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   BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81   

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https://dejure.org/1982,198
BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81 (https://dejure.org/1982,198)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1982 - 8 C 24.81 (https://dejure.org/1982,198)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1982 - 8 C 24.81 (https://dejure.org/1982,198)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung - Satzungsform - Gebietsteile der Gemeinde - Erschließungsaufwands - Mindestinhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 133 Abs. 3 S. 5

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 361
  • DVBl 1982, 550
  • DÖV 1982, 641
  • BauR 1982, 266
 
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Wird zitiert von ... (114)

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 44.88

    Zulässigkeit der Ablösung von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die

    § 133 Abs. 3 Satz 2 BBauG (Ablösung von Erschließungsbeiträgen) durchbricht als Ausnahme das durch § 127 Abs. 1 BBauG i.V.m. § 132 BBauG begründete Verbot, Kosten für die Erschließung durch Vereinbarungen auf die Anlieger zu überbürden (im Anschluß an das Urteil vom 27. Januar 1962 - BVerwG 8 C 24.81 - BVerwGE 64, 361 ff.).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten sind im vorliegenden Fall nicht maßgebend die ggf. in der Ratssitzung vom 4. Februar 1980 speziell für das Bebauungsplangebiet Nr. 28 getroffenen Ablösungsbestimmungen, sondern die Ablösungsbestimmungen in § 11 EBS, die das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 24.81 (BVerwGE 64, 361 [BVerwG 27.01.1982 - 8 C 24/81]) als den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 2 BBauG genügend qualifiziert hat.

    Zwar trifft es zu, daß Ablösungsbestimmungen nicht in Satzungsform erlassen zu werden brauchen und daß es zulässig ist, den Anwendungsbereich von Ablösungsbestimmungen auf bestimmte Gebiete einer Gemeinde zu beschränken (vgl. Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 24.81 - a.a.O. S. 364 f.).

    Die darin liegende Einschränkung der Ermächtigung kann nicht allein dahin verstanden werden, daß von der Ermächtigung nur Gebrauch gemacht werden darf, wenn zuvor wirksame Ablösungsbestimmungen getroffen worden sind (u.a. Urteil vom 27. Januar 1982, a.a.O. S. 364); sie bedeutet vielmehr überdies, daß von der Ermächtigung ausschließlich in Übereinstimmung mit den Ablösungsbestimmungen Gebrauch gemacht werden darf.

  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten;

    Im Zeitpunkt des Vertragsschlusses lagen mit § 11 der Erschließungsbeitragssatzung der Beklagten auch ausreichende "Bestimmungen" im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB über die Zulässigkeit einer Ablösungsvereinbarung und die Berechnung des Ablösungsbetrages vor (vgl. hierzu Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 24.81 - BVerwGE 64, 361 ).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 9 C 1.14

    Vertrag über Erschließungskosten - keine Nachforderung bei verzögertem Straßenbau

    Alternativ hierzu eröffnet § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB - wie auch die bei Abschluss des vorliegenden Ablösungsvertrags geltende Vorgängerregelung des § 133 Abs. 3 Satz 2 BBauG - den Gemeinden als Ausnahme von dem gesetzlichen Verbot vertraglicher Vereinbarungen über Erschließungskosten die Möglichkeit, mit dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten eines Grundstücks vor Entstehung der Beitragspflicht einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Ablösung des gesamten Erschließungsbeitrags zu schließen (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1982 - 8 C 24.81 - BVerwGE 64, 361 und vom 1. Dezember 1989 - 8 C 44.88 - BVerwGE 84, 183 ).

    Maßgebend ist insoweit, dass die Vertragsparteien von der Eignung des Verteilungsmaßstabs ausgegangen sind und ausgehen konnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 24.81 - BVerwGE 64, 361 ).

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