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   OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02.PVL   

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OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02.PVL (https://dejure.org/2003,14401)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20.01.2003 - 8 Bf 266/02.PVL (https://dejure.org/2003,14401)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 8 Bf 266/02.PVL (https://dejure.org/2003,14401)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag des Personalrats auf Durchführung einer Maßnahme der Dienststelle; Regelungen zur Ausgestaltung der Dienstpläne für den Einsatz der Feuerwehr; Unterlassungsbegehren in personalvertretungsrechtlichem Beschlussverfahren ; Kompetenz der angerufenen Einigungsstelle; ...

  • Judicialis

    HmbPersVG § 81

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 67/88

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters nach Berufsausbildung

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02
    Insbesondere fehlt eine in § 77 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BetrVG vorgesehene Möglichkeit, eine derartige Dienstvereinbarung durch den Spruch der Einigungsstelle zu ersetzen (vgl. VGH München, Beschl. v. 25.4.1990, PersR 1991 S. 65, 66).
  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02
    Lässt sich eine Einigung nicht erzielen, so hat der Beteiligte, der den Abschluss einer Dienstvereinbarung ablehnt, dies der Gegenseite mitzuteilen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.1.1993 - 6 P 21.90 - BVerwGE 91 S. 346, 351 f. zur Mitteilungspflicht der Dienststelle).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 6 P 24.81

    Zuständigkeit der Fachkammer - Zuständigkeit und Geschäftsführung der

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02
    Zwar ist davon auszugehen, dass die Dienststelle dem Personalrat hinsichtlich mitbestimmungspflichtiger Maßnahmen den Abschluss einer Dienstvereinbarung - oder wie hier deren Änderung - antragen kann (vgl. zum entsprechenden Initiativrecht des Personalrats Bundesverwaltungsgericht, Beschl. v. 1.11.1983 - 6 P 12.83 - PersV 1985 S. 473; Beschl. v. 21.10.1983 - 6 P 24.81 - BVerwGE 68 S. 116, 119).
  • OVG Niedersachsen, 20.08.1991 - 17 M 8357/91

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ; Mitbestimmungsrecht im

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Personalrat weder die Durchführung einer Maßnahme noch deren Außerkraftsetzung, so sie denn unter Verletzung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften ergeht, begehren kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.8.1989, PersR 1992 S. 25 f.).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 6 PB 15.00

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Empfehlung der Einigungsstelle

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 24.1.2001 - 6 PB 15/00 - ZfPR 2001 S. 72) besitzt ein Beschluss der Einigungsstelle mit lediglich empfehlendem Charakter keine Verbindlichkeit, unabhängig davon, ob die im Beschluss zum Ausdruck kommende Beurteilung der Rechtslage zutrifft oder nicht.
  • BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 3.01

    Demokratisches Prinzip; Dienstdauer, Initiativantrag; pädagogisches Personal;

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02
    Daraus folgt, dass für ein Mitbestimmungsrecht aus dem Katalog der §§ 86 ff. HmbPersVG die Verfahrensvorschriften der §§ 79 bis 82 HmbPersVG (BVerwG, Beschl. v. 24.4.2002 - 6 P 3.01 - ZfPR 2002 S. 235) Anwendung finden.
  • OVG Hamburg, 08.11.1999 - 8 Bs 368/99

    Überprüfung des beschrittenen Rechtswegs und der Verfahrensart durch das

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02
    Etwas anderes kann nur gelten, wenn die gerichtliche Überprüfung des Einigungsstellenbeschlusses sich darauf beschränkt, ob das diesem vorhergehende Mitbestimmungsverfahren rechtsfehlerfrei ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.11.1999 - 8 Bs 368/99.PVL - PersR 2000 S. 252).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 P 4.00

    Tarifvertragliche Bestimmungen als Rechtsvorschriften; Anordnung von

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluss vom 28. März 2001 (6 P 4/00, ZfPR 2001 S. 197) entschieden, dass die Umwandlung von Schichtdienst in Bereitschaftsdienst keine Maßnahme sei, die hinsichtlich der Aufgabenerfüllung gegenüber dem Publikum wesentliche Auswirkungen habe.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1991 - 15 S 2471/91

    Personalvertretung: einstweilige Verfügung - fehlender materiell-rechtlicher

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02
    Während bei Pflichtverstößen des Arbeitgebers in der Privatwirtschaft ohne entsprechende Vorschriften keine Mittel gegeben wären, die Durchführung der Beteiligungsrechte und sonstigen Aufgaben der Betriebsvertretungen sicherzustellen, ist das in den öffentlichen Verwaltungen deshalb nicht erforderlich, weil der Staat oder die öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Anstalten selbst im Wege der Dienstaufsicht und notfalls durch disziplinäre Maßnahmen sicherstellen können, dass dem Gesetz Genüge getan wird (BVerwG, Beschl. v. 15.12.1978 - 6 P 13.78 - Buchholz 238.3 A, § 76 BPersVG Nr. 1; vgl. auch VGH Mannheim, Beschl. v. 26.11.1991, PersV 1992 S. 359 f.).
  • BVerwG, 03.12.2001 - 6 P 12.00

    Nachwirkung einer Dienstvereinbarung; Globalantrag im

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02
    Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 3. Dezember 2001 (6 P 12.00, PersR 2002 S. 163, 164) ausführt, dass gerade in den Fällen uneingeschränkter Mitbestimmung dem Personalrat auch beim Auslaufen einer Dienstvereinbarung die Möglichkeit bleibe, eine ähnlich günstige Regelung ggf. gegen den Willen der Dienststelle im Einigungsstellenverfahren erneut durchzusetzen, betrifft dies nur die personalvertretungsrechtlich-verfahrensrechtliche Position des Personalrats, nicht aber einen materiell-rechtlichen Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung einer im personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsverfahren beschlossenen Maßnahme oder deren Unterlassung.
  • BVerwG, 01.11.1983 - 6 P 12.83

    Eingruppierung von Meistern auf Grund der Änderung eines Tarifvertrages -

  • BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 4.01

    Demokratisches Prinzip; Geltendmachung von Ersatzansprüchen; Zeitpunkt der

  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78

    Beteiligung am Beschlußverfahren - Beteiligter - Rechtsmittelbefugnis -

  • BVerwG, 01.11.1983 - 6 P 28.82

    Gegenstand der Personalvertretung - Initiativrecht der Personalvertretung -

  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer

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