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   BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98   

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BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98 (https://dejure.org/1999,5575)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1999 - 8 C 16.98 (https://dejure.org/1999,5575)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 8 C 16.98 (https://dejure.org/1999,5575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Schädigung - NS-Zeit - Judenverfolgung - Zwangsverkauf - Alliiertes Rückerstattungsrecht - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust - Gesetzliche Vermutung - Angemessener Kaufpreis - Einheitswert - Großparzellierung - Vergleichskäufe - Widerlegungstatbestand

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 6; ; BK/O (49) 180 vom 26. Juli 1949 - REAO - Art. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96

    Schädigung während der NS-Zeit - NS-Zeit - Zwangsverkauf - Vermutung -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98
    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 6 VermG ist nämlich anhand der früheren Rückerstattungsregelungen und der dazu ergangenen Rechtsprechung, mithin im Lichte des Art. 3 Abs. 1 REAO auf die § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG Bezug nimmt auszulegen (BTDrucks 12/2480 S. 39; Beschluß vom 20. Mai 1998 BVerwG 7 B 440.97 VIZ 1998, 452; Urteile vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 53.96 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 14 und vom 27. Mai 1997 BVerwG 7 C 67.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 f.).

    Außer Betracht bleiben ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, nicht hingegen wirtschaftspolitische Gegebenheiten der NS-Zeit, sofern sie nicht gerade Verfolgungsmomente - wie etwa Marktverzerrungen durch "verfolgungsbedingte Überangebote" - aufweisen (vgl. Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 ; Dietsche in Kimme, Offene Vermögensfragen, § 1 VermG Rn. 330 f.; Säcker-Busche in Säcker, Vermögensrecht, § 1 VermG Rn. 167 f.; Wasmuth in RVI, § 1 VermG Rn. 195 f.; Herzfeld, RzW 1954, 253).

    b) Wegen der mit der Verkehrswertermittlung verbundenen Schwierigkeiten ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem anerkannt, daß die Tatsachengerichte aus Gründen der Vereinfachung nicht gehindert sind, bei der Bestimmung der Angemessenheit indiziell auf den damaligen Einheitswert des Grundstücks abzustellen (Beschluß vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - ZOV 1998, 380; Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 ).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der 7. Senat für den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 6 VermG angeschlossen (Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98

    Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98
    Ein "Zwangsverkauf" i.S.v. § 1 Abs. 6 VermG liegt in Anknüpfung an das alliierte Rückerstattungsrecht vor, wenn in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 ein (individuell oder kollektiv) Verfolgter durch ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft einen unmittelbaren Vermögensverlust erlitten hat und dieser auf der Verfolgung beruht (wie Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).

    In den Blick zu nehmen ist nach Art. 3 REAO also zunächst das konkrete zum Vermögensverlust führende Rechtsgeschäft hier der Kaufvertrag vom 25. August 1938; an ihm sind die Widerlegungstatbestände des Art. 3 Abs. 2 REAO zu messen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1998 BVerwG 8 C 14.98 UA S. 17 ).

    Im Unterschied zu der mit Urteil vom 16. Dezember 1998 vom Senat entschiedenen Streitsache (BVerwG 8 C 14.98), bei der die Frage der Provisionsvereinbarung nur im Zusammenhang mit von den Klägern ggf. darzulegenden "anderen Tatsachen" im Sinne des Art. 3 Abs. 2 REAO entscheidungserheblich sein konnte und bei der bis zum Abschluß der Tatsacheninstanz vor dem Verwaltungsgericht ein entsprechend substantiierter Vortrag fehlte, ist diese Frage im vorliegenden Fall, bei dem der Kaufvertrag nach dem 14. September 1935 geschlossen wurde, schon im Rahmen der Widerlegung der gesetzlichen Vermutung zu überprüfen, so daß es auf substantiierten Vortrag der Kläger insoweit nicht ankommt.

  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98

    Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98
    Dazu zählten in der maßgeblichen Zeit zweifelsfrei die jüdischen Bürger (vgl. auch Beschluß vom 18. Juni 1998 BVerwG 8 B 56.98 ZOV 1998, 380 ).

    b) Wegen der mit der Verkehrswertermittlung verbundenen Schwierigkeiten ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem anerkannt, daß die Tatsachengerichte aus Gründen der Vereinfachung nicht gehindert sind, bei der Bestimmung der Angemessenheit indiziell auf den damaligen Einheitswert des Grundstücks abzustellen (Beschluß vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - ZOV 1998, 380; Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 ).

  • BVerwG, 16.12.1965 - III C 220.64

    Beurteilung der Unangemessenheit einer Gegenleistung - Zulässigkeit der Vertagung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98
    Ein darunter liegender Kaufpreis stellt daher keine angemessene Gegenleistung dar, sofern nicht nach der letzten Feststellung eine erhebliche Minderung des Wirtschaftsgutes eingetreten ist, wonach der Steuerpflichtige eine den Einheitswert senkende Wertfortschreibung hätte verlangen können (Urteile vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 220.64 - RzW 1966, 382 , vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 108.65 - Buchholz 427.207 § 2 der 7. FeststellungsDV Nr. 4 S. 2 f. und vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 84.68 - RzW 1970, 522 f., Beschluß vom 2. Juli 1970 BVerwG III B 44.70 - Buchholz 427.207 § 2 der 7. FeststellungsDV Nr. 11 S. 9 f.).
  • BVerwG, 26.01.1967 - III C 108.65

    Hilfsweise Einlegung einer Revision - Ermittlung des Umfangs einer Revision -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98
    Ein darunter liegender Kaufpreis stellt daher keine angemessene Gegenleistung dar, sofern nicht nach der letzten Feststellung eine erhebliche Minderung des Wirtschaftsgutes eingetreten ist, wonach der Steuerpflichtige eine den Einheitswert senkende Wertfortschreibung hätte verlangen können (Urteile vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 220.64 - RzW 1966, 382 , vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 108.65 - Buchholz 427.207 § 2 der 7. FeststellungsDV Nr. 4 S. 2 f. und vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 84.68 - RzW 1970, 522 f., Beschluß vom 2. Juli 1970 BVerwG III B 44.70 - Buchholz 427.207 § 2 der 7. FeststellungsDV Nr. 11 S. 9 f.).
  • BVerwG, 13.06.1975 - III C 56.74

    Entzogenes Betriebsvermögen - Schadensfeststellung - Angemessene Gegenleistung -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98
    Dies war auch in den lastenausgleichsrechtlichen Verfahren üblich (Urteil vom 13. Juni 1975 - BVerwG III C 56.74 - BVerwGE 48, 362 = Buchholz 427.207 § 2 der 7. FeststellungsDV Nr. 33 S. 2 ).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 18.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98
    Vielmehr sind auch bei den von der Erbengemeinschaft veräußerten Parzellen erhebliche Abweichungen in den vereinbarten Kaufpreisen festzustellen, wie etwa ein Vergleich zwischen dem im vorliegenden Fall vereinbarten Kaufpreis (2,50 RM/qm) und dem Kaufpreis im Verfahren BVerwG 8 C 18.98 (3,00 RM/qm) zeigt.
  • BVerfG, 03.03.1995 - 1 BvR 236/95

    Vermutung verfolgungsbedingten Vermögensverlustes und Ausschluß "redlichen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98
    Insbesondere hat die Beigeladene das Eigentum an dem streitgegenständlichen Grundstück nicht i.S.d. § 4 Abs. 2 VermG nach dem 8. Mai 1945 in redlicher Weise erworben, weil diese Vorschrift nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, nicht aber den Erwerb im Rahmen von Erbfällen erfaßt (vgl. Holst/Liedtke in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Stand April 1998, § 4 Rn. 72, 77; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 3. März 1995 - 201 20BvR 236/95 20- VIZ 1995, 343).
  • BVerwG, 11.03.1971 - III C 78.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98
    c) Hinsichtlich der Frage, ob die Rechtsvorgänger der Kläger den Kaufpreis zu ihrer freien Verfügung erhalten haben, ist von den Definitionen zum Begriff "freie Verfügung" im Zusammenhang mit den Vorschriften der 7. FeststellungsDV in der Rechtsprechung des 3. Senats (Urteile vom 12. November 1970 BVerwG III C 123.69 BVerwGE 36, 277 = Buchholz 427.207 § 208 der 7. FeststellungsDV Nr. 3 S. 1 und vom 11. März 1971 BVerwG III C 78.69 BVerwGE 37, 320 = Buchholz a.a.O. Nr. 5 S. 10 ) auszugehen, wonach die freie Verfügung über den Kaufpreis dann anzunehmen ist, wenn der Verfolgte "nach Erhalt des Kaufpreises tatsächlich darüber dadurch disponiert hat, daß er Gegenstände mit diesen Mitteln erworben, Verbindlichkeiten getilgt oder sich in sonstiger Weise am Wirtschaftsverkehr beteiligt hat".
  • BVerwG, 09.07.1998 - 8 B 91.98

