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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10859/12.OVG   

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https://dejure.org/2013,7680
OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10859/12.OVG (https://dejure.org/2013,7680)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.04.2013 - 8 C 10859/12.OVG (https://dejure.org/2013,7680)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. April 2013 - 8 C 10859/12.OVG (https://dejure.org/2013,7680)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 6 Nr 11 BauGB, § 1 Abs 6 Nr 4 BauGB, § 1 Abs 6 Nr 5 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 12 Abs 1 S 1 BauGB
    Umsatzumverteilungen, Kaufkraftabfluss, Einzelhandels- und städtebauliche Verträglichkeit bei Aufstellung eines Bebauungsplans, der die Errichtung eines Einkaufszentrums innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs ermöglichen soll

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzumverteilungen zulasten des vorhandenen Einzelhandels als abwägungserheblicher Belang bei der Aufstellung eines die Errichtung eines Einkaufszentrums innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs ermöglichenden Bebauungsplans

  • esovgrp.de

    BauGB § 1,BauGB § ... 1 Abs 6,BauGB § 1 Abs 6 Nr 4,BauGB § 1 Abs 6 Nr 5,BauGB § 1 Abs 6 Nr 11,BauGB § 1 Abs 7,BauGB § 2,BauGB § 2 Abs 4,BauGB § 3,BauGB § 3 Abs 1,BauGB § 3 Abs 2,BauGB § 12,BauGB § 12 Abs 1,BauGB § 12 Abs 1 S 1,BauNVO § 11,BauNVO § 11 Abs 3,BauNVO § 11 Abs 3 S 1,BauNVO § 11 Abs 3 S 1 Nr 1,BauNVO § 11 Abs 3 S 1 Nr 2,BImSchG § 41,BImSchG § 41 Abs 1,BImSchG § 42,BImSchG § 42 Abs 1,GemO § 22,GemO § 22 Abs 1,GemO § 22 Abs 1 S 1,GemO § 22 Abs 1 S 1 Nr 1,GemO § 22 Abs 1 S 1 Nr 3,GemO § 22 Abs 1 S 1 Nr 3b,LBauO § 47,LBauO § 47 Abs 1,VwGO § 47 Abs 2,VwGO § 47 Abs 2 S 1
    Abstimmung, Abstimmungsgebot, Abwägung, Abwägungsgebot, Alternative, Alternativenprüfung, Anlieferverkehr, Antragsbefugnis, Aufdrängen, ausgeschlossenes Mitglied, Ausschluss, Bauplanungsrecht, Bebauungsplan, Bedarf, Center, Denkmal, Denkmalwert, Einkaufszentrum, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzumverteilungen zulasten des vorhandenen Einzelhandels als abwägungserheblicher Belang bei der Aufstellung eines die Errichtung eines Einkaufszentrums innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs ermöglichenden Bebauungsplans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zusammenwirken der Gemeinde mit Investoren ist zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 873
  • DÖV 2013, 741
  • BauR 2013, 1406
  • ZfBR 2013, 576
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10859/12
    Die Einbeziehung von Interessen eines Investors ermöglicht es der Gemeinde bereits im Stadium der Bauleitplanung - im Gegensatz zu einer reinen Angebotsplanung, bei der die Gemeinde lediglich in der Lage ist, einen Rahmen für ihr noch unbekannte Bauinteressenten zu setzen, - detailliertere Festsetzungen zu treffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 1.86 -, NVwZ 1988, 351 und juris, Rn. 17 ff.; OVG RP, Urteil vom 20. Januar 2010 - 8 C 10725/09.OVG -, DÖV 2010, 409 und juris, Rn. 22).

