Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.03.2009 - 8 BV 07.496   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4429
VGH Bayern, 03.03.2009 - 8 BV 07.496 (https://dejure.org/2009,4429)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.03.2009 - 8 BV 07.496 (https://dejure.org/2009,4429)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. März 2009 - 8 BV 07.496 (https://dejure.org/2009,4429)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anordnung des Ruhens einer Privatpilotenlizenz

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Keine Zuverlässigkeitsüberprüfung für bestehende Privatpilotenlizenzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung des Ruhens einer Privatpilotenlizenz und die Einziehung eines Luftfahrerscheins i.R.e. Berufung; Anfechtungsklage gegen den Widerruf einer luftverkehrsrechtlichen Erlaubnis nach § 4 Abs. 3 Luftverkehrsgesetz (LuftVG); Anwendbarkeit einer Widerrufsermächtigung ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs... . 1; ; LuftVG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; LuftVG § 4 Abs. 3; ; LuftSiG § 7; ; LuftVZO i.d.F. der Bek. v. 27.3.1999 § 24 Abs. 2; ; LuftVZO i.d.F. der Bek. v. 27.3.1999 § 24c Abs. 2; ; LuftVZO i.d.F. der Bek. v. 27.3.1999 § 29 Abs. 1; ; LuftVZO i.d.F. der Bek. v. 27.3.1999 § 29 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Keine Zuverlässigkeitsüberprüfung für bestehende Privatpilotenlizenzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Zuverlässigkeitsüberprüfung für bestehende Privatpilotenlizenzen

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Keine Zuverlässigkeitsüberprüfung für bestehende Privatpilotenlizenzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Zuverlässigkeitsüberprüfung für bestehende Privatpilotenlizenzen - Neuregelung umfasst nicht bestehende Privatpilotenlizenzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 734
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Darmstadt, 27.06.2007 - 5 E 1495/06

    Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2009 - 8 BV 07.496
    Für eine uneingeschränkte Anwendbarkeit der Widerrufsermächtigung auch auf diese "Altfälle" werden insbesondere systematische Gründe und der Sinn und Zweck des Luftsicherheitsgesetzes mit der darin geregelten Zuverlässigkeitsüberprüfung der Luftfahrer im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG angeführt (vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen vom 27.3.2006 20 B 1985/05 - juris - OVG Rheinland-Pfalz vom 5.2.2008 Az. 8 B 10001/8 - juris - RdNr. 15; VG Darmstadt Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht vom 27.6.2007 5 E 1495/06 - juris - RdNrn. 17 ff. mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen).

    Gegen eine (nur) am Wortlaut orientierte Auslegung wird im Wesentlichen eingewandt, dass diese "zu kurz greife" und verkenne, dass § 4 Abs. 3 LuftVG zur Vermeidung einer luftverkehrsrechtlichen Regelungslücke und zur effektiven Erreichung des vom Gesetzgeber des Luftsicherheitsgesetzes beabsichtigten Sicherheitsniveaus zwingend auch auf Fälle wie den des Klägers anzuwenden sei (vgl. Stellungnahme des Beklagten vom 2.2.2009, Bl. 119 ff. der Gerichtsakte, unter Bezugnahme auf VG Darmstadt vom 27.6.2007 a.a.O. RdNrn. 18 ff. m.w.N.).

    1.2.2.2.1 So liefert der Hinweis, auch nach der allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Widerrufsbestimmung des Art. 49 BayVwVfG könne durch eine erfolgte Rechtsänderung grundsätzlich ein Widerrufstatbestand erfüllt sein (vgl. Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BayVwVfG) noch kein überzeugendes Argument dafür, dass die spezielle luftverkehrsrechtliche Widerrufsregelung des § 4 Abs. 3 LuftVG (vgl. Hofmann/Grabherr a.a.O. RdNr. 58 zu § 4) entgegen ihrem Wortlaut auch diese Tatbestandsalternative erfasst (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 29.7.2008 a.a.O. RdNr. 20; a.A. VG Darmstadt vom 27.6.2007 a.a.O. RdNr. 18).

