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   AG Neumünster, 20.03.1987 - 8 C 1648/86   

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https://dejure.org/1987,7642
AG Neumünster, 20.03.1987 - 8 C 1648/86 (https://dejure.org/1987,7642)
AG Neumünster, Entscheidung vom 20.03.1987 - 8 C 1648/86 (https://dejure.org/1987,7642)
AG Neumünster, Entscheidung vom 20. März 1987 - 8 C 1648/86 (https://dejure.org/1987,7642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung und als Geschäftsführung ohne Auftrag

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 279
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Hamburg-Altona, 06.06.2006 - 316 C 43/05
    Die Auffassung, das Interesse des Fahrzeughalters am Abgeschlepptwerden ergebe sich aus seiner Wegfahrverpflichtung und für einen tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen seien in vergleichbaren Fällen keine Anhaltspunkte ersichtlich (so AG Hamburg-Altona, Urt.v. 21.2.2005, 319A C 218/04, offenbar in Anknüpfung an Janssen, NJW 1997, S. 624 dem pauschal folgend AG Hamburg-St Georg , Urt.v. 16.2.2006, 914 C 637/05; ähnlich AG Neumünster, Urt.v. 20.3.1987, DAR 1987, S. 387; wohl auch AG Tübingen, Urt.v. 14.12.1983, DAR 1984, S. 231, 232 und - unter Vermengung verschiedener Anspruchsgrundlagen - AG Essen, Urt.v. 6.12.2001, DAR 2002, S. 131 [AG Essen 06.12.2001 - 136 C 159/01] ) ist in mehrfacher Hinsicht von Rechtsirrtum beeinflußt.
  • AG Augsburg, 04.02.2008 - 21 C 94/08

    Unterlassungsanspruch: Parken auf einem Privatparkplatz

    Der Meinungsstreit, ob es sich beim Parken auf einem Privatparkplatz um eine Besitzstörung (AG Deggendorf DAR 1984, 227; AG Neumünster DAR 1987, 387; AG Fürstenfeldbruck DAR 1985, 257) oder eine Besitzentziehung (Bassenge in Palandt, 66. Auflage, § 858 Rd.Nr. 3) handelt, ist unerheblich.
  • AG Konstanz, 31.08.2006 - 4 C 465/06

    Unerlaubte Handlung: Abschleppen eines auf einem kostenpflichtigen

    Grundsätzlich steht dem Besitzer eines privaten Abstellplatzes ein Selbsthilferecht zum Abschleppen eines fremden auf dem Parkplatz abgestellten Pkws und ein Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten zu (OLG Karlsruhe, Die Justiz 1978, 71, Landgericht Frankfurt, Urteil vom 22.06.1983, Aktenzeichen 2 / 1 S 59/83 und AG Neumünster DAR 1987, 387).
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