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   BVerwG, 24.08.1999 - 8 C 24.98   

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BVerwG, 24.08.1999 - 8 C 24.98 (https://dejure.org/1999,1971)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1999 - 8 C 24.98 (https://dejure.org/1999,1971)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1999 - 8 C 24.98 (https://dejure.org/1999,1971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beweis des ersten Anscheins - Anscheinsbeweis - Aufklärungspflicht - Untersuchungsgrundsatz - Mündlichkeit der Verhandlung - Rechtliches Gehör - Unlautere Machenschaft - Verzicht auf überschuldete Grundstücke - Verzicht auf unbebaute Grundstücke

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Anscheinsbeweis, unlautere Machenschaft; Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 101 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 108 Abs. 2; ; VermG § 1 Abs. 2; ; VermG § 1 Abs. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berücksichtigung des Anscheinsbeweises im Verwaltungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 256
  • NJ 1999, 663
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 2.96

    Treuhandanstalt - Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 8 C 24.98
    Nach der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts, die mit der des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmt (vgl. u.a. Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101 S. 306), ist die behördliche Erklärung, den Eigentumsverzicht auf ein bebautes Grundstück, dessen Überschuldung aufgrund nicht kostendeckender Mieten eingetreten war oder unmittelbar bevorstand, nur zu genehmigen, wenn auf das Eigentum an unbebauten Grundstücken verzichtet wird, regelmäßig eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG.

    Die Wertung des § 1 Abs. 2 VermG spricht zwar dafür, eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG anzunehmen, wenn die Genehmigung des Eigentumsverzichts auf ein bebautes Grundstück, dessen Überschuldung aufgrund nicht kostendeckender Mieten eingetreten war oder unmittelbar bevorstand, von dem Verzicht auf das Eigentum an unbebauten Grundstücken abhängig gemacht wurde (vgl. u.a. Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 14.95

    Offene Vermögensfragen - Erschütterung des Anscheinsbeweises für unlautere

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 8 C 24.98
    Eine generelle Umkehr der materiellen Beweislast ist auch im Rahmen des § 1 Abs. 3 VermG nicht gerechtfertigt (vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 S. 18 und vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88 S. 266 sowie Beschlüsse vom 8. Februar 1999 - BVerwG 8 B 260.98 - und vom 11. März 1999 - BVerwG 8 B 217.98 - nicht veröffentlicht).

    Falls sich bei der Beweisaufnahme zumindest die ernstliche und naheliegende Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergeben hätte, hätte das Verwaltungsgericht seine Entscheidung schon deswegen nicht auf die Regeln des Anscheinsbeweises stützen können, sondern hätte sich nach den allgemeinen Regeln hinsichtlich aller den Klageanspruch tragenden Tatsachen die volle Überzeugung verschaffen müssen (vgl. u.a. Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 8 C 24.98
    Aufgrund der Erfahrungstatsache, daß die mit Ausreiseangelegenheiten befaßten staatlichen Stellen der DDR Ausreisewillige rechtswidrig mit der Aufforderung unter Druck gesetzt haben, ihre Grundstücke und Gebäude zu veräußern, spricht beispielsweise der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß die ausreisebedingte Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden auf Nötigung und damit auf Machtmißbrauch zurückzuführen ist (vgl. u.a. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68, S. 191 sowie Beschluß vom 11. März 1999 - BVerwG 8 B 217.98 - nicht veröffentlicht).

    In seiner Rechtsprechung zu den Ausreisefällen (vgl. u.a. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - a.a.O., sowie Beschluß vom 11. März 1999 - BVerwG 8 B 217.98 - nicht veröffentlicht) wendet das Bundesverwaltungsgericht - wie dargelegt - die Regeln des Beweises des ersten Anscheins an, weil aufgrund von Erfahrungstatsachen ein typischer Geschehensablauf feststeht.

