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   BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 103.83   

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BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 103.83 (https://dejure.org/1985,741)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1985 - 8 C 103.83 (https://dejure.org/1985,741)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1985 - 8 C 103.83 (https://dejure.org/1985,741)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnungsbauförderung - Steuerbegünstigung - Arztpraxis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    II. WoBauG §§ 82, 83

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 72, 233
  • NJW-RR 1986, 633
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 91.16

    Zweckentfremdung: Anspruch auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für

    Auch eine Mitbenutzung einer Wohnung zu gewerblichen Zwecken hebt die Wohnungseigenschaft nicht auf, solange die Wohnnutzung nicht aufgegeben wird (vgl. für die räumlich anteilige Mitbenutzung BVerwG, Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 103.83 -, juris Rn. 13, 16; BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 129.90 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 9. Januar 1991 - BVerwG 8 B 167.90 - jurion Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 29.92 -, juris Rn. 30; VGH Kassel, Urteil vom 22. März 2000 - 4 UE 613/97 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 25. Mai 1994 - 3 ObOWi 44.94 - juris, jeweils m.w.N.).

    Die wohnfremde Mitbenutzung war zweckentfremdungsrechtlich damit unschädlich (vgl. für die räumlich anteilige Mitbenutzung BVerwG, Urteil vom 15. November 1985, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1990, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1991, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 22. April 1994, a.a.O.; VGH Kassel, Urteil vom 22. März 2000, a.a.O.; BayObLG, Beschluss vom 25. Mai 1994, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Bis zu dieser Grenze darf die Wohnfläche einer steuerbegünstigten Wohnung vielmehr sogar auschließlich zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken genutzt werden (vgl. § 82 Abs. 6 II. WoBauG und Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 103.83 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 41 S. 38 ).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

    Auch eine solchermaßen gemischt genutzte Wohnung bleibt rechtlich eine Wohnung, da die für den Erhalt der Wohnungseigenschaft erforderliche Zweckbestimmung der Räume zum dauernden Bewohnen durch eine bloße gewerbliche oder berufliche Mitbenutzung nicht aufgehoben wird (vgl. Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 103.83 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 41 S. 38 (41 f.)).

    Der insoweit vom Bundesgesetzgeber ausdrücklich vorgesehene Erhalt sogar der Förderungsfähigkeit schließt die Annahme, eine (frei-)berufliche Nutzung in diesem räumlichen Umfang verstoße gleichwohl gegen das auf bundesrechtlicher Grundlage erlassene Zweckentfremdungsverbot, schlechthin aus (vgl. Urteil vom 15. November 1985, a.a.O. S. 44 f.).

  • BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 316/09

    Wohnraummiete: Mietzinserhöhung unter Einbeziehung des Aufwands zum

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts  (BVerwGE 72, 233, 235; BVerwG, aaO, 1426) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass der Begriff der zu Wohnzwecken geeigneten Wohnräume unter anderem das Vorhandensein einer Toilette und eines eingerichteten Bades voraussetzt, die in der Wohnung der Beklagten vor dem Umbau nicht vorhanden waren.
  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 153.16

    Genehmigung zur zeitweisen Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

    Auch eine Mitbenutzung einer Wohnung zu gewerblichen Zwecken hebt die Wohnungseigenschaft nicht auf, solange die Wohnnutzung nicht aufgegeben wird (vgl. für die räumlich anteilige Mitbenutzung BVerwG, Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 103.83 -, juris Rn. 13, 16; BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 129.90 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 9. Januar 1991 - BVerwG 8 B 167.90 - jurion Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 29.92 -, juris Rn. 30; VGH Kassel, Urteil vom 22. März 2000 - 4 UE 613/97 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 25. Mai 1994 - 3 ObOWi 44.94 - juris, jeweils m.w.N.).

    Die wohnfremde Mitbenutzung war zweckentfremdungsrechtlich damit unschädlich (vgl. für die räumlich anteilige Mitbenutzung BVerwG, Urteil vom 15. November 1985, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1990, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1991, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 22. April 1994, a.a.O.; VGH Kassel, Urteil vom 22. März 2000, a.a.O.; BayObLG, Beschluss vom 25. Mai 1994, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 29.01.1990 - 8 B 3.90

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    "Wohnung" im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ist nämlich nur eine Summe von Räumen, die zur dauernden Führung eines selbständigen Haushalts geeignet sind (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 103.83 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 41 S. 38 m.weit.Nachw.).

