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   BVerwG, 24.06.1981 - 8 C 17.80   

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BVerwG, 24.06.1981 - 8 C 17.80 (https://dejure.org/1981,1793)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1981 - 8 C 17.80 (https://dejure.org/1981,1793)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1981 - 8 C 17.80 (https://dejure.org/1981,1793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Rechtmäßigkeit einer Änderung des Tauglichkeitsgrades - Einschränkungen der Verwendungsfähigkeit in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 116
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 65.79

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Rechtsverletzung

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1981 - 8 C 17.80
    Daher dürfen Wehrdienstfähige Wehrpflichtige nur in dem durch ihre Verwendungsfähigkeit bestimmten Verfügbarkeitsrahmen zum Wehrdienst herangezogen werden; außerhalb dieses Rahmens stehen sie für den Wehrdienst nicht zur Verfügung (vgl.Urteile vom 25. Februar 1976 - BVerwG 8 C 21.75 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 18], vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 5.78 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29] undvom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 65.79 - [Buchholz a.a.O. Nr. 31]).

    Dies bedeutet, daß ohne Musterungsbescheid, der wie § 13 Abs. 1 MustV klarstellt, vollziehbar sein muß, der Wehrpflichtige nicht einberufen werden darf (vgl. dazuUrteil vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 65.79 -).

    Dies bedeutet jedoch nicht, daß in einem solchen Fall die Rechtmäßigkeit des Einberufungsbescheids davon abhinge, daß die geänderte Verwendbarkeit vor der Heranziehung durch Bescheid (vgl. § 15 a MustV) festgesetzt wurde (vgl.Urteile vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 5.78 - undvom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 65.79 -).

    Der Senat gibt daher seineim Urteil vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 65.79 - dazu vertretene Auffassung auf.

  • BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 5.78

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßgkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1981 - 8 C 17.80
    Daher dürfen Wehrdienstfähige Wehrpflichtige nur in dem durch ihre Verwendungsfähigkeit bestimmten Verfügbarkeitsrahmen zum Wehrdienst herangezogen werden; außerhalb dieses Rahmens stehen sie für den Wehrdienst nicht zur Verfügung (vgl.Urteile vom 25. Februar 1976 - BVerwG 8 C 21.75 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 18], vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 5.78 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29] undvom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 65.79 - [Buchholz a.a.O. Nr. 31]).

    Dies bedeutet jedoch nicht, daß in einem solchen Fall die Rechtmäßigkeit des Einberufungsbescheids davon abhinge, daß die geänderte Verwendbarkeit vor der Heranziehung durch Bescheid (vgl. § 15 a MustV) festgesetzt wurde (vgl.Urteile vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 5.78 - undvom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 65.79 -).

  • BVerwG, 25.02.1976 - 8 C 21.75

    Musterungsbescheid - Festsetzung von Verwendungsgraden - Wehrersatzbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1981 - 8 C 17.80
    Daher dürfen Wehrdienstfähige Wehrpflichtige nur in dem durch ihre Verwendungsfähigkeit bestimmten Verfügbarkeitsrahmen zum Wehrdienst herangezogen werden; außerhalb dieses Rahmens stehen sie für den Wehrdienst nicht zur Verfügung (vgl.Urteile vom 25. Februar 1976 - BVerwG 8 C 21.75 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 18], vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 5.78 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29] undvom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 65.79 - [Buchholz a.a.O. Nr. 31]).
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1981 - 8 C 17.80
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Einberufungsbescheides kommt es auf die im Gestellungszeitpunkt, dem 16. Februar 1978, herrschende Sach- und Rechtslage an (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [152]).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 153.81

    Anforderungen an die erneute Überprüfung eines Tauglichkeitsüberprüfungsbescheids

    Die Festsetzung des Verwendungsgrades im Musterungsbescheid (und in etwaigen materiellen Nachfolgeentscheidungen) soll den Wehrpflichtigen statusrechtlich vor wehrdienstbedingten gesundheitlichen Überforderungen während der Wehrdienstleistung schützen (Urteil vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 C 17.80 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 31 S. 3 [4]).

    Eine verbindliche Festsetzung des Verwendungsgrades im Musterungsbescheid oder in materiellen Nachfolgeentscheidungen ist von der Truppe zu beachten (vgl.Urteil vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 C 17.80 - a.a.O. S. 6).

  • BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 83.86

    Erlaß des Tauglichkeitsüberprüfungsbescheides - Ärztliche

    Sie hat nicht - wie es zulässig gewesen wäre - in dem vor dem festgesetzten Gestellungszeitpunkt erlassenen Widerspruchsbescheid eine Tauglichkeitsüberprüfungsentscheidung mit statusrechtlicher Wirkung getroffen (vgl. Urteil vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 C 17.80 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 31 S. 3 ), sondern (erst) nach dem festgesetzten Gestellungszeitpunkt einen Überprüfungsbescheid erlassen.

    Zu Unrecht meint die Beklagte, dieses Ergebnis widerspreche den in dem bereits erwähnten Urteil vom 24. Juni 1981 (a. a. O.) dargelegten Grundsätzen.

  • BVerwG, 27.11.1984 - 8 CB 83.84

    Die Wehrdienstfähigkeit eines Wehrpflichtigen - Verwendung bei der

    Durch diese unanfechtbar gewordene förmliche Tauglichkeitsentscheidung ist kraft ihrer Statuswirkung sichergestellt, daß der Kläger bei der Wehrdienstleistung nicht außerhalb des Rahmens seiner Verwendungsfähigkeit verwendet wird; denn die förmliche Neufestsetzung des Verwendungsgrades ist von der Truppe zu beachten (vgl. Urteil vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 C 17.80 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 31 S. 3 [6] und vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 153.81 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 4 S. 1 [5]).

    Da der Kläger gleichwohl selbst nicht "bezweifelte, daß es bei der Nachschubausbildungskompanie eine Verwendung für Wehrdienstleistende seines (geänderten) Verwendungsgrades gebe, durfte das Verwaltungsgericht in Ermangelung jedweder für das Gegenteil sprechenden Umstände von der sich auch den Beteiligten aufdrängenden Verwendungsmöglichkeit ausgehen, ohne die zwischen den Beteiligten "unstreitig" gebliebene Frage zuvor zu erörtern (vgl. auch Urteil vom 24. Juni 1981, a.a.O. S. 6).

  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 65.90

    Fortsetzungsfeststellung - Wehrdienst - Angefochtener Einberufungsbescheid -

    Diese Annahme entspricht der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 C 17.80 - (Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 31 S. 3 ) und vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 83.86 - (Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 41 S. 2 ).
  • BVerwG, 01.07.1999 - 6 B 41.99

    Festsetzung des Verwendungsgrades im Musterungsbescheid.

    Dies ergibt sich bereits aus dem von der Beklagten selbst angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 C 17.80 - (Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 31).
  • BVerwG, 26.03.1997 - 8 B 239.96

    Befugnis der Wehrbereichsverwaltung als Widerspruchsbehörde zur nachteiligen

    Bei Tauglichkeitsentscheidungen im Wehrpflichtrecht hat die Widerspruchsbehörde dieselbe Zuständigkeit wie die Ausgangsbehörde mit der Folge, daß sie im Widerspruchsbescheid einen Tauglichkeitsgrad festsetzen kann (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 C 17.80 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 31 S. 3 , vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 83.86 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 41 S. 2 f. und vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 8 C 65.90 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 45 S. 6 ).
  • BVerwG, 05.10.1984 - 8 C 32.84

    Verwendungsfähigkeit eines Wehrpflichtigen mit Einschränkung in der

    Bevor diese Wehrpflichtigen zum Wehrdienst herangezogen werden sollen, bedarf es - wie im Falle des Klägers - allerdings nach Art. 10 Abs. 2 ÄndG WPflG 72 einer erneuten Entscheidung über die Verwendungsfähigkeit i.S. des § 8 a Abs. 2 WPflG (F. 1972) (vgl.Urteil vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 87.72 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 11 S. 31 ), die den Rahmen für die Verfügbarkeit zum Wehrdienst bestimmt (vgl.Urteil vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 C 17.80 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 31 S. 3 ).
  • BVerwG, 28.03.1984 - 8 C 32.84

    Rahmen der Verwendungsfähigkeit von Wehrpflichtigen - Wehrpflicht bei

    Bevor diese Wehrpflichtigen zum Wehrdienst herangezogen werden sollen, bedarf es - wie im Falle des Klägers - allerdings "nach Art. 10 Abs. 2 ÄndGWPflG 72 einer erneuten Entscheidung über die Verwendungsfähigkeit i.S. von § 8 a Abs. 2 WPflG (F. 1972)" (Urteil vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 87.72 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 11 S. 31 [33]), die den Rahmen für die Verfügbarkeit zum Wehrdienst bestimmt (vgl. Urteil vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 C 17.80 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 31 S. 3 [4 f.]).
  • BVerwG, 05.10.1984 - 8 C 86.83

    Verfügbarkeit eines Mediziners für den Grundwehrdienst - Vertrauensschutz

    Bevor diese Wehrpflichtigen zum Wehrdienst herangezogen werden sollen, bedarf es allerdings nach Art. 10 Abs. 2 ÄndG WPflG 72 einer erneuten Entscheidung über die Verwendungsfähigkeit i.S. des § 8 a Abs. 2 WPflG (F. 1972) (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 87.72 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 11 S. 31 [33]), die den Rahmen für die Verfügbarkeit zum Wehrdienst bestimmt (vgl. Urteil vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 C 17.80 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 3 [4 f.]).
  • BVerwG, 10.10.1991 - 8 B 120.91

    Durchführung der ärztlichen Untersuchung bei Musterung und Diensteintritt von

    Die Annahme des Verwaltungsgerichts, der Kläger sei im Falle seiner Heranziehung zum Wehrdienst durch seine obligatorische Einstellungsuntersuchung vor unzumutbaren gesundheitlichen Nachteilen geschützt, trifft vielmehr zu (vgl. auch Urteil vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 C 17.80 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 31 S. 3 ).
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