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   ArbG Würzburg, 25.03.2004 - 8 BV 35/03   

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https://dejure.org/2004,28291
ArbG Würzburg, 25.03.2004 - 8 BV 35/03 (https://dejure.org/2004,28291)
ArbG Würzburg, Entscheidung vom 25.03.2004 - 8 BV 35/03 (https://dejure.org/2004,28291)
ArbG Würzburg, Entscheidung vom 25. März 2004 - 8 BV 35/03 (https://dejure.org/2004,28291)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 08.08.2007 - 7 ABR 43/06

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs 4 BetrVG

    Die Beschwerde der Konzernauszubildendenvertretung gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 25. März 2004 - 8 BV 35/03 - wird als unzulässig verworfen.

    Die Beschwerden der Auszubildendenvertreterin V sowie der Auszubildendenvertretung und des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 25. März 2004 - 8 BV 35/03 - werden zurückgewiesen.

  • LAG Nürnberg, 08.02.2006 - 9 TaBV 35/04

    Auszubildendenvertreter - Übernahmepflicht - Aufklärung nach § 78a BetrVG -

    Der Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 25.03.2004, Az.: 8 BV 35/03, wird abgeändert.

    Der Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 25.03.2004, Az.: 8 BV 35/03, wird abgeändert.

  • LAG Brandenburg, 24.11.2005 - 9 TaBV 7/05
    Wegen der Bezugnahme auf ein materielles Recht aus dem Betriebsverfassungsgesetz , welches sonst nicht gelten würde, ist vielmehr davon auszugehen, dass die Tarifregelung einen nicht lediglich "TTC-bezogenen" Übernahmeanspruch statuiert (im Ergebnis ebenso: ArbG München 2. Juli 2004 - 13 BV 313/03; a.A. ArbG Bonn 15. Dezember 2004 - 5 BV 28/04 und ArbG Würzburg 25. März 2004 - 8 BV 35/03, jeweils bezogen auf die Übernahme eines Mitglieds der bei einer Berufsbildungsstelle des TTC gebildeten Auszubildendenvertretung).
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