    Die mit Blick auf das Ziel der Wohnungsbauförderung, den Wohnbedarf von Wohnungsuchenden zu decken, zu fordernde Eignung einer Wohnung, die dauernde Führung eines selbständigen Haushalts zu ermöglichen, richtet sich ausschließlich danach, ob bestimmte objektive Eignungsmerkmale erfüllt sind; auf die speziellen Bedürfnisse oder Interessen bestimmter Personenkreise kommt es nicht an (vgl. Urteil vom 15. November 1985, a.a.O. S. 40).

    Die vom Wohnungsbegriff im Rechtssinne geforderte objektive Eignung der Räume zum dauerhaften Bewohnen verlangt deswegen nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats ausnahmslos als Mindestausstattung - entsprechend dem für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau geltenden § 40 Abs. 1 II. WoBauG a.F. - u.a. außer einer besonderen Toilette ein Bad (vgl. Urteil vom 15. November 1985, a.a.O. S. 40 m.weit.Nachw.).

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 19.88

    Verlust der Eignung für Wohnzwecke im Wohnbauförderungsrecht

    Wohnung im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ist nämlich nur eine Summe von Räumen, die zur dauernden Führung eines selbständigen Haushalts geeignet sind (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 103.83 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 41 S. 38 m.weit.Nachw.).

    Die mit Blick auf das Ziel der Wohnungsbauförderung, den Wohnbedarf von Wohnungsuchenden zu decken, zu fordernde Eignung einer Wohnung, die dauernde Führung eines selbständigen Haushalts zu ermöglichen, richtet sich ausschließlich danach, ob bestimmte objektive Eignungsmerkmale erfüllt sind; auf die speziellen Bedürfnisse oder Interessen bestimmter Personenkreise kommt es nicht an (vgl. Urteil vom 15. November 1985, a.a.O. S. 40).

    Die vom Wohndngsbegriff im Rechtssinne vorausgesetzte objektive Eignung der Räume zum dauerhaften Bewohnen verlangt deswegen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ausnahmslos als Mindestausstattung - entsprechend dem für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau geltenden § 40 Abs. 1 II. WoBauG a.F. - einen Kochraum mit Entlüftungsmöglichkeit, Wasserzapfstelle, Spülbecken und Anschlußmöglichkeit für Gas- oder Elektroherd sowie Toilette und Bad (vgl. u.a. Urteil vom 15. November 1985, a.a.O. S. 40 m.weit.Nachw.).

  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 151.16

    Genehmigung zur zeitweisen Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

    Auch eine Mitbenutzung einer Wohnung zu gewerblichen Zwecken hebt die Wohnungseigenschaft nicht auf, solange die Wohnnutzung nicht aufgegeben wird (vgl. für die räumlich anteilige Mitbenutzung BVerwG, Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 103.83 -, juris Rn. 13, 16; BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 8 B 129.90 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 9. Januar 1991 - BVerwG 8 B 167.90 - jurion Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 29.92 -, juris Rn. 30; VGH Kassel, Urteil vom 22. März 2000 - 4 UE 613/97 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 25. Mai 1994 - 3 ObOWi 44.94 - juris, jeweils m.w.N.).

    Die wohnfremde Mitbenutzung war zweckentfremdungsrechtlich damit unschädlich (vgl. für die räumlich anteilige Mitbenutzung BVerwG, Urteil vom 15. November 1985, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1990, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1991, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 22. April 1994, a.a.O.; VGH Kassel, Urteil vom 22. März 2000, a.a.O.; BayObLG, Beschluss vom 25. Mai 1994, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 30.10.1990 - 8 B 129.90

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels eines Zulassungsgrunds -

    Dementsprechend verlieren Räume ihre Eigenschaft als Wohnung, wenn sie - sei es durch bauliche Veränderungen, sei es durch Änderung ihrer Ausstattung oder Einrichtung - ihre objektive Eignung zum Dauerbewohnen eingebüßt haben oder wenn ihre Zweckbestimmung zur Dauerwohnnutzung etwa durch eine ausschließliche gewerbliche oder berufliche Nutzung der gesamten Wohnung aufgehoben wird (vgl. u.a. Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 103.83 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 41 S. 38 ).

