Rechtsprechung
   BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 167.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2515
BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 167.81 (https://dejure.org/1983,2515)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.1983 - 8 C 167.81 (https://dejure.org/1983,2515)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 1983 - 8 C 167.81 (https://dejure.org/1983,2515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,2515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Zahlung von Kanalbenutzungsgebühren - Rechtmäßigkeit der Rückwirkung von Gebührensatzungen - Verstoß gegen den aus Art. 20 GG folgenden Grundsatz des Vertrauensschutzes - Zulässigkeit der Erhöhung des Gebührensatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 168
  • NVwZ 1983, 741
  • DÖV 1983, 940
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 167.81
    Sofern sie überhaupt erkannte, daß im Zusammenhang mit der Neugliederung eine Satzungslücke entstanden war und dies das Entstehen einer Gebührenpflicht hinderte, mußte sie damit rechnen, daß der Ortsgesetzgeber die entstandene Normlücke schon im Interesse der Gleichbehandlung der betroffenen Bürger durch die rückwirkende Schaffung eines satzungsrechtlichen Gebührentatbestandes schließen würde (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juli 1957 - 1 BvL 23/52 - BVerfGE 7, 89 [94], vom 16. Oktober 1957 - 1 BvL 13/56, 46/56 - BVerfGE 7, 129 [152] undvom 23. März 1971 - 2 BvL 2/66, 2 BvR 168, 196, 197, 210, 472/66 - BVerfGE 30, 367 [388] sowieUrteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 [272]; vgl. fernerUrteil vom 19. Februar 1971 - BVerwG VII C 43.67 - BVerwGE 37, 252 [255]).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 167.81
    Sofern sie überhaupt erkannte, daß im Zusammenhang mit der Neugliederung eine Satzungslücke entstanden war und dies das Entstehen einer Gebührenpflicht hinderte, mußte sie damit rechnen, daß der Ortsgesetzgeber die entstandene Normlücke schon im Interesse der Gleichbehandlung der betroffenen Bürger durch die rückwirkende Schaffung eines satzungsrechtlichen Gebührentatbestandes schließen würde (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juli 1957 - 1 BvL 23/52 - BVerfGE 7, 89 [94], vom 16. Oktober 1957 - 1 BvL 13/56, 46/56 - BVerfGE 7, 129 [152] undvom 23. März 1971 - 2 BvL 2/66, 2 BvR 168, 196, 197, 210, 472/66 - BVerfGE 30, 367 [388] sowieUrteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 [272]; vgl. fernerUrteil vom 19. Februar 1971 - BVerwG VII C 43.67 - BVerwGE 37, 252 [255]).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 167.81
    Sofern sie überhaupt erkannte, daß im Zusammenhang mit der Neugliederung eine Satzungslücke entstanden war und dies das Entstehen einer Gebührenpflicht hinderte, mußte sie damit rechnen, daß der Ortsgesetzgeber die entstandene Normlücke schon im Interesse der Gleichbehandlung der betroffenen Bürger durch die rückwirkende Schaffung eines satzungsrechtlichen Gebührentatbestandes schließen würde (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juli 1957 - 1 BvL 23/52 - BVerfGE 7, 89 [94], vom 16. Oktober 1957 - 1 BvL 13/56, 46/56 - BVerfGE 7, 129 [152] undvom 23. März 1971 - 2 BvL 2/66, 2 BvR 168, 196, 197, 210, 472/66 - BVerfGE 30, 367 [388] sowieUrteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 [272]; vgl. fernerUrteil vom 19. Februar 1971 - BVerwG VII C 43.67 - BVerwGE 37, 252 [255]).
  • BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56

