Rechtsprechung
| AG Berlin-Charlottenburg, 23.03.1999 - 8 C 126/98 |
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mieter muss für Kratzer durch Hundekrallen im Parkett nicht aufkommen - Für die Folgen der vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung muss der Mieter nicht einstehen
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