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   BVerwG, 17.05.2000 - 8 C 24.99   

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https://dejure.org/2000,6346
BVerwG, 17.05.2000 - 8 C 24.99 (https://dejure.org/2000,6346)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2000 - 8 C 24.99 (https://dejure.org/2000,6346)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 8 C 24.99 (https://dejure.org/2000,6346)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    VwRehaG § 7 Abs. 2 Satz 5, § 2 Abs. 4; VermG § 7 a Abs. 2, § 1 Abs. 7
    Folgeansprüche nach Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen; Berücksichtigung anderer Ausgleichsleistungen bei Rückübertragung des Vermögenswertes; Rückforderung von der DDR gewährter Entschädigungen; Untergang des entschädigten Vermögenswertes; ...

  • Wolters Kluwer

    Folgeansprüche nach Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen - Berücksichtigung anderer Ausgleichsleistungen bei Rückübertragung des Vermögenswertes - Rückforderung von der DDR gewährten Entschädigungen - Untergang des entschädigten Vermögenswertes - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückzahlung der Gebäudeentschädigung bei Restitution

  • Judicialis

    VwRehaG § 7 Abs. 2 Satz 5; ; VwRehaG § 2 Abs. 4; ; VermG § 7 a Abs. 2; ; VermG § 1 Abs. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 54 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 2 Abs. 4, 7 Abs. 1 Satz 5 VwRehaG; §§ 1 Abs. 7, 7a Abs. 2 VermG
    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung/in DDR gewährte Entschädigungen für Enteignungen/Rückzahlung bei Restitution

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 54 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 2 Abs. 4, 7 Abs. 1 Satz 5 VwRehaG; §§ 1 Abs. 7, 7a Abs. 2 VermG
    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung/in DDR gewährte Entschädigungen für Enteignungen/Rückzahlung bei Restitution

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 553
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 31.08.1990 - BT-Drs 11/7760
    Auszug aus BVerwG, 17.05.2000 - 8 C 24.99
    Die Menschen in der DDR, die Opfer rechtsstaatswidriger Maßnahmen geworden sind, sollen aus rechtspolitischen, humanitären und sozialen Gründen rehabilitiert werden, um das Unrecht und seine Auswirkungen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu beseitigen (so die Begründung zu Art. 17 EV, BTDrucks 11/7760, S. 355, 363 f.).
  • BVerwG, 01.06.2005 - 3 B 124.04

    Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels

    Die Beschwerde meint lediglich, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera weiche "im Kern" von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 2000 BVerwG 8 C 24.99 - ab.

    6 Die Klägerin rügt eine nicht verfassungskonforme restriktive Anwendung des § 2 Abs. 4 Satz 1, 5 und 6 VwRehaG, die nicht dem vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Mai 2000 ( BVerwG 8 C 24.99 VIZ 2000, 528) herausgestellten Kompensationsgedanken entspreche.

    Ein solcher Fall ist hier gegeben, zumal hinsichtlich der mit § 2 Abs. 4 VwRehaG zusammenhängenden Fragen die von der Beschwerde selbst angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 2000 ( BVerwG 8 C 24.99 ) vorliegt.

    Aus dem komplementären Verhältnis von Entzug und Entschädigung folgt bei Rückgabe des Vermögensgegenstandes die Pflicht zur Erstattung (vgl. Urteil vom 17. Mai 2000 BVerwG 8 C 24.99 ).

  • BVerwG, 27.03.2006 - 3 B 109.05

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Folgeansprüche; zu berücksichtigende

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass mit den nach § 2 Abs. 4 VwRehaG zu berücksichtigenden anderen Ausgleichsleistungen, die aufgrund desselben Sachverhalts tatsächlich zugeflossen sind, die Leistungen gemeint sind, die auf dasselbe Geschehen zurückzuführen sind, welches Gegenstand der Rehabilitierung war (vgl. Urteil vom 17. Mai 2000 - BVerwG 8 C 24.99 - Buchholz 428.6 § 2 VwRehaG Nr. 1).

    Die Klägerin verfehlt die Rechtsprechung, nach der Entschädigungsleistungen behalten werden dürfen, die ihre Ausgleichsfunktion trotz der Restitution nicht einbüßen (Urteil vom 17. Mai 2000, a.a.O.), bereits in ihrem Ausgangspunkt; denn das "Behaltendürfen" bedeutet nichts anderes, als dass die seinerzeit gewährte Entschädigung nicht zurückgegeben werden muss, soweit sie nach wie vor ihre Berechtigung hat.

  • VG Gera, 14.04.2005 - 6 K 365/02

    Recht der offenen Vermögensfragen; Folgeanspruch; Ausgleichsleistungen;

    17. Mai 2000 - 8 C 24/99 - juris Nr. 16).

    Auch kommt es hier nicht zu einer doppelten Wiedergutmachung desselben Schadens (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2000 - 8 C 24/99 - juris Nr. 27).

  • VG Magdeburg, 01.02.2018 - 8 B 399/17

    Vermögensrechtliche Rehabilitierung; Heranziehung zur Auskehr des Verkehrswertes

    Aus dem komplementären Verhältnis von Entzug und Entschädigung folgt bei Rückgabe des Vermögensgegenstandes die Pflicht zur Erstattung (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.05.2000, 8 C 24.99, juris).
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