    1.2.2.2.2 Der vom Beklagten geltend gemachte systematische Zusammenhang zwischen der durch den Gesetzgeber in Ergänzung des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LuftVG neu eingeführten Zuverlässigkeitsüberprüfung auch für Privatpiloten (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG) und der gleichzeitig unverändert gebliebenen Widerrufsvorschrift des § 4 Abs. 3 LuftVG ist ebenfalls kein entscheidendes Argument für die Anwendbarkeit des § 4 Abs. 3 LuftVG in Altfällen wie dem des Klägers (a.A. VG Darmstadt vom 27.6.2007 a.a.O. RdNr. 18 m.w.N.).

    Nicht gerechtfertigt ist es in diesem Zusammenhang insbesondere, aus dem Fehlen einer Übergangsregelung für "Alterlaubnisinhaber" die "deutlich gemachte Absicht des Gesetzgebers" herzuleiten, diese uneingeschränkt und unabhängig von der Gültigkeitsdauer ihrer am 15. Januar 2005 vorhandenen Lizenzen einer sofortigen luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung - mit der Sanktionsmöglichkeit nach § 4 Abs. 3 LuftVG - zu unterziehen (in diesem Sinn aber VG Darmstadt vom 27.6.2007 a.a.O. RdNr. 18).

    Die teilweise in der Rechtsprechung insoweit gezogene Folgerung, es könne nicht angenommen werden, dass der Gesetzgeber für die Luftfahrer mit schon vorhandenen Lizenzen eine unvollkommene Regelung insbesondere ohne Sanktionsregelung habe treffen wollen, überzeugt nach alledem nicht (so aber z.B. VG Darmstadt vom 27.6.2007 a.a.O. RdNr. 18; in die gleiche Richtung wohl auch OVG Rheinland-Pfalz vom 5.2.2008 a.a.O. RdNr. 15).

    Insbesondere muss hier deshalb der in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur sehr umstrittenen Frage, ob das Luftsicherheitsgesetz aufgrund der fehlenden Zustimmung des Bundesrats verfassungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. dazu VG Darmstadt vom 27.6.2007 a.a.O. RdNr. 61 ff. m.w.N.), nicht weiter nachgegangen werden.

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2009 - 8 BV 07.496
    Wie im Fall des Widerrufs einer Berufs- oder Betriebserlaubnis (vgl. dazu BVerwG vom 30.9.2005 GewArch 2006, 77) oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis (vgl. BVerwG vom 16.5.2007 NVwZ 2007, 1201) kommt es auch im Fall der Anfechtungsklage gegen den Widerruf einer luftverkehrsrechtlichen Erlaubnis nach § 4 Abs. 3 LuftVG als rechtsgestaltendem Verwaltungsakt mangels abweichender materiell-rechtlicher Regelung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung an.

    1.2.2.2.4 Die vom Beklagten für seine gegenteilige Auffassung noch herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Widerruf einer Waffenbesitzkarte eines "Altbesitzers" nach den verschärften Maßstäben des nachträglich geänderten § 45 Abs. 2 des Waffengesetzes 2002 (vgl. Urteil vom 16.5.2007 NVwZ 2007, 1201) kann auf die vorliegende Fallkonstellation nicht übertragen werden.

    In dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatte eine Verschärfung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers durch das neu gefasste Waffengesetz "Alterlaubnisinhaber" insofern erfasst, als eine die Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers nach dem neuen Recht begründende Tatsache - eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung - nach dem Zeitpunkt der Erteilung der Waffenbesitzkarte, aber noch vor Inkrafttreten der Neuregelung des Waffengesetzes 2002 eingetreten war (vgl. BVerwG vom 16.5.2007 a.a.O. - Leitsatz -).

    Eine derartige generelle Neubewertung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit durch den Gesetzgeber gilt nach dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auch für in der Vergangenheit bereits begründete bzw. eingetretene Tatsachen, die zur Unzuverlässigkeit des Inhabers der waffenrechtlichen Erlaubnis führen (vgl. BVerwG vom 16.5.2007 a.a.O. S. 1203).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2007 - 12 S 58.07

    Rechtswidrige Anordnung des Ruhens einer Erlaubnis für Luftfahrer -

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2009 - 8 BV 07.496
    In gleicher Weise habe auch schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss vom 1.10.2007 Az. 12 S 58.07).

