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   BSG, 30.10.1990 - 8 BKnU 6/90   

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BSG, 30.10.1990 - 8 BKnU 6/90 (https://dejure.org/1990,25023)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1990 - 8 BKnU 6/90 (https://dejure.org/1990,25023)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1990 - 8 BKnU 6/90 (https://dejure.org/1990,25023)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.05.1984 - 5a RKnU 2/83

    Auslegung des Offenkundigkeitsbegriffs - Offenkundigkeitsbegriff - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 30.10.1990 - 8 BKnU 6/90
    Für die Beantwortung der Frage, wann eine Offenkundigkeit iS von § 589 Abs. 2 der RVO vorliegt, hat das BSG eine große Anzahl von Rechtsfragen bereits geklärt (vgl zB BSG vom 29.5.1984 - 5a RKnU 2/83 = SozR 2200 § 589 Nr. 7).2.
  • BSG, 14.02.2006 - B 9a SB 22/05 B

    Zurückverweisung an die Vorinstanz im sozialgerichtlichen Verfahren, Fehlen von

    Jedenfalls dann, wenn vor dem Termin auf eine eindeutige Anfrage des Gerichts unter Hinweis auf das bisherige schriftsätzliche Vorbringen keine entsprechende Antwort folgt, ist auch von einem nicht rechtskundig vertretenen Beteiligten zu erwarten, dass er in der mündlichen Verhandlung zumindest deutlich macht, er halte unter Bezugnahme auf früher gestellte Beweisanträge eine weitere Sachverhaltsaufklärung für erforderlich (vgl Beschlüsse des BSG vom 14. Dezember 1989 - 2 BU 204/89; vom 30. Oktober 1990 - 8 BKnU 6/90; vom 30. März 1999 - B 9 VJ 1/98 B, alle JURIS).
  • BSG, 18.12.1997 - 5 BH (J) 14/97

    Verhinderung von Senatsmitgliedern beim Unterschreiben des Urteils

    Nach der Rechtsprechung des BSG liegt indessen ein Beweisantrag, der für eine Zulassung der Revision bedeutsam werden kann, nur dann vor, wenn ein derartiger Beweisantrag in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt und in prozeßordnungsgerechter Weise formuliert worden ist; eine bloße Anregung zu weiteren Ermittlungen von Amts wegen reicht nicht aus (vgl BSG, Beschlüsse vom 15. Februar 1988, 9/9a BV 196/87 - SozR 1500 § 160 Nr. 64, vom 30. Oktober 1990, 8 BKnU 6/90, und vom 24. Mai 1993, 9 BV 26/93 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, sowie BVerfG, Beschluß vom 19. Februar 1992, 1 BvR 1935/91 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 6).
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