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   BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 162.81   

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BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 162.81 (https://dejure.org/1983,410)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1983 - 8 C 162.81 (https://dejure.org/1983,410)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1983 - 8 C 162.81 (https://dejure.org/1983,410)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Simons & Moll-Simons

    Die unverkürzte Einziehung der Gewerbesteuer bei Gewerbebetrieben in Sanierungsgebieten ist eine unbillige Härte im Sinne des § 79 StBauFG, wenn bei der Ermittlung der Besteuerungs... grundlage des Gewerbeertrags sanierungsbedingte Dauerschuldzinsen dem Gewinn hinzugerechnet worden sind und die daraus folgende Erhöhung der Gewerbesteuer nicht durch eine sanierungsbedingte Gewinnerhöhung aufgefangen wird

  • Wolters Kluwer

    Gewerbebetrieb - Sanierungsgebiet - Zuständigkeit der Gemeinde - Ermittlung der Besteuerungsgrundlage - Gewerbeertrag - Dauerschuldzinsen - Sanierungsbedingte Gewinnerhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 121
  • NVwZ 1984, 173
  • BB 1984, 1791
  • BStBl II 1984, 244
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 50.81

    Grundsteuer - Unverkürzt - Einziehung - Erlaß

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 162.81
    Zu der nahezu gleichlautenden Vorschrift des § 33 Abs. 1 Satz 2 GrStG (Grundsteuererlaß wegen wesentlicher Ertragsminderung bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken) hat der erkennende Senat entschieden, daß bei der Prüfung der Unbilligkeit auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gesamtunternehmens, nicht auf die der einzelnen Betriebsstätte abzustellen ist, und daß die Einziehung der Grundsteuer "nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs" nur unbillig sein kann, wenn erstens das Gesamtunternehmen ein negatives Betriebsergebnis erwirtschaftet hat und zweitens die unverkürzte Grundsteuer innerhalb des Gesamtaufwands von nicht ganz geringfügigem Gewicht ist (Urteil vom 29. September 1982 - BVerwG 8 C 50.81 - Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr. 18 S. 1 [2 f.]).
  • BVerwG, 17.12.1968 - II C 113.65

    Höhe eines Waisengeldes

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 162.81
    Die vom Berufungsgericht nicht getroffene Feststellung dieses Betrags nimmt der Senat aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit vor, weil sie als Tatsache zwischen den Beteiligten unstreitig ist (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1968 - BVerwG II C 113.65 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 34).
  • BFH, 09.01.1962 - I 101/60 S

    Beitrittserklärung zu einem Rechtsbeschwerdeverfahren durch die oberste

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 162.81
    Gleichwohl ist für die vom Kläger begehrte Billigkeitsentscheidung die Gemeinde zuständig, weil der in den Fällen des § 79 StBauFG insoweit entsprechend anzuwendende § 163 Abs. 1 Satz 1 AO die aus Billigkeitsgründen mögliche Nichtberücksichtigung einzelner Besteuerungsgrundlagen "bei der Festsetzung der Steuer" vorsieht, und diese Festsetzung, wie bereits dargelegt, in Nordrhein-Westfalen durch Landesgesetz den Gemeinden übertragen worden ist (vgl. für die Rechtslage nach § 131 RAO: Urteil vom 10. Juli 1964 - BVerwG VII C 35.62 - BVerwGE 19, 125 [126]; BFH, Urteile vom 9. Januar 1962 - I 101/60 S - BStBl 1962 III S. 238 [239 f.] und vom 24. Oktober 1972 - VIII R 32/67 - BStBl 1973 II S. 233 [235]).
  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 90.81