    lex Schörner

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 167.81
    Sofern sie überhaupt erkannte, daß im Zusammenhang mit der Neugliederung eine Satzungslücke entstanden war und dies das Entstehen einer Gebührenpflicht hinderte, mußte sie damit rechnen, daß der Ortsgesetzgeber die entstandene Normlücke schon im Interesse der Gleichbehandlung der betroffenen Bürger durch die rückwirkende Schaffung eines satzungsrechtlichen Gebührentatbestandes schließen würde (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juli 1957 - 1 BvL 23/52 - BVerfGE 7, 89 [94], vom 16. Oktober 1957 - 1 BvL 13/56, 46/56 - BVerfGE 7, 129 [152] undvom 23. März 1971 - 2 BvL 2/66, 2 BvR 168, 196, 197, 210, 472/66 - BVerfGE 30, 367 [388] sowieUrteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 [272]; vgl. fernerUrteil vom 19. Februar 1971 - BVerwG VII C 43.67 - BVerwGE 37, 252 [255]).
  • BVerwG, 06.05.1977 - 7 C 67.75

    Lautsprecher im Hotel - Rundfunkgebühren - Rundfunkverteilungsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 167.81
    Da weder aus dem Äquivalenzprinzip noch aus dem Gleichheitssatz ein Anspruch auf eine Gebührendegression besteht (vgl.Beschluß vom 25. Februar 1972 - BVerwG VII B 92.70 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 13 S. 27 [30];Urteil vom 6. Mai 1977 - BVerwG VII C 67.75 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 34 S. 26 [30]), steht die Entscheidung über die Gewährung einer Gebührendegression im ortsgesetzgeberischen Ermessen der Gemeinde.
  • BVerwG, 25.02.1972 - VII B 92.70

    Heilung eines Gebührenbescheides durch den rückwirkenden Erlaß einer

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 167.81
    Da weder aus dem Äquivalenzprinzip noch aus dem Gleichheitssatz ein Anspruch auf eine Gebührendegression besteht (vgl.Beschluß vom 25. Februar 1972 - BVerwG VII B 92.70 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 13 S. 27 [30];Urteil vom 6. Mai 1977 - BVerwG VII C 67.75 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 34 S. 26 [30]), steht die Entscheidung über die Gewährung einer Gebührendegression im ortsgesetzgeberischen Ermessen der Gemeinde.
  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67

    Umfang des Rückwirkungsverbots - Berichtigung eines Versehens in einer

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 167.81
    Sofern sie überhaupt erkannte, daß im Zusammenhang mit der Neugliederung eine Satzungslücke entstanden war und dies das Entstehen einer Gebührenpflicht hinderte, mußte sie damit rechnen, daß der Ortsgesetzgeber die entstandene Normlücke schon im Interesse der Gleichbehandlung der betroffenen Bürger durch die rückwirkende Schaffung eines satzungsrechtlichen Gebührentatbestandes schließen würde (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juli 1957 - 1 BvL 23/52 - BVerfGE 7, 89 [94], vom 16. Oktober 1957 - 1 BvL 13/56, 46/56 - BVerfGE 7, 129 [152] undvom 23. März 1971 - 2 BvL 2/66, 2 BvR 168, 196, 197, 210, 472/66 - BVerfGE 30, 367 [388] sowieUrteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 [272]; vgl. fernerUrteil vom 19. Februar 1971 - BVerwG VII C 43.67 - BVerwGE 37, 252 [255]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 4 L 32/15

    Zur Erhebung von Niederschlagsgebühren von Trägern der Straßenbaulast

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Rückwirkung dann zulässig ist, wenn der Abgabenschuldner in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge zurückbezogen wird, mit dieser rückwirkenden Regelung rechnen musste und sein Verhalten auf diese Regelung einrichten konnte (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23. August 2011 - 4 L 34/10 - und Beschl. v. 15. November 2007 - 4 L 37/07 -, jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15. April 1983 - 8 C 167.81 -, zit. nach JURIS zu einer Benutzungsgebühr).
  • BVerwG, 01.02.1999 - 4 BN 53.98

