladung; notwendige Beiladung; Sportwette; Veranstaltung;

    Dies ist dann gegeben, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte oder Rechtsverhältnisse Dritter gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwG, Beschl. v. 29.7.2013 - 4 C 1.13 -, juris, Rdnr. 7, v. 4.10.2012 - 8 B 92.11 -, juris, Rdnr. 18, und v. 7.2.2011 - 6 C 11.10 -, juris, Rdnr. 2, jeweils m. w. N.; Kintz, in: Posser/Wolff, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 65, Rdnr. 11).
  • VG Freiburg, 10.02.2022 - 10 K 1559/21

    Beiladung bei Untersagung einer Wettvermittlungsstelle

    Dies ist dann gegeben, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte oder Rechtsverhältnisse Dritter gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.07.2013 - 4 C 1.13 -, juris Rn. 7, vom 04.10.2012 - 8 B 92.11 -, juris Rn. 18, und vom 07.02.2011 - 6 C 11.10 -, juris Rn. 2, jeweils m. w. N.; Kintz, in: Posser/Wolff, VwGO, 59. Ed. Stand: 1.10.2021, § 65 Rn. 11).
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