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 162.81
    Zu dieser Vorschrift hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 4. Juni 1982 - BVerwG 8 C 90.81 - (Buchholz 401.0 § 163 AO Nr. 1 S. 1 (2)) entschieden, daß das Interesse an einem Billigkeitserlaß nicht mit einer gegen die Steuerfestsetzung gerichteten Anfechtungsklage verfolgt werden kann.
  • BVerwG, 10.07.1964 - VII C 35.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 162.81
    Gleichwohl ist für die vom Kläger begehrte Billigkeitsentscheidung die Gemeinde zuständig, weil der in den Fällen des § 79 StBauFG insoweit entsprechend anzuwendende § 163 Abs. 1 Satz 1 AO die aus Billigkeitsgründen mögliche Nichtberücksichtigung einzelner Besteuerungsgrundlagen "bei der Festsetzung der Steuer" vorsieht, und diese Festsetzung, wie bereits dargelegt, in Nordrhein-Westfalen durch Landesgesetz den Gemeinden übertragen worden ist (vgl. für die Rechtslage nach § 131 RAO: Urteil vom 10. Juli 1964 - BVerwG VII C 35.62 - BVerwGE 19, 125 [126]; BFH, Urteile vom 9. Januar 1962 - I 101/60 S - BStBl 1962 III S. 238 [239 f.] und vom 24. Oktober 1972 - VIII R 32/67 - BStBl 1973 II S. 233 [235]).
  • BFH, 24.10.1972 - VIII R 32/67

    Steuerliche Begünstigung des Übergangsgewinns beim Wechsel der

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 162.81
    Gleichwohl ist für die vom Kläger begehrte Billigkeitsentscheidung die Gemeinde zuständig, weil der in den Fällen des § 79 StBauFG insoweit entsprechend anzuwendende § 163 Abs. 1 Satz 1 AO die aus Billigkeitsgründen mögliche Nichtberücksichtigung einzelner Besteuerungsgrundlagen "bei der Festsetzung der Steuer" vorsieht, und diese Festsetzung, wie bereits dargelegt, in Nordrhein-Westfalen durch Landesgesetz den Gemeinden übertragen worden ist (vgl. für die Rechtslage nach § 131 RAO: Urteil vom 10. Juli 1964 - BVerwG VII C 35.62 - BVerwGE 19, 125 [126]; BFH, Urteile vom 9. Januar 1962 - I 101/60 S - BStBl 1962 III S. 238 [239 f.] und vom 24. Oktober 1972 - VIII R 32/67 - BStBl 1973 II S. 233 [235]).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 7 C 73.78

    Gemeindliche Selbstverwaltungsangelegenheiten - Petitionsrecht - Pflichtaufgaben

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 162.81
    Soweit dies aus irrevisiblem Recht folgt, ist der erkennende Senat an der Anwendung der einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften nicht gehindert, weil diese dem angefochtenen Berufungsurteil nicht zugrunde liegen (vgl. §§ 173 VwGO, 562 ZPO: Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 7 C 73.78 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 32 S. 49 [51]).
  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 48.82

    Kompetenzübertragung - Erhebung der Lohnsummensteuer - Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 162.81
    Diese Voraussetzungen sind erfüllt An der alleinigen Ertragshoheit der Gemeinden ändert nichts, daß aufgrund des Gemeindefinanzreformgesetzes vom 8. September 1969 (BGBl. I S. 1587) Bund und Länder durch eine Umlage an dem Aufkommen der Gewerbesteuer beteiligt werden (Urteil vom 29. September 1982 - BVerwG 8 C 48.82 - Buchholz 401.0 § 227 AO Nr. 6 S. 6 [10]).
  • BVerwG, 29.08.2001 - 6 C 4.01

    Ausnahmefall; Bäckerhandwerk; großer Befähigungsnachweis; Handwerkskammer;

    § 142 VwGO steht schon deshalb nicht entgegen, weil das Verpflichtungsbegehren von Anfang an gestellt worden war (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 162.81 - BVerwGE 68, 121 ).
  • FG Köln, 16.06.2016 - 13 K 984/11

    Ablehnung der abweichenden Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages aus

    Die Sachentscheidung des Gesetzgebers, die Kompetenz zur Festsetzung und Erhebung und damit auch für Billigkeitsentscheidungen bei der Gewerbesteuer den Gemeinden zuzuweisen, ist im Ansatz schon deshalb überzeugend, weil insbesondere die Gemeinden von den Auswirkungen der Billigkeitsmaßnahmen bei der nach § 1 GewStG ihnen zustehenden Gewerbesteuer getroffen werden (vgl. dazu unter Berücksichtigung der Umlagen: BVerwG-Urteil vom 21. Oktober 1983 8 C 162/81, juris, unter Rdnr. 27).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2008 - 9 S 38.07

    einstweilige Anordnung; Gewerbesteuer; Sanierungsgewinn; Erlass; Voraussetzungen;

    Denn im Land Brandenburg steht - wie in allen anderen Flächenstaaten der Bundesrepublik Deutschland - mit dem Erhebungsrecht (BStBl I 91, 502) auch die Entscheidung zu, Gewerbesteuer im Billi-keitswege niedriger festzusetzen (§ 163 Abs. 1 S. 1 AO) bzw. gem. § 227 AO ganz oder teilweise zu erlassen (vgl. hierzu auch: BVerwG vom 21. Oktober 1983 - 8 C 162/81 -, BVerwGE 68, 121).

    Jede Gemeinde muss deshalb für Zwecke der Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer in eigener Zuständigkeit prüfen, ob ein Sanierungsgewinn vorliegt und inwieweit eine sachliche oder persönliche Unbilligkeit für den Gewerbetreibenden anzunehmen ist (vgl. BVerwG vom 21. Oktober 1983, a.a.O.; a.A. aber z.B. Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 16. Auflage, § 184 AO, Rdnr. 11 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 23.93

    Kein bundesverfassungsrechtliches Verbot des Doppelauftretens von Parteien bei

    Die genannte Vorschrift, die der Senat selbst auslegen kann, weil sie dem angefochtenen Berufungsurteil nicht zugrunde liegt (vgl. BVerwGE 68, 121 (124)), räumt jedem Wahlberechtigten eine Frist von 14 Tagen nach Verkündung des Wahlergebnisses zur Anfechtung der Wahl wegen "vorschriftswidriger sachlicher Bescheide des Gemeindewahlleiters oder des Wahlausschusses" ein, wobei vorschriftswidrige sachliche Entscheidungen solche sind, die gegen wahlrechtliche Vorschriften verstoßen.
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 278/01

    Kürzung von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen; Versorgungsausgleich mit

    Hierbei kann der Senat in diesem Verfahren offen lassen, ob aus Gründen der Prozessökonomie angesichts der Tatsache, dass sich die Beklagte auch zu diesem Klagebegehren zur Sache eingelassen und auch insoweit Klageabweisung beantragt hat, auf die Durchführung eines Vorverfahrens verzichtet werden konnte (so das Bundesverwaltungsgericht in st. Rspr., s. etwa BVerwG, Urt. v. 21.10.1983 - BVerwG 8 C 162.81 -, BVerwGE 68, 121(123) u. v. 20.4.1994 - BVerwG 11 C 2.93 -, NVwZ-RR 1995, 90 ; a. A. aber z. B. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNr. 29 zu § 68 u. Dolde, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Januar 2003, RdNr. 29 zu § 68 m. w. Nachw.); denn die Entbehrlichkeit eines Widerspruchsverfahrens ergibt sich hier schon aus der gesetzlichen Bestimmung des 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VwGO.
  • BVerwG, 19.02.2004 - 7 C 10.03

    Abfall; besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung;

    Der Senat ist befugt, die landesrechtlichen Normen der Sonderabfallentsorgungsverordnung eigenständig im Hinblick auf die Übergangsfähigkeit eines Andienungsverfahrens auf einen Rechtsnachfolger auszulegen, weil das Oberverwaltungsgericht diese Frage offen gelassen und das Landesrecht insoweit nicht angewendet hat (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 162.81 - BVerwGE 68, 121 ; stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1988 - 2 S 424/87

    Wasser- und Abwassergebühr: Ermittlung des Wasserverbrauchs; Billigkeitserlaß

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  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 41.87

    Revisionsverfahren - Unzulässige Klageänderung - Beförderungsauswahl - Sachfremde

    Die Rückkehr vom Fortsetzungsfeststellungsantrag zum Verpflichtungsantrag, den der Kläger bereits in erster Instanz nicht aufrechterhalten hatte, bedeutet nicht etwa nur eine zutreffendere Formulierung des Klageantrags bei unverändert bleibendem sachlichem Ziel des Rechtsschutzbegehrens (vgl. z.B. BVerwGE 27, 181 ; 68, 121 ).
  • BVerwG, 19.06.1984 - 8 B 145.83

    Anforderungen an die Übertragung der Verwaltung der Grundsteuer an Gemeinden

    Hinsichtlich der Gewerbesteuer ist überdies in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt, daß die Tatsache der Beteiligung von Bund und Ländern an dem Aufkommen der Gewerbesteuer im Wege einer Umlage an der Anwendbarkeit des Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG nichts ändert, weil diese Vorschrift insoweit auf die Ertragshoheit der Gemeinden abstellt und an der alleinigen Ertragshoheit der Gemeinden für die Gewerbesteuer durch das Gemeindefinanzreformgesetz vom 12. Mai 1969 (BGBl. I S. 359) nichts geändert worden ist (vgl. Urteile vom 29. September 1982 - BVerwG 8 C 48.82 - a.a.O. S. 10 und vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 162.81 - BVerwGE 68, 121 [BVerwG 21.10.1983 - 8 C 162/81]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in Verfahren, in denen es an der Anwendung dieser landesrechtlichen Vorschrift nicht gehindert war, weil sie den in jenen Verfahren angefochtenen Berufungsurteilen nicht zugrunde lag, diese Vorschrift dahin ausgelegt, daß mit ihr die Verwaltungskompetenz nur für die Festsetzung und für die Erhebung der Realsteuern übertragen worden ist und daß mithin die Verwaltungskompetenz für die der Steuerfestsetzung vorausgehenden Verwaltungsmaßnahmen, d.h. für die Maßnahmen bis einschließlich zur Festsetzung der Steuermeßbeträge, bei den Landesfinanzbehörden verblieben ist (vgl. Urteile vom 29. September 1982 - BVerwG 8 C 48.82 - a.a.O. S. 12 und vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 162.81 - a.a.O. S. 125).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2008 - 5 B 7.05

    Anerkennung eines Wassers als Mineralwassers: Mineralwassereigenschaft eines

    Diese ist nach Lage der Dinge in der Klageerwiderung des Beklagten und seinem Antrag, die Klage abzuweisen, zu sehen (vgl. u.a. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 27. Februar 1963 - BVerwG V C 105.61 - Juris Rn. 28 und vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 162.81 - Juris Rn. 22).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 94.88

    Hinweispflicht einer Fernuniversität und Schließung eines Studienganges

  • OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 150/11

    Gerechte Verteilung der Beitragslast aufgrund des Nutzflächenmaßstabs bei

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2006 - 5 B 11.05

    Außerplanmäßige Förderungskürzung im sozialen Wohnungsbau rechtmäßig

  • OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 81/19

    Abwasserbeitrag; Bebauungsplan; Überschwemmungsgebiet; Ewigkeitsmangel;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2002 - 7 A 1717/01

    Abbruch einer Fachwerkscheune auf einem Grundstück durch den Rechtsnachfolger;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2001 - 11 S 1594/01

    Auslegung einer Nachricht an Behörde über vorläufigen Rechtsschutzantrag als

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.1993 - 2 S 1040/91

    Regelmäßig fehlendes qualifiziertes Rechtsschutzinteresse für vorbeugende

  • BVerwG, 17.12.1993 - 7 C 27.93

    Verbot des Doppelauftretens von Parteien und Wählergruppen - Vereinbarkeit von

  • OVG Bremen, 07.09.2023 - 2 B 158/23

    Entbehrlichkeit Widerspruchsverfahren; Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung; Klage als

  • OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 823/11

    Teilflächenabgrenzung, Billigkeitsmaßnahmen, Kleinsiedlungsgebiet,

  • VG Aachen, 11.12.2009 - 9 K 2158/08

    Anspruch auf Erteilung des Hauptschulabschlusses als Abschluss des Bildungsgangs

  • VG Stuttgart, 26.01.2006 - 5 K 632/06

    Verbot einer Versammlung oder eines Aufzugs wegen Gefährdung der öffentlichen

  • VG Köln, 09.02.2010 - 14 K 1294/08

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu Schmutzwassergebühren durch die

  • VG Dessau, 10.05.2004 - 4 B 281/04
  • VG Sigmaringen, 24.09.1998 - 8 K 878/96

    Festsetzung des Entgelts für eine Wasserentnahme als Kühlwasser für den Betrieb

  • VG Cottbus, 13.02.2018 - 6 L 88/18

    Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten; Auslegung eines Antrags auf vorläufigen

  • VG Freiburg, 14.04.1988 - 5 K 167/86

    Erlaß von Gewerbesteuer wegen unbilliger Härte

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