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   BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98   

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BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98 (https://dejure.org/1998,657)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1998 - 8 C 14.98 (https://dejure.org/1998,657)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - 8 C 14.98 (https://dejure.org/1998,657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schädigung während der NS-Zeit; Judenverfolgung; Zwangsverkauf; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; gesetzliche Vermutung; Widerlegung; angemessener Kaufpreis; Parzellierungsvertrag; Aufschließungsvertrag; Landabtretung; Grünlandfläche; Teltow- Seehof

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 6; ; BK/O (49) 180 vom 26. Juli 1949 - REAO - Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der offenen Vermögensfragen - Schädigung während der NS-Zeit; Judenverfolgung; Zwangsverkauf; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; gesetzliche Vermutung; Widerlegung; angemessener Kaufpreis; Parzellierungsvertrag; Aufschließungsvertrag; Landabtretung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die jüdischen Alteigentümer zurückgegeben werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 157
  • NJW 1999, 3356 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96

    Schädigung während der NS-Zeit - NS-Zeit - Zwangsverkauf - Vermutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98
    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 6 VermG ist nämlich anhand der früheren Rückerstattungsregelungen und der dazu ergangenen Rechtsprechung, mithin im Lichte des Art. 3 Abs. 1 REAO auf die § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG Bezug nimmt auszulegen (BTDrucks 12/2480 S. 39; Beschluß vom 20. Mai 1998 BVerwG 7 B 440.97 VIZ 1998, 452; Urteile vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 53.96 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 14 und vom 27. Mai 1997 BVerwG 7 C 67.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 f.).

    Mit dem Merkmal der Angemessenheit wird in der Regel der Verkehrswert der veräußerten Sache angesprochen sein (vgl. Urteil vom 27. Mai 1997 BVerwG 7 C 67.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337).

  • BGH, 13.07.1960 - IV ZR 25/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98
    Mit "Veräußerung" ist dabei nicht die dingliche Eigentumsübertragung, sondern das Kausalgeschäft gemeint, mit dem sich der Veräußerer in bindender Weise wirtschaftlich des Vermögensgegenstandes entäußert hatte (vgl. ORG Berlin, Urteil vom 7. Januar 1958 - ORG/A/536 RzW 1958, 96 Nr. 11; OLG Hamm, Urteil vom 12. Juli 1951 13 RW 349/51 RzW 1951, 326 f. Nr. 23; BGH, Urteil vom 13. Juli 1960 IV ZR 25/60 RzW 1961, 21 Nr. 9).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98
    Denn § 1 Abs. 6 VermG soll eine "Wiedergutmachungslücke" schließen und für erlittenes NS-Unrecht auf dem Gebiet der ehemaligen DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin in gleicher Weise Wiedergutmachung gewähren wie (zuvor) im übrigen Bundesgebiet (vgl. Urteile vom 6. April 1995 BVerwG 7 C 5.94 BVerwGE 98, 137 und vom 18. Mai 1995 BVerwG 7 C 19.94 BVerwGE 98, 261 ).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98
    Denn § 1 Abs. 6 VermG soll eine "Wiedergutmachungslücke" schließen und für erlittenes NS-Unrecht auf dem Gebiet der ehemaligen DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin in gleicher Weise Wiedergutmachung gewähren wie (zuvor) im übrigen Bundesgebiet (vgl. Urteile vom 6. April 1995 BVerwG 7 C 5.94 BVerwGE 98, 137 und vom 18. Mai 1995 BVerwG 7 C 19.94 BVerwGE 98, 261 ).
  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96

    "Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98
    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 6 VermG ist nämlich anhand der früheren Rückerstattungsregelungen und der dazu ergangenen Rechtsprechung, mithin im Lichte des Art. 3 Abs. 1 REAO auf die § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG Bezug nimmt auszulegen (BTDrucks 12/2480 S. 39; Beschluß vom 20. Mai 1998 BVerwG 7 B 440.97 VIZ 1998, 452; Urteile vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 53.96 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 14 und vom 27. Mai 1997 BVerwG 7 C 67.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 f.).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97

