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   BVerwG, 10.10.2011 - 8 C 2.11   

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https://dejure.org/2011,8096
BVerwG, 10.10.2011 - 8 C 2.11 (https://dejure.org/2011,8096)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.2011 - 8 C 2.11 (https://dejure.org/2011,8096)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 2011 - 8 C 2.11 (https://dejure.org/2011,8096)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 07.07.2011 - 28 U 10/10

    Keine Grundbuchberichtigung wegen historischer Grundstücke Am Festungsgraben und

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2011 - 8 C 2.11
    Das Verfahren wird ausgesetzt, bis der Bundesgerichtshof über die Nichtzulassungsbeschwerde und gegebenenfalls über die Revision gegen das Urteil des Kammergerichts vom 7. Juli 2011 - 28 U 10/10 - entschieden hat.
  • BGH, 07.12.2012 - V ZR 180/11

    Sing Akademie zu Berlin erhält Gebäude des Maxim-Gorki-Theaters in Berlin zurück

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2011 - 8 C 2.11
    Der Rechtsstreit vor den Zivilgerichten, der gegenwärtig beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen V ZR 180/11 anhängig ist, ist vorgreiflich.
  • VG Kassel, 11.04.2012 - 4 K 692/11

    Vermittlung von Sportwetten

    Deshalb kann das Gericht offen lassen, ob die im Glücksspielstaatsvertrag 2007 getroffenen Regelungen mit der in Art. 12 Abs. 1 GG garantierten Berufswahlfreiheit in Übereinstimmung stehen oder einzelne dieser Regelungen insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche Ausgestaltung des Werbeangebots das Gebot nur verhältnismäßiger Beschränkung dieser grundgesetzlich garantierten Freiheit verletzen (s. dazu BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 8 C 2.11 -, juris, Rdnr. 23 ff., insbes.32-35).

    Soweit dies durch Einrichtung eines staatlichen Monopols auf die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten und anderen Glücksspielen erfolgt, ist dies nur dann gerechtfertigt, wenn dadurch das Diskriminierungsverbot nicht verletzt wird, dies aus Gründen der Ausübung der öffentlicher Gewalt ( Art. 51 AEUV), der öffentlichen Ordnung, der Sicherheit und der Gesundheit (Art. 52 AEUV) oder aus zwingenden Gründen des allgemeinen Interesses gerechtfertigt ist und dies auch mit dem Verhältnismäßigkeitsgebot in Einklang steht, d.h. geeignet ist, die Verwirklichung der mit der Beschränkung verfolgten Ziele auch tatsächlich zu erreichen, und nicht darüber hinausgeht (EuGH, Urteile vom 06.11.2003 u.a. -, C 98/03 - Gambelli u.a., juris, vom 06.03.2007 - C 338/04 u.a.-, Placanica u.a., juris und vom 08.09.2010 - C 46/08 -, Carmen Media u.a., juris, sowie  - C 316/07 -, Stoß u.a., juris; BVerwG, Urteile vom 24.11.2010 - 8 C 13.09 -, juris und vom 01.06.2011, a.a.O.).

    Dies meint zum Einen, dass mit den in Frage stehenden Regelungen eines bestimmten Glücksspielsektors auch tatsächlich die damit verfolgten Ziele (hier insbesondere die Eindämmung der Spielsucht und Begrenzung des Spielangebots, vgl. § 1 Nr. 1 und 2 GlüStV 2007) - und nicht unter der Hand andere Ziele (wie etwa finanzielle Einnahmen) - verfolgt werden (EuGH, Urteil vom 08.09.2010 - C 316/07 u.a. -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 01.06.2011, a.a.O., Rdnr. 45).

    Angesichts der widersprüchlichen Regelungen und Praktiken auf diesen beiden wichtigen Sektoren des Glückspielmarktes bedarf es keiner weitergehenden Feststellungen, ob ggf. eine eingeschränkte und auf einzelne Teile bezogene Eignung des in Frage stehenden Glücksspielregimes vorliegt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 01.06.2011, a.a.O. Rdnr. 47 und 51).

    Die vollständige Untersagung kommt auch dann nur in Betracht, wenn die Tätigkeit auch nicht unter Beachtung von Bedingungen und Auflagen erlaubnisfähig ist (so BVerwG, Urteil vom 01.06.2011, a.a.O., Rdnr. 53; HessVGH, Beschluss vom 09.08.2011 - B 926/10 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.09.2011, a.a.O., Rdnr. 190).

    Denn mit dem Verbot der Vermittlung von Sportwetten im Internet hat die Beklagte die Untersagungsverfügung nicht begründet und sie könnte deshalb eine entsprechende Begründung auch nicht mehr anführen, weil es sich insoweit um keine Ergänzung handeln würde (§ 114 S. 2 VwGO; vgl. BVerwG, Urteil vom 01.06.2011, a.a.O., Rdnr. 55).

  • VGH Bayern, 18.04.2012 - 10 B 10.2596

    Ein berechtigtes ideelles Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Zu prüfen ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts daher, ob das Suchtpotenzial des Automatenspiels mindestens gleich groß wie das der Sportwetten ist und ob die zum Spieler- und Jugendschutz getroffenen Maßnahmen ausreichen, wobei die Auswirkungen der Liberalisierung und deren mögliche Folgewirkungen auf den gesamten Glücksspielbereich, mithin auch die Sportwetten, berücksichtigt werden müssen und zu klären ist, inwieweit dadurch die Geeignetheit der Monopolregelung im Bereich der Sportwetten in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG vom 01.06.2011 Az. 8 C 2/11 RdNr. 51; BVerwG vom 01.06.2011 Az. 8 C 4/10 RdNr. 51; BVerwG vom 11.07.2011 Az. 8 C 11/10 RdNr. 49; BVerwG vom 11.07.2011 Az. 8 C 12/10 RdNr. 48).
  • VGH Bayern, 24.04.2012 - 10 BV 11.2770

    Feststellungsinteresse wegen Beschränkung unionsrechtlicher Grundfreiheiten

    Zu prüfen ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts daher, ob das Suchtpotenzial des Automatenspiels mindestens gleich groß wie das der Sportwetten ist und ob die zum Spieler- und Jugendschutz getroffenen Maßnahmen ausreichen, wobei die Auswirkungen der Liberalisierung und deren mögliche Folgewirkungen auf den gesamten Glücksspielbereich, mithin auch die Sportwetten, berücksichtigt werden müssen und zu klären ist, inwieweit dadurch die Geeignetheit der Monopolregelung im Bereich der Sportwetten in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG vom 01.06.2011 Az. 8 C 2/11 RdNr. 51; BVerwG vom 01.06.2011 Az. 8 C 4/10 RdNr. 51; BVerwG vom 11.07.2011 Az. 8 C 11/10 RdNr. 49; BVerwG vom 11.07.2011 Az. 8 C 12/10 RdNr. 48).
  • VGH Bayern, 18.04.2012 - 10 B 10.2595

    (Teilweise) Abhilfeentscheidung bei Nichtzulassungsbeschwerde

    Zu prüfen ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts daher, ob das Suchtpotenzial des Automatenspiels mindestens gleich groß wie das der Sportwetten ist und ob die zum Spieler- und Jugendschutz getroffenen Maßnahmen ausreichen, wobei die Auswirkungen der Liberalisierung und deren mögliche Folgewirkungen auf den gesamten Glücksspielbereich, mithin auch die Sportwetten, berücksichtigt werden müssen und zu klären ist, inwieweit dadurch die Geeignetheit der Monopolregelung im Bereich der Sportwetten in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG vom 01.06.2011 Az. 8 C 2/11 RdNr. 51; BVerwG vom 01.06.2011 Az. 8 C 4/10 RdNr. 51; BVerwG vom 11.07.2011 Az. 8 C 11/10 RdNr. 49; BVerwG vom 11.07.2011 Az. 8 C 12/10 RdNr. 48).
  • VGH Bayern, 15.05.2012 - 10 BV 10.2257

    Vermittlung von Sportwetten; glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung;

    Zu prüfen ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts daher, ob das Suchtpotenzial des Automatenspiels mindestens gleich groß wie das der Sportwetten ist und ob die zum Spieler- und Jugendschutz getroffenen Maßnahmen ausreichen, wobei die Auswirkungen der Liberalisierung und deren mögliche Folgewirkungen auf den gesamten Glücksspielbereich, mithin auch die Sportwetten, berücksichtigt werden müssen und zu klären ist, inwieweit dadurch die Geeignetheit der Monopolregelung im Bereich der Sportwetten in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG vom 1.6.2011 Az. 8 C 2.11 RdNr. 51; BVerwG vom 1.6.2011 Az. 8 C 4.10 RdNr. 51; BVerwG vom 11.7.2011 Az. 8 C 11.10 RdNr. 49; BVerwG vom 11.7.2011 Az. 8 C 12.10 RdNr. 48).
  • VGH Bayern, 15.05.2012 - 10 BV 10.2258

    Vermittlung von Sportwetten - Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen

    Zu prüfen ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts daher, ob das Suchtpotenzial des Automatenspiels mindestens gleich groß wie das der Sportwetten ist und ob die zum Spieler- und Jugendschutz getroffenen Maßnahmen ausreichen, wobei die Auswirkungen der Liberalisierung und deren mögliche Folgewirkungen auf den gesamten Glücksspielbereich, mithin auch die Sportwetten, berücksichtigt werden müssen und zu klären ist, inwieweit dadurch die Geeignetheit der Monopolregelung im Bereich der Sportwetten in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG vom 01.06.2011 Az. 8 C 2/11 RdNr. 51; BVerwG vom 01.06.2011 Az. 8 C 4/10 RdNr. 51; BVerwG vom 11.07.2011 Az. 8 C 11/10 RdNr. 49; BVerwG vom 11.07.2011 Az. 8 C 12/10 RdNr. 48).
  • VGH Bayern, 12.06.2012 - 10 B 10.2959

    Ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Wettanbieter kann bezüglich einer

    Zu prüfen ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts daher, ob das Suchtpotenzial des Automatenspiels mindestens gleich groß wie das der Sportwetten ist und ob die zum Spieler- und Jugendschutz getroffenen Maßnahmen ausreichen, wobei die Auswirkungen der Liberalisierung und deren mögliche Folgewirkungen auf den gesamten Glücksspielbereich, mithin auch die Sportwetten, berücksichtigt werden müssen und zu klären ist, inwieweit dadurch die Geeignetheit der Monopolregelung im Bereich der Sportwetten in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG vom 1.6.2011 Az. 8 C 2.11 RdNr. 51; BVerwG vom 1.6.2011 Az. 8 C 4.10 RdNr. 51; BVerwG vom 11.7.2011 Az. 8 C 11.10 RdNr. 49; BVerwG vom 11.07.2011 Az. 8 C 12/10 RdNr. 48).
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