  • BVerwG, 28.10.1965 - VIII C 1.65

    Ergehen eines Beweisbeschlusses nach einem Verzicht auf mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 8 C 24.98
    Die Nichtbeachtung der Vorschriften des § 101 Abs. 1 und 2 VwGO stellt aber einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs dar (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 1.65 - BVerwGE 22, 271 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 14 und Beschluß vom 8. April 1998 - BVerwG 8 B 218.97 - Buchholz 340 § 15 VwZG Nr. 4 S. 4).
  • BVerwG, 08.04.1998 - 8 B 218.97

    Öffentliche Zustellung; Abkürzung der Ladungsfrist; Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 8 C 24.98
    Die Nichtbeachtung der Vorschriften des § 101 Abs. 1 und 2 VwGO stellt aber einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs dar (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 1.65 - BVerwGE 22, 271 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 14 und Beschluß vom 8. April 1998 - BVerwG 8 B 218.97 - Buchholz 340 § 15 VwZG Nr. 4 S. 4).
  • BVerwG, 29.01.1965 - VII C 147.63

    Kraftfahrzeugführer - Unaufklärbarkeit - Schwächeanfall - Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 8 C 24.98
    Diese sind auch im Verwaltungsprozeß anwendbar, wenn typische Geschehensabläufe vorliegen (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 29. Januar 1965 - BVerwG VII C 147.63 - BVerwGE 20, 229 und vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 ).
  • VG Gera, 08.07.1998 - 6 K 584/95
    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 8 C 24.98
    BVerwG 8 C 24.98 VG 6 K 584/95 GE.
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 8 C 24.98
    Eine generelle Umkehr der materiellen Beweislast ist auch im Rahmen des § 1 Abs. 3 VermG nicht gerechtfertigt (vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 S. 18 und vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88 S. 266 sowie Beschlüsse vom 8. Februar 1999 - BVerwG 8 B 260.98 - und vom 11. März 1999 - BVerwG 8 B 217.98 - nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 01.03.1995 - 8 C 36.92

    Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis - Verwaltungsschuldverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 8 C 24.98
    Die Anscheinsbeweisführung setzt einen Sachverhalt voraus, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist und es rechtfertigt, die besonderen Umstände des einzelnen Falls in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 1. März 1995 - BVerwG 8 C 36.92 - Buchholz 303 § 287 ZPO Nr. 3 S. 1 ).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 8 C 24.98
    Diese sind auch im Verwaltungsprozeß anwendbar, wenn typische Geschehensabläufe vorliegen (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 29. Januar 1965 - BVerwG VII C 147.63 - BVerwGE 20, 229 und vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 ).
  • BVerwG, 23.01.2018 - 6 B 67.17

    Beweis des ersten Anscheins; Darlegungslast für Gehörs- und Aufklärungsrügen;

    Die Verwaltungsgerichte haben nach § 86 Abs. 1 VwGO von Amts wegen zu ermitteln, ob ein die Schlussfolgerung tragender Sachverhalt und, wenn sie davon überzeugt sind, ob tatsächliche Anhaltspunkte für eine vom Regelfall abweichende Erklärung vorliegen (stRspr; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 24. August 1999 - 8 C 24.98 - NVwZ-RR 2000, 256).

    Ist dies der Fall, müssen sie sich darüber klar werden, ob im Einzelfall ein atypisches Geschehen ernsthaft möglich erscheint (BVerwG, Urteil vom 24. August 1999 - 8 C 24.98 - NVwZ-RR 2000, 256).

    Unzutreffend ist auch die Annahme des Klägers, das Oberverwaltungsgericht sei von dem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 24. August 1999 (8 C 24.98 ) abgewichen, die Verwaltungsgerichte hätten von Amts wegen zu ermitteln, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Anscheinsbeweises vorlägen.