    Keine Restitution ehemaligen Putbus-Vermögens

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98
    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 6 VermG ist nämlich anhand der früheren Rückerstattungsregelungen und der dazu ergangenen Rechtsprechung, mithin im Lichte des Art. 3 Abs. 1 REAO auf die § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG Bezug nimmt auszulegen (BTDrucks 12/2480 S. 39; Beschluß vom 20. Mai 1998 BVerwG 7 B 440.97 VIZ 1998, 452; Urteile vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 53.96 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 14 und vom 27. Mai 1997 BVerwG 7 C 67.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 f.).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98

    Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98
    Dazu zählten in der maßgeblichen Zeit zweifelsfrei die jüdischen Bürger (vgl. auch Beschluß vom 18. Juni 1998 BVerwG 8 B 56.98 ZOV 1998, 380 zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 06.07.1998 - 9 C 45.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Verpflichtungsklage; Pflicht zur Herbeiführung der

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98
    c) Soweit die Revision einen Verfahrensfehler darin erblickt, daß das Verwaltungsgericht "entgegen der Regelung in § 113 Abs. 3 VwGO" die primäre Sachaufklärungspflicht der Behörde mißachtet habe, übersieht sie, daß diese Norm auf Verpflichtungsklagen um die es hier geht nicht anwendbar ist (Urteil vom 6. Juli 1998 BVerwG 9 C 45.97 AuAS 1998, Nr. 248).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98
    Die Beweiswürdigung des Tatrichters ist gemäß § 137 Abs. 2 VwGO vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. Beschluß vom 14. März 1988 BVerwG 5 B 7.88 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Ein "Zwangsverkauf" i.S.v. § 1 Abs. 6 VermG liegt in Anknüpfung an das alliierte Rückerstattungsrecht vor, wenn in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 ein (individuell oder kollektiv) Verfolgter durch ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft einen unmittelbaren Vermögensverlust erlitten hat und dieser auf der Verfolgung beruht (wie Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).

    In den Blick zu nehmen ist nach Art. 3 REAO also zunächst das konkrete zum Vermögensverlust führende Rechtsgeschäft hier der Kaufvertrag vom September 1935/Januar 1936; an ihm sind die Widerlegungstatbestände des Art. 3 Abs. 2 REAO zu messen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - UA S. 17 ).

    Im Unterschied zu der mit Urteil vom 16. Dezember 1998 vom Senat entschiedenen Streitsache (BVerwG 8 C 14.98), bei der die Frage der Provisionsvereinbarung nur im Zusammenhang mit von den Klägern ggf. darzulegenden "anderen Tatsachen" im Sinne des Art. 3 Abs. 2 REAO entscheidungserheblich sein konnte und bei der bis zum Abschluß der Tatsacheninstanz vor dem Verwaltungsgericht ein entsprechend substantiierter Vortrag fehlte, ist diese Frage im vorliegenden Fall, bei dem der Kaufvertrag nach dem 14. September 1935 geschlossen wurde, schon im Rahmen der Widerlegung der gesetzlichen Vermutung zu überprüfen, so daß es auf substantiierten Vortrag der Kläger insoweit nicht ankommt.

  • BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03

    Teltow Seehof; Großparzellierung; Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung;

    Wegen der weiteren Einzelheiten der Vorgeschichte der Parzellierung bezüglich dieses Südteils und des am 13. Oktober 1933 mit dem Kaufmann G. geschlossenen notariell beurkundeten Parzellierungsvertrages und dessen Abwicklungsmodalitäten wird auf die Tatbestände der Senatsurteile vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - (BVerwGE 108, 157 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 167 ) und vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (BVerwGE 108, 301 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 1 ) Bezug genommen.

    Das schließt auch die Zulassung eines direkten Gegenbeweises aus, mit dem im Einzelfall ausgeschlossen werden könnte, dass der Verfolgungsdruck für die Veräußerung mit ursächlich gewesen ist (vgl. Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 9.02 - a.a.O. unter Hinweis auf die Urteile vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 ff. und vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301).

    Der Senat hat nämlich in seinem Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - (BVerwGE 108, 157 ) nur darauf hingewiesen, dass das Verwaltungsgericht frei von Rechtsfehlern in dem Abschluss des Parzellierungsvertrages und in der darin liegenden Beauftragung des Parzellierers G. keine Auswirkungen des nationalsozialistischen Verfolgungsdrucks hat erkennen können.

