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   OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2003 - 8 C 11960/02.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23273
OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2003 - 8 C 11960/02.OVG (https://dejure.org/2003,23273)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.06.2003 - 8 C 11960/02.OVG (https://dejure.org/2003,23273)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Juni 2003 - 8 C 11960/02.OVG (https://dejure.org/2003,23273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Positive bzw. negative Auswirkungen einer Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich auf bestimmte nichtprivilegierte Vorhaben; Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag bei Unmöglichkeit einer Verbesserung der Rechtsstellung des ...

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; ; BauGB § 35 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 4; ; BauGB § 35 Abs. 6; ; BauGB § 35

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1612 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2003 - 8 C 11960/02
    So liegt es, wenn der Antragsteller seinem Rechtsschutzziel selbst dann auf unabsehbare Zeit nicht näher kommen kann, wenn die von ihm angegriffene Rechtsvorschrift für nichtig erklärt wird, er also unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, den von ihm geltend gemachten Nachteil abzuwenden (BVerwG, Beschluss vom 7. März 2002, NVwZ 2002, 869 m.w.N.; Urteil des OVG Rh.-Pf. vom 7. August 2002 - 8 C 10700/02.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2002 - 8 C 10700/02

    Normenkontrolle: Einbeziehung ins Plangebiet - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2003 - 8 C 11960/02
    So liegt es, wenn der Antragsteller seinem Rechtsschutzziel selbst dann auf unabsehbare Zeit nicht näher kommen kann, wenn die von ihm angegriffene Rechtsvorschrift für nichtig erklärt wird, er also unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, den von ihm geltend gemachten Nachteil abzuwenden (BVerwG, Beschluss vom 7. März 2002, NVwZ 2002, 869 m.w.N.; Urteil des OVG Rh.-Pf. vom 7. August 2002 - 8 C 10700/02.OVG -).
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