    Begründetheit der Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98
    Der Wert des Steitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren einschließlich des Beschwerdeverfahrens, insoweit unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Senats vom 9. Juli 1998 ( BVerwG 8 B 91.98 ), auf je 243.900 DM (= 300 DM/qm) festgesetzt.
  • BVerwG, 26.02.1970 - III C 84.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.07.1970 - III B 44.70

    Maßstäbe zur Feststellung von Entziehungsschäden - Unter dem Einheitswert

  • BVerwG, 12.11.1970 - III C 123.69
  • VG Potsdam, 12.12.1996 - 1 K 4253/95
  • BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97

    Keine Restitution ehemaligen Putbus-Vermögens

  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96

    "Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter -

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

  • BGH, 13.07.1960 - IV ZR 25/60

    Rechtsmittel

  • VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02

    Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses

    68 Maßstab für die Angemessenheit des Verkaufspreises ist der Verkehrswert des Grundstücks, d. h. der Preis, der im gewöhnlichen Verkehr nach der Beschaffenheit des zu veräußernden Grundstücks im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages zu erzielen gewesen wäre, wenn das Objekt keinem Verfolgten gehört hätte (BVerwG, Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Bh 428 § 6 VermG Nr. 51; Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 16.98 und 8 C 18.98 - Teltow-Seehof II) - entscheidend ist, ob der Verfolgte eine gleichwertige Gegenleistung erhalten hat, die auch in der Übereignung von Sachwerten bestehen kann (BVerwG, Beschluss vom 9. April 2002 - BVerwG 7 B 40.02 und Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 -, Teltow-Seehof I).

    Zu berücksichtigen sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, nämlich der Zeitpunkt des Verkaufs, die Lage, Art und Beschaffenheit des Objekts (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 16.98 und 8 C 18.98 - BVerwGE 108, 301 ff. - Teltow-Seehof II; Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Bh § 6 VermG Nr. 51).

    Aus Gründen der Vereinfachung kann in diesem Fall als Indiz auf den Einheitswert als untere Grenze des Verkehrswertes abgestellt werden (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03; Beschluss vom 15. Mai 2003 - BVerwG 7 B 9.03; Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01; Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 16.98 und 8 C 18.98 - Teltow-Seehof II); hiervon ist die Gebäudeentschuldungssteuer nicht abzuziehen (BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2003 - BVerwG 7 B 9/03, vom 14. Mai 2003 - BVerwG 7 B 37.03).

  • VG Potsdam, 02.10.2002 - 1 K 458/97

    Termin zur mündlichen Verhandlung in den Verfahren Seehof am 29. November 2001

    In dem hier zur Entscheidung anstehenden Verkaufsfall wie in den beiden weiteren Verkaufsfällen sind die entsprechenden Kammerurteile nach ebenfalls durch das Bundesverwaltungsgericht zugelassener Revision von diesem durch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts jeweils vom 24. Februar 1999 - 8 C 15.98, 8 C 16.98 und 8 C 18.98 aufgehoben und die Sachen zur anderweitigen Verhandlung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen worden (BVerwGE 108, 301 [BVerwG 24.02.1999 - 8 C 15/98] - Teltow-Seehof II).

    - 8 C 16.98 - (Teltow-Seehof II), a.a.O.

  • VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11
    Gehörte der Antragsteller oder sein Rechtsvorgänger zum Kreis der Kollektivver-folgten, kommt es auf den Nachweis individueller Verfolgungsmaßnahmen i. S. v. Art. 3 Abs. 1 Buchst. a REAO nicht an (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - 8 C 16/98 -, S. 13 des Urteilsumdrucks).
  • VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 110/11
    Gehörte der Antragsteller oder sein Rechtsvorgänger zum Kreis der Kollektivverfolgten, kommt es auf den Nachweis individueller Verfolgungsmaßnahmen i. S. v. Art. 3 Abs. 1 Buchst. a REAO nicht an (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - 8 C 16/98 -, S. 13 des Urteilsumdrucks).
  • VG Frankfurt/Oder, 04.06.2008 - 3 K 362/03

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung bei unentgeltlicher Verfügung

    Gehörte der Antragsteller oder sein Rechtsvorgänger - wie hier ... - zum Kreis der Kollektivverfolgten, kommt es auf den Nachweis individueller Verfolgungsmaßnahmen i. S. v. Art. 3 Abs. 1 Buchst. a REAO nicht an (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - 8 C 16/98 -, S. 13 des Urteilsabdrucks).
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