Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.08.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.07.2003 - 8 C 16.02, 8 C 24.02   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 30.07.2003 - 8 C 16.02, 8 C 24.02 (https://dejure.org/2003,1892)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.2003 - 8 C 16.02, 8 C 24.02 (https://dejure.org/2003,1892)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 8 C 16.02, 8 C 24.02 (https://dejure.org/2003,1892)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 1; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1; ThürKWG § 24; ThürKWO § 33
    Kommunalwahl; Bürgermeisterwahl; Mehrheitswahl; Verhältniswahl; Wahlsystem; Systemtreue; Wahlrechtsgrundsätze; Wahlumschläge; Revisibilität von Landesrecht, Landeswahlrecht.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 28 Abs. 1
    Bundesrecht; Bundesverfassungsrecht; Bürgermeisterwahl; Bürgermeisterwahl; Homogenitätsgebot; Kommunalwahl; Kommunalwahl; Landesgesetzgeber; Landesrecht; Landeswahlrecht; Mehrheitswahl; Mehrheitswahl; Rechtsbegriff; Revisibilität; Revisibilität von Landesrecht, - ...

  • Wolters Kluwer

    Ungültigkeit einer Bürgermeisterwahl; Verhältnis- und Mehrheitswahlen; Verwendung von Wahlumschlägen; Wahlrechtsgrundsätze des Homogenitätsprinzips; Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 1; ; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1; ; ThürKWG § 24; ; ThürKWO § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Revisibilität von Landesrecht/Landeswahlrecht - Kommunalwahl; Bürgermeisterwahl; Mehrheitswahl; Verhältniswahl; Wahlsystem; Systemtreue; Wahlrechtsgrundsätze; Wahlumschläge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bürgermeisterwahl in Arnstadt (Thüringen)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bürgermeisterwahl in Arnstadt (Thüringen)

  • nomos.de PDF, S. 49 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    §§ 24, 33 ThürKWG; § 137 VwGO; Art. 28 Abs. 1 GG
    Anfechtung der Bürgermeisterwahl in Arnstadt (Thüringen)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 49 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    §§ 24, 33 ThürKWG; § 137 VwGO; Art. 28 Abs. 1 GG
    Anfechtung der Bürgermeisterwahl in Arnstadt (Thüringen)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 118, 345
  • NVwZ 2003, 1507
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2003 - 8 C 16.02
    Das vom Thüringer Oberverwaltungsgericht vertretene Begriffsverständnis der unterschiedlichen Wahlarten weicht von dem der Wahlvorschriften des Bundes und dem ab, welches der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 6, 84 ; 95, 335 ) zugrunde liegt.

    Die Systemtreue ist deshalb als Korrelat zu den bundesverfassungsrechtlich verankerten Wahlrechtsgrundsätzen selbst dem Bundesrecht zugeordnet (vgl. BVerfGE 1, 208 ; Hans Meyer DÖV 1970, 691 ).

  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53

    Unterschriftenquorum

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2003 - 8 C 16.02
    Der Senat verweist aber die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück (§ 144 Abs. 3 Nr. 2 VwGO), weil er den landesrechtlichen Spielraum bei der Ausgestaltung des Wahlsystems selbst soweit wie möglich wahren will (vgl. BVerfGE 3, 19 ; 3, 383 ).
  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 15.94

    Jagdrecht: Fortbestehen einer 1943 erlassenen Abrundungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2003 - 8 C 16.02
    Denn das Revisionsgericht kann auch das an sich nicht revisible Landesrecht anwenden, wenn das Oberverwaltungsgericht einschlägiges Landesrecht auf den gegebenen Sachverhalt nicht angewandt hat, so dass sich das Revisionsgericht insoweit auch nicht mit der Auffassung des Berufungsgerichts in Widerspruch setzen würde (vgl. Urteil vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 3 C 15.94 - Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 27 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2003 - 8 C 16.02
    Das vom Thüringer Oberverwaltungsgericht vertretene Begriffsverständnis der unterschiedlichen Wahlarten weicht von dem der Wahlvorschriften des Bundes und dem ab, welches der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 6, 84 ; 95, 335 ) zugrunde liegt.
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2003 - 8 C 16.02
    Das vom Thüringer Oberverwaltungsgericht vertretene Begriffsverständnis der unterschiedlichen Wahlarten weicht von dem der Wahlvorschriften des Bundes und dem ab, welches der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 6, 84 ; 95, 335 ) zugrunde liegt.
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56

    Kommunalwahl-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2003 - 8 C 16.02
    Zwar schreibt das Grundgesetz dem Landesgesetzgeber bei der Ausgestaltung seines (kommunalen) Wahlrechts kein bestimmtes Wahlsystem vor (BVerfGE 6, 104 ), aber das vom Land ausgewählte Wahlsystem muss diesen Wahlrechtsgrundsätzen genügen.
  • BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54

    Gesamtdeutscher Block

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2003 - 8 C 16.02
    Der Senat verweist aber die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück (§ 144 Abs. 3 Nr. 2 VwGO), weil er den landesrechtlichen Spielraum bei der Ausgestaltung des Wahlsystems selbst soweit wie möglich wahren will (vgl. BVerfGE 3, 19 ; 3, 383 ).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2003 - 8 C 16.02
    Sie gehören als Grundsätze dem Bundesverfassungsrecht an (vgl. Art. 54 Abs. 3 GG; BVerfGE 47, 253 ).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 35/19

    Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung

    Demnach sind an allgemeinpolitische Wahlen auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 78 Abs. 1 Satz 2 LV bzw. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG besondere, aus dem Demokratieprinzip abzuleitende Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. April 2003 - 8 C 14.02 -, BVerwGE 118, 101 = juris, Rn. 19, und vom 30. Juli 2003 - 8 C 16.02 -, BVerwGE 118, 345 = juris, Rn. 23; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 2 BvR 1975/07 -, BVerfGK 13, 189 = juris, Rn. 30).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 2/09

    Wahl von Bürgermeistern und Landräten mit relativer Mehrheit verfassungsgemäß

    Demnach sind an allgemeinpolitische Wahlen auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG besondere, aus dem Demokratieprinzip abzuleitende Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwGE 118, 345, 347; BVerwGE 118, 101, 104/105; siehe auch BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 14.1.2008 - 2 BvR 1975/07 -, DVBl. 2008, 236, Rn. 30).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2021 - 2 LA 216/17

    Ausbaubeitrag für Anliegerstraße im Amtsbereich Lütjenburg hat Bestand

    Für dieses Ergebnis streitet auch der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung, der ein jede Normanalyse mitbestimmendes Interpretationsprinzip ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris, Rn. 22; BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2003 - 8 C 16.02 -, juris, Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2021 - 15 B 471/21

    Mitwirkungsrecht des Ratsmitglieds bei der Wahl der Ausschüsse; Ratsmitglied als

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2003 - 8 C 16.02 -, juris Rn. 22.

    vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Dezember 1974 - 2 BvK 1/73 u. a. -, juris Rn. 55; BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2003 - 8 C 16.02 -, juris Rn. 22.

  • VerfG Brandenburg, 17.09.2021 - VfGBbg 22/21

    Organstreit unzulässig; Verfristung; Ausschlussfrist; Fristbeginn;

    Ob möglicherweise Art. 22 Abs. 3 LV entsprechend auf die Wahlen zum hauptamtlichen Bürgermeister anzuwenden ist oder sich aus dem in Art. 2 Abs. 1 und 2 LV niedergelegten Demokratieprinzip sowie dem Homogenitätsgebot des Grundgesetzes aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt, dass die Wahlrechtsgrundsätze auch dann Geltung beanspruchen, wenn der einfache Gesetzgeber autonom die Direktwahl des Bürgermeisters vorschreibt (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 20. Dezember 2019 - 35/19 -, Rn. 103, juris; BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2003 - 8 C 16/02 -, Rn. 23, juris) sowie ob aus diesem dann aus Staatsstrukturprinzipien hergeleiteten Befund auch eine subjektive Rechtsposition im Sinne eines Grundrechts für den Beschwerdeführer erwächst, hätte näherer Erörterung bedurft.
  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2035

    Kanufahren auf der Isar bleibt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zeitweise

    Mit Rücksicht auf den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung, der ein jede Normanalyse mitbestimmendes Interpretationsprinzip darstellt (vgl. BVerwG, U.v. 30.7.2003 - 8 C 16.02 - BVerwGE 118, 345 = juris Rn. 24), ist daher die in Art. 18 Abs. 3 BayWG gewählte Gesetzesbezeichnung "die Natur zu schützen" im Sinne des naturschutzrechtlichen Begriffs zu verstehen.
  • BVerwG, 12.08.2002 - 8 B 82.02

    Zulässigkeit der Revision wegen Abweichung von den in der Beschwerde bezeichneten

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 16.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2038

    Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen

    Mit Rücksicht auf den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung, der ein jede Normanalyse mitbestimmendes Interpretationsprinzip darstellt (vgl. BVerwG, U.v. 30.7.2003 - 8 C 16.02 - BVerwGE 118, 345 = juris Rn. 24), ist daher die in Art. 18 Abs. 3 BayWG gewählte Gesetzesbezeichnung "die Natur zu schützen" im Sinne des naturschutzrechtlichen Begriffs zu verstehen.
  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 B 14.16

    Konkludente Widmung einer kommunalen Entwässerungseinrichtung;

    Eine zwingende Vorgabe des Bundesrechts, die dem Landesgesetzgeber jede Gestaltungsmöglichkeit zur eigenständigen Ausformung des Begriffs der Widmung und der öffentlichen Einrichtung nehmen könnte, lässt sich entgegen der Auffassung des Beklagten nicht § 58 Abs. 1 WHG entnehmen (vgl. zu einer zwingenden Vorgabe: BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2003 - 8 C 16.02 - BVerwGE 118, 345 ).
  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2037

    Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen

    Mit Rücksicht auf den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung, der ein jede Normanalyse mitbestimmendes Interpretationsprinzip darstellt (vgl. BVerwG, U.v. 30.7.2003 - 8 C 16.02 - BVerwGE 118, 345 = juris Rn. 24), ist daher die in Art. 18 Abs. 3 BayWG gewählte Gesetzesbezeichnung "die Natur zu schützen" im Sinne des naturschutzrechtlichen Begriffs zu verstehen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.08.2002 - 8 B 82.02, 8 C 16.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20696
BVerwG, 12.08.2002 - 8 B 82.02, 8 C 16.02 (https://dejure.org/2002,20696)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.2002 - 8 B 82.02, 8 C 16.02 (https://dejure.org/2002,20696)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 2002 - 8 B 82.02, 8 C 16.02 (https://dejure.org/2002,20696)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2002 - 8 B 82.02
    Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auf einer Abweichung von den in der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 1, 208; 6, 84) beruht.
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2002 - 8 B 82.02
    Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auf einer Abweichung von den in der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 1, 208; 6, 84) beruht.
  • BVerwG, 30.07.2003 - 8 C 16.02

    Kommunalwahl; Bürgermeisterwahl; Mehrheitswahl; Verhältniswahl; Wahlsystem;

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2002 - 8 B 82.02
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 16.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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