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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 8 C 11025/08.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 8 C 11025/08.OVG (https://dejure.org/2009,5300)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.04.2009 - 8 C 11025/08.OVG (https://dejure.org/2009,5300)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. April 2009 - 8 C 11025/08.OVG (https://dejure.org/2009,5300)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Bestehen eines Anspruchs auf die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses bzw. auf die Feststellung dessen Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit; Inhaltliche Anforderungen an die Rüge einer Gemeinde gegen einen Planfeststellungsbeschluss; ...

  • Judicialis

    AEG § 18; ; AEG § ... 18 a; ; AEG § 18 a Nr. 5; ; AEG § 18 a Nr. 5 Satz 1; ; AEG § 18 a Nr. 7; ; VwVfG § 73; ; VwVfG § 73 Abs. 3; ; VwVfG § 73 Abs. 4; ; VwVfG § 73 Abs. 4 Satz 1; ; VwVfG § 76; ; VwVfG § 76 Abs. 1; ; 16. BImSchV; ; 16. BImSchV Anlage 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eisenbahnrecht: Eisenbahnrecht; Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Schallschutz; Schallschutzwände; Besonders überwachtes Gleis; Präklusion; Einwendungen; Ausschluss; Einwendungsausschluss; Anstoßfunktion; Erörterungstermin; Gemeinde; Gemeindeklage; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gemeinde kann nicht Schallschutzmaßnahmen an Bahnstrecke beanspruchen - OVG Rheinland-Pfalz entscheidet zum "Besonders überwachten Gleis" an ICE-Strecke

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2007 - VerfGH 9/06

    Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2005 wegen Überschreitung der Kreditgrenze

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 8 C 11025/08
    Dabei lasse die das "Besonders überwachte Gleis" betreffende Fußnote zur Tabelle C der Anlage 2 der 16. BImSchV eine am Mittelwert orientierte Betrachtung des zwischen den Schleifzyklen bestehenden Lärmminderungseffekts zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2007, NVwZ 2007, 1422 und juris, Rn. 4).

    Für die Anwendung des Korrekturwertes sei es ausreichend, wenn dieser nicht bei jeder Zugart, sondern gemittelt über alle Zugarten erreicht werde (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2000, a.a.O., juris, Rn. 36; Beschluss vom 22. August 2007, a.a.O., juris, Rn. 4).

    Darüber hinaus gelte die Mittelwertbetrachtung auch in zeitlicher Hinsicht mit der Folge, dass nicht zu jedem Zeitpunkt des Schleifzyklus ein Abstand von mindestens 3 dB(A) zu dem sich aus dem Diagramm I der Anlage 2 der 16. BImSchV ergebenden Grundwert von 51 dB(A) eingehalten werden müsse; ausreichend sei, dass dieser Durchschnittswert dauerhaft und im Mittel auf einen um 3 dB(A) niedriger liegenden Wert abgesenkt werde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2007, a.a.O., juris, Rn. 7).

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 8 C 11025/08
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2000 (BVerwGE 110, 370 und juris) ist nachgewiesen, dass das Verfahren "Besonders überwachtes Gleis" eine dauerhafte Lärmminderung erzielt, die zusätzlich zu den Korrekturwerten DFb der Tabelle C der Anlage 2 der 16. BImSchV zu berücksichtigen ist.

    Für die Anwendung des Korrekturwertes sei es ausreichend, wenn dieser nicht bei jeder Zugart, sondern gemittelt über alle Zugarten erreicht werde (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2000, a.a.O., juris, Rn. 36; Beschluss vom 22. August 2007, a.a.O., juris, Rn. 4).

    Dabei wirke sich die - auch in dem hier angefochtenen Planfeststellungsbeschluss verfügte - Herabsetzung der Eingriffsschwelle auf 50 dB(A) als zusätzlicher Sicherheitszuschlag zu Gunsten der Lärmbetroffenen aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2000, a.a.O., juris, Rn. 46).

  • BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 8 C 11025/08
    Geschützt sind dabei nicht nur die Interessen der Gemeinde an zukünftigen Planungsmöglichkeiten, sondern auch das Interesse an der Bewahrung der in einer bereits ausgewiesenen Planung zum Ausdruck gekommenen städtebaulichen Ordnung vor nachhaltigen Störungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2005, DBVl. 2005, 1044; Beschluss vom 2. August 2006, DVBl. 2006, 1304).

    Der Umfang der sich aus dem Abwägungsgebot ergebenen Rechtsstellung der Gemeinde hängt insbesondere vom Gewicht der Beeinträchtigung der gemeindlichen Planungen durch das Vorhaben ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. August 2006, NVwZ 2006, 1290, Rn. 7).

    Dies hätte zumindest vorausgesetzt, die als beeinträchtigt angesehenen Plangebiete räumlich und gegenständlich zu bezeichnen (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 23. November 2005, aaO., S. 10 d.U.; Bonk/Neumann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG-Kommentar, § 73 Rn. 64; zur Darlegungslast der Gemeinden allgemein: BVerwG, Beschluss vom 2. August 2006, a.a.O., Rn. 7).

