Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.02.2005

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   BVerwG, 31.08.2005 - 8 C 11.05   

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BVerwG, 31.08.2005 - 8 C 11.05 (https://dejure.org/2005,4190)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.2005 - 8 C 11.05 (https://dejure.org/2005,4190)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 2005 - 8 C 11.05 (https://dejure.org/2005,4190)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 3 ZGB (DDR) § 400 Abs. 1 Satz 2
    Anscheinsbeweis; Ausreise; ausreisewillige Miterbin; Erbengemeinschaft; Gesamthandseigentum; Kausalität; einzelner Nachlassgegenstand; Nötigung; Verzicht; Mitverzicht; widerlegbare Vermutung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 3
    Anscheinsbeweis; Ausreise; Erbengemeinschaft; Gesamthandseigentum; Kausalität; Mitverzicht; Nötigung; Verzicht; ausreisewillige Miterbin; einzelner Nachlassgegenstand; widerlegbare Vermutung

  • Wolters Kluwer

    Offene Vermögensfragen: Eigentumsverzicht von Miterben; Annahme einer unlauteren Machenschaft in Gestalt einer Nötigung und eines Machtmissbrauchs in den Fällen eines ausreisebedingten Verlustes von Grundstücken und Gebäuden; Anwendung des Beweises des ersten Anscheins ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Nötigung; Ausreise; Eigentumsverzicht; Miterbenanteil; Anscheinsbeweis

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 3; ; ZGB (DDR) § 400 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 3; ZGB (DDR) § 400 Abs. 1 Satz 2
    Anscheinsbeweis bei Verzicht verbleibender DDR-Miterben nach Nötigung eines ausreisewilligen Miterben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2006, 46
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2005 - 8 C 11.05
    Der Anscheinsbeweis gilt sowohl für die Tatsache, dass die staatlichen Organe einen entsprechenden Verkaufsdruck ausgeübt haben, als auch für die Ursächlichkeit zwischen Verkaufsdruck und Veräußerung (stRspr, vgl. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 , vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88 und Beschluss vom 26. Juni 2000 - BVerwG 7 B 26.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 15 jeweils m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 27.09.2004 - 5 K 1168/98
    Auszug aus BVerwG, 31.08.2005 - 8 C 11.05
    den Beklagten unter Aufhebung seines Bescheides vom 10. März 1997 und des Widerspruchsbescheides des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen vom 30. April 1998 sowie unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder - 5 K 1168/98 - vom 27. September 2004 zu verpflichten, die erbrechtlichen Mitberechtigungen der Klägerinnen zu 1 und 3 an diese zurückzuübertragen.
  • BVerwG, 01.03.1995 - 8 C 36.92

    Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis - Verwaltungsschuldverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2005 - 8 C 11.05
    Die Anscheinsbeweisführung setzt voraus, dass ein Sachverhalt vorliegt, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist und es deshalb rechtfertigt, die besonderen Umstände des einzelnen Falles in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen (vgl. Urteil vom 1. März 1995 - BVerwG 8 C 36.92 - Buchholz 303 § 287 ZPO Nr. 3).
  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 14.95

    Offene Vermögensfragen - Erschütterung des Anscheinsbeweises für unlautere

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2005 - 8 C 11.05
    Der Anscheinsbeweis gilt sowohl für die Tatsache, dass die staatlichen Organe einen entsprechenden Verkaufsdruck ausgeübt haben, als auch für die Ursächlichkeit zwischen Verkaufsdruck und Veräußerung (stRspr, vgl. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 , vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88 und Beschluss vom 26. Juni 2000 - BVerwG 7 B 26.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 15 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.2000 - 7 B 26.00

    Gartenbaubetrieb, privater; Veräußerung, ausreisebedingte; Anscheinsbeweis;

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2005 - 8 C 11.05
    Der Anscheinsbeweis gilt sowohl für die Tatsache, dass die staatlichen Organe einen entsprechenden Verkaufsdruck ausgeübt haben, als auch für die Ursächlichkeit zwischen Verkaufsdruck und Veräußerung (stRspr, vgl. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 , vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88 und Beschluss vom 26. Juni 2000 - BVerwG 7 B 26.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 15 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 16.97

    Berechtigtenfeststellung; Feststellung der (Entschädigungs-)Berechtigung;

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2005 - 8 C 11.05
    Der Anscheinsbeweis ist deshalb nicht schon dann erschüttert, wenn eine andere Tatsache mitursächlich für den Verzicht gewesen sein könnte (vgl. Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131).
  • BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 15.05

    Erbengemeinschaft; rassisch gemischte Erbengemeinschaft; Miterbenanteil;

    Der Senat hat deshalb für eine zu DDR-Zeiten geschädigte Erbengemeinschaft angenommen, dass in Ausreisefällen zu vermuten ist, dass der Verzicht eines nicht ausreisewilligen Miterben auf den Eigentumsanteil an einem Grundstück auf den genötigten Verzicht eines anderen Mitglieds der Erbengemeinschaft zurückzuführen ist (Urteil vom 31. August 2005 - BVerwG 8 C 11.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 40 = NJ 2006, 46).
  • BVerwG, 02.11.2006 - 7 B 52.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Sie wirft im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. August 2005 BVerwG 8 C 11.05 (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 40) die klärungsbedürftige Frage auf, ob der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass die Nötigung eines ausreisewilligen Miterben zur Veräußerung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks kausal für die Mitwirkung der in Westdeutschland lebenden Miterben an der Veräußerung war.
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   BVerwG, 17.02.2005 - 8 B 109.04 (8 C 11.05)   

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https://dejure.org/2005,25296
BVerwG, 17.02.2005 - 8 B 109.04 (8 C 11.05) (https://dejure.org/2005,25296)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.2005 - 8 B 109.04 (8 C 11.05) (https://dejure.org/2005,25296)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 8 B 109.04 (8 C 11.05) (https://dejure.org/2005,25296)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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