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   OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 8 C 10850/10.OVG   

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https://dejure.org/2011,2130
OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 8 C 10850/10.OVG (https://dejure.org/2011,2130)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.01.2011 - 8 C 10850/10.OVG (https://dejure.org/2011,2130)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Januar 2011 - 8 C 10850/10.OVG (https://dejure.org/2011,2130)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG, § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 6 Nr 7 BauGB, § 1a Abs 3 BauGB ... mehr
    Beschränkung der Anzahl der in einem Sondergebiet insgesamt zu errichtenden Windenergieanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer Beschränkung der Anzahl von in einem Sondergebiet zu errichtenden Windenergieanlagen als Festsetzung der Art der baulichen Nutzung mit dem System der vorhabenbezogenen Typisierung; Möglichkeit der Einschränkung einer Windenergienutzung in einem durch ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit einer Beschränkung der Anzahl von in einem Sondergebiet zu errichtenden Windenergieanlagen als Festsetzung der Art der baulichen Nutzung mit dem System der vorhabenbezogenen Typisierung; Möglichkeit der Einschränkung einer Windenergienutzung in einem durch ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschränkung von Windenergieanlagen im B-Plan unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raumordnungsplan vs. Bebauungsplan: Das Vorranggebiet für Windräder

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zahlenmäßige Begrenzung von Windkraftanlagen im Bebauungsplan (Prof. Dr. Matthias Cornils, Martin Mengden; ZIS 2011, 168)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein "Windhundrennen" für Windenergieanlagen durch Bebauungsplan! (IBR 2011, 608)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 432
  • DVBl 2011, 504
  • DÖV 2011, 412
  • BauR 2011, 1138
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2009 - 3 K 24/05

    Steuerung von Windenergieanlagen durch Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 8 C 10850/10
    Die Festlegung der Anzahl zulässiger Anlagen soll nämlich nicht abstrakt durch eine auf das gesamte Plangebiet bezogene Vorgabe erfolgen, vielmehr sehen die entsprechenden Entscheidungen vor, dass die Anzahl der im Plangebiet zulässigen Anlagen - mittelbar - durch Festlegung der hierfür vorgesehenen Standorte in Form von Baufenstern bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 2003, BRS 66 Nr. 115 und juris, Rn. 8; OVG NRW, Urteil vom 4. Juni 2003, BRS 66 Nr. 116 und juris, Rn. 27; OVG MV, Urteil vom 20. Mai 2009 - 3 K 24/05 -, juris Rn. 74).

    Die Gemeinde muss die raumordnerische Entscheidung des Regionalen Raumordnungsplans im Grundsatz akzeptieren und sich auf eine "Feinsteuerung" zum Ausgleich der innerhalb und außerhalb des Plangebietes konkurrierenden Interessen in solchen Bereichen beschränken, die die Raumordnung unberücksichtigt gelassen oder ausdrücklich der Bauleitplanungsebene überantwortet hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 2003, BRS 66 Nr. 115 und juris, Rn. 8; OVG MV, Urteil vom 20. Mai 2009 - 3 K 24/05 -, juris Rn. 74).

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 8 C 10850/10
    Jedoch sei es ihnen nicht gestattet, das System der vorhabenbezogenen Typisierung zu verlassen, auf dem die Vorschriften der Baunutzungsverordnung zur Art der Nutzung beruhten (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 2008, BVerwGE 131, 86 und juris, Rn. 16).

    Eine auf das Sondergebiet insgesamt bezogene Kontingentierung würde das Prinzip des ersten Zugriffs ("Windhundrennen") eröffnen mit der Folge, dass Grundeigentümer nach Erschöpfung des Kontingentes von der Möglichkeit einer Nutzung ausgeschlossen wären, die im Gebiet prinzipiell zulässig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 2008, a.a.O., juris, Rn. 17).

  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 8 C 10850/10
    Dabei braucht eine Verunstaltung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB nicht vorzuliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1990, BVerwGE 85, 348 und juris Rn. 35).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 8 C 10850/10
    Die Möglichkeit einer Feinsteuerung besteht nur, soweit überwiegende sonstige städtebauliche Belange Festsetzungen über die nähere Ausgestaltung der Windenergienutzung rechtfertigen (vgl. OVG RP, Urteil vom 9. April 2008, a.a.O. und juris, Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002, BVerwGE 117, 287 und juris, Rn. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 3 S 1873/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Bürgerbeteiligung - Artenschutz im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 8 C 10850/10
    Dementsprechend ist das artenschutzrechtliche Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, das etwa bei Schlagschäden in Betracht zu ziehen ist, nur dann verwirklicht, wenn das Kollisionsrisiko für die betroffenen Tierarten sich in signifikanter Weise erhöht und nicht in einem Risikobereich verbleibt, der mit der Errichtung einer Windenergieanlage im Außenbereich immer verbunden ist und der mit dem allgemeinen Risiko für das Individuum vergleichbar ist, Opfer eines Naturgeschehens zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juli 2008, BVerwGE 131, 274 und juris, Rn. 91; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2010 - 3 S 1873/09 -, juris Rn. 56; Gatz, Rechtsfragen der Windenergienutzung, DVBl. 2009, 737).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 8 C 10850/10
    Dementsprechend ist das artenschutzrechtliche Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, das etwa bei Schlagschäden in Betracht zu ziehen ist, nur dann verwirklicht, wenn das Kollisionsrisiko für die betroffenen Tierarten sich in signifikanter Weise erhöht und nicht in einem Risikobereich verbleibt, der mit der Errichtung einer Windenergieanlage im Außenbereich immer verbunden ist und der mit dem allgemeinen Risiko für das Individuum vergleichbar ist, Opfer eines Naturgeschehens zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juli 2008, BVerwGE 131, 274 und juris, Rn. 91; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2010 - 3 S 1873/09 -, juris Rn. 56; Gatz, Rechtsfragen der Windenergienutzung, DVBl. 2009, 737).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 8 C 10850/10
    Dies würde voraussetzen, dass die verbleibenden Bestimmungen des Planes noch eine sinnvolle städtebauliche Regelung bewirken können und dass mit der gebotenen Sicherheit angenommen werden kann, dass die Antragsgegnerin einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss v. 18.07.1989, BVerwGE 82, 225 und juris, Rn. 20).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 8 C 10850/10
    Die Antragstellerin ist als Eigentümerin eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt (BVerwG, Urteil vom 10. März 1998, NVwZ 1998, 732 und juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 8 C 10850/10
    Dies ist dann nicht der Fall, wenn unabhängig von dem Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance besteht, das eigentliche Ziel zu erreichen (BVerwG, Urteil vom 23. April 2002, NVwZ 2002, 1126 und juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91

    Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 8 C 10850/10
    Über den in § 9 BauGB abschließend umschriebenen Katalog möglicher bauplanungsrechtlicher Festsetzungen hinaus steht der Gemeinde kein Festsetzungsfindungsrecht zu (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1993, BVerwGE 92, 56 und juris, Rn. 30).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 8 C 11217/07

    Bebauungsplan in Konzentrationszone für die Windenergienutzung

  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

  • BVerwG, 17.01.2001 - 6 CN 4.00

    Antragsbefugnis; Bergrecht; Bewilligung; Kiesabbau; Landschaftsschutzverordnung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 8 C 10233/14

    Normenkontrollantrag eines anerkannten naturschutzrechtlichen

    Vielmehr hat die Normenkontrolle eines Umweltverbands gegen einen Bebauungsplan, der die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens begründet, schon dann Erfolg, wenn im Planaufstellungsverfahren dem Umweltschutz dienende Verfahrensvorschriften verletzt worden sind, die maßgeblichen Festsetzungen also deshalb rechtswidrig sind, weil sie unter Verstoß gegen umweltbezogene Vorschriften verfahrensfehlerhaft zustande gekommen sind (so auch z.B. Spinner, NuR 2011, 355, 360, unter Hinweis auf BT-Drs. 16/2495, S. 14).
  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01507

    Klage einer Standortgemeinde gegen vier WKA; Ergänzungsbescheid, maßgeblicher

    Eine solche erhebliche Beeinträchtigung könne bei den klägerseits geltend gemachten Belangen des Artenschutzes nur dann angenommen werden, wenn auf Grund der Besonderheiten des einzelnen Standortes mit einem erhöhten Risiko von Verlusten oder Störungen zu rechnen sei (unter Bezugnahme auf OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 21.1.2011, 8 C 10850/10).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 12 ME 37/13

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen

    Die Kammer teile - aus den im Einzelnen aufgeführten Gründen - nicht die von der Antragstellerin geltend gemachte Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Urt. v. 21.1.2011 - 8 C 10850/10 -, DVBl. 2011, 504), nach der eine Beschränkung der Anlagenzahl in einem Flächennutzungsplan nicht möglich sein solle.
  • OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 C 35/13