  • VG Frankfurt/Oder, 07.03.2001 - 6 K 1417/97

    Rückübertragung eines Grundstücks als Vermögenswert; Durchführung der

    Dazu zählten in der maßgeblichen Zeit zweifelsfrei die jüdischen Bürger (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1998 - 8 B 56.98 - in ZOV 1998, 380; Urteil vom 16. Dezember 1998 - 8 C 14.98, BVerwGE 108, 157,162).

    Auf den Nachweis individueller Verfolgungsmaßnahmen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. a REAO kommt es deshalb nicht an (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998, a.a.O.).

    Die Verfolgungsbedingtheit ("ungerechtfertigt") des Rechtsgeschäfts, hier des Verkaufs, wird zugunsten der Verfolgten von Gesetzes wegen - widerlegbar - vermutet (Art. 3 Abs. 1 REAO); in diesem Sinne ist auch die Verwendung des Begriffes "Zwangsverkauf" in § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG zu verstehen: Zwangsverkaufe, Enteignungen oder auf andere Weise eingetretene Vermögensverluste sind restitutionsbegründende Schädigungen und damit "ungerechtfertigte Entziehungen" im Sinne des allierten Wiedergutmachungsrechts; ein Zwangsverkauf liegt danach vor, wenn in der maßgeblichen Zeit ein (individuell oder kollektiv) Verfolgter durch entgeltliches Veräußerungsgeschäft einen unmittelbaren Vermögensverlust erlitten hat und zwischen der Verfolgung und dem Vermögensverlust - sei es durch Nachweis, sei es aufgrund der gesetzlichen Vermutung - eine Kausalität besteht, die Veräußerung also verfolgungsbedingt ("zwangsweise") erfolgte (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998, a.a.O. S. 163 m.w.N.).

    Denn § 1 Abs. 6 VermG soll eine "Wiedergutmachungslücke" schließen und für erlittenes NS-Unrecht auf dem Gebiet der ehemaligen DDR und des sowjetischen Sektors von B. in gleicher Weise Wiedergutmachung gewähren wie (zuvor) im übrigen Bundesgebiet (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998, a.a.O., S. 164).

    Die Einbeziehung weiterer, über das konkrete, der Widerlegung zugängliche Rechtsgeschäft hinausreichender Sachverhalte ist nach dem System des Art. 3 REAO erst auf einer späteren Ebene vorgesehen (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998, a.a.O., S. 164).

    Anderenfalls käme man zu dem sinnwidrigen Ergebnis, dass eine Widerlegungsmöglichkeit bei konkret nachweisbaren Maßnahmen der Individualverfolgung eröffnet wäre, bei Kollektivverfolgung - die konkrete Verfolgungsakte gegenüber dem einzelnen Gruppenmitglied nicht voraussetzt - hingegen nicht (vgl. i. Ü. für die Zeit ab 15. September 1935 Art. 3 Abs. 3 REAO), (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998, a.a.O. S. 166).

  • BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08

    Anwendungsbereich; Geltungsbereich; Entziehung; Schädigung; Belegenheit;

    a) Bei Schädigungen durch Zwangsverkauf ist der Vermögensverlust auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Kausalgeschäfts, und nicht erst auf den Vollzug des Erfüllungsgeschäfts zu datieren (Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 167).

    Die danach maßgebliche tatsächliche vollständige und endgültige Verdrängung des Berechtigten aus seiner Rechtsposition tritt bei Zwangsveräußerungen schon mit Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts ein, weil dies die Grundlage für eine Durchsetzung der Rechtsübertragung auch gegen den Willen des Geschädigten schafft (Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - a.a.O.).

  • VG Cottbus, 30.03.2012 - 1 K 392/08
    Dies ist als historisches Ereignis eine allgemeinkundige Tatsache (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154, juris Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 -, BVerwGE 108, 157, juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 -, BVerwGE 108, 301, juris Rn. 26; BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2006 - BVerwG 8 C 20.05 -, BVerwGE 127, 79, juris Rn. 36).