  • VG Aachen, 19.02.2024 - 7 K 708/23
    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 55/09 -, juris Rn. 18; Urteil vom 24. August 1999 - 8 C 24/98 -, juris Rn. 14 m.N.; VG Würzburg, Beschluss vom 1. August 2023 - W 3 K 20.1975 -, juris Rn. 78; VG Hamburg, Urteil vom 12. Juli 2023 - 21 K 1275/20 -, juris Rn. 120; VG Koblenz, Urteil vom 7. April 2022 - 4 K 736/21.KO -, juris Rn. 27.
  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 29.98

    Unlautere Machenschaften bei ausreisebedingter Veräußerung von beweglichen Sachen

    Eine Anscheinsbeweisführung setzt einen Sachverhalt voraus, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist und es rechtfertigt, die besonderen Umstände des einzelnen Falles zurücktreten zu lassen (stRspr, vgl. Urteil vom 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 310 § 86 Abs. 1 VwGO vorgesehen).

    a) Ob ein solcher Sachverhalt vorliegt, ist vom Verwaltungsgericht im Rahmen seiner Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) festzustellen (vgl. Urteile vom 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - und vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - - zur Veröffentlichung in Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4 vorgesehen).

    Nach allem verbleibt es damit bei den allgemeinen Beweislastregeln, wonach vorliegend der Kläger die Folgen der Unerweislichkeit der zur Ausfüllung des § 1 Abs. 3 VermG notwendigen Tatsachen trägt (vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 und vom 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - sowie Beschluß vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 11).

  • BSG, 30.11.2006 - B 9a VS 1/05 R

    Notwendige Beiladung - Verfahrensfehler - Soldatenversorgung -

    Der Anscheinsbeweis setzt also einen Sachverhalt voraus, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig einen bestimmten Verlauf nahe legt, und es rechtfertigt, besondere Umstände des Einzelfalls in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen (BVerwG NVwZ-RR 2000, 256; BSGE 63, 270 = SozR 1500 § 128 Nr. 34).
  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Die Beweiserleichterung ist grundsätzlich auch im Verwaltungsprozess anwendbar, wenn ein "typischer Geschehensablauf" in Form eines Sachverhalts zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden kann, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Ablauf hinweist und es rechtfertigt, die besonderen Umstände des Einzelfalles in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen (vgl. zum Vermögensrecht etwa: BVerwG, Urt. v. 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - juris Rn. 14 ff.; Urt. v. 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - juris Rn. 12).

    Der Anscheinsbeweis verlangt damit zum einen die Klärung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen von einem typischen Geschehensablauf ausgegangen werden kann, zum anderen der sich anschließenden Frage, ob Tatsachen in dem zur Entscheidung anstehenden Fall die ernstliche und nahe liegende Möglichkeit eines von dem typischen Sachverhalt abweichenden Geschehens- oder Ursachenverlaufs belegen (BVerwG, Urt. v. 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - juris Rn. 15/16; Urt. v. 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - juris Rn. 14 ff.; Urt. v. 29. Januar 1965 - VII C 147.63 -, BVerwGE 20, 229 ff.).

  • OVG Sachsen, 24.01.2012 - 2 A 200/10

    Notwendigkeit einer groben Fahlässigkeit oder einer einfachen Fahrlässigkeit bei

    Danach ist jede Partei für die Tatsachen beweispflichtig, aus denen sie ihr günstige Rechtsfolgen herleitet (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. August 1999 - 8 C 24.98 -, juris Rn. 14).

    Eine Beweiserleichterung ist nach den Regeln des Beweises des ersten Anscheins möglich, die auch im Verwaltungsprozessrecht anwendbar sind, wenn typische Geschehensabläufe vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. August 1999 a. a. O.).

    Die Anscheinsbeweisführung setzt einen Sachverhalt voraus, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist und es rechtfertigt, die besonderen Umstände des einzelnen Falls in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen (BVerwG, Urt. v. 24. August 1999 a. a. O.).

  • VG Cottbus, 11.06.2014 - 1 K 902/11

    Friedrich zu Solms-Baruth

    Die Beweiserleichterung ist grundsätzlich auch im Verwaltungsprozess anwendbar, wenn ein "typischer Geschehensablauf" in Form eines Sachverhalts zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden kann, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Ablauf hinweist und es rechtfertigt, die besonderen Umstände des Einzelfalles in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen (vgl. zum Vermögensrecht etwa: BVerwG, Urteile v. 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - juris und v. 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - juris Rn. 14 ff.).

    Der Anscheinsbeweis verlangt damit zum einen die Klärung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen von einem typischen Geschehensablauf ausgegangen werden kann, zum anderen der sich anschließenden Frage, ob Tatsachen in dem zur Entscheidung anstehenden Fall die ernstliche und nahe liegende Möglichkeit eines von dem typischen Sachverhalt abweichenden Geschehens- oder Ursachenverlaufs belegen (BVerwG, Urt. v. 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - juris; Urt. v. 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - juris; BVerwG, Urt. v. 29. Januar 1965 - VII C 147.63 - BVerwGE 20, 229 ff.).

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 621/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    Die Beweiserleichterung ist grundsätzlich auch im Verwaltungsprozess anwendbar, wenn ein "typischer Geschehensablauf" in Form eines Sachverhalts zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden kann, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Ablauf hinweist und es rechtfertigt, die besonderen Umstände des Einzelfalles in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen (vgl. zum Vermögensrecht etwa: BVerwG, Urteile v. 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - juris und v. 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - juris Rn. 14 ff.).

    Der Anscheinsbeweis verlangt damit zum einen die Klärung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen von einem typischen Geschehensablauf ausgegangen werden kann, zum anderen der sich anschließenden Frage, ob Tatsachen in dem zur Entscheidung anstehenden Fall die ernstliche und nahe liegende Möglichkeit eines von dem typischen Sachverhalt abweichenden Geschehens- oder Ursachenverlaufs belegen (BVerwG, Urt. v. 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - juris; Urt. v. 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - juris; BVerwG, Urt. v. 29. Januar 1965 - VII C 147.63 - BVerwGE 20, 229 ff.).

  • BVerwG, 29.09.1999 - 8 C 8.99

    Unlautere Machenschaft auch bei ausreisebedingter Veräußerung vor 1977

    Die Anscheinsbeweisführung setzt einen Sachverhalt voraus, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist und es rechtfertigt, die besonderen Umstände des einzelnen Falls in ihre Bedeutung zurücktreten zu lassen (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 310 § 86 Abs. 1 VwGO vorgesehen [UA S. 6]).

    Ob ein solcher Sachverhalt vorliegt, ist vom Verwaltungsgericht im Rahmen seiner Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) festzustellen (vgl. Urteil vom 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - [UA S. 7]).

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 623/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    Die Beweiserleichterung ist grundsätzlich auch im Verwaltungsprozess anwendbar, wenn ein "typischer Geschehensablauf" in Form eines Sachverhalts zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden kann, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Ablauf hinweist und es rechtfertigt, die besonderen Umstände des Einzelfalles in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen (vgl. zum Vermögensrecht etwa: BVerwG, Urteile v. 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - juris und v. 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - juris Rn. 14 ff.).

    Der Anscheinsbeweis verlangt damit zum einen die Klärung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen von einem typischen Geschehensablauf ausgegangen werden kann, zum anderen der sich anschließenden Frage, ob Tatsachen in dem zur Entscheidung anstehenden Fall die ernstliche und nahe liegende Möglichkeit eines von dem typischen Sachverhalt abweichenden Geschehens- oder Ursachenverlaufs belegen (BVerwG, Urt. v. 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - juris; Urt. v. 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - juris; BVerwG, Urt. v. 29. Januar 1965 - VII C 147.63 - BVerwGE 20, 229 ff.).