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Sondergebiet; Windenergienutzung; Regionalplan;

    Ausgehend davon kann eine gemeindliche Feinabstimmung insbesondere dazu genutzt werden, Standorte innerhalb eines ausgewiesenen Vorrang- und Eignungsgebiets zu konkretisieren; eine inhaltlich abweichende Planung in Bezug auf das ausgewiesene Vorrang- und Eignungsgebiet bleibt ihr jedoch verwehrt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25 November 2003 - 4 BN 60.03 -, juris Rn. 5 und 8; SächsOVG, Urt. v. 20. Januar 2014 - a. a. O. -, juris Rn. 42; OVG M-V, Urt. v. 20. Mai 2009 - 3 K 24/05 -, juris Rn. 70; OVG NRW, Urt. v. 28. November 2011 - 8 A 4744/06 -, juris Rn. 72; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 21. Januar 2011 - 8 C 10850/10 -, juris Rn. 30).
  • VG Oldenburg, 28.01.2013 - 5 B 5071/12

    Einstweilige Anordnung; Existenzgefährdung; Spruchreife; Windenergieanlage;

    Zur Zulässigkeit einer zahlenmäßigen Begrenzung der in einem Vorhabengebiet zu errichtenden Windenergieanlagen durch eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan (hier: bejaht; entgegen OVG Koblenz, Urteil vom 21. Januar 2011 - 8 C 10850/10 -).

    Eine Begrenzung der Zahl der in einem Vorhabengebiet zu errichtenden Windenergieanlagen sei nach der Rechtsprechung des OVG Koblenz (Urteil vom 21. Januar 2011 - 8 C 10850/10 -, DVBl 2011, 504) mangels Ermächtigungsgrundlage unzulässig.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2018 - 8 C 10052/18

    Anforderungen an einen die Standorte von Windenergieanlagen festlegenden,

    Die Antragsteller sind als Eigentümer von im Plangebiet gelegenen Grundstücken, die durch die im Bebauungsplan vorgenommene Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zwecksetzung "Gebiet für Windenergieanlagen" unmittelbar betroffen sind, nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732 und juris, Rn. 11; OVG RP, Urteil vom 21. Januar 2011 - 8 C 10850/10.OVG -, NVwZ-RR 2011, 432 und juris, Rn. 20).
  • VG Würzburg, 17.04.2012 - W 4 K 11.359

    Windkraftanlagen; immissionsrechtliche Genehmigung; in Aufstellung befindliches

    Nichts anderes kann für Kollisionen mit nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierten Windkraftanlagen gelten (vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt vom 26.10.2011 Az. 2 L 6/09; OVG Rheinland-Pfalz vom 21.01.2011 Az.: 8 C 10850/10; VG Würzburg vom 29.03.2011 Az.: W 4 K 10.371 - alle juris).
  • VGH Bayern, 26.01.2012 - 22 CS 11.2783

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Tatbestand des Tötungsverbots gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG trotz seines Individuenbezugs bei der Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr - nichts anderes kann für Kollisionen mit nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierten Windkraftanlagen gelten (vgl. etwa OVG LSA vom 26.10.2011 Az. 2 L 6/09 RdNrn. 58 f.; OVG RhPf vom 21.1.2011 DVBl 2011, 504 RdNr. 45) - nur dann erfüllt, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für geschützte Tiere in signifikanter Weise erhöht, also nicht in einem Risikobereich verbleibt, der - hier - mit der Errichtung der Windkraftanlagen im Außenbereich immer verbunden ist und der dem allgemeinen Risiko für das Individuum vergleichbar ist, Opfer eines Naturgeschehens zu werden (BVerwG vom 9.7.2008 BVerwGE 131, 274 RdNr. 91).
  • VG Minden, 30.08.2011 - 11 K 450/11

    Verstoß gegen das Entwicklungsgebot bei reduzierter Festsetzung von potenziellen

    vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 21. Januar 2011 - 8 C 10850/10 -, juris; Scheidler, Festsetzungen in Bebauungsplänen für Windkraftanlagen, BauR 2011, 1103 (1107).
  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 15.00388
    Eine solche erhebliche Beeinträchtigung könne bei den klägerseits geltend gemachten Belangen des Artenschutzes nur dann angenommen werden, wenn auf Grund der Besonderheiten des einzelnen Standortes mit einem erhöhten Risiko von Verlusten oder Störungen zu rechnen sei (unter Bezugnahme auf OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 21.1.2011, 8 C 10850/10).
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