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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 22.94   

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BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 22.94 (https://dejure.org/1996,5380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen - Erlaß des Fehlbelegungsgesetzes im Wohnungswesen durch den Landesgesetzgeber - Konkurrenz von Bundesrecht und Landesrecht - Überprüfung landesrechtlicher Regelungen im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 22.94
    Mit der nachträglich in das im Rahmen konkurrierender Gesetzgebung für das Wohnungswesen erlassene Fehlbelegungsgesetz (vgl. Art. 74 Nr. 18 GG; BVerfGE 78, 249 ) aufgenommenen Vorschrift hat der Bundesgesetzgeber die gemäß Art. 72 Abs. 1 GG für die Länder ursprünglich bestehende Regelungssperre (vgl. BVerfGE 78, 249 ) teilweise wieder aufgehoben.

    Ob und inwieweit der Bundesgesetzgeber auf einem Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung ein Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung im Sinne des Art. 72 Abs. 2 Nr. 3 GG a.F. annimmt oder den Ländern die Befugnis zur Gesetzgebung überläßt, steht grundsätzlich in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. BVerfGE 2, 213 [BVerfG 22.04.1953 - 1 BvL 18/52]; 26, 338 <382 f. [BVerfG 15.07.1969 - 1 BvR 457/66]> m.w.N.; 78, 249 ).

    Das folgt schon aus der Rechtsnatur der Abgabe und ist um ihrer verfassungsrechtlichen Legitimation willen zwingend geboten (vgl. BVerfGE 78, 249 ; BVerwG, Urteil vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 98.85 - a.a.O. S. 42 ff.).

    Nimmt ein Gesetzgeber den Abbau von Subventionen vermittels der Fehlbelegungsabgabe in Angriff, muß er mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG den Kreis der Adressaten, bei dem er Subventionsvorteile abschöpft, so bestimmen, daß grundsätzlich alle gleichermaßen erfaßt werden, die diese Subventionsvorteile genießen (BVerfGE 78, 249 ).

    Wegen dieser "Ergänzungsbedürftigkeit" durch Landesrecht (vgl. dazu BVerfGE 78, 249 ) ordnet § 9 Abs. 1 Satz 1 AFWoG mit der entsprechenden Anwendung des Fehlbelegungsgesetzes auf die Inhaber von Wohnungsfürsorgewohnungen zugleich notwendigerweise auch die entsprechende Anwendung des zum Vollzug des Bundesrechts unentbehrlichen Landesrechts an (vgl. Urteil vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 98.85 - a.a.O. S. 27).

    Zwar verletzt eine zu kleine Bemessung des Erhebungsgebiets der Fehlbelegungsabgabe durch den Landesgesetzgeber Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 78, 249 ).

    Insofern unterscheidet sich die Fehlbelegungsabgabe als Rückabwicklung fehlgeleiteter Subventionen (BVerfGE 78, 249 ) von den sonstigen Abgaben.

    Die Gewährung und Belassung von Subventionen muß schon aus Gleichheitsgründen gemeinwohlbezogen sein (BVerfGE 78, 249 ).

    Die Fehlleitung von Subventionen durch die Erhebung einer Abschöpfungsabgabe auszugleichen, ist deswegen zum Wohl der Allgemeinheit geboten (vgl. BVerfGE 78, 249 ).

    Die Heranziehung der fehlbelegenden Mieter zur Ausgleichszahlung ist erforderlich, um die Mietzinsvorteile auszugleichen, auf die die Fehlbeleger keinen Anspruch mehr haben (BVerfGE 78, 249 ).

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 22.94
    Richtiger Beklagter ist das Bundeseisenbahnvermögen (vgl. §§ 1, 4 und 6 BENeuglG), dessen zuständige Dienststelle die Ausgleichsabgabe in Anwendung von Bundesrecht festzusetzen hatte (vgl. Urteile vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 98.85 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 3 S. 17 , vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 116.86 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 4 S. 50 und vom 13. Februar 1991 - BVerwG 8 C 15.89 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 6 S. 53 ).

    Für die Rechtsfigur der Organleihe ist kein Raum (vgl. Urteil vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 98.85 - a.a.O. S. 28 f.).

    Denn § 9 AFWoG enthält keine beamtenrechtliche, sondern eine wohnungsrechtliche Regelung, die der Rückabwicklung staatlich gewährter Subventionsvorteile dient, ohne daß es sich bei diesen Vorteilen um eine Leistung des Dienstherrn im Rahmen des bestehenden Dienst- und Treueverhältnisses handelt (vgl. Urteil vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 98.85 - a.a.O. S. 36 ff. m.w.N.; ebenso BVerfG, Kammerbeschluß vom 28. Dezember 1995 - 2 BvR 1971/89 - ZMR 1996, 156 f.).

    Das folgt schon aus der Rechtsnatur der Abgabe und ist um ihrer verfassungsrechtlichen Legitimation willen zwingend geboten (vgl. BVerfGE 78, 249 ; BVerwG, Urteil vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 98.85 - a.a.O. S. 42 ff.).

    Wegen dieser "Ergänzungsbedürftigkeit" durch Landesrecht (vgl. dazu BVerfGE 78, 249 ) ordnet § 9 Abs. 1 Satz 1 AFWoG mit der entsprechenden Anwendung des Fehlbelegungsgesetzes auf die Inhaber von Wohnungsfürsorgewohnungen zugleich notwendigerweise auch die entsprechende Anwendung des zum Vollzug des Bundesrechts unentbehrlichen Landesrechts an (vgl. Urteil vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 98.85 - a.a.O. S. 27).

    Da sie kraft bundesrechtlicher Verweisung als Bundesrecht gilt (vgl. Urteil vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 98.85 - a.a.O. S. 27 f.), kann das Revisionsgericht sie unbeschränkt selbst auslegen.

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 22.94
    Sie hätte nämlich zur Folge, daß jede landesgesetzliche Bestimmung über die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe zum Bestandteil der bundesrechtlichen Verweisungsnorm und insoweit ohne jede parlamentarische Prüfung durch den Bundestag für den Bereich der Wohnungsfürsorge als partielles Bundesrecht für das Gebiet des jeweiligen Landes Geltung erlangte (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 67, 348 [BVerfG 16.10.1984 - 1 BvR 513/78]).

    Dieses partielle Bundesrecht würde wiederum mit jeder Änderung der in Bezug genommenen Vorschriften durch den Landesgesetzgeber ohne jede Mitwirkung des Bundesgesetzgebers auch "automatisch" geändert (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 67, 348 [BVerfG 16.10.1984 - 1 BvR 513/78]).

    Eine derartige gesetzgebungsverlagernde dynamische Verweisung ist mit Blick auf die bundesstaatliche Kompetenzordnung unzulässig (vgl. BVerfGE 47, 285 ).

    Überdies engen grundrechtliche Schranken bei der Begründung von Leistungspflichten der Bürger den Rahmen zulässiger dynamischer Verweisungen zusätzlich ein (vgl. auch BVerfGE 47, 285 ; 78, 32 [BVerfG 25.02.1988 - 2 BvL 26/84]).

  • BVerfG, 30.05.1972 - 2 BvL 41/71

    Bauordnungswidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 22.94
    Auch bei voller Ausschöpfung seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz sind landesrechtliche Regelungen auf dem bundesgesetzlich geregelten Gebiet zulässig, wenn und soweit das Bundesrecht einen Vorbehalt zugunsten der Landesgesetzgebung enthält (vgl. BVerfGE 20, 238 [BVerfG 11.10.1966 - 2 BvL 15/64]; 21, 106 [BVerfG 17.01.1967 - 2 BvL 24/63]; 24, 367 ; 29, 125 [BVerfG 22.07.1970 - 1 BvR 230/70]; 33, 224 ; 83, 24 [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85]).

    Der Landesgesetzgeber muß jedoch bei der Fehlbelegungsabgabe die durch Art. 3 Abs. 1 GG bundesverfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung innerhalb seines Kompetenzbereichs sicherstellen (vgl. etwa BVerfGE 33, 224 [BVerfG 30.05.1972 - 2 BvL 41/71]; 33, 303 ).

  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80

    Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 22.94
    Sie hätte nämlich zur Folge, daß jede landesgesetzliche Bestimmung über die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe zum Bestandteil der bundesrechtlichen Verweisungsnorm und insoweit ohne jede parlamentarische Prüfung durch den Bundestag für den Bereich der Wohnungsfürsorge als partielles Bundesrecht für das Gebiet des jeweiligen Landes Geltung erlangte (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 67, 348 [BVerfG 16.10.1984 - 1 BvR 513/78]).

    Dieses partielle Bundesrecht würde wiederum mit jeder Änderung der in Bezug genommenen Vorschriften durch den Landesgesetzgeber ohne jede Mitwirkung des Bundesgesetzgebers auch "automatisch" geändert (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 67, 348 [BVerfG 16.10.1984 - 1 BvR 513/78]).

  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78

    Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 22.94
    Sie hätte nämlich zur Folge, daß jede landesgesetzliche Bestimmung über die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe zum Bestandteil der bundesrechtlichen Verweisungsnorm und insoweit ohne jede parlamentarische Prüfung durch den Bundestag für den Bereich der Wohnungsfürsorge als partielles Bundesrecht für das Gebiet des jeweiligen Landes Geltung erlangte (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 67, 348 [BVerfG 16.10.1984 - 1 BvR 513/78]).

    Dieses partielle Bundesrecht würde wiederum mit jeder Änderung der in Bezug genommenen Vorschriften durch den Landesgesetzgeber ohne jede Mitwirkung des Bundesgesetzgebers auch "automatisch" geändert (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 67, 348 [BVerfG 16.10.1984 - 1 BvR 513/78]).

  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 22.94
    Ob und inwieweit der Bundesgesetzgeber auf einem Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung ein Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung im Sinne des Art. 72 Abs. 2 Nr. 3 GG a.F. annimmt oder den Ländern die Befugnis zur Gesetzgebung überläßt, steht grundsätzlich in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. BVerfGE 2, 213 [BVerfG 22.04.1953 - 1 BvL 18/52]; 26, 338 <382 f. [BVerfG 15.07.1969 - 1 BvR 457/66]> m.w.N.; 78, 249 ).
  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 22.94
    Ob und inwieweit der Bundesgesetzgeber auf einem Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung ein Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung im Sinne des Art. 72 Abs. 2 Nr. 3 GG a.F. annimmt oder den Ländern die Befugnis zur Gesetzgebung überläßt, steht grundsätzlich in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. BVerfGE 2, 213 [BVerfG 22.04.1953 - 1 BvL 18/52]; 26, 338 <382 f. [BVerfG 15.07.1969 - 1 BvR 457/66]> m.w.N.; 78, 249 ).
  • BVerfG, 28.12.1995 - 2 BvR 1971/89

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 22.94
    Denn § 9 AFWoG enthält keine beamtenrechtliche, sondern eine wohnungsrechtliche Regelung, die der Rückabwicklung staatlich gewährter Subventionsvorteile dient, ohne daß es sich bei diesen Vorteilen um eine Leistung des Dienstherrn im Rahmen des bestehenden Dienst- und Treueverhältnisses handelt (vgl. Urteil vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 98.85 - a.a.O. S. 36 ff. m.w.N.; ebenso BVerfG, Kammerbeschluß vom 28. Dezember 1995 - 2 BvR 1971/89 - ZMR 1996, 156 f.).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 22.94
    Auch bei voller Ausschöpfung seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz sind landesrechtliche Regelungen auf dem bundesgesetzlich geregelten Gebiet zulässig, wenn und soweit das Bundesrecht einen Vorbehalt zugunsten der Landesgesetzgebung enthält (vgl. BVerfGE 20, 238 [BVerfG 11.10.1966 - 2 BvL 15/64]; 21, 106 [BVerfG 17.01.1967 - 2 BvL 24/63]; 24, 367 ; 29, 125 [BVerfG 22.07.1970 - 1 BvR 230/70]; 33, 224 ; 83, 24 [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85]).
  • BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 93.85

    Wohnungsbau - Fehlbelegung - Wirtschaftsraum - Begriff

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

  • BVerfG, 22.07.1970 - 2 BvL 8/70

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Übertragung der

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvL 15/64

    VwGO-Ausführungsgesetz I

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 116.86

    Fehlbelegungsabgabe - Ausgleichszahlungen - Fehlsubventionierung im Wohnungswesen

  • BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvL 26/84

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 17.01.1967 - 2 BvL 24/63

    Verfassungswidrigkeit des § 17 Abs. 1 S. 1 AGVwGO Rheinland-Pfalz

  • BVerwG, 13.02.1991 - 8 C 15.89

    Rechtmäßigkeit einer Fehlbelegungsabgabe - Wohnungsfürsorge der Deutschen

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

  • BVerwG, 08.11.1996 - 8 C 12.95

    Fehlbelegungsabgabe - Berücksichtigung der der in einem kommunalen Mietspiegel

    Das angefochtene Urteil beruht auf der Auslegung und Anwendung des nach § 16 des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) vom 22. Dezember 1981 (BGBl I S. 1523, 1542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1989 (BGBl I S. 1058), anstelle dieses Bundesgesetzes - mit Ausnahme des § 1 Abs. 4 und des § 10 Abs. 2 AFWoG - anzuwendenden Landesrechts (vgl. dazu Urteile vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 22.94, 8 C 23.94, 8 C 24.94 und 8 C 5.95 - m.w.N.).

    Die Höchstbetragsregelung muß die Einhaltung dieser Grenze gewährleisten, um die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe verfassungsrechtlich abzusichern (vgl. Urteile vom 3. März 1989, a.a.O. S. 43, vom 13. Februar 1991, a.a.O. S. 61 und vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 22.94, 8 C 23.94, 8 C 24.94 und 8 C 5.95 -).

    Der für die Bemessung der Fehlbelegungsabgabe verfassungsrechtlich vorgegebene Maßstab "der bei Neuvermietungen erzielbaren Entgelte" stimmt in der Sache mit der Obergrenze der in einem kommunalen Mietspiegel zutreffend ausgewiesenen Mietzinsspanne für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage überein (vgl. Urteile vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 22.94, 8 C 23.94, 8 C 24.94 und 8 C 5.95 -).

    Da die rechtssatzmäßig festgesetzten Höchstbeträge ihrer Funktion nach einen "Mietspiegelersatz" darstellen, gilt für das methodische Vorgehen bei ihrer Ermittlung zumindest im Grundsatz nichts anderes als für die Aufstellung von Mietspiegeln (vgl. Urteil vom 31. Januar 1992, a.a.O. S. 83 und vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 22.94, 8 C 23.94, 8 C 24.94 und 8 C 5.95 -).

    Die in einem örtlichen Mietspiegel (§ 2 Abs. 2 Satz 2 MHG) zutreffend ausgewiesene Obergrenze der Vergleichsmiete muß danach korrigierend zugrunde gelegt werden, wenn der Höchstbetrag der Rechtsverordnung sie überschreitet (vgl. Urteile vom 3. März 1989 - BVerwG 8 C 98.85 - a.a.O. S. 44, vom 13. Februar 1991, a.a.O. S. 64 f., vom 31. Januar 1992, a.a.O. S. 83 und vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 22.94, 8 C 23.94, 8 C 24.94 und 8 C 5.95 -).

    Daß Mietzins und Fehlbelegungsabgabe zusammen den Mieter nicht stärker belasten dürfen, als wenn er in einer vergleichbaren freifinanzierten Wohnung seiner Gemeinde wohnte (BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988, a.a.O. S. 268, 278), muß von Verfassungs wegen durch die Auslegung und Anwendung des Landesrechts sichergestellt werden (vgl. Urteile vom 3. März 1989, a.a.O. S. 41 ff. und vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 22.94, 8 C 23.94, 8 C 24.94 und 8 C 5.95 -).

    Im Interesse der Geringhaltung des Verwaltungsaufwandes an eine sachverständige örtliche Mietenermittlung anzuknüpfen, die ohnedies durchgeführt wird und von denen auch bei zivilrechtlichen Mieterhöhungsverlangen in der Gemeinde Gebrauch gemacht wird, ist sachgerecht (vgl. Urteile vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 22.94, 8 C 23.94, 8 C 24.94 und 8 C 5.95 -).

    Die tatsächliche Brauchbarkeit des kommunalen Mietspiegels zur Feststellung der maßgebenden Vergleichsmiete ist im Rechtsstreit erforderlichenfalls unter Hinzuziehung eines gerichtlichen Sachverständigen zu überprüfen, wenn der zur Fehlbelegungsabgabe herangezogene Wohnungsinhaber - wie der Kläger - den für seine Wohnung zugrunde gelegten Höchstbetrag durch den Hinweis auf einen im Mietspiegel ausgewiesenen niedrigeren Mietwert substantiiert in Zweifel zieht (vgl. Urteile vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 19.94 - amtl. Umdruck, S. 10 m.w.N. und vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 22.94, 8 C 23.94, 8 C 24.94 und 8 C 5.95 -).

    Dem Tatsachengericht obliegt dann namentlich die Würdigung des Zahlenmaterials, insbesondere hinsichtlich der Datengewinnung und Datenverarbeitung, der Wahl der Spannbreiten, der Gewichtung von Lage, Baualter, Größe und Beschaffenheit als wohnwertbestimmende Merkmale (vgl. Urteile vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 19.94 - amtl. Umdruck, S. 9 m.w.N. und vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 22.94, 8 C 23.94, 8 C 24.94 und 8 C 5.95 -).

  • VG Koblenz, 15.10.2001 - 8 K 3255/00

    Klage gegen eine Fehlbelegungsabgabe; Zulässigkeit einer Anfechtungsklage trotz

    Diese notwendigen Ergänzungen hatte das Land Rheinland-Pfalz durch das AGAFWoG vom 7. Dezember 1990 wirksam getroffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.06.1996 - 8 C 22/94).

    Das BVerwG hatte zur damaligen Rechtslage mit Urteil vom 7. Juni 1996 - 8 C 22.94 - (wie übrigens auch schon zur ursprünglichen Rechtslage mit Urteil vom 03.03.1989 - 8 C 98.85 -) entschieden, dass für die Rechtsfigur der Organleihe "kein Raum" sei.

  • BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 9.97

    Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen; Fehlbelegungsabgabe; verfassungskonforme

    Das Berufungsgericht hat jedoch verkannt, daß im Einzelfall die tatsächliche Handhabung des kommunalen Mietspiegels zur Festlegung der maßgebenden Vergleichsmiete erforderlichenfalls unter Hinzuziehung eines gerichtlichen Sachverständigen überprüft werden muß, wenn der zur Fehlbelegungsabgabe herangezogene Wohnungsinhaber den seiner Wohnung zugewiesenen Mietwert substantiiert in Zweifel zieht (vgl. Urteile vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 22.94 u.a. -, a.a.O. S. 22 und 8. November 1996 BVerwG 8 C 12.95 -, a.a.O. S. 32).
  • BVerwG, 29.07.1997 - 8 B 155.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Davon abgesehen ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ebenfalls bereits geklärt, daß die Obergrenze der in einem kommunalen Mietspiegel zutreffend ausgewiesenen Mietzinsspanne für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Beschränkung der Fehlbelegungsabgabe zugrunde zu legen ist, weil sie mit dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Maßstab "der bei Neuvermietungen erzielbaren Entgelte" in der Sache übereinstimmt (vgl. Urteile vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 22.94, 8 C 23.94, 8 C 24.94 und 8 C 5.95 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 14 S. 10 und vom 8. November 1996 - BVerwG 8 C 12.95 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 15 S. 23 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.94   

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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsatz von Treu und Glauben - Entschließungsbeitragsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 135 Abs. 5

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Verfahrensgang

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