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 622/12

    Rückübertragungsrecht

  • VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1975

    Beweisantizipation im PKH-Verfahren für Klage gegen Ersatz von

  • VG Gera, 21.06.2011 - 3 K 698/08

    Recht der offenen Vermögensfragen

  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 25.99

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende

  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 31.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende

  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 32.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; Gesamtverzicht auf bebaute

  • BVerwG, 19.03.2003 - 8 B 52.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 21.12.1999 - 8 B 305.99

    Voraussetzungen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Geltung

  • VG Berlin, 21.02.2020 - 12 K 412.17

    Plagiate: Berliner Gericht verschärft Zitierregeln

  • BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 20.01

    Feststellung der Entschädigungsberechtigung; Ausschlussfrist;

  • VG Koblenz, 07.04.2022 - 4 K 736/21

    Kostenbescheid für die Beseitigung einer Dieselverunreinigung rechtmäßig

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2009 - 1 L 194/07

    Zur Inregreßnahme eines Beamten gemäß § 78 BG LSA

  • VG Berlin, 24.09.2015 - 29 K 187.13

    Anscheinsbeweis für eine Geschäftsaufgabe wegen Verfolgung durch den

  • VG München, 30.03.2021 - M 5 K 20.5997

    Schadensersatz, Gewaltakte Dritter, Feststellungslast, Beweis des ersten

  • VG München, 17.08.2023 - M 5 K 20.4443

    Schadensersatz, Gewaltakte Dritter, Feststellungslast, Beweis des ersten

  • BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 30.99

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht und den Überzeugungsgrundsatz;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2023 - 11 S 8.23

    Vietnamesischer Staatsbürger - rechtmäßiger Daueraufenthalt in der Ukraine -

  • VG Schleswig, 30.09.2020 - 4 A 204/18

    Entstehung des öffentlich-rechtlichen Kanalbenutzungsverhältnisses

  • BVerwG, 09.03.2005 - 8 B 103.04

    Zulässigkeit der Beiladung einer Hauptbeteiligten im demselben Verfahren als

  • OVG Bremen, 12.10.2021 - 2 LA 332/21

    Anhörung; Anscheinsbeweis; Begründung; Berufungszulassungsverfahren;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2007 - 2 L 224/05

    Härtebeihilfe wegen Tierseuche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2005 - 15 A 4115/01

    Übernahme der Kosten für eine Kanalreinigung und Entsorgung der Kanalschlämme;

  • BVerwG, 08.01.2001 - 8 B 244.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • SG Ulm, 26.03.2009 - S 10 U 4096/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallbegriff - innere Ursache -

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2010 - 10 LB 219/07

    Anscheinsbeweis bzgl. des verspäteten Absendens einer Meldekarte mehr als zwei

  • SG Aachen, 07.03.2017 - S 18 VG 20/15
  • BVerwG, 28.06.2007 - 8 B 40.07

    Anforderungen an den Sachverhalt bei der Anscheinsbeweisführung - Ermittlung des

  • BVerwG, 13.02.2003 - 7 B 95.02

    Anforderungen an die Erfüllung des Schädigungstatbestandes unlauterer

  • BVerwG, 14.12.2005 - 8 B 15.05

    Zurückverweisung der Sache zum Verwaltungsgericht - Möglicherweise

  • VG Cottbus, 12.09.2001 - 1 K 2290/00

    Auskehr des Veräußerungserlöses aus Verkauf eines Flurstückes; Schädigende

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2005 - 8 N 39.05

    Auslegung des in § 82 Abs. 4 S. 1 Ausländergesetz (AuslG) verwendeten Begriffs

  • BVerwG, 03.05.2000 - 8 B 357.99

    Darlegungslastverteilung und Beweislastverteilung im Rahmen des Tatbestandes des

  • VG Berlin, 12.05.2004 - 25 A 262.01

    Anspruch auf Restitution der Entschädigungsforderung; Anmeldefrist bezüglich des

  • VG Schwerin, 26.10.1999 - 7 A 1915/95

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz; Vorliegen einer

  • VG Köln, 27.11.2018 - 14 K 10928/16
  • VG Köln, 03.03.2008 - 20 K 2070/06

    Kfz-Umsetzungsgebühren

  • LG Frankfurt/Main, 05.12.2022 - 1 S 89/22
  • VG Minden, 05.08.2015 - 11 K 2256/14

    Schadenersatzbegehren einer Gemeinde gegenüber einem Grundstückseigentümer wegen

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