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   AG Brilon, 13.09.2007 - 8 C 146/07   

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https://dejure.org/2007,22952
AG Brilon, 13.09.2007 - 8 C 146/07 (https://dejure.org/2007,22952)
AG Brilon, Entscheidung vom 13.09.2007 - 8 C 146/07 (https://dejure.org/2007,22952)
AG Brilon, Entscheidung vom 13. September 2007 - 8 C 146/07 (https://dejure.org/2007,22952)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung bei Verstoß gegen das Rechtsfahrverbot und einem Unfall mit einem überbreiten Fahrzeug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadensersatzes i.R. eines Verkehrsunfalls; Anspruch auf eine billige Entschädigung in Geld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 2 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision eines überbreiten Fahrzeugs mit einem entgegenkommenden, gegen das Rechtsfahrgebot verstoßenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • AG Löbau, 17.03.1999 - 6 C 653/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Schwerlasttransport mit Überbreite

    Auszug aus AG Brilon, 13.09.2007 - 8 C 146/07
    Von einem Fahrzeug mit Überbreite geht regelmäßig eine erhöhte Betriebsgefahr aus, die nicht ohne weiteres hinter einem Verschulden des entgegenkommenden Fahrzeugs zurücktritt (BGH, DAR 1973, 44 ; BGH, VersR 1957, 108; AG Löbau, DAR 2000, 412 ).
  • OLG Hamm, 22.04.1993 - 6 U 259/92

    Totalschaden-Abrechung; Einbeziehung eines Restwertangebotes; Wertermittlung

    Auszug aus AG Brilon, 13.09.2007 - 8 C 146/07
    Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur und auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet eine Herabstufung innerhalb der Gruppen der Tabelle bei einem Pkw, der älter als 5 Jahre ist, um eine Stufe, und bei einem Pkw, der älter als 10 Jahre ist, um zwei Stufen statt (vgl. nur BGH, BGHZ 161, 151 ; OLG Hamm, DAR 1994, 24, 26; OLG Hamm, RuS 2004, 167; Danner/Küppersbusch, NZV 1989, 11 f.).
  • OLG Hamm, 10.01.2000 - 6 U 191/99

    Kollision zwischen einem die Richtgeschwindigkeit überschreitenden

    Auszug aus AG Brilon, 13.09.2007 - 8 C 146/07
    In Höhe der Selbstbeteiligung von 300 Euro stand gemäß § 67 Abs. 1 Satz 2 VVG der Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugschadens dem quotenbevorrechtigten Kläger zu; auf den Kaskoversicherer ging nur der danach verbliebene Rest des Schadensersatzanspruchs über (BGH, NJW 1982, 827 ; OLG Hamm, NZV 2000, 373 ; AG Hagen, Urteil vom 29.6.2005 - 16 C 20/05).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 140/91

    Geltendmachung des Rabattverlustes durch Rückstufung in der Vollkaskoversicherung

    Auszug aus AG Brilon, 13.09.2007 - 8 C 146/07
    Der Kläger kann daher insoweit zum jetzigen Zeitpunkt allenfalls Feststellungsklage erheben, nicht jedoch Zahlung verlangen (BGH, NJW 1992, 1035 ; Palandt, BGB , Vor § 249 Rdn. 92).
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus AG Brilon, 13.09.2007 - 8 C 146/07
    Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur und auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet eine Herabstufung innerhalb der Gruppen der Tabelle bei einem Pkw, der älter als 5 Jahre ist, um eine Stufe, und bei einem Pkw, der älter als 10 Jahre ist, um zwei Stufen statt (vgl. nur BGH, BGHZ 161, 151 ; OLG Hamm, DAR 1994, 24, 26; OLG Hamm, RuS 2004, 167; Danner/Küppersbusch, NZV 1989, 11 f.).
  • AG Hagen, 29.06.2005 - 16 C 20/05
    Auszug aus AG Brilon, 13.09.2007 - 8 C 146/07
    In Höhe der Selbstbeteiligung von 300 Euro stand gemäß § 67 Abs. 1 Satz 2 VVG der Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugschadens dem quotenbevorrechtigten Kläger zu; auf den Kaskoversicherer ging nur der danach verbliebene Rest des Schadensersatzanspruchs über (BGH, NJW 1982, 827 ; OLG Hamm, NZV 2000, 373 ; AG Hagen, Urteil vom 29.6.2005 - 16 C 20/05).
  • OLG Nürnberg, 29.06.1972 - 2 U 50/72

    Entschädigung bei der Beschädigung eines neuen oder neuwertigen Kraftfahrzeugs;

    Auszug aus AG Brilon, 13.09.2007 - 8 C 146/07
    Von einem Fahrzeug mit Überbreite geht regelmäßig eine erhöhte Betriebsgefahr aus, die nicht ohne weiteres hinter einem Verschulden des entgegenkommenden Fahrzeugs zurücktritt (BGH, DAR 1973, 44 ; BGH, VersR 1957, 108; AG Löbau, DAR 2000, 412 ).
  • BGH, 08.12.1981 - VI ZR 153/80

    Behandlung des merkantilen Minderwerts in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus AG Brilon, 13.09.2007 - 8 C 146/07
    In Höhe der Selbstbeteiligung von 300 Euro stand gemäß § 67 Abs. 1 Satz 2 VVG der Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugschadens dem quotenbevorrechtigten Kläger zu; auf den Kaskoversicherer ging nur der danach verbliebene Rest des Schadensersatzanspruchs über (BGH, NJW 1982, 827 ; OLG Hamm, NZV 2000, 373 ; AG Hagen, Urteil vom 29.6.2005 - 16 C 20/05).
  • OLG Hamm, 29.09.2003 - 6 U 95/03

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Betätigung des

    Auszug aus AG Brilon, 13.09.2007 - 8 C 146/07
    Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur und auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet eine Herabstufung innerhalb der Gruppen der Tabelle bei einem Pkw, der älter als 5 Jahre ist, um eine Stufe, und bei einem Pkw, der älter als 10 Jahre ist, um zwei Stufen statt (vgl. nur BGH, BGHZ 161, 151 ; OLG Hamm, DAR 1994, 24, 26; OLG Hamm, RuS 2004, 167; Danner/Küppersbusch, NZV 1989, 11 f.).
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