    Wegen des den Gemeinden zustehenden städtebaulichen Planungsermessens erweist sich eine Bauleitplanung unter dem Aspekt der Alternativenabwägung indes nur dann als rechtsfehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 1.86 -, BRS 47 Nr. 3 und juris; OVG RP, Urteil vom 23. Januar 2013 - 8 C 10782/12 -, ESOVGRP und juris, Rn. 40; Urteil vom 6. Oktober 2011 - 1 C 11322/10.OVG -, ESOVGRP und juris, Rn. 60; Urteil vom 22. Dezember 2010 - 8 C 10600/10.OVG -, BauR 2011, 1127 und juris, Rn. 69 ff., BayVGH, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 N 12.448 -, juris, Rn. 48; zur Alternativenprüfung im Fachplanungsrecht: BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 - 9 A 13.09 -, juris, Rn. 61).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10859/12
    Sie bezieht ein sehr weites planerisches Ermessen ein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, BRS 62 Nr. 19; Beschluss vom 17. Mai 1995 - 4 BN 30.94 -, BRS 57 Nr. 2 und juris, Rn. 11; Urteil vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310 und juris, Rn. 17).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine planerische Festsetzung ausschließlich dazu dient, private Interessen zu befriedigen, oder eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um eine in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999, a.a.O., juris, Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10859/12
    Soweit der Antragsteller auf die Umschreibung des Verkaufsflächenbegriffes in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24. November 2005 (- 4 C 10.04 -, BVerwGE 124, 364 und juris, Rn. 27 f.) verweist, dient die Bestimmung der Verkaufsfläche in dieser Entscheidung dazu, den Begriff der Großflächigkeit eines Einzelhandelsbetriebes im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO näher zu konkretisieren.

    Nicht hinzugerechnet werden sollen die Flächen, auf denen für den Kunden nicht sichtbar die handwerkliche und sonstige Vorbereitung (etwa Portionierung) erfolgt, sowie die reinen Lagerflächen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.12.2018 - 15 N 16.2373

    Zentraler Versorgungsbereich, Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung zum

    a) Nach § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB als gesetzlicher Planungsleitlinie sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen zentrale Versorgungsbereiche in ihrer Funktionsfähigkeit zu erhalten und zu entwickeln (Söfker/Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Mai 2018, § 1 Rn. 130a; OVG Rh-Pf, U.v. 17.4.2013 - 8 C 10859/12 - ZfBR 2013, 576 = juris Rn. 87 unter Rekurs auf BVerwG, U.v. 17.12.2009 - 4 C 2.08 - BVerwGE 136, 10 = Rn. 13 [dort zu § 34 Abs. 3 BauGB]).

    Insbesondere bezüglich städtebaulichen Konzepten i.S. von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB hat die planende Kommune sich zur Abwendung von Ermittlungs-, Bewertungs- und Abwägungsfehlern in einer Bauleitplanung, die Belange des Konzepts tangiert oder tangieren kann, mit dem Konzept hinreichend zu befassen und auseinanderzusetzen; eine strikte Bindung besteht nicht (BVerwG, U.v. 27.3.2013 - 4 CN 6.11 - BauR 2013, 1402 = juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 18.12.2014 - OVG 2 A 15.12 - juris Rn. 31; OVG Rh-Pf, U.v. 17.4.2013 - 8 C 10859/12 - ZfBR 2013, 576 = juris Rn. 83).

    Die Prognose der voraussichtlichen städtebaulichen Folgen der Bauleitplanung verlangt nach einer sorgfältigen Analyse der maßgeblichen Gesichtspunkte der jeweiligen örtlichen Verhältnisse (OVG Rh-Pf, U.v. 17.4.2013 - 8 C 10859/12 - ZfBR 2013, 576 = juris Rn. 89).

