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   OVG Hamburg, 08.11.1999 - 8 Bs 368/99.PVL   

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OVG Hamburg, 08.11.1999 - 8 Bs 368/99.PVL (https://dejure.org/1999,17002)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08.11.1999 - 8 Bs 368/99.PVL (https://dejure.org/1999,17002)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08. November 1999 - 8 Bs 368/99.PVL (https://dejure.org/1999,17002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung des beschrittenen Rechtswegs und der Verfahrensart durch das Beschwerdegericht in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren bei Fehlen einer Rüge der Zuständigkeit im erstinstanzlichen Rechtszug vor dem Fachgericht; Anfechtung von Beschlüssen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Hamburg, 29.11.2002 - 8 Bs 328

    Anträge des Personalrates auf Durchführung einer Maßnahme der Dienststelle;

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  • OVG Hamburg, 29.11.2002 - 8 Bs 328/02
    Etwas anderes kann nur gelten, wenn die gerichtliche Überprüfung des Einigungsstellenbeschlusses sich darauf beschränkt, ob das Mitbestimmungsverfahren rechtsfehlerfrei ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.11.1999 - 8 Bs 368/99.PVL - PersR 2000 S. 252).

    Zum anderen ist der Spruch der Einigungsstelle im vorliegenden Verfahren jedenfalls insoweit überprüfbar, als hier die Rechtsfehlerfreiheit des Mitbestimmungsverfahrens als solche in Rede steht (vergl. BVerwG, Beschl. v. 24.1.2001 - 6 PB 15/00 - a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 8.11.1999 - 8 Bs 368/99.PVL - a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02

    Antrag des Personalrats auf Durchführung einer Maßnahme der Dienststelle;

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn die gerichtliche Überprüfung des Einigungsstellenbeschlusses sich darauf beschränkt, ob das diesem vorhergehende Mitbestimmungsverfahren rechtsfehlerfrei ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.11.1999 - 8 Bs 368/99.PVL - PersR 2000 S. 252).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 6 PB 15.00

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Empfehlung der Einigungsstelle

    Die Divergenzrüge greift weiter nicht durch, soweit sie sich auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 8. November 1999 - 8 Bs 368/99 PVL - (Der Personalrat 2000, S. 252) beruft, mit welchem die gerichtliche Überprüfung eines Einigungsstellenbeschlusses, der nur als Empfehlung gilt, für zulässig gehalten wurde (a.a.O. S. 253).
  • OVG Bremen, 17.01.2007 - P A 1/06

    Übertragung der Dienstaufsicht; Gemeinsame Angelegenheit von Richtern und anderen

    Daran ist der Fachsenat gebunden, so dass sich weitere Erörterungen zu seiner Zuständigkeit erübrigen (§§ 48 ArbGG, 17 a GVG, 65, 88 ArbGG, vgl. insoweit auch schon den Beschluss des Fachsenats vom 13.07.1993 - OVG P V-B 1/93 - und OVG Hamburg, Beschlüsse vom 08.11.1999 - 8 Bs 368/99.PVL - und vom 02.04.2001 - 8 Bs 1/01.PVL - juris).
  • OVG Hamburg, 19.04.2004 - 8 Bf 214/03

    Zuständigkeit des örtlichen Personalrates bzw. Gesamtpersonalrates bei Schließung

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn die gerichtliche Überprüfung des Einigungsstellenbeschlusses sich darauf beschränkt, ob das diesem vorhergehende Mitbestimmungsverfahren rechtfehlerfrei ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.11.1999 - 8 Bs 369/99.PVL - PersR 2000 S. 252).
  • VG Lüneburg, 27.02.2007 - 8 B 2/07

    Dienstvereinbarung; einstweilige Verfügung; Einzelmaßnahme; Hauptpersonalrat;

    Das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung kann im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) mit der im Beschlussverfahren nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ausdrücklich zulässigen einstweiligen Verfügung gesichert werden (vgl. VG Lüneburg, Beschluss vom 3.11.2006 - 9 B 1/06 - ; OVG Hamburg, Beschluss vom 8.11.1999, PersR 2000 S. 252; Nds. OVG, Beschluss vom 24.2.1993, PersR 1994 S. 30).
  • VG Hannover, 18.03.2005 - 16 B 406/05

    Dienstpostenbewertung; Dienstpostenübertragung ; höherwertige Tätigkeit; Lücke;

    Die Kammer folgt der inzwischen gefestigten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, wonach das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes mit der im Beschlussverfahren nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ausdrücklich zulässigen einstweiligen Verfügung gesichert werden kann (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 8.11.1999, PersR 2000 S. 252 [253 f.]; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.2.1993, PersR 1994 S. 30; jeweils m.w.N.).
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