Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.02.2001

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   BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99   

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BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99 (https://dejure.org/2000,6072)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.2000 - 8 C 12.99 (https://dejure.org/2000,6072)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 2000 - 8 C 12.99 (https://dejure.org/2000,6072)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    VwGO § 42 Abs. 1; VermG § 4 Abs. 2 Satz 1
    Verpflichtungsklage; Rückübertragungsbescheid; Anspruch des Verfügungsberechtigten auf Ablehnung eines Antrags auf Rückübertragung; redlicher Erwerb; - durch Erbgang; Erbauseinandersetzungsvertrag; Gesamthand; Bruchteilseigentum

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks - Redlicher Erwerb des Eigentums als Ausschlussgrund - Folgen des Abschlusses eines Erbauseinandersetzungsvertrages

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klageart; Anfechtungsklage; Rückübertragungsbescheid; Restitutionsbescheid; redlicher Erwerb; Erbauseinandersetzungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.03.1995 - 1 BvR 236/95

    Vermutung verfolgungsbedingten Vermögensverlustes und Ausschluß "redlichen

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99
    Durch die Auseinandersetzung untereinander verändert sich für den Miterben die ererbte Rechtsposition insofern nicht; jeder Miterbe muss sich so behandeln lassen wie der Erblasser (vgl. Bundesverfassungsgericht [1. Kammer des Ersten Senats], Beschluss vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 - NJW 1995, S. 1884).
  • BVerwG, 27.02.1995 - 7 B 49.95

    Forderung der Rückübertragung eines mit einer Datsche bebauten Grundstückes -

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99
    Diese Konstellation ist mit einer Erwerbshandlung durch ein Insichgeschäft nicht vergleichbar, mit dem etwa ein vom Alteigentümer bestellter Vertreter einen Miteigentumsanteil an dem Restitutionsgrundstück an sich selbst veräußert (vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 1995 - BVerwG 7 B 49.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 16 S. 38 [39] sowie vom 14. Februar 1997 - BVerwG 7 B 44.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 39 S. 90 [91]).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99
    Der Kauf des Grundstücks im Jahre 1937 ist allerdings nicht redlichkeitsgeschützt, weil er vor dem 9. Mai 1945 erfolgt war (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG), und die Erbfälle als solche, wie sie in der Familie der Beigeladenen in den Jahren 1946 und 1965 eingetreten sind, werden von dieser Vorschrift nicht erfasst (vgl. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 [315] = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 1 S. 1 [13] m. w. N.).
  • BVerwG, 14.02.1997 - 7 B 44.97

    Redlicher Erwerb - Vorweggenommene Erbfolge - Anwendbarkeit des § 4 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99
    Diese Konstellation ist mit einer Erwerbshandlung durch ein Insichgeschäft nicht vergleichbar, mit dem etwa ein vom Alteigentümer bestellter Vertreter einen Miteigentumsanteil an dem Restitutionsgrundstück an sich selbst veräußert (vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 1995 - BVerwG 7 B 49.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 16 S. 38 [39] sowie vom 14. Februar 1997 - BVerwG 7 B 44.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 39 S. 90 [91]).
  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02

    Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede;

    Dies entspricht allein dem Normzweck des § 4 Abs. 2, Abs. 3 VermG, wonach ein sozial verträglicher Ausgleich zwischen dem Restitutionsinteresse des Alt-Eigentümers und dem schutzwürdigen berechtigten Vertrauen des Erwerbers auf den Bestand des Rechtsgeschäftes zu schaffen ist (vgl. stRspr, Beschluss vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 PKH 2.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 20; Urteil vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3; Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 11).
  • BVerwG, 23.02.2006 - 7 C 7.05

    Bodenreformgrundstücke: Zuteilung, Vererbung, Übertragung und redlicher Erwerb

    Durch die Auseinandersetzung untereinander hat sich deren ererbte Rechtsposition nicht verändert (vgl. Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 11 S. 39 ).
  • BVerwG, 29.11.2000 - 7 B 126.00

    Zulassung der Revision wegen Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2

    Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil das Urteil des Verwaltungsgerichts von dem zwischenzeitlich ergangenen Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - abweicht.

    Dieser Rechtssatz steht im Widerspruch zu dem Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 -, mit dem entschieden worden ist, dass aufgrund eines Erbauseinandersetzungsvertrags kein redlicher Erwerb von Mit- oder Alleineigentum am Nachlassgegenstand im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG möglich ist.

  • BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10

    Erstbetroffener als Berechtigter; Restitutionspflicht und wirtschaftliche Lage;

    Der Bevollmächtigte der Erbengemeinschaft G. verwies zur Frage des Verkaufs von Erbteilen auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2000 (BVerwG 8 C 12.99) und des Verwaltungsgerichts Dessau vom 22. November 2005 (3 A 170/03).
  • BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 33.01

    Erlösauskehr im Vermögensrecht; Vermutung bei US-Pauschalentschädigungsabkommen;

    Denn eine Erbauseinandersetzung ist kein von § 4 Abs. 2 VermG geschützter rechtsgeschäftlicher Erwerb (vgl. Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 11 S. 39).
  • BVerwG, 25.06.2003 - 8 B 47.03

    Erwerb; Erbfall; Übertragung in eheliche Vermögensgemeinschaft.

    Wie der Senat in dem vom Verwaltungsgericht angeführten Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 11 S. 39 ) im Einzelnen ausgeführt hat, werden - wie auch die Beschwerde nicht verkennt - Erbfälle von der Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG nicht erfasst.
  • BVerwG, 19.12.2005 - 8 B 75.05

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Durch die Auseinandersetzung untereinander verändert sich für den Miterben die ererbte Rechtsposition insofern nicht; jeder Miterbe muss sich so behandeln lassen, wie der Erblasser" (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 - NJW 1995, S. 1884; Senatsurteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 11).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 8 B 159.01

    Voraussetzungen für Zulassung der Revision bei fehlender Divergenz

    Im Übrigen trifft die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts auch der Sache nach zu (vgl. Urteile vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 1 S. 1 und vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 11 S. 39 ).
  • BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 16.01

    Erbauseinandersetzungsvertrag über den zurückverlangten Vermögenswert als

    Der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 11) entschieden, dass ein Erbauseinandersetzungsvertrag über den zurückverlangten Vermögenswert keinen redlichen Erwerb im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG vermitteln könne, weil es sich dabei nicht um einen vom Erbfall losgelösten Folgeerwerb handele; deshalb müsse sich auch nach der Auseinandersetzung jeder Miterbe behandeln lassen wie der Erblasser selbst.
  • BVerwG, 30.08.2001 - 7 C 29.00

    Verfahrenseinstellung nach übereinstimmender Erledigungserklärung -

    Hieran ändert es nichts, dass sie dazu durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 11) veranlasst worden ist, das - anders als im Fall einer Rechtsänderung (zur Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO vgl. Beschluss vom 1. August 1991 - BVerwG 7 C 27.90 - NJW 1991, 2920) - lediglich die (bereits bisher) bestehende Rechtslage klarstellt.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.02.2001 - 8 KSt 11.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22844
BVerwG, 06.02.2001 - 8 KSt 11.00 (https://dejure.org/2001,22844)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.2001 - 8 KSt 11.00 (https://dejure.org/2001,22844)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 8 KSt 11.00 (https://dejure.org/2001,22844)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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