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   BVerwG, 03.11.1999 - 8 C 19.98   

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BVerwG, 03.11.1999 - 8 C 19.98 (https://dejure.org/1999,2654)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1999 - 8 C 19.98 (https://dejure.org/1999,2654)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1999 - 8 C 19.98 (https://dejure.org/1999,2654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Redlicher Erwerb - Ausnahmen von der Stichtagsregelung - Vorliegens der wesentlichen Erwerbsvoraussetzungen und der rechtlichen Erwerbsfähigkeit zum Anbahnungszeitpunkt - Änderung eines Gebäudekaufvertrags nach dem Stichtag hinsichtlich des Kaufpreises und der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Anbahnung des Erwerbs vor dem 19. Oktober 1989; Stichtag; Kaufvertragsänderung; Eigenheim; Nutzungsrechtsverleihung

  • Judicialis

    VermG § 4 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz Buchst. a; ; VermG § 4 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz Buchst. c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 47 (Entscheidungsbesprechung)

    § 4 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbs. Buchst. a und c VermG
    Vermögensrecht/redlicher Erwerb/Anbahnungszeitpunkt/Ausnahmen von der Stichtagsregelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 28
  • NJ 2000, 266
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 47.96

    Redlicher Erwerb; Stichtag; schriftliche Beantragung des Erwerbs vor dem

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1999 - 8 C 19.98
    Diese durch das 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz 2. VermRÄndG vom 14. Juli 1992 (BGBl I S. 1257) in das Vermögensgesetz eingefügte Ausnahme von der Stichtagsregelung mit dem Ziel, die als zu hart empfundenen Konsequenzen abzumildern, die mit einem einschränkungslos eintretenden Wegfall des in Rede stehenden Ausschlußgrundes verbunden sind (vgl. hierzu Urteil vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 47.96 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 53) - ist vorliegend anwendbar, da sie nach § 14 Nr. 4 des 2. VermRÄndG auch auf solche Verfahren Anwendung findet, die - wie hier - vor Inkrafttreten dieses Gesetzes am 22. Juni 1992 begonnen, aber noch nicht abgeschlossen sind.

    Die Vorverlagerung des für die Beurteilung des schutzwürdigen Vertrauens des Erwerbers maßgeblichen Zeitpunkts vom Abschluß des Veräußerungsvertrages auf den Stichtag hat gerade darin ihren Sinn (vgl. Beschluß vom 25. Juni 1997 BVerwG 7 B 198.97 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 42; Urteil vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 47.96 a.a.O.).

    Der Erwerberschutz hat allerdings zur Voraussetzung, daß die wesentlichen Erwerbsvoraussetzungen, insbesondere solche Voraussetzungen, die die Person des Erwerbers betrafen oder von ihm zu verantworten waren, bereits zum Zeitpunkt des Stichtages vorlagen und der Erwerb allein noch von der positiven Entscheidung der Behörde über das Erwerbsgesuch und dem Abschluß des Veräußerungsvertrages abhing, da sich andernfalls der Erwerber am Stichtag keine begründete Hoffnung machen konnte, daß seinem Anliegen alsbald nach diesem Zeitpunkt entsprochen werden würde (Urteil vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 47.96 a.a.O.).

    1.4.1 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird ein den Erwerberschutz vermittelndes Anbahnen nur davon abhängig gemacht, daß die wesentlichen Erwerbsvoraussetzungen bereits zum Zeitpunkt des Stichtages vorlagen und der Erwerb allein noch von einer behördlichen positiven Entscheidung über das Erwerbsgesuch und den Abschluß des Veräußerungsvertrags abhing (Urteil vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 47.96 a.a.O.).

    1.6 Das Verwaltungsgericht ist auch zu Recht davon ausgegangen, daß die für die Annahme des Vertrauensschutzes wesentlichen persönlichen Erwerbsvoraussetzungen, die also die Person des Erwerbers betrafen oder von ihm zu verantworten waren, bereits zum Zeitpunkt des Stichtags vorgelegen haben und der Erwerb allein noch von der positiven Entscheidung der Behörde über das Erwerbsgesuch und dem Abschluß des Veräußerungsvertrages abhing (vgl. Urteil vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 47.96 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 11.98

    Redlicher Erwerb; wirksamer Erwerb; unangreifbare Eigentümerstellung; Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1999 - 8 C 19.98
    Ein Erwerb i.S.d. § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG setzt nämlich nicht dessen zivilrechtliche Wirksamkeit voraus, sondern liegt bereits dann vor, wenn der Erwerber eine an der Rechtswirklichkeit der DDR gemessen unangreifbare Rechtsposition erlangt hat (Urteile vom 18. Januar 1996 BVerwG 7 C 20.94 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25 und vom 25. März 1999 BVerwG 7 C 11.98 ZOV 1999, 296 f. = VIZ 1999, 478 f.).

    Es entsprach nämlich der Rechtspraxis in der DDR, daß im Falle der Verleihung des dinglichen Nutzungsrechts von einem zusätzlichen Genehmigungsverfahren nach der Grundstücksverkehrsverordnung abgesehen wurde (vgl. hierzu Urteil vom 25. März 1999 BVerwG 7 C 11.98 a.a.O.).

    Die in dieser Bestimmung angeordnete Fiktion erfaßte auch den noch unter Geltung des Eigenheimgesetzes abgeschlossenen Grundstückskaufvertrag, nach dem das für die Nutzung des volkseigenen Grundstücks erforderliche Nutzungsrecht verliehen worden ist (vgl. hierzu Urteil vom 25. März 1999 BVerwG 7 C 11.98 a.a.O.; siehe auch Beschluß vom 7. Juni 1999 - BVerwG 8 B 103.99 n.v.).

    Denn es kommt für die Beantwortung der Frage, ob die vom Erwerber erlangte Position in der Rechtswirklichkeit der DDR unangreifbar war oder nicht, ausschließlich darauf an, ob es der Rechtspraxis entsprach, im Falle der Nutzungsrechtsverleihung von einem zusätzlichen Genehmigungsverfahren nach der Grundstücksverkehrsverordnung abzusehen, wobei diese Rechtspraxis aber gerade durch die ministeriellen Bestimmungen belegt wird (vgl. Urteil vom 25. März 1999 BVerwG 7 C 11.98 a.a.O.) .

  • BVerwG, 23.11.1998 - 8 B 163.98
    Auszug aus BVerwG, 03.11.1999 - 8 C 19.98
    1.5 Der schriftliche Antrag des Beigeladenen und der aktenkundig gewordene Anbahnungsakt betrafen auch einen Vermögensgegenstand, der im Anbahnungszeitpunkt rechtlich erwerbsfähig war (vgl. hierzu Urteil vom 16. April 1998 BVerwG 7 C 32.97 BVerwGE 106, 310 ; Beschluß vom 23. November 1998 BVerwG 8 B 163.98 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 61).

    Entgegen der Auffassung der Revision ist die Vorinstanz nämlich rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß es sich bei dem verkauften streitbefangenen Gebäude um ein erwerbsfähiges "Eigenheim" i.S.d. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Verkauf volkseigener Eigenheime, Miteigentumsanteile und Gebäude für Erholungszwecke vom 19. Dezember 1973 (GBl I S. 578) Eigenheimgesetz - und nicht etwa um ein nicht veräußerungsfähiges Mehrfamilienhaus (vgl. hierzu Beschluß vom 23. November 1998 - BVerwG 8 B 163.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 61) handelt.

  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93

    Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1999 - 8 C 19.98
    Danach ist es das gemeinsame Merkmal der in § 4 Abs. 3 VermG beispielhaft genannten Fallgruppen eines unredlichen Erwerbs, daß der Erwerbsvorgang auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruht (vgl. Beschluß vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 1 unter Hinweis auf BTDrucks 11/7831 S. 6).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94

    Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1999 - 8 C 19.98
    Ein Erwerb i.S.d. § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG setzt nämlich nicht dessen zivilrechtliche Wirksamkeit voraus, sondern liegt bereits dann vor, wenn der Erwerber eine an der Rechtswirklichkeit der DDR gemessen unangreifbare Rechtsposition erlangt hat (Urteile vom 18. Januar 1996 BVerwG 7 C 20.94 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25 und vom 25. März 1999 BVerwG 7 C 11.98 ZOV 1999, 296 f. = VIZ 1999, 478 f.).
  • BVerwG, 29.10.1993 - 7 B 185.93

    Eintragung eines Erwerbers in das Grundbuch als Voraussetzung für einen eine

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1999 - 8 C 19.98
    1.8 Schließlich liegt auch das für den Erwerberschutz konstitutive Erfordernis einer Eintragung im Grundbuch (Beschluß vom 29. Oktober 1993 BVerwG 7 B 185.93 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 3) vor.
  • BVerwG, 07.06.1999 - 8 B 103.99

    Vorliegen einer Divergenz als Revisionsgrund - Begründen einer persönlichen

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1999 - 8 C 19.98
    Die in dieser Bestimmung angeordnete Fiktion erfaßte auch den noch unter Geltung des Eigenheimgesetzes abgeschlossenen Grundstückskaufvertrag, nach dem das für die Nutzung des volkseigenen Grundstücks erforderliche Nutzungsrecht verliehen worden ist (vgl. hierzu Urteil vom 25. März 1999 BVerwG 7 C 11.98 a.a.O.; siehe auch Beschluß vom 7. Juni 1999 - BVerwG 8 B 103.99 n.v.).
  • BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1999 - 8 C 19.98
    1.5 Der schriftliche Antrag des Beigeladenen und der aktenkundig gewordene Anbahnungsakt betrafen auch einen Vermögensgegenstand, der im Anbahnungszeitpunkt rechtlich erwerbsfähig war (vgl. hierzu Urteil vom 16. April 1998 BVerwG 7 C 32.97 BVerwGE 106, 310 ; Beschluß vom 23. November 1998 BVerwG 8 B 163.98 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 61).
  • BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 198.97

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Redlicher

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1999 - 8 C 19.98
    Die Vorverlagerung des für die Beurteilung des schutzwürdigen Vertrauens des Erwerbers maßgeblichen Zeitpunkts vom Abschluß des Veräußerungsvertrages auf den Stichtag hat gerade darin ihren Sinn (vgl. Beschluß vom 25. Juni 1997 BVerwG 7 B 198.97 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 42; Urteil vom 29. Januar 1998 BVerwG 7 C 47.96 a.a.O.).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 03.11.1999 - 8 C 19.98
    Diese Regelung verfolgt den Erwerberschutz für solche Erwerber, die ihr Erwerbsinteresse bereits zu einem Zeitpunkt bekundet hatten, zu dem die Alteigentümer noch nicht die Wiederherstellung ihrer früheren Rechtsstellung erwarten konnten, mit ihrem Anliegen aber aus von ihnen unbeeinflußbaren Gründen nicht rechtzeitig vor dem Stichtagstermin, dem Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Honecker, zum Zuge kommen konnten (vgl. BTDrucks 12/2480, S. 44).
  • BGH, 14.09.2001 - V ZR 410/00

    Berechtigung zum Kauf eines Grundstücks aufgrund eines vor dem 19.10.1989

    Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben, wenn vor dem 19. Oktober 1989 ein Kaufantrag gestellt oder der Abschluß eines Vertrages angebahnt wurde, der nach dem Recht der DDR ohne weitere Maßnahmen der Behörden nicht geschlossen werden konnte oder bei ordnungsgemäßem Verhalten der Behörden nicht geschlossen werden durfte (Eickmann/Wittmer, SachenRBerG [Stand: April 2001], § 121 Rdn. 44; BVerwGE 110, 28, 31; BVerwG, ZOV 1996, 433, 434; BVerwG, VIZ 1997, 589; 1998, 450, 451; 1998, 457 jeweils zu § 4 Abs. 2 Satz 2 a VermG).
  • BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; redlicher Erwerb;

    Ein Erwerb ist unredlich, wenn er auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruht, an welcher der Erwerber in vorwerfbarer Weise beteiligt war (BVerwG, Urteil vom 3. November 1999 - BVerwG 8 C 19.98 - BVerwGE 110, 28; Urteil vom 13. September 2000 - 8 C 33.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 6).
  • BVerwG, 26.06.2003 - 7 C 17.02

    Volkseigenes Eigenheim; redlicher Erwerb; Erwerb nach dem Stichtag des 18.

    Dementsprechend hat der Senat eine Anwendung der Vorschrift zugunsten des Erwerbers davon abhängig gemacht, dass die wesentlichen Erwerbsvoraussetzungen bereits am Stichtag vorlagen und der Erwerb allein noch von der positiven Entscheidung der Behörde über das Erwerbsgesuch und dem Abschluss des Erwerbsgeschäfts abhing (Urteil vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 ; Urteil vom 3. November 1999 - BVerwG 8 C 19.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 8 S. 30).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 8 C 11.03

    Redlicher Erwerb; gerichtlicher Verkauf; Hoheitsakt; Vollstreckung in Grundstücke

    Ein Erwerb ist unredlich, wenn er auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruht, an welcher der Erwerber in vorwerfbarer Weise beteiligt war (Urteile vom 3. November 1999 - BVerwG 8 C 19.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 8 und vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 6).
  • BVerwG, 27.02.2008 - 8 C 9.07

    Kauf eines zwangsverwalteten Grundstücks; Kaufpreisbildung durch die staatlichen

    Der Kaufpreis wurde vom örtlichen Staatsorgan vorgegeben (Urteil vom 3. November 1999 - BVerwG 8 C 19.98 - BVerwGE 110, 28 = Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 8).
  • VG Greifswald, 11.01.2007 - 6 A 111/05

    Rückübertragung eines Grundstücks - Anbahnungsfall - redlicher Erwerb

    Die Erfüllung des Tatbestandsmerkmal der Erwerbsanbahnung setzt voraus, dass die wesentlichen, in der Person des Erwerbers begründeten oder von diesem zu verantwortenden Erwerbsbedingungen bereits zum Zeitpunkt des Stichtages vorlagen (vgl. BVerwG, VIZ 2000, 153 - 156).

    Der Kaufpreis war nach § 4 der Ersten Durchführungsbestimmung zum Eigenheimgesetz vom 19. Dezember 1973 (GBl. DDR I S. 590) von dem für die preisrechtliche Überwachung des Grundstücksverkehrs zuständigen örtlichen Staatsorgan - grundsätzlich die Abteilung Finanzen beim Rat des Kreises - zu ermitteln (vgl. BVerwG, VIZ 2000, 153 - 156).

  • BVerwG, 22.08.2005 - 8 B 48.05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und

    Ob die Beschwerde diesen Anforderungen genügt, bedarf keiner Entscheidung, weil jedenfalls keine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zu dem von der Beschwerde angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3. November 1999 - BVerwG 8 C 19.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 8) vorliegt.
  • BVerwG, 29.11.1999 - 8 B 277.99

    Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision - Auslegung des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann von einer rechtserheblichen Anbahnung im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG erst dann die Rede sein, wenn sie einen Vermögensgegenstand betraf, der dem rechtsgeschäftlichen Erwerb unmittelbar zugänglich, also rechtlich erwerbsfähig war (Urteil vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 ; vgl. auch Urteile vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34 S. 79 und vom 3. November 1999 - BVerwG 8 C 19.98 - UA S. 10 sowie Beschluß vom 23. November 1998 - BVerwG 8 B 163.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 61 S. 137 ).
  • BVerwG, 26.07.2002 - 8 B 80.02

    Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Dies hätte eine Auseinandersetzung mit der einschlägigen, zu § 4 Abs. 2 und 3 VermG ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfordert (vgl. nur Beschluss vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 19; Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 24.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 6; Urteil vom 3. November 1999 - BVerwG 8 C 19.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 8), wovon die Beschwerde allerdings abgesehen hat.
  • VG Cottbus, 09.04.2008 - 1 K 1082/04

    Vermögensrecht: Gutgläubiger Erwerb von "Westeigentum"

    Eine sittlich anstößige Manipulation beim Erwerbsvorgang, die gemeinsames Merkmal der in § 4 Abs. 3 VermG beispielhaft genannten Fallgruppen ist (BVerwG, etwa Urteil vom 8. November 1999 - BVerwG 8 C 19.98 -, BVerwGE 110, 28 ff.), liegt nicht vor.
  • VG Cottbus, 26.09.2007 - 1 K 2075/00

    VG Cottbus, Urteil der 1. Kammer (Einzelrichter) vom 26. September 2007 - 1 K

  • VG Meiningen, 29.07.2002 - 5 K 1086/98

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; redlicher; Erwerb;

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