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   BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 19.97   

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https://dejure.org/1998,6239
BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 19.97 (https://dejure.org/1998,6239)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1998 - 8 C 19.97 (https://dejure.org/1998,6239)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1998 - 8 C 19.97 (https://dejure.org/1998,6239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AbwAG 1991 § 9 Abs. 5 Satz 4 i.V.m. Satz 1; ; WHG 1987 § 7 a Abs. 1 Sätze 1 und 3; ; Rahmen-AbwasserVwV 1989 Anhang 1 Nr. 2.1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Abwasserabgaben - Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Bestimmtheitsgebot; allgemein anerkannte Regeln der Technik; Ermäßigung des Abgabesatzes; Rechtsfolgenverweisung; Rechtsgrundverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 19.97
    Die dynamische Weiterentwicklung des Gewässerschutzes gestattet nicht nur im Wasserrecht eine weitgehende Bezugnahme auf die sich rasch ändernden naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und technischen Regeln, sondern läßt auch bei den dieses Recht flankierenden Abwasserabgabengesetz eine entsprechende Anknüpfung zu (vgl. Beschluß vom 20. August 1997 - BVerwG 8 B 170.97 Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 5 S. 13 ).

    Für den Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit abgaberechtlicher Regelungen gilt insoweit nichts anderes (vgl. Beschluß vom 20. August 1997 BVerwG 8 B 170.97 a.a.O. S. 17).

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 19.97
    Im übrigen sind in einem Gesetz enthaltene unbestimmte Rechtsbegriffe wie hier die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch dann von den Verwaltungsbehörden und Gerichten anzuwenden, wenn und soweit die Exekutive einem Auftrag, diese Rechtsbegriffe in einer Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschrift zu interpretieren oder zu konkretisieren, noch nicht nachgekommen ist (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1989 BVerwG 4 C 12.87 BVerwGE 84, 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 19.97
    Sie konkretisiert diese Regeln der Technik (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1998 BVerwG 8 C 16.96 zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 17.97

    Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Ermäßigung des Abgabesatzes;

    Ebenso kann offenbleiben, welche sonstigen allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Abwassertemperaturen unter 12 °C bzw. in der Zeit von November bis April beachtet werden müßten, wenn bei diesen Temperaturen bzw. in diesen Monaten die Rahmen-AbwasserVwV keine Anforderungen stellen sollte (vgl. zur Ermäßigung des Abgabesatzes in Fällen, in denen die Rahmen-AbwasserVwV keine Anforderungen stellt, Urteile vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 8 C 30.96, BVerwG 8 C 19.97 und BVerwG 8 C 1.98 zur Veröffentlichung vorgesehen).
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