    Insoweit beschränkt sich die gerichtliche Kontrolle der Untersuchung darauf, ob eine geeignete fachspezifische Methode gewählt wurde, ob die Prognose nicht auf unrealistischen Annahmen beruht und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (allgemein vgl. BVerwG, U.v. 8.7.1998 - 11 A 53.97 -BVerwGE 107, 142 = juris, Rn. 25; speziell für die Prognose von Kaufkraftabflüssen im Rahmen von Marktgutachten vgl. OVG Rh-Pf., U.v. 17.4.2013 - 8 C 10859/12 -ZfBR 2013, 576 = juris Rn. 97; VGH BW, U.v. 24.10.2017 - 5 S 1003/16 - BauR 2018, 636 = juris Rn. 63; OVG NRW, U.v. 7.12.2000 - 7a D 60/99.NE - openJur Rn. 143; U.v. 6.6.2005 - 10 D 145/04.NE - juris Rn. 149; U.v. 2.10.2013 - 7 D 18/13.NE - BauR 2014, 221 = juris Rn. 80; U.v. 2.10.2013 - 7 D 19/13.NE - juris Rn. 79; U.v. 1.12.2015 - 10 D 91/13.NE - BauR 2016, 964 = juris Rn. 123 ff.; U.v. 1.12.2015 - 10 D 92/13.NE - juris Rn. 116 ff.; U.v. 5.7.2018 - 7 D 11/16.NE - juris Rn. 59; U.v. 5.7.2018 - 7 D 28/16.NE - juris Rn. 61).

    Aufgrund des reduzierten Prüfmaßstabs führt der Umstand, dass ein anderer Begutachter - hier für die Antragstellerseite Herr Prof. Dr. K ... (Städtebauliche Wirkungs- und Verträglichkeitsanalyse vom 18. Mai 2017) - möglicherweise ebenso in Anwendung methodengerechten Vorgehens zu abweichenden Einschätzungen kommt, nicht dazu, dass die Einschätzung des Gutachters, die die planende Kommune im Verfahren der Bauleitplanung zugrunde gelegt hat, fehlerhaft oder angreifbar wird, wenn die Unterschiede der Gutachter vor allem auf divergierenden Einsatzvariablen beruhen, die ihrerseits nicht auf "hart" überprüfbare Tatsachen gestützt werden, sondern auf für sich jeweils vertretbaren Schätzungen beruhen, für deren Richtigkeit sich der jeweilige Sachverständige plausibel auf Erfahrungswissen zu berufen vermag (OVG Rh-Pf, U.v. 17.4.2013 - 8 C 10859/12 - ZfBR 2013, 576 = juris Rn. 105).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2020 - 8 C 11403/19

    Einwendungen gegen Bebauungsplan: Zählen E-Mails nicht?

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob eine geeignete fachspezifische Methode gewählt wurde, ob die Prognosen nicht auf unrealistischen Annahmen beruht und ob das Prognoseergebnis einleuchtet begründet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2009 - 9 A 64.07 -, BVerwGE 134, 308 und juris, Rn. 96; OVG RP, Urteil vom 17. April 2013 - 8 C 10859/12.OVG -, juris, Rn. 95 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 1 C 10824/13

    Anwendung der internen Unbeachtlichkeitsklausel bei Veränderung des sich aus der

    Wegen des den Gemeinden zustehenden städtebaulichen Planungsermessens erweist sich eine Bauleitplanung unter dem Aspekt der alternativen Abwägung nur dann als rechtsfehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Varianten, hätte aufdrängen müssen (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. April 2013 - 8 C 10859/12.OVG - m.w.N., ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 1 C 10575/15

    Keine Befangenheit eines Grundstückeigentümers, der an Lieferanten einer von der

    Andererseits sollen die Befangenheitsvorschriften zwar eine Entscheidung in eigener Sache verhindern, jedoch keine zu weite Ausdehnung erfahren, um die Funktionsfähigkeit des Gemeinderates und damit die auf demokratischer Teilhabe beruhende Beteiligung der Vertretungskörperschaft nicht unangemessen zurückzudrängen (OVG Koblenz, Urteile vom 17. April 2013 - 8 C 10859/12.OVG -, sowie vom 24. März 2011 und vom 24. Juni 2009, jeweils in juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2019 - 8 A 11799/17