    Ein Zwangsverkauf im Sinne des § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG liegt vor, wenn in der maßgeblichen Zeit ein individuell oder kollektiv Verfolgter durch entgeltliches Veräußerungsgeschäft einen unmittelbaren Vermögensverlust erlitten hat und zwischen der Verfolgung und dem Vermögensverlust (sei es durch Nachweis, sei es aufgrund der gesetzlichen Vermutung) eine Kausalität besteht, die Veräußerung also verfolgungsbedingt ("zwangsweise") erfolgte (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 -, BVerwGE 108, 157, juris Rn. 27).

    Ausgangspunkt ist der Begriff der Veräußerung im Sinne des Art. 3 REAO, unter dem jedes Rechtsgeschäft zu verstehen ist, das den Vermögensverlust unmittelbar bewirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 -, BVerwGE 108, 157, juris Rn. 29).

    Die nach dem für das Vermögensrecht geltenden faktischen Enteignungsbegriff maßgebliche tatsächliche vollständige und endgültige Verdrängung des Berechtigten aus seiner Rechtsposition tritt bei Zwangsveräußerungen schon mit Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts ein, weil dies die Grundlage für eine Durchsetzung der Rechtsübertragung auch gegen den Willen des Geschädigten schafft (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157, juris Rn. 26; BVerwG, Urteil vom 25. November 2009 - BVerwG 8 C 12.08 -, BVerwGE 135, 272, juris Rn. 52).

  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 99.13

    Zu "anderen Tatsachen" beim Beweis der ungerechtfertigten Entziehung eines

    Mit im Wesentlichen gleichlautenden Urteilen vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - (Teltow-Seehof I) BVerwGE 108, 157 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 167 und vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 17.98 - (Teltow-Seehof II) hat das Bundesverwaltungsgericht zwei dagegen gerichtete Klagen der Rechtsnachfolger der Erben S. abgewiesen.

    a) Soweit die Beigeladenen mit der Beschwerde (S. 83 ff. der Beschwerdebegründung) geltend machen, das Verwaltungsgericht habe dem angegriffenen Urteil "weiterhin an verschiedenen Stellen" die Tatsachenwürdigung aus dem Revisionsurteil "Teltow-Seehof I" des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - (BVerwGE 108, 157 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 167) zugrunde gelegt und zugleich "sämtlichen Tatsachenvortrag der Beigeladenen seit dem Urteil "Teltow-Seehof I" vollständig ignoriert", erfüllt dies nicht die Darlegungsanforderungen nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO im Hinblick auf den gerügten Verstoß gegen ihren Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) sowie gegen die Begründungspflicht (§ 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO).

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Ein "Zwangsverkauf" i.S.v. § 1 Abs. 6 VermG liegt in Anknüpfung an das alliierte Rückerstattungsrecht vor, wenn in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 ein (individuell oder kollektiv) Verfolgter durch ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft einen unmittelbaren Vermögensverlust erlitten hat und dieser auf der Verfolgung beruht (wie Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).

    In den Blick zu nehmen ist nach Art. 3 REAO also zunächst das konkrete zum Vermögensverlust führende Rechtsgeschäft hier der Kaufvertrag vom 25. August 1938; an ihm sind die Widerlegungstatbestände des Art. 3 Abs. 2 REAO zu messen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1998 BVerwG 8 C 14.98 UA S. 17 ).

    Im Unterschied zu der mit Urteil vom 16. Dezember 1998 vom Senat entschiedenen Streitsache (BVerwG 8 C 14.98), bei der die Frage der Provisionsvereinbarung nur im Zusammenhang mit von den Klägern ggf. darzulegenden "anderen Tatsachen" im Sinne des Art. 3 Abs. 2 REAO entscheidungserheblich sein konnte und bei der bis zum Abschluß der Tatsacheninstanz vor dem Verwaltungsgericht ein entsprechend substantiierter Vortrag fehlte, ist diese Frage im vorliegenden Fall, bei dem der Kaufvertrag nach dem 14. September 1935 geschlossen wurde, schon im Rahmen der Widerlegung der gesetzlichen Vermutung zu überprüfen, so daß es auf substantiierten Vortrag der Kläger insoweit nicht ankommt.