    Die für den Erhalt der Wohnungseigenschaft außer der Eignung zum Dauerbewohnen erforderliche Zweckbestimmung von Räumen zur dauernden Wohnnutzung wird durch eine ausschließliche gewerbliche oder berufliche Nutzung der gesamten "Wohnung" aufgehoben, so daß die Einheit von Räumen ihre Eigenschaft als Wohnung im Rechtssinne verliert (vgl. Urteil vom 15. November 1985, a.a.O. S. 43 f. m.weit.Nachw.).

    Die vom Oberverwaltungsgericht festgestellte bauliche Beschaffenheit und Ausstattung der Räume ermöglicht es nämlich nicht, darin die zum dauernden Wohnen gehörenden Grundbedürfnisse zu befriedigen (vgl. Urteil vom 15. November 1985, a.a.O. S. 41).

    Von einer zweckentfremdungsrechtlich unschädlichen bloßen gewerblichen Mitbenutzung einer Wohnung (vgl. dazu u.a. Urteil vom 15. November 1985, a.a.O. S. 41 f.) kann danach keine Rede sein.

  • BVerwG, 14.12.1990 - 8 C 38.89

    Mietrecht: Begriff des zweckentfremdungsrechtlichen Wohnraums, Zumutbarkeit der

    Daraus ergibt sich der rechtliche Beurteilungsmaßstab für das zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit an baulichen Maßnahmen und finanziellen Aufwendungen Erforderliche: Die vom Wohnungsbegriff im Rechtssinne vorausgesetzte objektive Eignung der Räume zum dauerhaften Bewohnen verlangt ausnahmslos als Mindestausstattung - entsprechend dem bis zum Jahre 1985 für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau geltenden § 40 Abs. 1 II. WoBauG in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachungen vom 1. September 1976 (BGBl. I S. 2673) und 30. Juli 1980 (BGBl. I S. 1085) - einen Kochraum mit Entlüftungsmöglichkeit, Wasserzapfstelle, Spülbecken und Anschlußmöglichkeit für Gas- oder Elektroherd sowie eine Toilette und ein Bad (st. Rspr.; vgl. u.a. Urteile vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 103.83 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 41 S. 38 m.weit.Nachw. und vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 19.88 - UA S. 11; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Zweckentfr. Verbot, Anm. 4.1 ).
  • BVerwG, 09.01.1991 - 8 B 167.90

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2022 - 3 S 1762/22

    Zweckentfremdung von innerstädtischen Wohnungen in Fereien- bzw.

  • VGH Bayern, 26.11.2015 - 12 CS 15.2257

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Umnutzung Wohnheim in Pension/Hotel; Wohnbegriff,

  • VGH Bayern, 26.11.2015 - 12 CS 15.2269

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Umnutzung Wohnheim in Pension/Hotel; Wohnbegriff,

  • BVerwG, 03.12.1990 - 8 CB 59.90

    "Wohnung" im Sinne des Zweckentfremdungsrechts - Verletzung der

  • BVerwG, 16.01.1990 - 8 B 191.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 50/10

    Wirksamkeit einer Mieterhöhung aufgrund eines vorgenommenen Umbaus der späteren

  • BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 71.84

    Steuerbegünstigte Mietwohnung - Umwandlung in eine Kauferbbaurechtswohnung -

  • BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 29.84

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Berufsausbildung - Studentische

  • VGH Hessen, 22.03.2000 - 4 UE 613/97

    Zweckentfremdungsverbot - zulässiger Umfang der Mitbenutzung von Wohnraum zu

  • BVerwG, 27.11.1992 - 8 C 47.90

    Steuerbegünstigtes Familienheim - Neuschaffung von Wohnbereich

  • BVerwG, 05.10.1990 - 8 C 33.89

    Anerkennung von Wohnungen als steuerbegünstigt

  • BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 70.84
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2000 - 8 L 2977/98

    Wohnraummangel; Zweckentfremdungsverordnung

  • VG Berlin, 27.02.1998 - 10 A 287.95

    Negativtest für eine Villa; Einrichtung einer Garage und einer Heizung im Keller

  • VG Frankfurt/Main, 01.10.1996 - 10 E 1542/91
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