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   BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 10.80   

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https://dejure.org/1980,122
BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 10.80 (https://dejure.org/1980,122)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1980 - 8 C 10.80 (https://dejure.org/1980,122)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1980 - 8 C 10.80 (https://dejure.org/1980,122)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Isoliertes Verwaltungsvorverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwaltskosten - Selbstvertretung - Gebühren - Auslagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 61, 100
  • DVBl 1981, 680
  • AnwBl 1981, 244
 
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Wird zitiert von ... (85)

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 42/00 R

    Kostenerstattung im Vorverfahren - Bescheide Gegenstand eines früheren Verfahrens

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dies für die entsprechende Vorschrift in § 80 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bereits entschieden (BVerwGE 61, 100).
  • BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 21/00 R

    Widerspruchsverfahren - Gebühren- und Auslagenanspruch - Selbstvertretung -

    Das Tätigwerden in einer eigenen Angelegenheit schließt deshalb den Gebührenanspruch nicht aus (wie hier: BVerwGE 61, 100, 101 ff; OVG Münster NWVBl 1990, 283; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl 2000, § 80 RdNr 35; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl 2001, § 80 RdNr 61; Krasney in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand: 2001, § 63 SGB X RdNr 26; Othmer, aaO).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht zu § 80 VwVfG ursprünglich eine restriktive Auffassung vertreten hatte, weil es der Herstellung völliger "Waffengleichheit" zwischen dem rechtsuchenden Bürger und der Behörde in diesem Verfahrensstadium (noch) nicht bedürfe (BVerwGE 61, 100, 101), hat es daran in neueren Entscheidungen nicht mehr festgehalten und ausdrücklich betont, diese Auffassung berücksichtige nicht ausreichend die Funktion des Widerspruchsverfahrens, das gerade auch dem Rechtsschutz des Betroffenen dienen solle (so neuerdings Urteil vom 24. Mai 2000 - 7 C 8/99 - Buchholz 428 § 38 VermG Nr. 5 mwN).

  • BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 8.99

    Kostenerstattung Rechtsanwalt; Widerspruchsverfahren; Notwendigkeit der

    Ebensowenig ist die Erwägung tragfähig, daß es der Herstellung völliger "Waffengleichheit" in diesem Verfahrensstadium nicht bedürfe (vgl. aber Urteil vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 10.80 - BVerwGE 61, 100 ).

    Unter solchen Umständen kann auch einem Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung nicht verwehrt werden, für die Vertretung im Widerspruchsverfahren externen Sachverstand in Anspruch zu nehmen, wenn es sich bei einer Streitsache mit noch nicht abzusehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen von einer Vertretung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt (§§ 1, 3 Abs. 1 BRAO) und der damit verbundenen aus einer objektiv größeren Distanz heraus erfolgenden Beratung höhere Erfolgsaussichten verspricht (vgl. auch Urteil vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 10.80 - BVerwGE 61, 100 ).

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