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   BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86   

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BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86 (https://dejure.org/1988,475)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1988 - 8 C 115.86 (https://dejure.org/1988,475)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1988 - 8 C 115.86 (https://dejure.org/1988,475)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Landesrecht - Nacherhebung - Erschließungsbeiträge - Eingeschränkte Voraussetzungen - Bundesrecht - Beitragsansprüche - Beitragsbescheid - Festsetzung - Nachholung - Kommunalabgabengesetz - Gemeinde - Erschließungsbeiträge - Nacherhebung - Bestandsdauer des Anspruchs auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebungspflicht von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die Annahme von Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 184 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 938
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 12.07.1968 - VII C 48.66

    Rücknahme belastender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86
    Auch ein solcher Bescheid kann ein geeigneter Gegenstand für ein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen sein (vgl. u.a. Urteil vom 12. Juli 1968 - BVerwG VII C 48.66 - BVerwGE 30, 132 ; siehe ferner Schröcker in NJW 1968, 2035 ).

    Da es an einer schutzwürdigen Vertrauensbetätigung fehlt, kann offenbleiben, ob, wenn es anders wäre, bei der dann (anschließend) gebotenen Interessenabwägung die Interessen des Klägers gegenüber denen der Allgemeinheit überwiegen würden (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 12. Juli 1968, a.a.O. S. 134).

  • BVerwG, 18.11.1977 - IV C 104.74

    Beitragserhebungspflicht der Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.67 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 1 S. 1 , vom 18. November 1977 - BVerwG IV C 104.74 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 10 S. 7 und vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 24.81 - BVerwGE 64, 361 ) hat das Berufungsgericht erkannt, daß der Bundesgesetzgeber in § 127 Abs. 1 BBauG die Befugnis der Gemeinden, Erschließungsbeiträge zu erheben, als Verpflichtung ausgestaltet hat.

    Der Bundesgesetzgeber hat die Gemeinden namentlich im Interesse einer möglichst gleichartigen Behandlung der Grundstückseigentümer (Erbbauberechtigten) in allen Gemeinden, d.h. im Interesse der Beitragsgerechtigkeit, zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen verpflichtet (vgl. Urteil vom 18. November 1977, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86
    Wann das der Fall ist, d.h. wann eine entstandene Erschließungsbeitragsforderung verjährt, richtet sich mangels einer diesbezüglichen bundesrechtlichen Regelung nach irrevisiblem Landesrecht (vgl. zuletzt Urteil vom 14. August 1987 - BVerwG 8 C 60.86 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 42 S. 1 ).

    Entsprechendes gilt für die Beantwortung der Frage, ob das der gemeindlichen Erhebungspflicht entsprechende Recht zur Beitragserhebung verwirkt ist (vgl. Urteil vom 14. August 1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 15.67

    Gemeindliche Pflicht zum Erlaß einer Ortssatzung über Erschließungsbeiträge

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.67 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 1 S. 1 , vom 18. November 1977 - BVerwG IV C 104.74 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 10 S. 7 und vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 24.81 - BVerwGE 64, 361 ) hat das Berufungsgericht erkannt, daß der Bundesgesetzgeber in § 127 Abs. 1 BBauG die Befugnis der Gemeinden, Erschließungsbeiträge zu erheben, als Verpflichtung ausgestaltet hat.
  • BVerwG, 20.09.1974 - IV C 32.72

    Grenzen der Beitragspflicht bei einem Eigentumswechsel nach deren Entstehen

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86
    Sicher ist nämlich, daß sich ein solches Verbot allenfalls auf eine zweite Veranlagung zu ein und demselben Beitragsbetrag beziehen könnte (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - BVerwGE 47, 49 ).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 77.74

    Grundsätze über die Rücknahme zu Unrecht erteilter Bodenverkehrsgenehmigungen

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86
    Ein solches Vertrauen setzt jedoch außer einer adäquaten Vertrauensbetätigung des Betroffenen die Schutz-Würdigkeit dieser Vertrauensbetätigung voraus (vgl. dazu etwa Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 77.74 - BVerwGE 48, 87 ).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86
    Im Gegenteil ist ein solcher Schluß in der Regel nicht gerechtfertigt, so daß besondere Umstände hinzutreten müssen, wenn er sich (zumal aus verfassungsrechtlichen Gründen) dennoch rechtfertigen soll" (Urteil vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 ; ebenso Beschluß vom 2. Juni 1986 - BVerwG 8 B 15.86 - Abdruck S. 3).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82

    Beitragspflicht - Grundstück - Bebaubarkeit - Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86
    Dabei kann offenbleiben, ob es ein solches Verbot gibt und was ggf. - genau - sein Inhalt ist (vgl. dazu auch Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 29.82 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 89 S. 41 ).
  • BVerwG, 02.06.1986 - 8 B 15.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nachforderung von

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86
    Im Gegenteil ist ein solcher Schluß in der Regel nicht gerechtfertigt, so daß besondere Umstände hinzutreten müssen, wenn er sich (zumal aus verfassungsrechtlichen Gründen) dennoch rechtfertigen soll" (Urteil vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 ; ebenso Beschluß vom 2. Juni 1986 - BVerwG 8 B 15.86 - Abdruck S. 3).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86
    Die Beantwortung der Frage, ob dieser Bescheid rechtmäßig ist, richtet sich - soweit es die bundesrechtlichen Bestimmungen des Erschließungsbeitragsrechts betrifft - nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256) - BBauG - ungeachtet dessen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl, I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - Abdruck S. 6).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung -

  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82

    Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche

  • BVerwG, 31.01.1975 - IV C 46.72

    Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2009 - 1 L 323/06

    Nacherhebung eines Anschlussbeitrags

    Auch ist die Beitragserhebung im Bereich der leitungsgebundenen Einrichtungen insoweit nicht bundesrechtlich determiniert und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 10.09.1998 - 8 B 103.98 -, juris; Beschl. v. 10.09.1998 - 8 B 102.98 -, juris; Urt. v. 26.01.1996 - 8 C 14.94 -, NVwZ-RR 1996, 465; Urt. v. 18.03.1988 - 8 C 115.86 -, NVwZ 1988, 938; Urt. v. 18.03.1988 - 8 C 92.87 -, BVerwGE 79, 163; vgl. auch Beschl. v. 19.05.1999 - 8 B 61.99 -, NVwZ 1999, 1218; Beschl. v. 05.03.1997 - 8 B 37.97 -, Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 86; Beschl. v. 12.08.1991 - 8 B 108.91 - Urt. v. 07.07.1989 - 8 C 86.87 -, BVerwGE 82, 215 - jeweils zitiert nach juris; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 19.11.2007 - 1 L 1/07 -, juris) zur Verpflichtung der Kommunen, einen entstandenen Erschließungsbeitragsanspruch ggfs. auch im Wege der Nacherhebung auszuschöpfen, nicht unmittelbar einschlägig.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat für das Erschließungsbeitragsrecht - insoweit auf das Anschlussbeitragsrecht übertragbar - angenommen, dass sich die Rechtswidrigkeit eines Nacherhebungsbescheids nicht mit einem aus dem materiellen Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragspflicht herzuleitenden Verbot einer Doppelveranlagung begründen lasse, da jedenfalls sicher sei, dass sich ein solches Verbot allenfalls auf eine zweite Veranlagung zu ein und demselben Beitragsbetrag beziehen könnte, nicht aber auf eine Nacherhebung im hier in Rede stehenden Sinne, die lediglich einen noch nicht ausgeschöpften bzw. nicht bescheidmäßig festgesetzten Teil des Beitragsanspruchs einfordert (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.1988 - 8 C 115.86 -, NVwZ 1988, 938 - zitiert nach juris).

    Die Frage, ob der Eintritt der Bestandskraft des Anschlussbeitragsbescheids vom 28. Juni 1995 das durch das Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht begründete Beitragsschuldverhältnis zwischen dem Beklagten und dem Kläger beendet hat, ist nach dem einschlägigen materiellen Recht zu beantworten (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.1988 - 8 C 115.86 -, NVwZ 1988, 938 - zitiert nach juris; VGH München, Beschl. v. 23.04.2009 - 22 ZB 07.819 -, juris), hier also nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes.

    Die dingliche Sicherung einer Beitragsforderung beginnt mit ihrem Entstehen, d.h. mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, und sie endet unabhängig vom Erlass eines Heranziehungsbescheids und dem Eintritt von dessen Bestandskraft erst mit dem Erlöschen der sachlichen Beitragspflicht (vgl. zum Ganzen entsprechend zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 18.03.1988 - 8 C 92.87 -, BVerwGE 79, 163; Urt. v. 18.03.1988 - 8 C 115.86 -, NVwZ 1988, 938 - jeweils zitiert nach juris).

  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98

    Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Vorteil bei Inanspruchnahme von Personal

    Selbst wenn unabhängig von den Regelungen des § 48 VwVfG NW ein belastender Verwaltungsakt das Vertrauen des Betroffenen darauf rechtfertigen könnte, daß mehr als das Geforderte von ihm nicht zu verlangen ist (vgl. BVerwGE 30, 132 ; 67, 129 ; Urteile vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 115.86 - und vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 14.94 - ), ergäbe sich auch auf der Grundlage dieser Erwägung nicht die Rechtswidrigkeit des Nachtragsbescheides vom 22. August 1986.
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2006 - 9 LA 32/05

    Teilerlass von Erschließungsbeiträgen aufgrund widersprüchlichen Verhaltens der

    Es ist daher nicht ungewöhnlich, dass selbst nach Festsetzung von Erschließungsbeiträgen durch bestandskräftigen Bescheid bei Eintritt späterer Erkenntnisse, etwa durch eine gerichtliche Klärung in einem Verfahren eines einzelnen Anliegers, andere Beitragspflichtige nachveranlagt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.1988 - 8 C 115/86 - NVwZ 1988, 938 = Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 52).

    Demgemäß hat die Rechtsprechung in den Fällen der Nacherhebung einen der weiteren Festsetzung eines Erschließungsbeitrages oder der Zahlungsverpflichtung entgegenstehenden Vertrauensschutz innerhalb der Verjährungsfristen nicht bejaht (BVerwG, Urteil vom 18.3.1988 - 8 C 115/86 - a. a. O.).

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