    Auswirkungen eines Verbrauchermarkts auf den zentralen Versorgungsbereich

    Ein Anhaltspunkt für die Frage, ab wann zu erwartende Umsatzumverteilungen schädliche Auswirkungen entfalten können, ist die im Zusammenhang mit dem interkommunalen Abstimmungsgebot (§ 2 Abs. 2 BauGB) angenommene Grenze von 10%, ab der von relevanten Umsatzumverteilungen auszugehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 4 B 25/09 -, BauR 2010, 269 und juris, Rn. 9; Beschluss vom 14. April 2010 - 4 B 78/09 -, DVBl. 2010 und juris, Rn. 32; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. April 2013 - 8 C 10859/12 -, BRS 81 Nr. 13 und juris, Rn. 89; OVG; OVG NRW, Urteil vom 11. Dezember 2006 - 7 A 964/05 -, NVwZ 2007, 727 und juris, Rn. 166).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2022 - 8 C 10646/21

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan; Festsetzung eines urbanen Gebietes im

    Ein derartiger Etikettenschwindel kann etwa dann angenommen werden, wenn die Verwirklichung eines mischgebietstypischen Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe tatsächlich nicht gewollt, sondern nur vorgeschoben ist, um aus Gründen des Immissionsschutzes eine "Pufferzone" zwischen gewerblicher und Wohnnutzung einzurichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 4 CN 5/01 -, NVwZ 2002, 1114 und juris, Rn. 32; OVG RP, Urteil vom 17. April 2013 - 8 C 10859/12.OVG -, ZfBR 2013, 576 und juris, Rn. 64 ; Urteil vom 21. Juni 2017 -, DVBl. 2017, 1243 und juris, Rn. 49).
  • VG Neustadt, 01.08.2016 - 3 K 74/16

    Hotelbetreiber hat keinen Anspruch auf Verlegung der Bushaltestelle gegenüber der

    Die von einem Anwohner gegen die genannten Bebauungspläne eingelegten Normenkontrollanträge lehnte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 17. April 2013 - 8 C 10859/12.OVG - (juris) ab.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2013 - 1 KN 1/13

    Kieler Bebauungsplan zur Erweiterung des Einkaufszentrum Mettenhof unwirksam

    Sie übergehen die städtebaulichen Auswirkungen, die künftig von der Agglomeration der neu zugelassenen Einzelhandelsnutzung mit dem bereits bestehenden Angebot im Einkaufszentrum ... ausgehen können (vgl. dazu OVG Koblenz, Urt. v. 17.04.2013, 8 C 10859/12, BauR 2013, 1406 [bei Juris Rn. 88]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2023 - 10 A 9.19

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb - Sondergebiet - Verkaufsflächenbegrenzung -

    Die benannte 10%-Grenze, die wie ausgeführt für das interkommunale Abstimmungsgebot entwickelt wurde, stellt lediglich den äußeren Bereich dar, ab dem eine Berücksichtigung des Belanges sich aufdrängt, wobei selbst dies eine entsprechende Planung, d.h. regelmäßig die Neuansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes, nicht ausschließen muss (vgl. etwa zu einer ähnlichen Problematik: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. April 2013 - 8 C 10859/12 -, juris Rn. 89).
  • VG Koblenz, 25.06.2020 - 4 K 834/19

    Voraussetzungen eines Einkaufszentrums - Festsetzungen von vorhabenunabhängigen

    Dieser kann das Grundstück in den Grenzen der Verkaufsflächenbegrenzung nutzen und muss nicht befürchten, durch andere Eigentümer Abstriche an seinen Nutzungsmöglichkeiten hinnehmen zu müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2019, a.a.O.; OVG RP, Urteil vom 17. April 2013 - 8 C 10859/12 -, juris).
  • VG Schleswig, 08.12.2015 - 2 A 277/13

    Bauvorbescheid für Einkaufszentrum mit der Frage schädlicher Auswirkungen auf

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