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   BVerwG, 26.07.1996 - 8 C 18.95   

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BVerwG, 26.07.1996 - 8 C 18.95 (https://dejure.org/1996,3121)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.1996 - 8 C 18.95 (https://dejure.org/1996,3121)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 1996 - 8 C 18.95 (https://dejure.org/1996,3121)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein rechtsschutzwürdiges Interesse an der Klärung der Rechtmäßigkeit eines erledigten Einberufungsbescheides zum Grundwehrdienst

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heranziehung zum Grundwehrdienst - Altersgrenze - Wegfall des Zurückstellungsgrundes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.03.1995 - 8 C 25.94

    Wehrpflicht - Höchstalter - Grundwehrdienst

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1996 - 8 C 18.95
    Ein über 25 Jahre alter Wehrpflichtiger kann noch bis zum 28. Lebensjahr zum Grundwehrdienst herangezogen werden, wenn er wegen der ihm gewährten Zurückstellungen nicht rechtzeitig vor Vollendung des 25. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnte (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung in den Urteilen vom 31. März 1995 - BVerwG 8 C 25.94 - und - BVerwG 8 C 2.95 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 20 S. 3 (4 ff.)).
  • BVerwG, 31.03.1995 - 8 C 2.95

    Erfordernis des Umfassens des gesamten Zeitraumes zwischen Musterung und

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1996 - 8 C 18.95
    Ein über 25 Jahre alter Wehrpflichtiger kann noch bis zum 28. Lebensjahr zum Grundwehrdienst herangezogen werden, wenn er wegen der ihm gewährten Zurückstellungen nicht rechtzeitig vor Vollendung des 25. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnte (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung in den Urteilen vom 31. März 1995 - BVerwG 8 C 25.94 - und - BVerwG 8 C 2.95 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 20 S. 3 (4 ff.)).
  • BVerwG, 23.11.1999 - 9 C 16.99

    Rechtskraft; Bindungswirkung; Feststellungsurteil; rechtskräftige Feststellung

    Ändert sich - wie es hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts der Fall ist - in der Zeit nach Erlaß des rechtskräftigen Urteils die Sachlage, so darf über das Rechtsverhältnis erneut entschieden werden; die Rechtskraft des Urteils steht dann einer erneuten - gleichen oder abweichenden - Sachentscheidung auf der Grundlage der veränderten Sachlage nicht entgegen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa das bereits zitierte Urteil des Senats vom 24. November 1998 - BVerwG 9 C 53.97 - a.a.O.; Urteil vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 18.95 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 23; Beschluß vom 10. Mai 1995 - BVerwG 8 B 32.95 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 71; Beschluß vom 3. November 1993 - BVerwG 4 NB 33.93 - Buchholz 310 § 121 Nr. 66 = NVwZ-RR 1994, 236; Urteil vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 12.92 - BVerwGE 91, 256 ; ferner etwa Clausing a.a.O. § 121 VwGO Rn. 71 ff.; jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Kammer-Beschluß vom 17. November 1998 - 1 BvL 10.98 - NJW 1999, 2581).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2000 - A 13 S 447/99

    Rechtskraftwirkung der gerichtlichen Feststellung von Abschiebungshindernissen -

    Die Rechtskraftwirkung, die zeitlich grundsätzlich nicht begrenzt ist (BVerwG, Urteil vom 8.12.1992, BVerwGE 91, 256 ff.; Bay. VGH, BayVBl. 1975, 115, 116), tritt auch bei sachlicher Unrichtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.12.1992, BVerwGE 91, 256 ff.; Urteil vom 26.7.1996 - 8 C 18.95 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 23 m.w.Nachw.; Urteil vom 5.11.1985 - 6 C 22.84 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 18; Beschluss vom 19.3.1990 - 8 B 27.90 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 60; Urteil vom 24.11.1998 - 9 C 53.97 - BVerwGE 108, 30).

    Denn sämtliche Gerichtsurteile stehen unter dem Geltungsvorbehalt des Fortbestehens der zugrunde gelegten Sach- und Rechtslage (BVerwG, Urteil vom 23.11.1999, a.a.O.; Urteil vom 24.11.1998, a.a.O.; Urteil vom 26.7.1996 - 8 C 18.95 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 23; Beschluss vom 10.5.1995 - 8 B 32.95 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 71; Beschluss vom 3.11.1993 - 4 NB 33.93 - Buchholz 310 § 121 Nr. 66 = NVwZ-RR 1994, 236; Urteil vom 8.12.1992 - 1 C 12.92 - BVerwGE 91, 256, 258; vgl. auch BVerfG, Kammer-Beschluss vom 17.11.1998 - 1 BvL 10.98 - NJW 1999, 2581; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.11.1999 - A 6 S 1974/98 -, ESVGH 50, 125 ff.).

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Rechtsstreits

    Hat sich der mit der Klage verfolgte prozessuale Anspruch dadurch erledigt, dass dem Kläger - wie er mit seiner Erledigungserklärung geltend macht - seine Qualifikation von Rechts wegen nicht mehr genommen werden kann, schließt die materielle Rechtskraft des allein auf diesen tragenden Grund gestützten Erledigungsfeststellungsurteils jeden weiteren Streit der Beteiligten darüber aus (vgl. u.a. Urteile vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 68.61 - BVerwGE 20, 146 und vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 18.95 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 23 S. 16 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 B 12.431

    Planfeststellung für Hochwasserschutzmaßnahme - Bindungswirkung eines Urteils im

    Dies hat zur Folge, dass die im Urteil aus dem festgestellten Tatbestand hergeleitete Rechtsfolge bei unveränderter Sach- und Rechtslage nicht erneut zum Gegenstand eines Verfahrens zwischen den Beteiligten gemacht werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 26.7.1996 - 8 C 18/95 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 23; B.v. 22.12.2011 - 2 B 71/10 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 32.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

    Hat sich der mit der Klage verfolgte prozessuale Anspruch dadurch erledigt, dass dem Kläger - wie er mit seiner Erledigungserklärung geltend macht - seine Qualifikation von Rechts wegen nicht mehr genommen werden kann, schließt die materielle Rechtskraft des allein auf diesen tragenden Grund gestützten Erledigungsfeststellungsurteils jeden weiteren Streit der Beteiligten darüber aus (vgl. u.a. Urteile vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 68.61 - BVerwGE 20, 146 und vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 18.95 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 23 S. 16 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 24.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

    Hat sich der mit der Klage verfolgte prozessuale Anspruch dadurch erledigt, dass dem Kläger - wie er mit seiner Erledigungserklärung geltend macht - seine Qualifikation von Rechts wegen nicht mehr genommen werden kann, schließt die materielle Rechtskraft des allein auf diesen tragenden Grund gestützten Erledigungsfeststellungsurteils jeden weiteren Streit der Beteiligten darüber aus (vgl. u.a. Urteile vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 68.61 - BVerwGE 20, 146 und vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 18.95 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 23 S. 16 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 12.00

    Zulässigkeit einer Umstellung des Klageantrags auf Feststellung der Erledigung

    Hat sich der mit der Klage verfolgte prozessuale Anspruch dadurch erledigt, dass dem Kläger - wie er mit seiner Erledigungserklärung geltend macht - seine Qualifikation von Rechts wegen nicht mehr genommen werden kann, schließt die materielle Rechtskraft des allein auf diesen tragenden Grund gestützten Erledigungsfeststellungsurteils jeden weiteren Streit der Beteiligten darüber aus (vgl. u.a. Urteile vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 68.61 - BVerwGE 20, 146 und vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 18.95 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 23 S. 16 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 7.00

    Zulassung zum Aufstiegslehrgang mit abschließender Fachprüfung für lebensältere

    Hat sich der mit der Klage verfolgte prozessuale Anspruch dadurch erledigt, dass dem Kläger - wie er mit seiner Erledigungserklärung geltend macht - seine Qualifikation von Rechts wegen nicht mehr genommen werden kann, schließt die materielle Rechtskraft des allein auf diesen tragenden Grund gestützten Erledigungsfeststellungsurteils jeden weiteren Streit der Beteiligten darüber aus (vgl. u.a. Urteile vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 68.61 - BVerwGE 20, 146 und vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 18.95 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 23 S. 16 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 22.00

    Ulässigkeit einer Umstellung des Klageantrags auf Feststellung der Erledigung des

    Hat sich der mit der Klage verfolgte prozessuale Anspruch dadurch erledigt, dass dem Kläger - wie er mit seiner Erledigungserklärung geltend macht - seine Qualifikation von Rechts wegen nicht mehr genommen werden kann, schließt die materielle Rechtskraft des allein auf diesen tragenden Grund gestützten Erledigungsfeststellungsurteils jeden weiteren Streit der Beteiligten darüber aus (vgl. u.a. Urteile vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 68.61 - BVerwGE 20, 146 und vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 18.95 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 23 S. 16 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 8.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

    Hat sich der mit der Klage verfolgte prozessuale Anspruch dadurch erledigt, dass dem Kläger - wie er mit seiner Erledigungserklärung geltend macht - seine Qualifikation von Rechts wegen nicht mehr genommen werden kann, schließt die materielle Rechtskraft des allein auf diesen tragenden Grund gestützten Erledigungsfeststellungsurteils jeden weiteren Streit der Beteiligten darüber aus (vgl. u.a. Urteile vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 68.61 - BVerwGE 20, 146 und vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 18.95 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 23 S. 16 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 26.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 17.00

    Zulässigkeit einer Umstellung des Klageantrags auf Feststellung der Erledigung

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 29.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 9.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 27.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 28.00

    Einschränkungen beim Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 13.00

    Zulässigkeit eines Erledigungsfeststellungsantrages im Revisionsverfahren -

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 23.00

    Klage gegen die Entscheidung über den "Rangordnungswert" in einem

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 21.00

    Zulassung zur Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst -

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 14.00

    Zulässigkeit einer Umstellung des Klageantrags auf Feststellung der Erledigung

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 71.01

    Berufung in das Beamtenverhältnis - Ernennung des Antragstellers zum

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