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   BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 126.84   

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BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 126.84 (https://dejure.org/1986,6600)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1986 - 8 C 126.84 (https://dejure.org/1986,6600)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1986 - 8 C 126.84 (https://dejure.org/1986,6600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Isolierte Anfechtungsklage - Nichtigkeitsfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.08.1974 - III C 74.72

    Feststellung von Schäden im Zusammenhang mit einem Rückerstattungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 126.84
    Für die bloße Anfechtung des Widerspruchsbescheids ohne gleichzeitiges Verpflichtungsverlangen steht dem Kläger ein Rechtsschutzinteresse nicht zur Seite (vgl. Urteil vom 15. August 1974 - BVerwG III C 74.72 - BVerwGE 47, 7 [BVerwG 15.08.1974 - III C 74/72]).
  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80

    Gewährung eines Darlehens aus öffentlichen Mitteln zur Schaffung von Wohnungen -

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 126.84
    Insoweit fehlt es an dem für die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes erforderlichen qualifizierten Rechtsschutzinteresse (vgl. Urteil vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 74.80 - Buchholz 454.32 § 8 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 1 m.weit.Nachw.).
  • VGH Bayern, 06.08.2012 - 11 B 12.416

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis

    Eine solche ist jedoch entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts unzulässig, weil der Klägerin für die bloße Anfechtung der versagenden Entscheidung ohne gleichzeitiges Verpflichtungsverlangen kein Rechtsschutzinteresse zur Seite steht (vgl. BVerwG vom 21.11.1986 Az. 8 C 126/84 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 13.10.1999 - 6 B 122.98

    Hauptsacheerledigung bei einer Nichtigkeitsfeststellungsklage; fehlendes

    Es sind weder rechtliche noch wirtschaftliche oder ideelle Interessen ausreichend dargetan worden, die ein solches Feststellungsinteresse begründen könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - BVerwG 8 C 126.84).
  • FG Köln, 22.11.2018 - 4 K 278/18

    Einschränkung der Befugnisse eines in den Niederlanden ansässigen Steuerberaters;

    Eine kumulative Erhebung beider Klagearten ist nach allgemeiner Ansicht nicht zulässig (vgl. von Beckerath in: Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. Aufl. 1995, 141. Lieferung, § 41 FGO, Rn. 80; Steinhauff in HHSp, 246. Lfg., Feb. 2018, § 41 FGO, Rn. 500, die beide das erforderliche Feststellungsinteresse verneinen; s. auch BVerwG, Beschluss vom 7.1.2013, 8 B 57/12 m.w.N.; zur unzulässigen Anfechtungsklage BVerwG, Urteil vom 21.11.1986, 8 C 126/84).
  • FG Köln, 22.11.2018 - 4 K 2652/17

    Rechtsstreit über die Frage der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines

    Eine kumulative Erhebung beider Klagearten ist nach allgemeiner Ansicht nicht zulässig (vgl. von Beckerath in: Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. Aufl. 1995, 141. Lieferung, § 41 FGO, Rn. 80; Steinhauff in HHSp, 246. Lfg., Feb. 2018, § 41 FGO, Rn. 500, die beide das erforderliche Feststellungsinteresse verneinen; s. auch Bundesverwaltungsgericht -BVerwG, Beschluss vom 7.1.2013, 8 B 57/12 m.w.N.; zur unzulässigen Anfechtungsklage BVerwG, Urteil vom 21.11.1986, 8 C 126/84).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2012 - 1 LA 6/12

    Eintritt der Genehmigungsfiktion des § 69 Abs. 9 S. 1 LBOjuris: BauO SH

    Für die bloße Anfechtung des Bescheides ohne gleichzeitiges Verpflichtungsverlangen hat der Kläger nämlich kein Rechtsschutzbedürfnis (BVerwG, std. Rspr zu einer isolierten Anfechtung: Urteil vom 15. August 1974 - BVerwG III C 74.72 - BVerwGE 47, 7 (12); Urt. v. 21.11.1986 - 8 C 126/84, Juris Rn. 11).
  • FG Köln, 22.11.2018 - 4 K 129/18
    Eine kumulative Erhebung beider Klagearten ist nach allgemeiner Ansicht nicht zulässig (vgl. von Beckerath in: Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. Aufl. 1995, 141. Lieferung, § 41 FGO, Rn. 80; Steinhauff in HHSp, 246. Lfg., Feb. 2018, § 41 FGO, Rn. 500, die beide das erforderliche Feststellungsinteresse verneinen; s. auch BVerwG, Beschluss vom 7.1.2013, 8 B 57/12 m.w.N.; zur unzulässigen Anfechtungsklage BVerwG, Urteil vom 21.11.1986, 8 C 126/84).
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