  • VG Potsdam, 02.10.2002 - 1 K 458/97

    Termin zur mündlichen Verhandlung in den Verfahren Seehof am 29. November 2001

    Dieses wies die Revisionen durch Urteile vom 16. Dezember 1998 - 8 C 14.98 - und 24. Februar 1999 - 8 C 17.98 - jeweils zurück (BVerwGE 108, 157 - Teltow-Seehof I).

    BVerwG, Urteil v. 16. Dezember 1998 - 8 C 14.98 - (Teltow-Seehof I), a.a.O.

    16. Dezember 1998, 8 C 14.98 (Teltow-Seehof I / Grünlandfall); BVerwG, Urteil vom.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 3.11

    Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Baugenehmigung; Innenbereich; Außenbereich;

    Die Kläger können einen vertraglichen Anspruch auf Dispenserteilung nämlich lediglich als Rechtsnachfolger der ursprünglichen Erwerber geltend machen, da der fragliche Anspruch ursprünglich unmittelbar den Parzellenerwerbern zustand (vgl. § 1 Abs. 2 des von den Klägern übersandten Musterkaufvertrages; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - 8 C 14.98 -, BVerwGE 108, 157 [168]).

    Weil es sich bei dem hier verfolgten Anspruch aus § 2 des Aufschließungsvertrages 16. Mai 1934 vor dem Hintergrund der "Seehof-Rechtsprechung" des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998, a.a.O., S. 157 ff.) jedoch um einen Anspruch auf die Gegenleistung zu einem Anspruch auf Übertragung des Eigentums an Grundstücken im Sinne des § 196 BGB n.F. handelt, hätte gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB die Verjährungsfrist nicht drei, sondern zehn Jahre betragen und wäre bei Stellung der streitgegenständlichen Anträge (vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 11 BGB n.F.) noch nicht abgelaufen gewesen.

  • BVerwG, 02.12.1999 - 7 C 46.98

    Jüdisches Vermögen; Feindvermögensverwaltung; Vermögensverlust auf andere Weise

    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit den Regelungen des alliierten Rückerstattungsrechts und der hierzu ergangenen Rechtsprechung, die in Anbetracht des Zwecks des Vermögensgesetzes, die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR unterbliebene Wiedergutmachung des nationalsozialistischen Vermögensunrechts nachzuholen, bei der Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 6 VermG als eine wichtige Erkenntnisquelle mitzuberücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 108, 157 ; Beschluß vom 23. Juli 1999 - BVerwG 7 B 52.99 - a.a.O.).

    Der Begriff des Vemögensverlustes in § 1 Abs. 6 VermG entspricht dem im früheren Rückerstattungsrecht verwendeten Begriff der Entziehung des Vermögens (vgl. BVerwGE 108, 157 ).

  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 100.13

    Erforderlichkeit der Vorlage von Indizien im Sinne von Beweisanzeichen als

  • BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02

    Rechtsstellung des Erben nach kommissarischer Verwaltung eines Grundstücks

  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 2.14

    Rückübertragung eines Grundstücks mit einem Gutshof an eine Erbengemeinschaft

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 5.11

    Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Bauvorbescheid; Innenbereich; Außenbereich;

  • VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02

    Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses

  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06

    Globalanmeldung; jüdisches Unternehmen; Schädigung; schädigende Maßnahme;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11

    Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Baugenehmigung; Innenbereich; Außenbereich;

  • BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 21.99

    Schädigung während der NS-Zeit; Judenverfolgung; Kollektivverfolgung;

  • BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01

    Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter;

  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 1.14

    Zur Maßgeblichkeit des Kausalgeschäfts bei Restitution wegen Schädigung während

  • BVerwG, 28.03.2011 - 8 B 44.10

    Rechtliches Gehör bei fehlender Stellungnahme zu zentralem Beteiligtenvortrag

  • BVerwG, 28.04.2004 - 8 C 12.03

    Jüdisches Unternehmen; Gesellschaft, jüdische; Anteilseigner; Aktionär;

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 18.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

  • BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03

    Zwangsverkauf; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Erwerb vor dem 8. Mai

  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 64.02

    Kaufvertrag in Polen über Grundstücke in Berlin; polnische Staatsangehörige;

  • BVerwG, 04.04.2012 - 8 C 9.11

    Berechtigung; Dritter; Grundstück; rassische Verfolgung; Restitution; Rücknahme;

  • BVerwG, 26.05.2003 - 8 B 76.03

    Vereinbarkeit der Stichtagsregelung des Art. 3 Abs. 3 S. 1

  • VG Cottbus, 27.12.2019 - 1 K 148/11
  • BVerwG, 08.07.2004 - 7 B 51.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 12.01

    Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung; Gegenbeweis; Abschluss des Rechtsgeschäfts

  • VG Gera, 07.11.2001 - 2 K 1451/97

    Anspruch auf Herausgabe von Flurstücken bei einer Schädigungsmaßnahme ;

  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 9.02

    Berechtigtenfeststellung; verfolgungsbedingte Grundstücksveräußerung;

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 17.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

  • VG Gera, 14.08.2003 - 5 K 1854/01

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Zwangsverkauf; Vermutung der

  • BVerwG, 26.09.2001 - 8 C 11.00

    Conference on Jewish Material Claims against Germany; Berechtigter;

  • BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 8.98

    Zwangsverkauf; Entschädigungswert; langfristige Verbindlichkeiten;

  • BVerwG, 08.04.2008 - 8 B 5.08

    Versäumung der Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das

  • BVerwG, 25.01.2018 - 8 B 19.17

    Abstrakt-generell; Abtretung; Ereignisse, individuelle; Existenzbedrohung;

  • BVerwG, 25.01.2018 - 8 B 23.17

    Grundsatzrüge betreffend die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Flurstücks

  • BVerwG, 25.01.2018 - 8 B 24.17

    Grundsatzrüge betreffend die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Flurstücks

  • BVerwG, 25.01.2018 - 8 B 20.17

    Grundsatzrüge betreffend die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Flurstücks

  • BVerwG, 25.01.2018 - 8 B 22.17

    Grundsatzrüge betreffend die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Flurstücks

  • BVerwG, 25.01.2018 - 8 B 21.17

    Grundsatzrüge betreffend die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Flurstücks

  • BVerwG, 04.04.2008 - 8 B 115.07

    Bestehen eines erheblichen Mangels bei fehlender Einholung eines

  • VG Berlin, 11.09.2003 - 29 A 206.98

    Restitutionsanspruch bei verfolgungsbedinger Veräußerung eines Grundstücks; Freie

  • BVerwG, 28.06.2006 - 7 B 89.05

    Anspruch auf Entschädigung nach Maßgabe des NS-Verfolgtenentschädigungsgesetzes

  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 85.99

    Zwangsverkauf; Vermutung der Verfolgungsbedingtheit; Widerlegung der Vermutung;

  • VG Potsdam, 13.11.2008 - 1 K 799/07

    Restitutionsverfahren Teltow-Seehof

  • BVerwG, 09.04.2002 - 7 B 40.02

    Zur Widerlegung der Vermutung, dass in Berlin liegende Grundstücke jüdischer

  • VG Leipzig, 20.07.2000 - 7 K 65/97

    Rechtmäßigkeit der Eigentumsrückübertragung; Verfolgung aus rassischen Gründen;

  • VG Berlin, 16.06.2011 - 29 K 292.10

    Bruchteilsrestitution nach wesentlicher Änderung durch Kapitalerhöhung;

  • BVerwG, 20.12.2000 - 7 B 113.00

    Gesetzliche Vermutung der Verfolgungsbedingtheit des rechtsgeschäftlichen

  • BVerwG, 29.03.2000 - 7 B 34.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob ein restitutionsausschließender redlicher

  • BVerwG, 24.02.2000 - 8 B 356.99

    Zulassung einer Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen

  • VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11
  • VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 110/11
  • VG Leipzig, 04.04.2000 - 7 K 1493/97

    Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück; Ausschluss des

  • BVerwG, 02.09.1999 - 8 B 114.99

    Beruhen des angefochtenen Urteils des Landgerichts auf dem gerügten Verstoß gegen

  • VG Leipzig, 25.01.2000 - 7 K 1331/97

    Auskehr des Erlöses der investiven Veräußerung eines Grundstückes; Inhaberschaft

  • VG Gera, 24.04.2001 - 3 K 265/98

    Anspruch auf Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz

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