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OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2003 - 8 C 10392/03.OVG |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klagebefugnis von Anliegern einer Bahnneubaustrecke gegen eine im vereinfachten Verfahren beschlossene Planänderung; Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme (Pflanzung von Streuobstgehölzen); Änderung eines Planfeststellungsbeschlusses; Planänderung vor Fertigstellung ...
- Judicialis
VwGO § 48; ; VwGO § ... 48 Abs. 1; ; VwGO § 48 Abs. 1 S. 1; ; VwGO § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 7; ; VwGO § 48 Abs. 1 S. 2; ; VwGO § 42; ; VwGO § 42 Abs. 2; ; VwVfG § 76; ; VwVfG § 76 Abs. 1; ; VwVfG § 76 Abs. 3; ; VwVfG § 76 Abs. 3 2 Alt.; ; AEG § 18; ; AEG § 18 Abs. 1 S. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91
Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2003 - 8 C 10392/03
Objektiv geringwertige, nicht schutzwürdige oder solche Belange, auf deren Bestand oder Fortbestand der Betroffene nicht vertrauen kann, brauchen aber bei der Abwägung nicht berücksichtigt zu werden (s. BVerwGE 90, 96, 101) Aus mangelnder Einstellung solcher Belange in die Abwägung kann daher eine Klagebefugnis für die Anfechtung einer Planfeststellung nicht abgeleitet werden. - BVerwG, 22.10.1997 - 11 B 32.97
Verwaltungsverfahren - Abwägungen bei Ablehnung der Verlegung einer planwidrig …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2003 - 8 C 10392/03
Danach steht Planungsbetroffenen zwar ein Anspruch auf gerechte Abwägung ihrer rechtlich geschützten privaten Belange im Rahmen der Planfeststellung zu (s. z.B. BVerwG, RdL 1998, 28).
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12
Auslegung eines außergerichtlichen Vergleichs
Letzteres dürfte bei der Verlegung einer Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme der Fall sein (vgl. OVG RP, Gerichtsbescheid v. 25.06.2003 - 8 C 10392/03 -, NuR 2003, 634). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2005 - 8 C 10317/05
Abwägungsfehlerfreie Sicherung des Ausgleichs von planbedingten Eingriffen in …
Ungeachtet der Tatsache, dass Gehölze mit derart geringer Tiefe nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ohnehin keinen Lärmschutz gewährleisten (s. dazu im einzelnen den Gerichtsbescheid des Senats vom 26. Mai 2003 - 8 C 10392/03 -, S. 8 EA), zwingt die Festsetzung eines Baufensters im fraglichen Bereich die Antragstellerin auch nicht zur Beseitigung der Bäume.