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   OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 C 11321/06/OVG   

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https://dejure.org/2007,25816
OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 C 11321/06/OVG (https://dejure.org/2007,25816)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.04.2007 - 8 C 11321/06/OVG (https://dejure.org/2007,25816)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. April 2007 - 8 C 11321/06/OVG (https://dejure.org/2007,25816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Interesse eines außerhalb des Plangebiets begüterten Eigentümers an der Vermeidung von Verkehrsimmissionen; Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens; Anspruch auf gerechte Abwägung der eigenen für die Abwägung ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § ... 2 a; ; BauGB § 2 Abs. 4; ; BauGB § 2 Abs. 4 Satz 1; ; BauGB § 3 Abs. 2; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24; ; BauGB § 9 Abs. 8; ; BauGB § 13; ; BauGB § 13 Abs. 1; ; BauGB § 13 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 13 Abs. 1 Satz 1, 3. Variante; ; BauGB § 13 Abs. 3; ; BauGB § 34; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 131 Abs. 1; ; BauGB § 133 Abs. 1; ; BauGB § 214; ; BauGB § 214 Abs. 1; ; BauGB § 214 Abs. 1 Nr. 1; ; BauGB § 214 Abs. 1 Nr. 2; ; BauGB § 214 Abs. 1 Nr. 3; ; BauGB § 214 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, 2. Halbsatz; ; BauGB § 214 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz; ; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; ; 16. BImSchV § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; BImSchG § 42

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 C 11321/06
    Sie hat im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens auch kein Konzept zur Bewältigung des Konflikts zwischen den Lärmschutzinteressen der Anlieger einerseits und dem durchaus legitimen planungsrechtlichen Ziel einer gerechteren Verteilung der Verkehrsströme andererseits entwickelt (zur Notwendigkeit einer Lärmprognose und der Entwicklung eines geeigneten Lärmschutzkonzepts vgl. auch BVerwG, UPR 1995, 311 und BauR 2004, 1132).

    Dem Gebot der Konfliktbewältigung kann unter Umständen auch Genüge getan sein, wenn die Antragsgegnerin die Betroffenen nach Einstellung und zutreffender Gewichtung ihrer Belange in der Abwägung auf die Möglichkeit einer Kostenerstattung für Maßnahmen des passiven Schallschutzes gemäß § 42 des Bundesimmissionsschutzgesetzes in einem gesonderten Verfahren verweist (vgl. dazu BVerwG, UPR 1995, 311, 312 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2005 - 8 C 10455/05

    Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO; (keine) Abhängigkeit einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 C 11321/06
    Ein Ausnahmefall, in dem die Antragsteller etwa geltend machen könnten, durch die Art und Weise des geplanten Straßenverlaufs seien einzelne Grundstücke ohne sachlichen Grund aus dem Kreis der beitragspflichtigen Baugrundstücke herausgenommen und damit ihr - abwägungsbeachtliches - Interesse an einer beitragsgerechten Straßenplanung verletzt (vgl. dazu: OVG RP, Urteil vom 14. September 2005 - 8 C 10455/05.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP), liegt hier nicht vor.

    Dieser Belang der Antragsteller ist vorliegend auch nicht wegen erkennbar nur geringfügiger Betroffenheit ihrer Grundstücke von vornherein abwägungsunbeachtlich (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 14. September 2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 8 S 2917/88

    Bebauungsplan und Erschließungsbeitragspflicht - Nachteil; Ausweisung einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 C 11321/06
    Das Entstehen von Erschließungs- oder Ausbaubeitragspflichten infolge der Herstellung oder des Ausbaus einer im Bebauungsplan festgesetzten Straße begründet grundsätzlich keine mögliche Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, weil die Belastung mit Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen zwangsläufige Rechtsfolge des Erschlossenseins des Grundstücks im Sinne von §§ 131 Abs. 1, 133 Abs. 1 BauGB ist; daher besteht grundsätzlich kein schutzwürdiges Interesse, von Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen verschont zu werden (vgl. NdsOVG, BauR 1982, 351 f.; VGH BW, NVwZ 1990, 896).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 8 C 11367/05

    Trierer Bebauungspläne nunmehr wirksam

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 C 11321/06
    Dieses Gebot verlangt, dass die durch die Planung aufgeworfenen Probleme im Grundsatz auch im Rahmen der Planung gelöst werden müssen; die Verlagerung der Problemlösung aus dem Bauleitplanverfahren heraus bedarf der besonderen Rechtfertigung (vgl. BVerwG, NuR 1995, 246; OVG RP, Urteil vom 30. Januar 2006 - 8 C 11367/05.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • BVerwG, 19.08.2003 - 4 BN 51.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 C 11321/06
    Sie hat im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens auch kein Konzept zur Bewältigung des Konflikts zwischen den Lärmschutzinteressen der Anlieger einerseits und dem durchaus legitimen planungsrechtlichen Ziel einer gerechteren Verteilung der Verkehrsströme andererseits entwickelt (zur Notwendigkeit einer Lärmprognose und der Entwicklung eines geeigneten Lärmschutzkonzepts vgl. auch BVerwG, UPR 1995, 311 und BauR 2004, 1132).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2007 - 8 C 11088/06

