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   BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83   

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https://dejure.org/1985,41
BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83 (https://dejure.org/1985,41)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1985 - 8 C 105.83 (https://dejure.org/1985,41)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1985 - 8 C 105.83 (https://dejure.org/1985,41)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener - Belastung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 72, 265
  • NJW 1986, 1120
  • NVwZ 1986, 372 (Ls.)
  • DVBl 1986, 560
  • DVBl 1986, 727
 
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Wird zitiert von ... (250)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83
    ergibt sich für das geltende Recht aus »Art. 20 Abs. 3 GG i. V. m. den Grundrechten« (BVerwGE 42, 331[335]).
  • VG Schleswig, 13.06.2022 - 1 B 28/22

    Corona-Krise; Aufforderung zur Vorlage eines Impfnachweises durch Mitarbeiter im

    Der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit den Grundrechten) fordert, dass das Vorgehen durch Verwaltungsakt gesetzlich vorgesehen ist, wenn eine für den Adressaten oder sonstige Betroffene ungünstige Entscheidung getroffen werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - 8 C 105.83 -, BVerwGE 72, 265-269, Rn. 12).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Das folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den berührten Grundrechten (vgl. BVerwGE 42, 331 (335) [BVerwG 06.07.1973 - IV C 22/72]; 72, 265 (266) [BVerwG 28.11.1985 - 5 C 70/82]).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 13 AS 111/17

    Ersatz erbrachter Geldleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende;

    Der Gesetzesvorbehalt (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz), welcher für das Sozialrecht einfachgesetzlich in § 31 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) normiert ist, verlangt nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 24. November 2005 - B 12 KR 18/04 R - juris Rn. 19 und vom 31. März 2017 - B 12 R 6/14 R - juris Rn. 31) gerade für feststellende Verwaltungsakte, die definitionsgemäß inhaltlich deklaratorisch sind, also nur die bestehende Rechtslage verbindlich feststellen, eine enge Anbindung an die gesetzliche Ermächtigung (vgl. zum Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für einen feststellenden Verwaltungsakt auch: BVerwG, Urteil vom 29. November 1985- 8 C 105/83 - juris Rn. 12; Verwaltungsgericht [VG] Saarland, Urteil vom 18. April 2008 - 11 K 91/06 - juris 24).
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