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   BSG, 13.08.1996 - 8 BKn 4/95   

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https://dejure.org/1996,14269
BSG, 13.08.1996 - 8 BKn 4/95 (https://dejure.org/1996,14269)
BSG, Entscheidung vom 13.08.1996 - 8 BKn 4/95 (https://dejure.org/1996,14269)
BSG, Entscheidung vom 13. August 1996 - 8 BKn 4/95 (https://dejure.org/1996,14269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Vertriebener - Notwendigkeit der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens - Zweistufigkeit des Verwaltungsverfahrens - Prüfung der Aussiedlereigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.07.1994 - 9 B 288.94

    Vertriebene - Härtefall - Aufnahmebescheid - Bleiberecht nach

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 8 BKn 4/95
    Das Gesetz geht dabei davon aus, daß es den Betroffenen wegen der veränderten politischen Verhältnisse in den Ostvertreibungsgebieten regelmäßig zuzumuten ist, bis zum Abschluß des Aufnahmeverfahrens in den Vertreibungsgebieten zu bleiben (vgl Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines AAG, BT-Drucks 11/6937 S 5; BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1994, BVerwGE 95, 311, 317 [BVerwG 19.04.1994 - 9 C 20/93]; BVerwG, Beschluß vom 11. Juli 1994, 9 B 288/94; Buchholz 412.3 § 27b BVFG Nr. 1).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 8 BKn 4/95
    Das Gesetz geht dabei davon aus, daß es den Betroffenen wegen der veränderten politischen Verhältnisse in den Ostvertreibungsgebieten regelmäßig zuzumuten ist, bis zum Abschluß des Aufnahmeverfahrens in den Vertreibungsgebieten zu bleiben (vgl Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines AAG, BT-Drucks 11/6937 S 5; BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1994, BVerwGE 95, 311, 317 [BVerwG 19.04.1994 - 9 C 20/93]; BVerwG, Beschluß vom 11. Juli 1994, 9 B 288/94; Buchholz 412.3 § 27b BVFG Nr. 1).
  • BSG, 23.06.1999 - B 5 RJ 44/98 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedlerstatus - nichtdeutscher Ehegatte -

    Denn § 1 Buchst a FRG knüpft nach seinem eindeutigen Wortlaut wie auch nach seinem Sinn und Zweck an die bereits erfolgte Anerkennung an (BSG Beschluß des Großen Senats vom 6. Dezember 1979 - GS 1/79 - BSGE 49, 175, 181 = SozR 5050 § 15 Nr. 13 S 37; Urteil vom 11. August 1983 - 5a RKn 15/82 - SozR 2200 § 1290 Nr. 17; Beschluß vom 13. August 1996 - 8 BKn 4/95 - nicht veröffentlicht; zur Feststellungswirkung der Anerkennung vgl auch BVerwG Urteil vom 20. Oktober 1987 - 9 C 55/86 - BVerwGE 78, 139, 144).
  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 39/98 R

    Rechtsänderungen des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes für

    Der Nachweis der Voraussetzungen nach § 1 Buchst a FRG wird seit dem 1. Januar 1993 allein durch eine Bescheinigung nach § 15 BVFG geführt (vgl dazu allgemein Bundessozialgericht - Großer Senat - BSGE 49, 175, 181 = SozR 5050 § 15 Nr. 13; SozR 2200 § 1290 Nr. 17; Beschluß vom 13. August 1996 - 8 BKn 4/95 - zur Feststellungswirkung der Anerkennung vgl auch BVerwGE 78, 139, 144; vgl auch BSG, Urteil vom 23. Juni 1999 - B 5 RJ 44/98 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; LVA Oberfranken und Mittelfranken, MittLVA Oberfr 1993, 133; Spegel, MittLVA Württ 1994, 325).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2009 - L 3 R 220/08

    Rentenversicherung

    Dabei kann offen bleiben, ob die Anerkennung gemäß dem Wortlaut des § 1 Buchstabe a FRG bereits erfolgt sein muss (so wohl BSG, Urteil vom 13.08.1996 - 8 BKn 4/95 -) oder es jedenfalls dann, wenn eine isolierte, d.h. von der Anerkennung rentenrechtlicher Zeiten unabhängige Feststellung der Vertriebenen- oder Spätaussiedlereigenschaft nicht zulässig ist, ausreicht, dass die für eine solche Anerkennung notwendigen Voraussetzungen vorliegen, die Klägerin also einen Anspruch auf Anerkennung hat; denn weder ist die Klägerin als Spätaussiedlerin oder Vertriebene anerkannt, noch ist sie als Spätaussiedlerin oder Vertriebene anzusehen.
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