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 8 C 11025/08
    Die Vorschrift normiert eine materielle Verwirkungspräklusion, die sich nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung auch auf ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren erstreckt, in dem sie von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996, NVwZ 1997, 489 - zu § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG - VGH BW, Beschluss vom 2. Februar 2005, NVwZ-RR 2006, 136 [137] zur Eisenbahnplanfeststellung).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 2333/04

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis einer Gemeinde nach Versäumnis der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 8 C 11025/08
    Die Vorschrift normiert eine materielle Verwirkungspräklusion, die sich nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung auch auf ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren erstreckt, in dem sie von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996, NVwZ 1997, 489 - zu § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG - VGH BW, Beschluss vom 2. Februar 2005, NVwZ-RR 2006, 136 [137] zur Eisenbahnplanfeststellung).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 8 C 11025/08
    Dabei muss sie sicherstellen, dass die von der Planung Betroffenen aufgrund der Unterlagen ausreichend Gelegenheit haben, mögliche Beeinträchtigungen ihrer Rechte zu erkennen (sog. Anstoßfunktion, vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dez. 1986, BVerwGE 75, 214 [224]; Ziekow, VwVfG-Kommentar 2006, § 73 Rn. 31).
  • VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 1262/97
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 8 C 11025/08
    So hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Anwendbarkeit der 16. BImSchV und der Schall 03 nicht auf den Schienenverkehr bis zu Geschwindigkeiten von 250 km/h beschränkt ist, sondern die Berechnungsgrundlagen auch speziell auf den ICE-Verkehr auf der Schnellbahnstrecke Köln-Rhein/Main mit Geschwindigkeiten bis zu 300 km/h Anwendung finden (vgl. Urteil vom 16. April 2002 - 2 A 1262/97 - juris, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 29. April 2003 - 9 B 59/02 - juris).
  • BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einwendungen einer Gemeinde bei sich selbst

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 8 C 11025/08
    Diese Ausschlussregelung gilt auch für Einwendungen von Gemeinden, soweit sie im Planfeststellungsverfahren nicht als Träger öffentlicher Belange Stellung nimmt, sondern die Beeinträchtigung ihres eigenen Rechtskreises (hier ihrer Planungshoheit) rügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1997, BVerwGE 104, 79 und juris, Rn. 19; Ziekow, a.a.O., § 73, Rn. 47 f.).
  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 8 C 11025/08
    Die Planfeststellungsbehörde muss auf hinreichend konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend in der Weise Rücksicht nehmen, dass durch die Fachplanung die in Betracht gezogenen städtebaulichen Planungsmöglichkeiten nicht unnötigerweise verbaut werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2005, NVwZ 2005, 813).
  • BVerwG, 27.07.1998 - 11 A 10.98

    Planfeststellung; Planfeststellungsverfahren; Eisenbahn- Ausbaustrecke Nürnberg -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 8 C 11025/08
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Planungshoheit einer Gemeinde eine wehrfähige, in die Abwägungsentscheidung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen nur dann vermittelt, wenn eine eigene hinreichend konkrete und verfestigte Planung vorliegt und durch das Fachplanungsvorhaben nachhaltig, das heißt durch unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art, gestört werden kann (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 27. Juli 1998, UPR 1998, 459).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der

    ... Der Einwendungsausschluss kann sich nicht nur auf Beeinträchtigungen der Gebietskörperschaft in Eigentumsrechten, sondern auch auf grundsätzlich wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtspositionen der gemeindlichen Selbstverwaltung, etwa die Planungshoheit erstrecken (BVerwG, 10.02.1999, a.a.O.; 12.02.1997 - 11 A 62/95 -, juris; 13.03.1995, a.a.O., 905, 907; so ausdrücklich auch OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009, 8 C 11025/08 -, juris; Ziekow, Verwaltungsverfahrensgesetz, § 73, Rn. 48).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2010 - 5 M 153/09

    Martensches Bruch (Kompensationsmaßnahme) - Anfechtung eines

    Der Einwendungsausschluss kann sich nicht nur auf Beeinträchtigungen der Gebietskörperschaft in Eigentumsrechten, sondern auch auf grundsätzlich wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtspositionen der gemeindlichen Selbstverwaltung, etwa die Planungshoheit erstrecken (BVerwG, 10.02.1999, a.a.O.; 12.02.1997 - 11 A 62/95 -, juris; 13.03.1995, a.a.O., 905, 907; so ausdrücklich auch OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009, 8 C 11025/08 -, juris; Ziekow, Verwaltungsverfahrensgesetz, § 73, Rn. 48).
  • VG Mainz, 16.11.2009 - 3 L 1257/09

    Stadionbau in Mainz - Eilantrag abschließend abgelehnt

    Einzelfragen der Lärmermittlung stellen sich nämlich nicht nur als rein physikalisch-technische Erkenntnisse, sondern auch als Akte wertender Betrachtung dar ( OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. April 2009 - 8 C 11025/08.OVG -, [...] [Rdnr. 36 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 8 B 10618/10

    Eisenbahnrecht; ortsbildgerechte Gestaltung von Lärmschutzwänden

    Diese ergibt sich aus der Geltendmachung einer möglichen Verletzung ihres Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 1 GG, Art. 49 Abs. 3 LV); allerdings nicht unter dem Aspekt der Planungshoheit als Anspruch auf gerechte Abwägung ihrer gemeindlichen Planungen, denn die Antragstellerin hat sich nicht auf eine nachhaltige Störung einer hinreichend konkreten und verfestigten Planung (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 23. April 2009 - 8 C 11025/08.OVG - ESOVGRP, m.w.N.) durch das Fehlen mit ihr abgestimmter Festsetzungen zur Gestaltung der Lärmschutzwände berufen.
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