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   BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94   

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BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94 (https://dejure.org/1996,218)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1996 - 8 C 17.94 (https://dejure.org/1996,218)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1996 - 8 C 17.94 (https://dejure.org/1996,218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 124
    Erschließungs- und Vorfinanzierungsvertrag

  • Wolters Kluwer

    Einzelne Erschließungsanlage - Einseitig anbaubare Straße - Beitragsfähiger Erschließungsaufwand - Erschließungsvertrag - Vertragliche Kostenvereinbarung - Beteiligung eines Fremdanliegers an Erschließungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem Straßenzug, Gültigkeit eines Erschließungsvertrages bei fehlendem Bebauungsplan, Abrede der Erhebung und Erstattung von Fremdanliegerbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 12
  • NJW 1997, 207 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 794
  • ZMR 1996, 626
  • DVBl 1996, 1057
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76

    Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94
    Für die Beantwortung der Frage, ob ein Straßenzug eine einzelne Erschließungsanlage ist oder aus mehreren Anlagen besteht, ist - ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise - grundsätzlich auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Erschließungsbeitragspflichten (§ 133 Abs. 2 BauGB) geprägte Erscheinungsbild abzustellen (im Anschluß u.a. an Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 4 C 55.76 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24 S. 23 (25)).

    Für die Beantwortung der Frage, ob ein Straßenzug eine einzelne Erschließungsanlage ist oder aus mehreren Anlagen besteht, ist - ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise - grundsätzlich auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Erschließungsbeitragspflichten (§ 133 Abs. 2 BauGB) geprägte Erscheinungsbild abzustellen (vgl. dazu u.a. Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 4 C 55.76 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24 S. 23 (25)).

  • BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74

    Umfang der Herstellungskosten; Umlagefähigkeit bestimmter Kosten für die

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94
    Entgegen der Ansicht der Revision entsteht der Gemeinde bereits mit Abschluß einer solchen Vereinbarung ein erst mit der entsprechenden Bezifferung durch den Erschließungsunternehmer aktualisierter beitragsfähiger Erschließungsaufwand (vgl. dazu Urteil vom 13. Mai 1977 - BVerwG 4 C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 S. 4 (8)), den sie - nach Überprüfung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit - nach Maßgabe der Verteilungsregelung ihrer Erschließungsbeitragssatzung auf alle durch die vom Unternehmer hergestellte Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke (§ 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB) einschließlich des Grundstücks des Fremdanliegers zu verteilen hat.
  • BVerwG, 31.01.1992 - 8 C 31.90

    Erschließungsbeitrag - Straßenbaubeitrag

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94
    Denn der K. weg ist in diesem Bereich mit einer ca. 3,60 m breiten Fahrbahn und einem ca. 1,65 m breiten Gehweg an der bebaubaren nördlichen Seite lediglich in einem Umfang angelegt, der für die hinreichende Erschließung der Grundstücke an der zum Anbau bestimmten Straßenseite unerläßlich ist (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 31. Januar 1992 - BVerwG 8 C 31.90 - BVerwGE 89, 362 (364 ff.) [BVerwG 31.01.1992 - 8 C 31/90]).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94
    Zu Recht führt das Berufungsgericht sodann aus, § 11 des zur Erschließung des in Rede stehenden Gebiets abgeschlossenen Vertrags auferlege der Firma R. eine Pflicht zur Übertragung von Straßenlandgrundstücken und habe deshalb mit der Folge einer notariellen Beurkundung bedurft (vgl. § 313 BGB), daß der Vertrag mangels Beachtung dieser Formvorschrift jedenfalls insoweit zunächst nichtig gewesen sei (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 (254 f.) [BVerwG 09.11.1984 - 8 C 77/83]).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - Anlegung einer befahrbaren Stichstraße

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 (62 f.)) eine Ausnahme von der Maßgeblichkeit des vorstehend beschriebenen Gesamteindrucks geboten, wenn sich das nachträgliche Anlegen des Teilstücks einer Erschließungsstraße als Verlängerung einer endgültig hergestellten Anbaustraße darstellt, für die sachliche Erschließungsbeitragspflichten bereits entstanden sind; anderenfalls nämlich wäre es der Gemeinde entgegen der Anordnung des Gesetzgebers in § 127 Abs. 1 BauGB nicht möglich, die Kosten für die erstmalige Herstellung der entsprechenden, zum Anbau bestimmten Teilstrecke auf die Grundeigentümer abzuwälzen.
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94
    Das bedarf angesichts ihrer relativ geringen Länge von nur etwa 50 m und ihres geraden Verlaufs keiner Vertiefung (vgl. dazu im einzelnen u.a. Urteil vom 23. Juni 1995 - BVerwG 8 C 30.93 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 80 S. 18 (20 f.)).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94
    Denn nur bei der Ermittlung des gewollten Inhalts von materiellrechtlich erheblichen Willenserklärungen und Verträgen handelt es sich um Tatsachenfeststellungen im Sinne des § 137 Abs. 2 VwGO (vgl. u.a. Urteil vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157 (162) [BVerwG 01.12.1989 - 8 C 17/87] m.w.N.).
  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94
    Die sich daraus ergebende Bindung tritt jedoch nicht ein, wenn die vom Tatsachengericht vorgenommene Auslegung "einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen läßt" (vgl. u.a. Urteil vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - BVerwGE 65, 61 (69) [BVerwG 19.02.1982 - 8 C 27/81]).
  • BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72

    Fehlender Anspruch auf Ersatz anteiligen Erschließungsaufwands nach Übernahme der

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94
    Gelingt ihm dies nicht, hat er einen Anspruch auf einen anteiligen Ersatz der Erschließungskosten weder aus Geschäftsführung ohne Auftrag noch aus ungerechtfertigter Bereicherung (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1973 - VI ZR 246/72 - NJW 1974, 96).
  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94
    Denn durch einen solchen Vertrag überträgt die Gemeinde dem Erschließungsunternehmer die technische Durchführung und kostenmäßige Abwicklung der Erschließung mit der Folge, daß Erschließungskosten nicht bei ihr, sondern bei dem Erschließungsunternehmer entstehen (vgl. Urteil vom 23. August 1991 - BVerwG 8 C 61.90 - BVerwGE 89, 7 (11) [BVerwG 23.08.1991 - 8 C 61/90]), der seinerseits nicht zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen berechtigt ist.
  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 21.81

    Anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands; Planunterschreitung; Heilung

  • BGH, 07.10.1977 - V ZR 131/75

    Zweckentfremdung von Wohnraum - Leistung unter Vorbehalt der Erteilung

  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten;

    Aus der Entscheidung der Gemeinde, die Erschließung auf einen Dritten zu übertragen, der sie in "Fremdregie" durchführt, folgt kein Verbot, in den Erschließungsvertrag eine Kostenvereinbarung aufzunehmen, die einen beitragsfähigen Erschließungsaufwand der Gemeinde begründet und auf diesem Weg eine vorteilsgerechte Belastung des Fremdanliegers mit Erschließungskosten ermöglicht (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 22. März 1996 - BVerwG 8 C 17.94 - BVerwGE 101, 12 ).

    Der Gemeinde entsteht bei einem durch eine Kostenabrede modifizierten Erschließungsvertrag bereits mit Vertragsabschluss ein erst mit der entsprechenden Bezifferung durch den Erschließungsträger aktualisierter beitragsfähiger Erschließungsaufwand, den sie nach Maßgabe der Verteilungsregelung ihrer Erschließungsbeitragssatzung auf alle durch die von dem Unternehmer hergestellte Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke (§ 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB) einschließlich der Grundstücke der Fremdanlieger zu verteilen hat (vgl. Urteil vom 22. März 1996 - BVerwG 8 C 17.94 - BVerwGE 101, 12 ).

    Die im Erschließungsvertrag gewählte Abwicklung des dem Erschließungsträger gegen die Gemeinde zustehenden Erstattungsanspruchs kann so erfolgen, dass die Gemeinde dem Erschließungsträger die auf die Grundstücke der Fremdanlieger entfallenden Beiträge nach deren Einziehung auszahlt, wobei die Erschließungsbeiträge der Fremdanlieger, die mit dem Erschließungsträger Verträge über den Kostenersatz abgeschlossen haben, als gemäß § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB abgelöst gelten und der Ablösungsbetrag auf den im Übrigen bestehenden Erstattungsanspruch angerechnet wird (vgl. Urteil vom 22. März 1996 - BVerwG 8 C 17.94 - BVerwGE 101, 12 ).

    Das Oberverwaltungsgericht hat unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1996 (a.a.O. S. 23) zutreffend ausgeführt, dass ein beitragsfähiger Aufwand in Höhe der Gesamtkosten für die Herstellung der Erschließungsanlage dann entsteht, wenn sich die Gemeinde nicht nur zur Erstattung der ausschließlich den Grundstücken der Fremdanlieger zuzuordnenden Erschließungskosten verpflichtet, sondern zur Erstattung des gesamten für die betreffende Erschließungsanlage entstehenden beitragsfähigen Erschließungsaufwands.

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Ob ein Straßenzug als eine einzelne Erschließungsanlage zu qualifizieren ist oder aus mehreren Anlagen besteht, beurteilt sich - ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise - grundsätzlich nach dem durch die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Erschließungsbeitragspflichten geprägten Erscheinungsbild (wie unter anderem Urteil vom 22. März 1996 - BVerwG 8 C 17.94 - UA S. 9 f.).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 22. März 1996 - BVerwG 8 C 17.94 - UA S. 9 f. m.w.N.), an der festzuhalten ist.

    Auch das entspricht der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 22. März 1996 - BVerwG 8 C 17.94 - (UA S. 9 f.) jedenfalls für eine Konstellation, in der - wie hier - nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts der Ausbau der gesamten Straße in zwei Etappen geplant war.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2017 - 6 A 11831/16

    Zeitliche Grenze der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen

    Bei der Bestimmung des Umfangs, also insbesondere des Anfangs sowie des Endes einer Erschließungsstraße ist - ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise - grundsätzlich auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten geprägte Erscheinungsbild abzustellen (BVerwG, Urteil vom 22. März 1996 - 8 C 17.94 -, BVerwGE 101, 12).
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