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   BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83   

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BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83 (https://dejure.org/1985,68)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1985 - 8 C 107.83 (https://dejure.org/1985,68)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 (https://dejure.org/1985,68)
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Erschließungsbeitragsbescheid an Nichteigentümer

§ 44 Abs. 1 VwVfG, "besonders schwerwiegend" ist ein Rechtsfehler nur bei Verstoß gegen tragende Verfassungsprinzipien oder den der Rechtsordnung immanenten Wertvorstellungen (hier verneint bei Verstoß gegen die Akzessorietätsregelung des § 134 Abs. 2 BauGB);

§ 88 VwGO, keine Umdeutung einer Nichtigkeitsfeststellungsklage in eine Anfechtungsklage

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schwerwiegender Fehler - Verwaltungsakt - Nichtigkeit - Begriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines Verwaltungsaktes; Erschließungsbeitragsbescheid gegen Nichteigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2658
  • NVwZ 1985, 836 (Ls.)
  • DVBl 1985, 624
 
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Wird zitiert von ... (175)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.07.1973 - IV B 97.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
    Ein im Widerspruch zu § 134 Abs. 1 Satz 1 BBauG an einen Nichteigentümer gerichteter Erschließungsbeitragsbescheid ist nicht nichtig (im Anschluß an Beschluß vom 5. Juli 1973 - BVerwG IV B 97.73).

    Der Sohn der Kläger hat jedoch keinen Widerspruch eingelegt, so daß der - nicht etwa nichtige (so schon der Beschluß vom 5. Juli 1973 - BVerwG IV B 97.73 - Abdruck S. 2 f.) - Bescheid am 27. Dezember 1979 bestandskräftig geworden ist.

  • BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 23.68

    Rechtsfolgen der verspäteten Zustellung eines Einberufungsbescheids - Klage auf

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes entschieden, ein Verwaltungsakt leide nur dann an einem besonders schweren Fehler, wenn er "mit der Rechtsordnung unter keinen Umständen vereinbar" sei (urteile vom 11. Februar 1966 - BVerwG VII CB 149.64 - BVerwGE 23, 237 [BVerwG 11.02.1966 - VII CB 149/64] und vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 23.68 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 8 S. 6 ).
  • BVerwG, 11.02.1966 - VII CB 149.64

    Einberufung zum Ersatzdienst bei einer anerkannten Organisation ohne Antrag des

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes entschieden, ein Verwaltungsakt leide nur dann an einem besonders schweren Fehler, wenn er "mit der Rechtsordnung unter keinen Umständen vereinbar" sei (urteile vom 11. Februar 1966 - BVerwG VII CB 149.64 - BVerwGE 23, 237 [BVerwG 11.02.1966 - VII CB 149/64] und vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 23.68 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 8 S. 6 ).
  • BVerwG, 25.05.1973 - V C 069.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschluß vom 25. Mai 1973 - BVerwG V C 069.72 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 24 S. 19) ist bei einer Rechtsmittelerklärung, die - wie hier - von einem Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigtem abgegeben worden ist, kein Raum für eine Umdeutung.
  • BVerwG, 31.01.1975 - IV C 46.72

    Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
    Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß eine öffentliche Last im Sinne des § 134 Abs. 2 BBauG von dem Zeitpunkt an auf einem Grundstück ruht, in dem die sachliche Beitragspflicht (§ 133 Abs. 2 BBauG) für dieses Grundstück entstanden ist (vgl. Urteil vom 31. Januar 1975 - BVerwG IV C 46.72 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 2 S. 1 ).
  • BVerwG, 26.08.1977 - VII C 71.74

    Gemeinschaftsrecht - Verfügung einer nationalen Behörde - Fristversäumnis -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83
    Hingegen lasse "die Verletzung einer wichtigen Rechtsbestimmung allein ... den Fehler noch nicht als schwerwiegend erscheinen" (Urteil vom 26. August 1977 - BVerwG VII C 71.74 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 20 S. 24 ).
  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

    In allen anderen Fällen ist sie lediglich rechtswidrig, insbesondere auch bei Mängeln in der Willensbildung, die auf arglistiger Täuschung durch falsche Angaben beruhen (vgl. OLG Frankfurt StV 1999, 95; BVerwG DVBl 1985, 624; Kopp/Ramsauer, VwVfG 8. Aufl. § 44 Rdn. 19) oder wenn die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben ist (vgl. § 44 Abs. 3 Nr. 4 VwVfG).
  • OVG Sachsen, 14.06.2017 - 5 A 406/13

    Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung im Widerspruchsbescheid; unrichtige

    Bei von Rechtsanwälten als Prozessbevollmächtigte abgegebenen Rechtsmittelerklärungen ist kein Raum für eine Umdeutung (st. Rspr., u. a. BVerwG, Urt. v. 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 -, juris Rn. 25, zur Umdeutung einer Nichtigkeitsfeststellungs- in eine Anfechtungsklage; OVG NRW, Beschl. v. 21. Oktober 2008 - 6 A 1032/05 -, juris Rn. 22, zur Umdeutung einer Anfechtungs- in eine Fortsetzungsfeststellungsklage).

    49 Besonders schwerwiegend sind nur solche Fehler, die mit der Rechtsordnung unter keinen Umständen vereinbar sind, weil sie tragende Verfassungsprinzipien oder den der Rechtsordnung immanenten Wertvorstellungen widersprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 -, juris Rn. 22; SächsOVG, Beschl. v. 26. Januar 2016 - 5 A 406/15 -, juris Rn. 18, und v. 7. Januar 2014 - 5 A 861/11 -, juris Rn. 8).

    Selbst durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkte Verwaltungsakte sind deshalb nicht nichtig, sondern nur rücknehmbar, wie § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 VwVfG und § 130 Abs. 2 Nr. 2 AO zeigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 -, juris Rn. 20).

    Auch die fehlerhafte Ermittlung des richtigen Kostenschuldners rührt nicht an den Grundprinzipien der Rechtsordnung, weshalb ein Beitragsbescheid nicht schon deshalb unwirksam ist, weil er einen Nichteigentümer veranlagt (BVerwG, Urt. v. 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 -, juris Rn. 23 a. E.; Sächs- OVG, Beschl. v. 18. November 2014 - 5 A 243/11 -, juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15

    Abfall; Abfalldeponie; Abwägung; Alternativenprüfung; Ausgleichsmaßnahme;

    Er muss den Verwaltungsakt als schlechterdings unerträglich erscheinen, d. h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar sein lassen (BVerwG, st. Rspr., vgl. nur Urteil vom 22.02.1985 - 8 C 107.83 -, juris).
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