    Die gegenteilige Ansicht (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg vom 1.2.2007 12 S 58.07 - juris - VGH Baden-Württemberg vom 29.7.2008 a.a.O.) verneint die Anwendbarkeit des § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Alt. 2 LuftVG in "Altfällen" wie dem des Klägers insbesondere aufgrund eines auf dem Gesetzeswortlaut beruhenden Verständnisses des § 4 Abs. 3 LuftVG, aufgrund des Fehlens einer erforderlichen Übergangsvorschrift sowie ebenfalls aufgrund systematischer Erwägungen.

    Bei der geschilderten Ausgangslage hätte daher der Gesetzgeber insbesondere aus Vertrauensschutz- und Rechtssicherheitsgesichtspunkten einen etwa dahingehenden Regelungswillen durch eine entsprechende klarstellende Übergangsvorschrift zum Ausdruck bringen müssen; dies hat er jedoch gerade nicht getan (vgl. auch VGH Baden-Württemberg vom 29.7.2008 a.a.O. RdNr. 18; OVG Berlin-Brandenburg vom 1.10.2007 a.a.O. RdNr. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 8 S 904/08

    Widerruf einer vor dem 15.01.2005 erworbenen Luftfahrererlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2009 - 8 BV 07.496
    Die Eingriffsmaßnahme des Widerrufs oder vorliegend der Ruhensanordnung einer vor dem Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes befristet erteilten oder verlängerten Luftfahrererlaubnis kann nicht auf § 4 Abs. 3 LuftVG gestützt werden, wenn sie allein mit dem Fehlen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG begründet wird (wie VGH Baden-Württemberg vom 29. Juli 2008 Az. 8 S 904/08 - juris -).

    Mittlerweile habe der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Berufungsverfahren am 29. Juli 2008 rechtskräftig entschieden (Az. 8 S 904/08), dass bei sogenannten Altlizenzen wie der des Klägers keine Rechtsgrundlage für das Verlangen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG bestehe.

    1.2.2 Im Anschluss an die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. Juli 2008 (Az. 8 S 904/08 - juris - ) vertritt auch der Senat die Auffassung, dass die Eingriffsmaßnahme des Widerrufs oder vorliegend der Ruhensanordnung einer vor dem Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes erteilten oder verlängerten Luftfahrererlaubnis nicht auf § 4 Abs. 3 LuftVG gestützt werden kann, wenn sie allein mit dem Fehlen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG begründet wird.

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2009 - 8 BV 07.496
    Der Verzicht auf die Übergangsregelung wäre demgegenüber nur rechtmäßig gewesen, wenn der Gesetzgeber zumindest in den Gesetzesmaterialien erkennbar gemacht hätte, dass dieser wegen erheblicher Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erfolgt wäre (vgl. BVerfG vom 28.11.1984 BVerfGE 68, 272/284 ff.) Eine solche Begründung ist indes nicht ersichtlich (vgl. oben).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2009 - 8 BV 07.496
    Vorliegend ist jedoch gerade nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber die durch Art. 2 Abs. 1 GG oder Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes geschützten Interessen der Alterlaubnisinhaber zurückstellen und die Rechte der betroffenen Privatpiloten mit noch gültiger Lizenz im Sinne einer unechten Rückwirkung (vgl. z.B. BVerfG vom 23.11.1999 BVerfGE 101, 239/263) und ohne Übergangsregelung unmittelbar einschränken wollte.
  • BVerwG, 23.10.2008 - 7 C 4.08

    Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung; Geltung; unmittelbar; Legehennen; Haltung;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2009 - 8 BV 07.496
    1.2.2.2.2.2 Der Gesetzgeber kann zwar grundsätzlich durch eine Neuregelung mit Wirkung für die Zukunft verschärfte (materielle) Anforderungen und Anpassungspflichten auch für Inhaber bestehender Erlaubnisse oder Genehmigungen begründen (für immissionschutzrechtliche Genehmigung vgl. zuletzt BVerwG vom 23.10.2008 NuR 2009, 46/47).
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2009 - 8 BV 07.496
    Denn die verfassungskonforme Auslegung der Gesetze durch Behörden und Gerichte findet ihre Grenzen dort, wo sie zum Wortlaut der Norm und zum klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (st. Rspr.; vgl. BVerfG vom 30.3.2004 BVerfGE 110, 226/267 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - 20 B 1985/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 7

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2009 - 8 BV 07.496
    Für eine uneingeschränkte Anwendbarkeit der Widerrufsermächtigung auch auf diese "Altfälle" werden insbesondere systematische Gründe und der Sinn und Zweck des Luftsicherheitsgesetzes mit der darin geregelten Zuverlässigkeitsüberprüfung der Luftfahrer im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG angeführt (vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen vom 27.3.2006 20 B 1985/05 - juris - OVG Rheinland-Pfalz vom 5.2.2008 Az. 8 B 10001/8 - juris - RdNr. 15; VG Darmstadt Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht vom 27.6.2007 5 E 1495/06 - juris - RdNrn. 17 ff. mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05

    Streichung aus der Architektenliste

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2009 - 8 BV 07.496
    Wie im Fall des Widerrufs einer Berufs- oder Betriebserlaubnis (vgl. dazu BVerwG vom 30.9.2005 GewArch 2006, 77) oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis (vgl. BVerwG vom 16.5.2007 NVwZ 2007, 1201) kommt es auch im Fall der Anfechtungsklage gegen den Widerruf einer luftverkehrsrechtlichen Erlaubnis nach § 4 Abs. 3 LuftVG als rechtsgestaltendem Verwaltungsakt mangels abweichender materiell-rechtlicher Regelung grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung an.
  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 20.10

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftverkehr; Luftsicherheit;

    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist beim Widerruf einer Luftfahrererlaubnis nach § 4 Abs. 3 LuftVG der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. zur Feststellung der Zuverlässigkeit nach § 29d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftVG a.F.: Urteil vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257 ; ebenso OVG Berlin, Beschluss vom 12. November 2010 - 12 N 71.10 - juris Rn. 11 und VGH München, Urteil vom 3. März 2009 - 8 BV 07.496 - juris Rn. 14; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 20 B 148/09 - juris Rn. 7); danach kommt es hier auf den Erlass des Widerspruchsbescheides am 13. Januar 2006 an.
  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 24.10

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftverkehr; Luftsicherheit;

    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist beim Widerruf einer Luftfahrererlaubnis nach § 4 Abs. 3 LuftVG der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. zur Feststellung der Zuverlässigkeit nach § 29d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftVG a.F.: Urteil vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 33.03 - BVerwGE 121, 257 ; ebenso OVG Berlin, Beschluss vom 12. November 2010 - 12 N 71.10 - juris Rn. 11 und VGH München, Urteil vom 3. März 2009 - 8 BV 07.496 - juris Rn. 14; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 20 B 148/09 - juris Rn. 7); danach kommt es hier auf den Erlass des Widerspruchsbescheides am 31. Mai 2006 an.
  • VG Berlin, 06.10.2010 - 13 K 65.10

    Anordnung des Ruhens seiner Klassenberechtigung für Motorsegler und

    Der Anwendungsbereich des LuftSiG auf den Kläger ist hier auch nicht deshalb beschränkt, weil er über eine vor Inkrafttreten des LuftSiANRG erteilte Berechtigung verfügte und zweifelhaft ist, ob sich auch Alterlaubnisinhaber ohne konkreten Anlass einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG zu unterziehen haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2007 - OVG 12 S 58.07 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juli 2008 - 8 S 904.08 -, ZLW 2009, S. 721; Bayerischer VGH; Urteil vom 3. März 2009 - 8 BV 07.496 -, juris; a.A. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. März 2006 - 20 B 1985.05 -, juris; VG Darmstadt, Vorlagebeschluss vom 27. Juni 2007 - 5 E 1495.06 (1), juris, Rn. 17 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht