Rechtsprechung
   BSG, 09.12.1997 - 8 BKn 9/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6593
BSG, 09.12.1997 - 8 BKn 9/97 (https://dejure.org/1997,6593)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1997 - 8 BKn 9/97 (https://dejure.org/1997,6593)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1997 - 8 BKn 9/97 (https://dejure.org/1997,6593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von sogenannter Geschiedenen-Witwenrente - Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Zeiten notwendiger Kindererziehung (zwei Söhne) - Einzelfallbezogene Feststellung der Unterhaltsbedürftigkeit einer erwerbstätigen Witwe (z.B. aus Billigkeitsgründen) ...

  • Judicialis

    SGG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbilligkeit der Einkommensanrechnung bei der Feststellung der Unterhaltsbedürftigkeit für die Geschiedenenwitwenrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.11.1970 - 12 RJ 524/68
    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 8 BKn 9/97
    Die Beschwerdeführerin (Klägerin) beruft sich auf eine Abweichung des LSG vom Urteil des BSG vom 25. November 1970 - 12 RJ 524/68 - (FamRZ 1971, 90), das durch das Urteil des Senats vom 30. September 1996 - 8 RKn 17/95 - bestätigt worden sei.

    Wie die Beschwerdeführerin zutreffend darlegt, gilt nach ständiger Rechtsprechung des BSG zum Unterhaltsanspruch nach § 58 Ehegesetz (EheG) allgemein, daß die geschiedene Frau trotz Einkünften aus eigener Erwerbstätigkeit unterhaltsbedürftig ist, wenn der auf Unterhalt in Anspruch genommene frühere Ehemann sie billigerweise auf diese Einkünfte nicht verweisen könnte (BSG vom 22. März 1968, SozR Nr. 42 zu § 1265 Reichsversicherungsordnung ; 25. September 1969, SozR Nr. 52 zu § 1265 RVO; 25. November 1970 aaO; Senatsurteil vom 30. September 1996 aaO mwN).

    Ob eine geschiedene Frau trotz eigenen Erwerbseinkommens im Verhältnis zum Versicherten unterhaltsbedürftig ist, weil der Versicherte sie billigerweise nicht auf die betreffenden Erträgnisse verweisen darf, ist dieser Rechtsprechung zufolge nach den gesamten Umständen des jeweiligen Falles zu beurteilen; dabei hat das BSG dem Gedanken der Billigkeit als Voraussetzung der Zumutbarkeit besonders dann Rechnung getragen, wenn die geschiedene Frau aus Not wegen ausgebliebener Unterhaltsleistungen des Versicherten gearbeitet hat (so auch im Fall des Urteils vom 25. November 1970 aaO).

  • BSG, 30.09.1996 - 8 RKn 17/95

    Anspruch auf eine Geschiedenenwitwenrente - Erklärung eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 8 BKn 9/97
    Die Beschwerdeführerin (Klägerin) beruft sich auf eine Abweichung des LSG vom Urteil des BSG vom 25. November 1970 - 12 RJ 524/68 - (FamRZ 1971, 90), das durch das Urteil des Senats vom 30. September 1996 - 8 RKn 17/95 - bestätigt worden sei.

    Wie die Beschwerdeführerin zutreffend darlegt, gilt nach ständiger Rechtsprechung des BSG zum Unterhaltsanspruch nach § 58 Ehegesetz (EheG) allgemein, daß die geschiedene Frau trotz Einkünften aus eigener Erwerbstätigkeit unterhaltsbedürftig ist, wenn der auf Unterhalt in Anspruch genommene frühere Ehemann sie billigerweise auf diese Einkünfte nicht verweisen könnte (BSG vom 22. März 1968, SozR Nr. 42 zu § 1265 Reichsversicherungsordnung ; 25. September 1969, SozR Nr. 52 zu § 1265 RVO; 25. November 1970 aaO; Senatsurteil vom 30. September 1996 aaO mwN).

    Einen solchen Rechtssatz hat das BSG - auch in den Urteilen vom 25. November 1970 und 30. September 1996 aaO - nicht aufgestellt.

  • BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91

    Erledigung der Hauptsache infolge Rechtsänderung, Kostenentscheidung

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 8 BKn 9/97
    Die Kostenentscheidung beruht - auch hinsichtlich der Beigeladenen (s zum Ermessen des Gerichts bei der Kostenentscheidung nach § 193 SGG: BSG vom 24. Mai 1991, SozR 3-1500 § 193 Nr. 2 S 3; vgl § 162 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung) - auf der entsprechenden Anwendung des § 193 SGG.
  • BSG, 31.05.1967 - 12 RJ 406/62

    Unterhalt der geschiedenen Frau - Unterhaltsbemessung - Leistungen der

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 8 BKn 9/97
    Wenn nämlich - wie im Falle der Klägerin - die minderjährigen Kinder anderweit untergebracht sind, ist die Verweisung auf das erzielte Arbeitseinkommen nicht unbillig (BSG vom 25. September 1969 aaO S Aa 67 unter Hinweis auf BSG vom 31. Mai 1967, BSGE 26, 293 ).
  • BSG, 10.03.1998 - B 8 KN 4/98 B

    Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde, Statthaftigkeit der Gegenvorstellung

    Die Gegenvorstellung der Klägerin gegen den Beschluß des Senats vom 9. Dezember 1997 - 8 BKn 9/97 - wird verworfen.

    Der Beschluß des Senats vom 9. Dezember 1997 - 8 BKn 9/97 - womit die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG) vom 13. März 1997 zurückgewiesen wird, ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - L 3 R 975/07

    Geschiedenenwitwenrente; Unterhaltsverzicht; Sittenwidrigkeit

    Die Klägerin müsse sich billigerweise auf die Erwerbseinkünfte verweisen lassen, weil nicht davon auszugehen sei, dass die von ihr verrichtete Tätigkeit lediglich wegen der Notlage aufgrund ausbleibender Unterhaltszahlungen erzwungen sei und deshalb eine Anrechnung unbillig wäre (BSG, Beschluss vom 09. Dezember 1997, 8 BKN 9/97, veröffentlicht in juris).
  • LSG Saarland, 22.07.2005 - L 7 RJ 7/04

    Geschiedenenwitwenrente - Anspruch - Unterhaltsverzicht - deklaratorischen

    Vielmehr hat nach der gefestigten Rechtsprechung (BSG, Urteile vom 08.09.1993 - 5 RJ 8/93 -, vom 16.06.1994 - 13 RJ 23/93 -, vom 26.08.1994 - 13 RJ 15/94 -, vom 30.09.1996 - 8 RKn 17/95 -, Beschluss vom 09.12.1997 - 8 BKn 9/97 -, ebenso zuletzt: LSG Berlin, Urteil vom 31.10.2002 - L 8 RJ 90/00 - sowie im Ergebnis: Urteil des Senates vom 21.11.2003 - L 7 RJ 57/03 -) der Unterhaltsverzicht nur dann deklaratorischen Charakter, wenn.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht