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   BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92   

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https://dejure.org/1994,413
BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92 (https://dejure.org/1994,413)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1994 - 8 C 22.92 (https://dejure.org/1994,413)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1994 - 8 C 22.92 (https://dejure.org/1994,413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem Erschlossensein entgegenstehende tatsächliche und rechtliche Hindernisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bauordnungsrechtliche Erreichbarkeitsanforderungen - Wertsteigerung - Finanzieller Aufwand - Private Grünfläche - Grundstücksstreifen - Anbaustraße - Erschließungsbeitrag - Treu und Glauben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 1213
  • ZMR 1994, 531
  • DVBl 1995, 66 (Ls.)
  • ZfBR 1995, 38
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87

    Erschlossensein eines Grundstücks bei Bebauungshindernis infolge natürlicher

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92
    Der Aufwand finanzieller Mittel ist einem Grundeigentümer zur Beseitigung von der Erfüllung (bebauungs- und) bauordnungsrechtlicher Erreichbarkeitsanforderungen entgegenstehenden (tatsächlichen) Hindernissen zumutbar, wenn er hinter der Wertsteigerung zurückbleibt, die das Grundstück durch eine infolge der Beseitigung dieser Hindernisse eintretende Bebaubarkeit erfährt (im Anschluß an Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 - BVerwGE 79, 283 [287 ff.]).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 - BVerwGE 79, 283 [287 ff.]) sind natürliche Gegebenheiten auf einem (Anlieger-)Grundstück - wie z.B. eine Böschung oder eine Felswand, ein Gewässer usw. - für die Beantwortung der Frage, ob dieses Grundstück durch die Anbaustraße, an die es angrenzt, im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen wird, nur erheblich, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind; diese beiden Voraussetzungen bestimmen zugleich den Umfang dessen, was das materielle Recht im Einzelfall an Sachaufklärung verlangt.

    Das ist nach der angegebenen Rechtsprechung (Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 - aaO.) dann der Fall, wenn ein "vernünftiger" Eigentümer sie aufbringen würde, um durch eine entsprechende Maßnahme - eine durch eine andere verkehrsmäßige Erschließung vermittelte Bebaubarkeit hinweggedacht - die Bebaubarkeit seines Grundstücks der abzurechnenden Straße wegen herzustellen, d.h. um aus unter diesem Blickwinkel nicht bebaubarem (Brach-)Land Bauland zu machen.

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69

    Konkretisierungserfordernis bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92
    Dementsprechend hat sich das Bundesverwaltungsgericht schon immer als berechtigt angesehen, Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB (bzw. früher BBauG) selbst inhaltlich zu überprüfen (vgl. u.a. Urteile vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 66.69 - BVerwGE 42, 5 ff. und vom 2. September 1983 - BVerwG 4 C 73.80 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 25 S. 3 ff.).

    Im übrigen kommt diese Konkretisierung dem Grundsatz der Planbestimmtheit entgegen, der verlangt, daß Festsetzungen so konkret wie möglich getroffen werden, also mit Blick auf Grünflächen über die Ausweisung "privat" oder "öffentlich" hinaus bestimmen, wie die jeweilige Fläche genutzt werden soll (vgl. dazu grundlegend Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 66.69 - aaO., S. 6 ff.).

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 C 73.80

    Grundstück - Dauerkleingarten - Festsetzung - Kleingärtner - Pachtvertrag -

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92
    Dementsprechend hat sich das Bundesverwaltungsgericht schon immer als berechtigt angesehen, Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB (bzw. früher BBauG) selbst inhaltlich zu überprüfen (vgl. u.a. Urteile vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 66.69 - BVerwGE 42, 5 ff. und vom 2. September 1983 - BVerwG 4 C 73.80 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 25 S. 3 ff.).
  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92
    Richtig ist ferner, daß die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Erschließungsbeitragsrecht nicht schlechthin ausgeschlossen ist, sondern beispielsweise im Zusammenhang mit der Verwirkung als dem Landesrecht angehörender allgemeiner Grundsatz Beachtung beanspruchen kann (vgl. u.a. Urteil vom 14. August 1987 - BVerwG 8 C 60.86 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 42 S. 1 [4]).
  • BVerwG, 18.04.1975 - VII C 15.73

    Erlaßzusage - Standortverlegung eines Betriebes - Außersteuerliche Erwägungen -

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92
    Richtig ist darüber hinaus aber auch, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 18. April 1975 - BVerwG VII C 15.73 - BVerwGE 48, 166 [172 f.] und vom 16. September 1977 - BVerwG VII C 18.76 - Buchholz 401.0 § 131 AO Nr. 21 S. 15 [17 f.]) im Abgabenrecht und namentlich im Erschließungsbeitragsrecht (vgl. dazu Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 8 B 270.81 - Abdruck S. 4) unter bestimmten Umständen ein nachhaltiges, einen Vertrauensschutz für den Abgabepflichtigen schaffendes Verhalten der Verwaltung dazu führen kann, daß die Abgabenerhebung eine unbillige (sachliche) Härte darstellt und dieser durch den Erlaß einer - soweit es das Erschließungsbeitragsrecht betrifft - entstandenen Erschließungsbeitragsforderung zu begegnen ist.
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 54.85

    Heranziehungsverfahren - Billigkeitserlaß - Vereinbarung - Beitragspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92
    Denn nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. Urteile vom 12. September 1984 - BVerwG 8 C 124.82 - BVerwGE 70, 96 [97 ff.] und vom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 54.85 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 27 S. 33 [36 f.]) läßt selbst das Vorliegen der Voraussetzungen des § 135 Abs. 5 BBauG, d.h. selbst das Gebotensein eines Erlasses aus sachlichen (Billigkeits-)Gründen, die Rechtmäßigkeit eines - wie hier - ungekürzt ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids unberührt.
  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92
    Denn nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. Urteile vom 12. September 1984 - BVerwG 8 C 124.82 - BVerwGE 70, 96 [97 ff.] und vom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 54.85 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 27 S. 33 [36 f.]) läßt selbst das Vorliegen der Voraussetzungen des § 135 Abs. 5 BBauG, d.h. selbst das Gebotensein eines Erlasses aus sachlichen (Billigkeits-)Gründen, die Rechtmäßigkeit eines - wie hier - ungekürzt ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids unberührt.
  • BVerwG, 28.04.1982 - 8 B 270.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nichtigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92
    Richtig ist darüber hinaus aber auch, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 18. April 1975 - BVerwG VII C 15.73 - BVerwGE 48, 166 [172 f.] und vom 16. September 1977 - BVerwG VII C 18.76 - Buchholz 401.0 § 131 AO Nr. 21 S. 15 [17 f.]) im Abgabenrecht und namentlich im Erschließungsbeitragsrecht (vgl. dazu Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 8 B 270.81 - Abdruck S. 4) unter bestimmten Umständen ein nachhaltiges, einen Vertrauensschutz für den Abgabepflichtigen schaffendes Verhalten der Verwaltung dazu führen kann, daß die Abgabenerhebung eine unbillige (sachliche) Härte darstellt und dieser durch den Erlaß einer - soweit es das Erschließungsbeitragsrecht betrifft - entstandenen Erschließungsbeitragsforderung zu begegnen ist.
  • BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92
    Das ist mit Blick auf die (allgemeine) Festsetzung "private Grünfläche" richtig, denn eine Randbegrünung auf angrenzenden Baugrundstücken entlang einer Verkehrsfläche ist als Gegenstand der Festsetzung einer (öffentlichen oder privaten) Grünfläche im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB zulässig (vgl. Beschluß vom 24. April 1991 - BVerwG 4 NB 24.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 49 S. 51 [52]).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92
    Das war schon vor 1933 anerkannt (siehe nur etwa RGZ 126, 243 [244] und PrOVGE 90, 253 [256]) und ist in der Zeit nach 1945 vielfach bekräftigt worden (vgl. u.a. Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8 [20] m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 18.76

    Sachlicher Billigkeitsgrund - Gewerbesteuererlaß - Verwaltungsübung -

  • RG, 22.11.1929 - III 171/29

    Kann ein auf seinen Antrag entlassener Beamter dann nachträglich Fortzahlung

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht;

    Die Festsetzung privater Grünflächen kann nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB auch mit der Zweckbestimmung "Hausgärten" verbunden werden (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 22.92 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 92 = UPR 1994, 446).

    Im Übrigen kommt diese Konkretisierung dem Grundsatz der Planbestimmtheit entgegen, der verlangt, dass Festsetzungen so konkret wie möglich getroffen werden, also mit Blick auf Grünflächen über die Ausweisung "privat" oder "öffentlich" hinaus bestimmen, wie die jeweilige Fläche genutzt werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Das Berufungsurteil ist nämlich ohne weiteres in dem Sinne zu verstehen, dass ein solcher Erlass in einem selbständigen Verfahren geltend zu machen ist und die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Gebührenbescheids nicht davon abhängt, ob ein Erlass geboten ist (vgl. etwa Urteile vom 15. Mai 1984 - BVerwG 3 C 86.92 - BVerwGE 69, 227, 237 und vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 22.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 92 S. 17 = NVwZ 1995, 1213 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

    Selbst wenn er, wofür nichts vorgetragen ist, sich auch auf den Bereich des Geländestreifens neben diesem Gebäude erstrecken sollte, wäre es ein Hindernis, das von einem "vernünftigen" Eigentümer ausgeräumt würde, um dadurch die Bebaubarkeit seines Grundstücks zu erreichen (vgl. Urteile vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 22.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 92 S. 9 und vom 25. Oktober 1996 - BVerwG 8 C 21.95 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 104 S. 78 ).
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