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   BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04   

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BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04 (https://dejure.org/2005,3467)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.2005 - 8 C 15.04 (https://dejure.org/2005,3467)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 8 C 15.04 (https://dejure.org/2005,3467)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO § 68; VermG § 36
    Verwirkung prozessualer Rechte im Vermögensrecht.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 68
    - im Vermögensrecht; Verwirkung prozessualer Rechte

  • Wolters Kluwer

    Geltung der allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung prozessualer Rechte im Bereich des Vermögensrechts; Voraussetzungen für das Erlöschen eines Restitutionsanspruchs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 1334
  • NJ 2005, 528
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.01.1999 - 8 B 116.98
    Auszug aus BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04
    Der reine Zeitablauf als solcher kann die Annahme einer Verwirkung nicht rechtfertigen (wie Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19).

    Der reine Zeitablauf als solcher kann indes die Annahme einer Verwirkung nicht rechtfertigen (Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 1 A 252/01

    Anforderung an die Bemessung des Kindergeldanspruches von Beamten;

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04
    Das Verwaltungsgericht Halle (Az. 1 A 252/01) hat das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

    Der Kläger hat den Rücknahmebescheid angefochten, das Klageverfahren ist unter dem Aktenzeichen 1 A 252/01 bei dem Verwaltungsgericht Halle zum Ruhen gebracht worden.

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96

    Veräußerung vor Bestandskraft des Restitutionsbeschieds

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04
    Denn die Verfügungssperre des § 3 Abs. 3 VermG ist aus Gründen der Investitionsförderung und der Sicherheit des Grundstücksverkehrs nicht als gesetzliches Verbot, sondern lediglich als schuldrechtliche Verpflichtung im Innenverhältnis zwischen dem Verfügungsberechtigten und dem Berechtigten ausgestaltet (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20).

    Dieses Verfahren muss das Verwaltungsgericht wegen Vorgreiflichkeit wieder aufnehmen und zur Entscheidung führen, während es den hier zurückverwiesenen Rechtsstreit gemäß § 94 VwGO auszusetzen hat, bis über das Schicksal der Grundstücksverkehrsgenehmigung abschließend befunden worden ist (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.02.1998 - 7 B 34.98
    Auszug aus BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04
    Die allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung prozessualer Rechte gelten auch im Bereich des Vermögensrechts ohne Einschränkung (wie Beschluss vom 13. Februar 1998 - BVerwG 7 B 34.98 -).

    Diese Kriterien gelten auch im Bereich des Vermögensrechts ohne Einschränkung (Beschluss vom 13. Februar 1998 - BVerwG 7 B 34.98 - juris -).

  • BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 1.98

    Referenzmengenübergang nach Pachtbeendigung; Fünf-Hektar-Klausel; Verwirkung der

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Urteile vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 = Buchholz 427.3 § 342 LAG Nr. 11 und vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 3 C 1.98 - BVerwGE 108, 93 = Buchholz 451.512 MGVO Nr. 131).
  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Urteile vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 = Buchholz 427.3 § 342 LAG Nr. 11 und vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 3 C 1.98 - BVerwGE 108, 93 = Buchholz 451.512 MGVO Nr. 131).
  • BVerwG, 18.07.2012 - 8 C 4.11

    Abänderung; Anmeldung; Anpassungsverlangen; Anpassungsanspruch; Aufhebung;

    Das Umstandsmoment ist insbesondere erfüllt, wenn der Schuldner infolge eines bestimmten Verhaltens des Gläubigers darauf vertrauen durfte, dass dieser seinen Anspruch nach längerer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), und wenn er sich infolge seines Vertrauens so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauenstatbestand, vgl. Urteil vom 27. Juli 2005 - BVerwG 8 C 15.04 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 9 S. 11 f.; Beschlüsse vom 13. Februar 1998 - BVerwG 7 B 34.98 - juris und vom 4. April 2012 a.a.O.).
  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 8/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

    Der von einem Dritten eingelegte Rechtsbehelf kann in einem solchen Fall gleichwohl unzulässig sein, soweit er seine Befugnis zur Einlegung des Rechtsbehelfs verwirkt hat (vgl BVerfGE 32, 305, 308; BVerfG Beschluss vom 28.3.2006 - 1 BvR 1127/04 - Juris RdNr 2; BVerfG Beschluss vom 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 - Juris RdNr 3; BSGE 34, 211, 213 = SozR Nr. 14 zu § 242 BGB S Aa7; BSGE 51, 260, 262 = SozR 2200 § 730 Nr. 2 S 4; BVerwGE 44, 339, 343; BVerwG Urteil vom 10.8.2000 - 4 A 11/99 - DVBl 2000, 1862; BVerwG Urteil vom 27.7.2005 - 8 C 15/04 - NVwZ 2005, 1334).
  • BVerwG, 20.01.2017 - 8 B 23.16

    Anscheinsvollmacht; Empfangsvollmacht; Vertretungsanzeige; Verwirkung

    Diese Grundsätze gelten im Vermögensrecht uneingeschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2005 - 8 C 15.04 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 9 S. 11 f.).

    Der Umstand, dass der Kläger seine Rechte erst im August bzw. September 2011 und damit dreizehn Jahre nach Beginn der Möglichkeit der gerichtlichen Rechtsverfolgung weiter geltend machte, reicht für die Annahme einer Verwirkung aber nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2005 - 8 C 15.04 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 9 S. 12 m.w.N.).

    Es liegt kein bestimmbares (positives) Verhalten des Klägers vor, aus dem der Beklagte hätte schließen können, dass der Kläger seine Ansprüche nicht weiterverfolgen wollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2005 - 8 C 15.04 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 9 S. 12).

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