    Voraussetzungen für gemeindeeigene Ausgleichsflächen bei Aufstellung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 C 11321/06
    Zu den abwägungserheblichen Belangen gehört jedoch das Interesse eines außerhalb des Plangebietes begüterten Eigentümers an der Vermeidung von Verkehrsimmissionen, die durch den auf einer an seinem Grundstück entlangführenden Straße stattfindenden, durch die Planung zurechenbar verursachten Mehrverkehr entstehen (vgl. BVerwG, BRS 62 Nr. 48 und BRS 56 Nr. 30; OVG RP, Urteil vom 17. Januar 2007 - 8 C 11088/06.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.01.1982 - 6 C 16/79
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 C 11321/06
    Das Entstehen von Erschließungs- oder Ausbaubeitragspflichten infolge der Herstellung oder des Ausbaus einer im Bebauungsplan festgesetzten Straße begründet grundsätzlich keine mögliche Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, weil die Belastung mit Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen zwangsläufige Rechtsfolge des Erschlossenseins des Grundstücks im Sinne von §§ 131 Abs. 1, 133 Abs. 1 BauGB ist; daher besteht grundsätzlich kein schutzwürdiges Interesse, von Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen verschont zu werden (vgl. NdsOVG, BauR 1982, 351 f.; VGH BW, NVwZ 1990, 896).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 C 11321/06
    In diesem Umfang ist der drittschützende Charakter des Abwägungsgebots nach § 1 Abs. 7 BauGB in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerwGE 107, 215).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.1989 - 11a NE 51/87

    Straße; Ausbuchtung; Teilung; Erschließungskosten; Erschließungsbeitrag;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 C 11321/06
    Die Verteilung der Erschließungskosten ist deshalb grundsätzlich kein abwägungserheblicher Belang (vgl. OVG NRW, NVwZ 1990, 894, 895).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2004 - 8 C 10423/04

    Trierer Bebauungspläne - Zufahrtsverkehr unzureichend berücksichtigt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 C 11321/06
    Allerdings ist anerkannt, dass eine Gemeinde die mit der Durchführung eines Bebauungsplans absehbar verbundenen Folgeprobleme nicht stets bereits im Bebauungsplan selbst oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit diesem verbindlich und abschließend regeln muss, sondern Maßnahmen zur Milderung oder zum Ausgleich einem späteren Verfahren überlassen darf, wenn sie im Rahmen der Abwägung realistischerweise davon ausgehen kann, dass die Probleme in diesem Zusammenhang gelöst werden können (vgl. BVerwG, ZfBR 1997, 328; OVG RP, U. v. 8. September 2004 - 8 C 10423/04.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2023 - 8 C 11093/22

    Abstoßfunktion; Abwägung; Ausfertigung; Bekanntmachung; Gefälligkeitsplanung;

    Zwar führt die fehlerhafte Annahme des Vorliegens der Voraussetzungen des § 13 BauGB grundsätzlich zu einem nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB beachtlichen Verfahrensfehler, weil die Begründung des Bebauungsplans entgegen § 2a BauGB keinen Umweltbericht enthalten hat (OVG RP, Urteil vom 18. April 2007 - 8 C 11321/06.OVG -, beckRS 2007, 23692; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, a.a.O., BauGB § 214, Rn. 8; für die vergleichbare Konstellation im Rahmen der Anwendung des § 13a BauGB s. BVerwG, Beschluss vom 4. November 2015 - 4 CN 9/14 -, juris Rn. 30; OVG RP, Urteil vom 26. August 2020 - 8 A 1149/19.OVG -, juris Rn. 43 ff. m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.02.2011 - 8 C 10696/10

    Bebauungsplan "Gundheimer Gasse" in Bad Dürkheim-Ungstein nunmehr wirksam

    Die ursprüngliche, am 11. Juli 2006 als Satzung beschlossene Fassung des Bebauungsplans wurde auf einen Normenkontrollantrag u. a. des heutigen Antragsstellers zu 2.) hin durch rechtskräftiges Urteil des erkennenden Senats vom 18. April 2007 - 8 C 11321/06.OVG - für unwirksam erklärt.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. April 2007 - 8 C 11321/06.OVG - zur früheren Fassung des Bebauungsplans bereits für den damaligen und heutigen Antragsteller zu 2.) entschieden hat, ist dieser Belang hier nicht wegen erkennbar nur geringfügiger Betroffenheit seines Grundstücks abwägungsunbeachtlich.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2011 - 1 C 10021/11

    Entstehen von Erschließungs- oder Ausbaubeitragspflichten infolge der Herstellung

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (vgl. etwa Urteil vom 18.04.2007, 8 C 11321/06.OVG) begründet grundsätzlich das Entstehen von Erschließungs- oder Ausbaubeitragspflichten infolge der Herstellung oder des Ausbaus einer im Bebauungsplan festgesetzten Straße keine mögliche Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, weil die Belastung mit Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen zwangsläufige Rechtsfolge des Erschlossenseins des Grundstücks im Sinne von §§ 131 Abs. 1, 133 Abs. 1 BauGB ist; daher besteht grundsätzlich kein schutzwürdiges Interesse, von Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen verschont zu werden (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 15.01.1982, BauR 1982, 351 f.; einschränkend: VGH BW, Beschluss vom 12.02.1990, NVwZ 1990, 896 - Grundstück im Innenbereich ).
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