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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2005 - 8 C 10455/05.OVG   

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https://dejure.org/2005,17720
OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2005 - 8 C 10455/05.OVG (https://dejure.org/2005,17720)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.09.2005 - 8 C 10455/05.OVG (https://dejure.org/2005,17720)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. September 2005 - 8 C 10455/05.OVG (https://dejure.org/2005,17720)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung eins Bebauungsplanes im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens; Möglichkeit der Verletzung des Anspruchs auf gerechte Abwägung der eigenen abwägungsbeachtlichen Belange; Abhängigkeit einer Änderungsplanung von der Wirksamkeit der Ursprungsplanung unter dem ...

  • Judicialis

    VwGO § 47; ; VwGO § 47 Abs. 2; ; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; ; BauGB § 1; ; BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 1 a; ; BauGB 1 a Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 3 Satz 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2005 - 8 C 10455/05
    Dass sie den mit der Stichstraßenregelung verfolgten Interessen an der Reduzierung des Erschließungsaufwands sowie der Verbesserung der Wohnqualität im Baugebiet durch die Verhinderung von Durchgangsverkehr ein höheres Gewicht beigemessen hat, ist nicht unverhältnismäßig und verletzt deshalb nicht das Abwägungsgebot (vgl. zu den Anforderungen dieses Gebots: BVerwGE 34, 301 [309]; 45, 309 [315]; 48, 56 [63]).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2005 - 8 C 10455/05
    Dementsprechend genügt ein Normenkontrollkläger seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch Festsetzungen des Bebauungsplans in seinem Recht verletzt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1998, DVBl 1999, 100 [101]).
  • BVerwG, 19.08.2003 - 4 BN 51.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2005 - 8 C 10455/05
    Wann eine mehr als bloß geringfügige Lärmzunahme vorliegt, kann nur anhand einer wertenden Betrachtung der konkreten Verhältnisse entschieden werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2003, BauR 2004, 1132).
  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2005 - 8 C 10455/05
    Die teilweise Überplanung dieses Gebiets durch die 3. Änderungssatzung erfüllt eine eigenständige partielle Ordnungsfunktion (vgl. zu diesem Zusammenhang zwischen Ursprungs- und Änderungsplanung: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1999, BauR 2000, 684 und juris).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2005 - 8 C 10455/05
    Dass sie den mit der Stichstraßenregelung verfolgten Interessen an der Reduzierung des Erschließungsaufwands sowie der Verbesserung der Wohnqualität im Baugebiet durch die Verhinderung von Durchgangsverkehr ein höheres Gewicht beigemessen hat, ist nicht unverhältnismäßig und verletzt deshalb nicht das Abwägungsgebot (vgl. zu den Anforderungen dieses Gebots: BVerwGE 34, 301 [309]; 45, 309 [315]; 48, 56 [63]).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2005 - 8 C 10455/05
    Dass sie den mit der Stichstraßenregelung verfolgten Interessen an der Reduzierung des Erschließungsaufwands sowie der Verbesserung der Wohnqualität im Baugebiet durch die Verhinderung von Durchgangsverkehr ein höheres Gewicht beigemessen hat, ist nicht unverhältnismäßig und verletzt deshalb nicht das Abwägungsgebot (vgl. zu den Anforderungen dieses Gebots: BVerwGE 34, 301 [309]; 45, 309 [315]; 48, 56 [63]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 C 11321/06

    Interesse eines außerhalb des Plangebiets begüterten Eigentümers an der

    Ein Ausnahmefall, in dem die Antragsteller etwa geltend machen könnten, durch die Art und Weise des geplanten Straßenverlaufs seien einzelne Grundstücke ohne sachlichen Grund aus dem Kreis der beitragspflichtigen Baugrundstücke herausgenommen und damit ihr - abwägungsbeachtliches - Interesse an einer beitragsgerechten Straßenplanung verletzt (vgl. dazu: OVG RP, Urteil vom 14. September 2005 - 8 C 10455/05.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP), liegt hier nicht vor.

    Dieser Belang der Antragsteller ist vorliegend auch nicht wegen erkennbar nur geringfügiger Betroffenheit ihrer Grundstücke von vornherein abwägungsunbeachtlich (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 14. September 2005, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2015 - 3 M 199/15

    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach VwGO § 47 Abs 6, Antragsbefugnis von Anwohnern

    e) Die Belästigung durch Baustellenverkehr im Falle der Errichtung von Neubauten in der Nachbarschaft ist vorübergehender Natur und deshalb nicht als abwägungserheblicher Belang zu berücksichtigen (vgl. OVG Koblenz U. v. 14.09.2005 - 8 C 10455/05 - Juris Rn. 15).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2011 - 1 C 10021/11

    Entstehen von Erschließungs- oder Ausbaubeitragspflichten infolge der Herstellung

    Etwas anderes kann unter anderem dann gelten, wenn ein rechtlich geschütztes, in die Abwägung einzustellendes Interesse eines Antragstellers insofern in Betracht kommt, als er sich dagegen wendet, dass einzelne Grundstücke ohne rechtfertigenden Grund aus dem Kreis der beitragspflichtigen Baugrundstücke herausgenommen werden (OVG RP, Urteil vom 14.09.2005, 8 C 10455/05, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 C 11035/12

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Abwägung; landwirtschaftlicher Betrieb;

    Da ein zulässiger Normenkontrollantrag eine objektive Prüfung der beanstandeten Norm in jedweder Hinsicht auslöst, ist die gewollte Beschränkung der Normenkontrolle auf die eigenen subjektiven Rechte des Antragstellers bereits abschließend bei der Antragsbefugnis zu leisten (Gerhardt/Bier in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 24. Ergänzungslieferung 2012, § 47 VwGO, Rn. 44 m.w.N.; std. Rspr. des Senats, vgl. Urteile vom 28. Januar 2008 - 1 C 10316/07.OVG -, vom 30. Mai 2008 - 1 C 11184/07.OVG -, vom 12. Januar 2012 - 1 C 10608/11.OVG - und Beschluss vom 16. März 2011 - 1 C 10832/10.OVG - vgl. auch Urteil des 8. Senates des erkennenden Gerichts vom 14. September 2005 - 8 C 10455/05.OVG -).
  • VGH Bayern, 25.11.2014 - 15 N 12.2588

    Verkündung von Klarstellungssatzungen

    Insoweit kann sich die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils auch nachteilig auf den vom Antragsteller zu entrichtenden Erschließungsbeitrag auswirken, wenn z.B. einzelne Grundstücke ohne rechtfertigenden Grund aus dem Kreis der beitragspflichtigen Baugrundstücke herausgenommen werden (vgl. OVG RhPf, U.v. 14.9.2005 - 8 C 10455/05 - juris Rn. 17).
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