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   BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94   

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BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94 (https://dejure.org/1996,698)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1996 - 8 C 14.94 (https://dejure.org/1996,698)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1996 - 8 C 14.94 (https://dejure.org/1996,698)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung einer den festgesetzten Erschließungsbeitrag übersteigenden Vorausleistung - Tilgungswirkung einer Vorausleistung - Nacherhebung - Verteilungsregelung für Eckgrundstücke in der Erschließungseinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 133 Abs. 3 S. 1
    Erschließungsbeitragsrecht: Nachforderung von erschließungsbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 465
  • ZMR 1996, 398
  • DVBl 1996, 1046
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94
    Das schließt ein, einen bisher nicht geltend gemachten, noch nicht erloschenen Teil eines Erschließungsbeitragsanspruchs durch einen Nacherhebungsbescheid anzufordern (wie Urteil vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 92.87 - BVerwGE 79, 163 (164 ff.) [BVerwG 18.03.1988 - 8 C 92/87]).

    Diese Folgerungsweise entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats namentlich im Urteil vom 18. März 1988 (BVerwG 8 C 92.87 - BVerwGE 79, 163 (164 ff.) [BVerwG 18.03.1988 - 8 C 92/87]).

    Daran scheitert letztlich die Annahme, der Grundsatz des bundes(verfassungs)rechtlichen Vertrauensschutzes könne zugunsten der Kläger etwas für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Nacherhebungsbescheids hergeben (vgl. ebenso schon Urteil vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 92.87 - a.a.O., S. 170).

  • BVerwG, 12.07.1968 - VII C 48.66

    Rücknahme belastender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94
    Auch ein solcher Bescheid kann allerdings ein geeigneter Gegenstand für ein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen sein (vgl. u.a. Urteil vom 12. Juli 1968 - BVerwG VII C 48.66 - BVerwGE 30, 132 (133 f.) [BVerwG 12.07.1968 - VII C 48/66]).

    Ein solches Vertrauen setzt jedoch außer einer adäquaten Vertrauensbetätigung des Betroffenen und der Schutzwürdigkeit dieser Vertrauensbetätigung (vgl. dazu etwa Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 74.74 - BVerwGE 48, 87 (93) [BVerwG 28.02.1975 - IV C 77/74]) voraus, daß im Zuge der bei Vorliegen dieser Voraussetzungen gebotenen Abwägung der Interessen die Interessen des Betroffenen die Interessen der Allgemeinheit überwiegen (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. Urteil vom 12. Juli 1968 - BVerwG VII C 48.66 - a.a.O., S. 134).

  • BVerwG, 05.09.1975 - IV CB 75.73

    Tilgende Wirkung der Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Merkmale der

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94
    Eine Vorausleistung tilgt eine Erschließungsbeitragsforderung im Zeitpunkt ihres Entstehens in Höhe der erbrachten Zahlung (wie Urteil vom 5. September 1975 - BVerwG IV CB 75.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 55 S. 15 (20 f.)).

    Die Tatsache der Vorausleistung wirkt sich im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht nicht anders aus, als es für eine in diesem Zeitpunkt erfolgende Leistung zuträfe: Ihre Erfüllungswirkung war nur so lange aufgeschoben, wie es noch an dem Beitragsanspruch fehlte, zu dessen Erfüllung sie letztlich dienen sollte" (Urteil vom 5. September 1975 - BVerwG IV CB 75.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 55, S. 15 (20)).

  • BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 68.85

    Erschließungsbeitragspflicht - Verjährungsfrist nach Landesrecht - Wirksame

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94
    Bundesrechtlich kann diese Frage nur insoweit überprüft werden, als Voraussetzung für den Beginn des Laufs einer landesrechtlich bestimmten Verjährungsfrist das Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht nach § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist (vgl. etwa Urteil vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 68.85 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 98, S. 66 f.).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87

    Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94
    Hindert nämlich eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung eines für ein Grundstück bebauungsrechtlich zulässigen Maßes der Nutzung, ist dem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 ff.) nicht bei § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB im Rahmen des Merkmals "erschlossen" durch eine Verminderung der Grundstücksfläche, sondern (nur) bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, und zwar auch dies ausschließlich dann, wenn das behinderte Nutzungsmaß eine Komponente des einschlägigen Verteilungsmaßstabs darstellt.
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94
    Beizupflichten ist jedoch dem Berufungsgericht, daß ein auf eine fehlerhafte Zusammenfassungsentscheidung gestützter Erschließungsbeitragsbescheid gleichwohl nicht der gerichtlichen Aufhebung unterliegt, wenn sich herausstellt, daß für die das Grundstück des Klägers erschließenden, einzelnen, von der Zusammenfassungsentscheidung erfaßten Anbaustraßen ein ebenso hoher oder gar höherer Beitrag entstanden ist (vgl. Urteil vom 17. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 (359) [BVerwG 27.01.1982 - 8 C 12/81]).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94
    Auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts namentlich im Urteil vom 25. Februar 1994 (BVerwG 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 (182 f.) [BVerwG 25.02.1994 - 8 C 14/92]) ist die Zusammenfassungsentscheidung vom 19. März 1985 unwirksam.
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 8.81

    Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs - Wirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94
    Die Abwicklung von Vorausleistungsansprüchen richtet sich ebenso wie die für den Fall, daß eine erbrachte Vorausleistung die Höhe des endgültigen Erschließungsbeitrags übersteigt, angezeigte teilweise Rückabwicklung durch Auszahlung des Überschusses nach irrevisiblem Landesrecht (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 8.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 78, S. 10 (15)).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94
    Mit dieser Regelung hat der Ortsgesetzgeber der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - BVerwGE 68, 249 (259 ff.) [BVerwG 09.12.1983 - 8 C 112/82]) entsprochen, nach der unter Geltung des Bundesbaugesetzes § 131 Abs. 1 eine zweifache Berücksichtigung von Eckgrundstücken bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands unabhängig davon gebot, ob die Gemeinde den Erschließungsaufwand gemäß § 130 Abs. 2 Satz 1 BBauG getrennt oder gemäß § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG insgesamt ermittelt hat.
  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anlaufen der Widerspruchsfrist - Rechtsbehelfsbelehrung - Form des Widerspruchs -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94
    Ein solches Vertrauen setzt jedoch außer einer adäquaten Vertrauensbetätigung des Betroffenen und der Schutzwürdigkeit dieser Vertrauensbetätigung (vgl. dazu etwa Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 74.74 - BVerwGE 48, 87 (93) [BVerwG 28.02.1975 - IV C 77/74]) voraus, daß im Zuge der bei Vorliegen dieser Voraussetzungen gebotenen Abwägung der Interessen die Interessen des Betroffenen die Interessen der Allgemeinheit überwiegen (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. Urteil vom 12. Juli 1968 - BVerwG VII C 48.66 - a.a.O., S. 134).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1991 - 2 S 592/90

    Erschließungsbeitrag: Aufwandserteilung bei mehrfach erschlossenen Grundstücken -

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 77.74

    Grundsätze über die Rücknahme zu Unrecht erteilter Bodenverkehrsgenehmigungen

  • BVerwG, 20.09.1974 - IV C 32.72

    Grenzen der Beitragspflicht bei einem Eigentumswechsel nach deren Entstehen

  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig

    Zugleich missachtete sie den darin zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers, die Festsetzungsfrist erst ab dem Zeitpunkt in Gang zu setzen, in dem der Beitragsanspruch entstanden und damit durchsetzbar ist, um den Kommunen einen hinreichenden Zeitraum zur Erhebung von Beiträgen, zu der sie gemäß § 127 Abs. 1 BauGB verpflichtet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 14.94 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 125 S. 14), zu gewähren (vgl. Martini, NVwZ-Extra 23/2014, S. 1 ).
  • BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00

    Fälligkeit eines Erschließungsbeitrags; Zahlungsverjährung;

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung bestätigt hat, finden auf die Verjährung von Erschließungsbeiträgen die landesrechtlichen Vorschriften für Kommunalabgaben Anwendung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 1968 - BVerwG 4 B 128.68 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 1; Urteile vom 21. Januar 1977 - BVerwG 4 C 84-92.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 20 S. 25 und vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 14.94 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 125 S. 21).

    Geprüft und ggf. beanstandet wurde in der Folgezeit jeweils nur, ob das jeweilige Tatsachengericht den nach den irrevisiblen landesrechtlichen Vorschriften maßgeblichen Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht gemäß § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB zutreffend erkannt hatte oder nicht (vgl. Urteile vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - UA S. 10, vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 68.85 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 98, vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 S. 3 f. und vom 26. Januar 1996 a. a. O.).

  • BVerwG, 19.03.2009 - 9 C 10.08

    Vorausleistung; Verrechnung; endgültiger Erschließungsbeitrag; Tilgungswirkung;

    Die damit angeordnete Tilgungswirkung tritt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ipso facto, d.h. ohne dass es hierzu eines Verwaltungsakts bedarf, in dem Zeitpunkt ein, in dem die endgültige sachliche Beitragspflicht (§ 133 Abs. 2 BauGB) für das betreffende Grundstück entsteht (Urteile vom 5. September 1975 - BVerwG 4 CB 75.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 55 S. 20 f. und vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 14.94 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 125 S. 16 f.).

    Der Eintritt dieser Erfüllungswirkung war nur so lange aufgeschoben, wie es noch an dem endgültigen Beitragsanspruch gefehlt hat, dessen Erfüllung sie letztlich dienen sollte (Urteile vom 5. September 1975 a.a.O. S. 20 und vom 26. Januar 1996 a.a.O. S. 17).

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