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   BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87   

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BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87 (https://dejure.org/1989,44)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1989 - 8 C 17.87 (https://dejure.org/1989,44)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1989 - 8 C 17.87 (https://dejure.org/1989,44)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag - Erneuter Bescheid - Parallelprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 157
  • NJW 1990, 2700
  • NVwZ 1990, 1065 (Ls.)
  • DÖV 1990, 929
 
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Wird zitiert von ... (175)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 84.73

    Wohnhaus im Wald - Art. 20 Abs. 3 GG, öffentlich-rechtlicher Vertrag, mit dem

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87
    Unter diesen Voraussetzungen vermögen Vergleichsverträge Leistungspflichten auch dann zu begründen, wenn der Vergleichsinhalt der Gesetzeslage (teilweise) widerspricht (vgl. Urteil vom 14. November 1975 - BVerwG IV C 84.73 - Buchholz 315.4 Öffentlich-rechtlicher Vertrag Nr. 2 S. 9 m.weit.Nachw.).

    Allerdings "kann ein Vergleich mit diesem Privileg gesteigerter Unempflindlichkeit gegenüber Gesetzesverletzungen nur ausgestattet sein, wenn und soweit sich die Ungewißheit und das Nachgeben auf ein und denselben Punkt beziehen" (vgl. Urteil vom 14. November 1975, a.a.O. S. 14).

    Denn der Vergleichsvertrag soll es ermöglichen, "die bestehende Ungewißheit durch ein gegenseitiges Nachgeben gleichsam (zu) überbrücken" (vgl. Urteil vom 14. November 1975, a.a.O. S. 14).

  • BVerwG, 01.09.1983 - 2 B 141.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87
    Die in dem Prozeßvergleich bezeichnete Verwaltungsstreitsache (VG 16 A 7/81) wurde durch rechtskräftig gewordenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 2. September 1983 - OVG 2 B 141.81 - abgeschlossen.

    Der Beklagte mußte den Förderungsantrag der Kläger hinsichtlich der Höhe des Förderungssatzes in Anwendung des § 43 Abs. 2 Satz 2 II. WoBauG in der Fassung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1980 bescheiden, weil das den Parteien bekannte rechtskräftig gewordene Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 2. September 1983 in dem Parallelverfahren - OVG 2 B 141.81 -, von dessen Ausgang die Beteiligten nach ihrem Vergleich im Vorprozeß die Pflicht des Beklagten zur Neubescheidung der Kläger abhängig gemacht hatten, dies ausdrücklich klargestellt hatte.

    In dem Parallelverfahren wurde auch (ausweislich des Tatbestands des Berufungsurteils - OVG 2 B 141.81 - ) insbesondere darüber gestritten, ob die dortigen Kläger "nach Maßgabe der bis zum 1. Mai 1980 geltenden Fassung des § 43 Abs. 2 II. WoBauG eine die durchschnittlichen Förderungssätze für den Mietwohnungsbau um mindestens 10 % überschreitende Förderung mit öffentlichen Mitteln beanspruchen könnten." Die Parteien der vorliegenden Verwaltungsstreitsache mußten mithin davon ausgehen, daß speziell diese Frage nach dem anzuwendenden Recht in dem Parallelprozeß rechtskräftig und vermittels des Prozeßvergleichs auch für ihre Rechtsbeziehungen verbindlich entschieden werden würde.

  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87
    Denn bei der Ermittlung des gewollten Inhalts von allein materiellrechtlich erheblichen Willenserklärungen oder Verträgen handelt es sich um Tatsachenfeststellungen im Sinne des § 137 Abs. 2 VwGO (vgl. Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 6.81 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 17 S. 4 und vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 45 S. 35 ).

    In diesem Rahmen unterliegt eine vorinstanzliche Auslegung von Willenserklärungen vielmehr der revisionsgerichtlichen Nachprüfung und ist dem Revisionsgericht auch eine eigene Auslegung nicht verwehrt, soweit es sich nicht um die Ermittlung bisher nicht festgestellter tatsächlicher Umstände handelt (vgl. Urteile vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 19 S. 1 m.weit.Nachw. und vom 19. Februar 1982, a.a.O. S. 42 f.).

  • BVerwG, 04.11.1987 - 1 B 112.87

    Beendigung des Rechtsstreits - Prozessvergleich - Dritter - Fehlende Mitwirkung -

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87
    Ein Prozeßvergleich im Sinne des § 106 VwGO ist zugleich Prozeßhandlung und öffentlich-rechtlicher Vertrag (vgl. Urteil vom 28. März 1962 - BVerwG V C 100.61 - BVerwGE 14, 103 [BVerwG 28.03.1962 - V C 100/61]; Beschluß vom 4. November 1987 - BVerwG 1 B 112.87 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 8 S. 27 ).

    Die Frage, ob die in dem Prozeßvergleich getroffenen Vereinbarungen wirksam sind, ist deswegen nach den für öffentlich-rechtliche Verträge geltenden Vorschriften der §§ 54 ff. VwVfG zu beurteilen (vgl. Beschluß vom 4. November 1987, a.a.O. S. 29).

  • BVerwG, 22.04.1987 - 7 B 76.87

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft von Bescheidungsurteilen

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87
    Die Reichweite der materiellen Rechtskraft erstreckt sich vielmehr auf die Rechtsauffassung, die das Bescheidungsurteil der Behörde zur Beachtung bei dem Erlaß des neuen Verwaltungsakts vorschreibt (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1981, a.a.O.; Beschluß vom 22. April 1987 - BVerwG 7 B 76.87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 54 S. 1 ).

    Es beschwert aus diesem Grunde auch einen Kläger, wenn die vom Gericht für verbindlich erklärte Rechtsauffassung sich nicht mit seiner eigenen deckt und für ihn ungünstiger ist (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1981, a.a.O. m.weit.Nachw.; Beschluß vom 22. April 1987, a.a.O. S. 3).

  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87
    Aus dem Verfahrensrecht (§ 113 Abs. 4 VwGO) folgt lediglich, daß einer Verpflichtungsklage oder Bescheidungsklage nur dann stattgegeben werden darf, wenn der Kläger im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung einen Anspruch auf die mit der Klage begehrte Verpflichtung hat (vgl. Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 4 ).

    Ob ein solcher Anspruch besteht, ergibt sich aus dem materiellen Recht (vgl. Beschluß vom 21. Juli 1988, a.a.O. S. 5 m.weit.Nachw.).

  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 26.65

    Berücksichtiung des mit dem Voreigentümer geschlossenen Vertrages, zur Einordnung

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87
    Die vom Oberverwaltungsgericht unterlassene Prüfung der Bedeutung dieses gerichtlichen Vergleichs für das vorliegende Verfahren kann der erkennende Senat selbst vornehmen (vgl. auch Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 26.65 - BVerwGE 22, 138 [BVerwG 05.10.1965 - IV C 26/65]).
  • BVerwG, 28.03.1962 - V C 100.61

    Rechtsbeständigkeit eines gerichtlichen Vergleichs - Gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87
    Ein Prozeßvergleich im Sinne des § 106 VwGO ist zugleich Prozeßhandlung und öffentlich-rechtlicher Vertrag (vgl. Urteil vom 28. März 1962 - BVerwG V C 100.61 - BVerwGE 14, 103 [BVerwG 28.03.1962 - V C 100/61]; Beschluß vom 4. November 1987 - BVerwG 1 B 112.87 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 8 S. 27 ).
  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 6.81

    Auslegung von Willenserklärungen - Tatsachengericht - Revisiosgericht -

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87
    Denn bei der Ermittlung des gewollten Inhalts von allein materiellrechtlich erheblichen Willenserklärungen oder Verträgen handelt es sich um Tatsachenfeststellungen im Sinne des § 137 Abs. 2 VwGO (vgl. Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 6.81 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 17 S. 4 und vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 45 S. 35 ).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87
    Zu einer lediglich auf die Feststellung des objektiven Erklärungsinhalts gerichteten Auslegung des Wortlauts des Prozeßvergleichs nach Maßgabe der Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB ist dementsprechend auch das Revisionsgericht befugt (vgl. Urteile vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - BVerwGE 60, 223 [BVerwG 18.06.1980 - 6 C 55/79] , vom 9. Juni 1983 - BVerwG 2 C 34.80 - BVerwGE 67, 222 [BVerwG 09.06.1983 - 2 C 34/80] und vom 23. Mai 1984 - BVerwG 2 C 41.81 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 14 S. 9 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

  • BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Bemessung von Versorgungsbezügen

  • BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 14.68

    Schädigung im öffentlichen Dienst - Wirksamkeit eines Vergleichs

  • BSG, 17.05.1989 - 10 RKg 16/88

    Wirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs

  • BVerwG, 10.07.1975 - 7 B 42.75

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Rechtswirksamkeit eines Vergleichs -

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

  • BVerwG, 16.12.1971 - II C 36.69

    Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Eisenbahnweichenwärter -

  • BVerwG, 23.05.1984 - 2 C 41.81

    Nachzahlungforderung aus dem Ruhegehalt eines Beamten - Begrenzung des zeitlichen

  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84

    Flurbereinigung - Beitragsrückstand - Verzugszinsen - Säumniszuschlag

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74

    Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

  • BVerwG, 06.01.1969 - VI C 38.66

    Erleiden eines Dienstunfalls - Bewertung eines Unfalls als qualifizierter

  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 74.77

    Schutz vor Verkehrslärm - Einholung eines schalltechnischen Gutachtens -

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86

    Beamter - Ruhestand - Versorgungsbezüge - Übertragenes Amt - Zweijahresfrist -

  • BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 5.87

    Beamtenversorgung - Beamte im Ruhestand - Versorgungsbezüge - Zweijahresfrist -

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 84.86

    Zivildienst - Beschäftigungsstelle - Anerkennungsfähigkeit

  • BVerwG, 17.09.1987 - 7 C 15.85

    Vereinfachtes Verfahren - Güterfernverkehrsgenehmigung - Nebenbestimmung -

  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 69.86

    Beschäftigungsstelle für Zivildienstleistende - Anerkennungsvoraussetzungen -

  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 34.85

    Ausbildungsförderung - Zwischenprüfung - Fachsemester

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Denn auch wenn auf die Erteilung der Erlaubnis nach § 33i GewO ein Anspruch bestand, war den Betroffenen selbst bei Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen im Zeitpunkt der Antragstellung die Erteilung nicht sicher, da maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Bewertung des Bestehens eines Anspruchs auf Erlaubniserteilung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung beziehungsweise im Falle einer Verpflichtungsklage der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ist (vgl. BVerwGE 84, 157 ; 100, 346 ).
  • BVerwG, 18.12.2017 - 5 C 36.16

    Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für in Portugal lebende Kinder

    aa) Der für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebliche Zeitpunkt bestimmt sich nach materiellem Recht (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157 ), hier dem Unterhaltsvorschussgesetz.
  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten;

    Denn nach der Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht, die - vorbehaltlich hier nicht ersichtlicher Verstöße gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder gesetzliche Auslegungsregeln - das Revisionsgericht bindet (vgl. Urteile vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - BVerwGE 65, 61 und vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157 ), lässt sich § 12 Abs. 3 des städtebaulichen Vertrags vom 21. Dezember 1999 ein Vorbehalt der späteren Modifizierung entnehmen.
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