    Gewinnung bergfreier Bodenschätze; Förderabgabe; Kiese und Kiessande; neue

    In der Entscheidung vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 167.81 - (NVwZ 1983, 741) hält das Bundesverwaltungsgericht es für zulässig, daß der "Ortsgesetzgeber" eine im Zusammenhang mit der kommunalen Neugliederung entstandene Lücke des Ortsrechts durch einen rückwirkenden satzungsrechtlichen Gebührentatbestand schließt.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2013 - 2 S 421/13

    Anspruch auf Prozesszinsen für den Abgabenpflichtigen

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass im Abgabenrecht der Rückwirkung von Rechtssätzen das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) verankerte Gebot des Vertrauensschutzes nicht entgegensteht, wenn der Erhebung der Abgabe ein gleichartiger Regelungsversuch vorangegangen ist und sich deshalb ein Vertrauen der Betroffenen, wegen der Unwirksamkeit der Ausgangssatzung von der Abgabenpflicht überhaupt verschont zu bleiben, nicht bilden konnte (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 31.03.2008 - 9 B 30.07 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 191 zu einer Spielgeräte-Steuersatzung; Beschluss vom 07.02.1996 - 8 B 13.96 - Buchholz 401.9, Beiträge Nr. 36 zu einem Kanalbeitrag; Urteil vom 09.03.1984 - 8 C 45.92 - NVwZ 1984, 435 zu einem Erschließungsbeitrag; Urteil vom 15.04.1993 - 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 zu einem Kanalbeitrag; Urteil ebenfalls vom 15.04.1993 - 8 C 167.81 - KStZ 1983, 207 zu Kanalbenutzungsgebühren und Beschluss vom 25.02.1972 - VII B 92.70 -KStZ 1972, 111 zu Abwassergebühren).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 102/12

    Abfallgebührensatzung der Stadt Halle nichtig

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat schon entschieden, dass im Benutzungsgebührenrecht weder aus dem Äquivalenzprinzip noch aus dem Gleichheitssatz ein Anspruch auf eine Gebührendegression folge (so BVerwG, Urt. v. 15. März 1983 - 8 C 167.81 -, zit. nach JURIS m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 97/12

    Abfallgebührensatzung der Stadt Halle nichtig

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat schon entschieden, dass im Benutzungsgebührenrecht weder aus dem Äquivalenzprinzip noch aus dem Gleichheitssatz ein Anspruch auf eine Gebührendegression folge (so BVerwG, Urt. v. 15. März 1983 - 8 C 167.81 -, zit. nach JURIS m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 96/12

    Abfallgebührensatzung der Stadt Halle nichtig

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat schon entschieden, dass im Benutzungsgebührenrecht weder aus dem Äquivalenzprinzip noch aus dem Gleichheitssatz ein Anspruch auf eine Gebührendegression folge (so BVerwG, Urt. v. 15. März 1983 - 8 C 167.81 -, zit. nach JURIS m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 15.12.2011 - 9 A 272/10

    Satzung; Anschlussbeiträge; Nacherhebung; Bestimmtheitsanforderungen

    Die Schutzwürdigkeit des Vertrauens ist daran zu messen, in welchem Maße der Rechtsunterworfene im "guten Glauben" von der Irreversibilität des Zustandes ausgegangen ist und welche Bedeutung und Auswirkung die Neuordnung der Rechtsverhältnisse sowohl für ihn als auch für die anderen Beitragspflichtigen haben (dazu BVerwG, U. v. 15.04.1983, 8 C 167/81, NVwZ 1983, 741, 742).
  • BVerwG, 15.01.1991 - 8 B 131.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Darlegung einer

    Diese Würdigung begegnet - ganz abgesehen davon, daß, wie gesagt, für eine ungeklärte Frage von grundsätzlicher Bedeutung nichts zu erkennen ist - keinen das Bundesrecht berührenden Bedenken; der Kläger konnte unter den gegebenen Umständen "nicht schutzwürdig annehmen, daß" er die weitergehende "Leistung" zu einem minderen Gebührensatz und daher teilweise "unentgeltlich in Anspruch nehmen dürfe" (Urteil vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 167.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 47 S. 18 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht