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   BVerwG, 14.03.1997 - 8 C 22.96   

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BVerwG, 14.03.1997 - 8 C 22.96 (https://dejure.org/1997,3578)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1997 - 8 C 22.96 (https://dejure.org/1997,3578)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1997 - 8 C 22.96 (https://dejure.org/1997,3578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundwehrdienst - Administrative Wehrdienstausnahme - Befreiung vom Wehrdienst nach der gesetzlichen "Dritt-Brüder-Regelung" - Wehrdienst in der ehemaligen NVA - Zweijähriger Dienst als Soldat auf Zeit in der NVA oder der Bundeswehr - Vergleichbarkeit eines Dienstes als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten - Wehrpflicht, Befreiungsvoraussetzung des § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WPflG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 8 C 22.96
    Mit Blick auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, sondern allein, ob die äußersten Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit gewahrt sind (vgl. BVerfGE 38, 154 (166) [BVerfG 05.11.1974 - 2 BvL 6/71] m.w.N.; stRspr).

    Für diese Ausnahmevorschrift - der wie jeder differenzierenden Regelung ein gewisses Maß an Ungleichheit eigen ist (vgl. BVerfGE 38, 154 (167) [BVerfG 05.11.1974 - 2 BvL 6/71]) - bestehen sachliche Gründe, die sie nicht als willkürlich erscheinen lassen.

  • BVerwG, 08.11.1996 - 8 C 21.96

    Recht der Soldaten - Wehrpflichtrecht, Befreiungsvoraussetzung bei Ableistung von

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 8 C 22.96
    Die Voraussetzungen einer Wehrdienstausnahme für den dritten Sohn einer Familie sind vielmehr in § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WPflG abschließend geregelt (vgl. bereits Beschluß vom 20. Juli 1995 - BVerwG 8 B 102.95 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 38 S. 1 (2); Urteil vom 8. November 1996 - BVerwG 8 C 21.96 - amtl.

    Die mit der "Dritt-Brüder-Regelung" angestrebte Familienentlastung ist verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. Urteil vom 8. November 1996 - BVerwG 8 C 21.96 - amtl. Umdruck S. 6).

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 8 C 22.96
    Eine derartige Regelung stellt die in § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WPflG vorgesehene Ausnahme von der grundsätzlich allen männlichen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland auferlegten allgemeinen Wehrpflicht dar (vgl. BVerfGE 11, 245 (253) [BVerfG 28.06.1960 - 2 BvL 19/59]; 17, 210 (216) [BVerfG 04.02.1964 - 2 BvL 26/63]m.w.N.; 38, 154 (167)).
  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 8 C 22.96
    Eine derartige Regelung stellt die in § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WPflG vorgesehene Ausnahme von der grundsätzlich allen männlichen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland auferlegten allgemeinen Wehrpflicht dar (vgl. BVerfGE 11, 245 (253) [BVerfG 28.06.1960 - 2 BvL 19/59]; 17, 210 (216) [BVerfG 04.02.1964 - 2 BvL 26/63]m.w.N.; 38, 154 (167)).
  • BVerfG, 04.02.1964 - 2 BvL 26/63

    Unzulässigkeit der Richtervorlage hinsichtlich der StVollstrO

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 8 C 22.96
    Eine derartige Regelung stellt die in § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WPflG vorgesehene Ausnahme von der grundsätzlich allen männlichen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland auferlegten allgemeinen Wehrpflicht dar (vgl. BVerfGE 11, 245 (253) [BVerfG 28.06.1960 - 2 BvL 19/59]; 17, 210 (216) [BVerfG 04.02.1964 - 2 BvL 26/63]m.w.N.; 38, 154 (167)).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 8 C 22.96
    Zwar sind außer offenen auch sog. verdeckte Regelungslücken denkbar, wenn der Gesetzgeber bei Erlaß der Norm bestimmte Fallgestaltungen nicht bedacht hat oder bedenken konnte, weil sie erst aufgrund einer nachträglichen tatsächlichen oder rechtlichen Entwicklung eingetreten sind (vgl. etwa BVerfGE 35, 263 (279); 88, 145 (167)).
  • BVerwG, 20.07.1995 - 8 B 102.95

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 8 C 22.96
    Die Voraussetzungen einer Wehrdienstausnahme für den dritten Sohn einer Familie sind vielmehr in § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WPflG abschließend geregelt (vgl. bereits Beschluß vom 20. Juli 1995 - BVerwG 8 B 102.95 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 38 S. 1 (2); Urteil vom 8. November 1996 - BVerwG 8 C 21.96 - amtl.
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 8 C 22.96
    Zwar sind außer offenen auch sog. verdeckte Regelungslücken denkbar, wenn der Gesetzgeber bei Erlaß der Norm bestimmte Fallgestaltungen nicht bedacht hat oder bedenken konnte, weil sie erst aufgrund einer nachträglichen tatsächlichen oder rechtlichen Entwicklung eingetreten sind (vgl. etwa BVerfGE 35, 263 (279); 88, 145 (167)).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 6 C 30.03

    Insolvenzberatung, Insolvenzverwaltung, Rechtsberatung, Sachbereichserlaubnis,

    Hat der Gesetzgeber indes eine eindeutige Entscheidung getroffen, darf der Richter diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen (Urteile vom 14. März 1974 - BVerwG 2 C 33.72 - BVerwGE 45, 85 und vom 14. März 1997 - BVerwG 8 C 22.96 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 40 S. 5; BVerfG, Beschluss vom 9. März 1995 - 2 BvR 1437/93 u.a. - NStZ 1995, 399 ).

    d) Es liegt auch kein Fall einer so genannten verdeckten Regelungslücke, also einer erst aufgrund nachträglicher tatsächlicher oder rechtlicher Entwicklungen eingetretenen Gesetzeslücke (vgl. Urteil vom 14. März 1997, a.a.O. S. 5 ff.; Beschluss vom 18. Mai 2004 - BVerwG 6 P 13.03 - IÖD 2004, 198 ), vor.

  • BVerwG, 22.09.1999 - 6 B 135.98

    Befreiung vom Wehrdienst nach der sog. "Dritt-Brüder-Regelung"; keine Anrechnung

    Die Regelung in § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WPflG über die Befreiung von "Dritt-Brüdern" vom Wehrdienst ist in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eng i.S.d. familienrechtlichen Bedeutung von "Bruder" ausgelegt worden; dies ergibt sich über die Methode nach Wortlaut und Systematik hinaus insbesondere aus der Entstehungsgeschichte der Norm (vgl. Urteile vom 8. November 1996 - BVerwG 8 C 21.96 - und vom 14. März 1997 - BVerwG 8 C 22.96 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 39 und Nr. 40).

    Daß der Gesetzgeber den Kreis der begünstigten Familien hätte weiter ziehen müssen, kann deswegen nicht aus der Verfassung hergeleitet werden (Urteile vom 8. November 1996 - BVerwG 8 C 21.96 - und vom 14. März 1997 - BVerwG 8 C 22.96 - a.a.O.).

    Eine derartige Regelung stellt die in § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WPflG vorgesehene Ausnahme von der grundsätzlich allen männlichen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland auferlegten allgemeinen Wehrpflicht dar (Urteil vom 14. März 1997 - BVerwG 8 C 22.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 30.10.2002 - 6 B 42.02

    Wehrdienst; Befreiung; Dritt-Brüder-Regelung; Zeitsoldat; freiwillig verlängerter

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, dass es sich bei der sog. Dritt-Brüder-Regelung in § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WPflG um eine abschließende Regelung handelt, die auch mit Blick auf die deutsche Vereinigung und die Situation in den neuen Bundesländern keine im Wege der Analogie ausfüllungsbedürftige Lücke enthält und mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist (Urteil vom 14. März 1997 - BVerwG 8 C 22.96 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 40; Beschluss vom 2. Juni 2000 - BVerwG 6 B 29.00 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 42).

    Auch wenn die kürzeste mögliche Verpflichtungszeit in der NVA drei Jahre betragen hat, ändert das nichts daran, dass eine Verpflichtung als Zeitsoldat in der DDR berufliche und finanzielle Vorteile mit sich brachte, die den nur Grundwehrdienst leistenden Wehrpflichtigen verschlossen waren (Urteil vom 14. März 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.06.2000 - 6 B 29.00

    Dritt-Brüder-Regelung"; Wehrdienst als Soldat auf Zeit in der NVA; Antritt des

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in einem vergleichbaren Fall entschieden (Urteil vom 14. März 1997 - BVerwG 8 C 22.96 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 40).
  • BVerwG, 06.03.2003 - 6 B 15.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Danach handelt es sich bei der sog. Dritt-Brüder-Regelung in § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WPflG um eine abschließende Regelung, die auch mit Blick auf die deutsche Vereinigung und die Situation in den neuen Bundesländern keine im Wege der Analogie ausfüllungsbedürftige Lücke enthält und mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist (Urteil vom 14. März 1997 - BVerwG 8 C 22.96 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 40; Beschluss vom 2. Juni 2000 - BVerwG 6 B 29.00 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 42).
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