Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08 .OVG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechung Rheinland-Pfalz
Baurecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Baurecht: Abwägungsgebot; Alternativstandort; Anstoßfunktion; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan; Bebauungsplan, vorhabenbezogener; Behindertenwohnheim; Bekanntmachung; Eigentumsinteressen; Erforderlichkeit, städtebauliche; Flächennutzungsplan; Geräuschimmissionen; Geruchsimmissionen; Grünzug, regionaler; Menschen, geistig behinderte; Normenkontrolle; Planentwurf; Planbegründung; Rodung; Sondergebiet; Umweltbericht; Umweltschutzbelange; Waldfläche; Wohnheim; Zielabweichungsverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Baurecht - Bebauungsplan für Behindertenwohnheim
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Abwägungsgebot; Alternativstandort; Anstoßfunktion; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan; Bebauungsplan, vorhabenbezogener; Behindertenwohnheim; Bekanntmachung; Eigentumsinteressen; Erforderlichkeit, städtebauliche; Flächennutzungsplan; Geräuschimmissionen; Geruchsimmissionen; Grünzug, regionaler; Menschen, geistig behinderte; Normenkontrolle; Planentwurf; Planbegründung; Rodung; Sondergebiet; Umweltbericht; Umweltschutzbelange; Waldfläche; Wohnheim; Zielabweichungsverfahren
Kurzfassungen/Presse
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Bebauungsplan für Behindertenwohnheim in Rülzheim rechtmäßig
Zeitschriftenfundstellen
- BauR 2009, 136
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10
Bauleitplanung: Bedeutung der TA Lärm?
Vielmehr konnte die Antragsgegnerin das Verfahren frei wählen (…vgl. Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB 4. A. 2005, § 12 Rn. 3; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 01.10.2008 - 8 C 10611/08 -, LKRZ 2008, 477).Ein aktueller Bedarf an einer verbesserten Grundversorgung war hierfür - entgegen der Auffassung der Antragsteller - nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 01.10.2008, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09
Bebauungsplan: Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Die Gemeinde darf hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans nehmen und sich dabei auch an den Wünschen des künftigen Vorhabenbetreibers orientieren, solange sie damit zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987, NVwZ 1988, 351 - Planung aufgrund des Projektentwurfs des künftigen Bauherrn - Urteil des Senats vom 1. Oktober 2008, LKRZ 2008, 477 - Behindertenwohnheim - Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 91. Aufl. 2009, § 1 Rn. 34). - OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2010 - 8 C 10150/10
Weniger klimaschädliche Ausführung zu bevorzugen!
Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 1. Oktober 2008 (LKRZ 2008, 477 und juris Rn. 45) ausgeführt, dass das erforderliche Mindestmaß der rechtlichen Bindung der Gemeinde neben dem Eigentum an den ausgleichsgeeigneten Grundstücken zusätzlich erfordert, dass sich aus den Gesamtumständen des konkreten Planungsverfahrens ein Mindestmaß an rechtlicher Bindung der Gemeinde hinsichtlich der Durchführung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auf den hierfür vorgesehenen Grundstücken ergibt.
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11
Bebauungsplan "F. Mühle" unwirksam
Es ist anerkannt, dass eine Gemeinde auch hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass der Aufstellung eines (insbesondere vorhabenbezogenen) Bebauungsplans nehmen und sich dabei an Wünschen des künftigen Vorhabenbetreibers orientieren darf, solange sie zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (vgl. z.B. OVG RP, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG -, ESOVGRP;… s.a. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 1, Rn. 34; zu Erweiterungswünschen eines Betriebs als zulässigem Planungsanlass vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 19. März 2008 - 3 K 8/07 -, juris, Rn. 38 ff., m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 1 C 10412/12
Städtebaurecht
Nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen stellt das Merkmal der Erforderlichkeit eine Schranke der Planungsbefugnis dar (s. OVG RP, Urteil vom 01. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG - in ESOVG unter Bezugnahme auf das Urteil vom 16. Januar 1985 - 10 C 13/84 - NVwZ 1985, 766). - OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 C 10775/11
Festsetzung von richtungsbezogenen Lärmkontingenten
Nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen stellt das Merkmal der Erforderlichkeit eine Schranke der Planungsbefugnis dar (s. OVG RP, Urteil vom 01. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG - in ESOVG unter Bezugnahme auf das Urteil vom 16. Januar 1985 - 10 C 13/84 - NVwZ 1985, 766). - OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2011 - 1 C 10352/11
Abwägungserhebliche Lärmkonflikte aufgrund des Zugangsverkehrs und …
Das Merkmal der Erforderlichkeit der daher nur bei groben und offensichtlichen Missgriffen eine Schranke der Planungsbefugnis dar (st. Rspr. des OVG RP; s. u.a. Urteil vom 1. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG -, ESOVGRP).
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