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   BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 25.93   

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BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 25.93 (https://dejure.org/1995,1575)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1995 - 8 C 25.93 (https://dejure.org/1995,1575)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1995 - 8 C 25.93 (https://dejure.org/1995,1575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Anbaustraße - Erschließungsvorteil - Erschließungsfunktion - Sackgasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 129 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 1208
  • ZMR 1995, 270
  • ZfBR 1995, 267
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 25.93
    Für die Beurteilung, ob eine Straße überhaupt und ob sie nach Art und Umfang erforderlich ist, ist der Gemeinde ein "weiter Entscheidungsspielraum zuzubilligen" (Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249 (252) [BVerwG 14.12.1979 - 4 C 28/76] m.w.N.).

    Durch das Merkmal der Erforderlichkeit wird "lediglich eine äußerste Grenze markiert", die erst überschritten ist, wenn die von der Gemeinde im Einzelfall gewählte Lösung, sei es die Anlegung einer bestimmten Erschließungsanlage überhaupt, seien es Umfang und Art ihres Ausbaus, "sachlich schlechthin unvertretbar ist" (Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - a.a.O., S. 253), wenn es also nach Lage der Dinge mit Blick vor allem auf die durch diese Anlage erschlossenen Grundstücke und ihre bisherige Erschließungssituation keine sachlichen Gründe für eine Abwälzung der für die in Rede stehende Anbaustraße angefallenen Kosten in dem von der Gemeinde für richtig gehaltenen Umfang gibt.

  • BVerwG, 06.05.1966 - IV C 136.65

    Voraussetzungen für die Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 25.93
    In dieser Begrenzung auf das Erforderliche - und zwar bezogen sowohl auf die Anlage überhaupt als auch auf Art und Umfang ihrer Herstellung (vgl. dazu schon Urteil vom 6. Mai 1966 - BVerwG IV C 136.65 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 8 S. 39 (43 f.)) - steckt eine Beziehung zum Erschließungsvorteil: Durch dieses Merkmal soll alles das vom beitragsfähigen Erschließungsaufwand ferngehalten werden, was nicht einen beitragsfähigen Sondervorteil, sondern einen beitragsfreien Gemeinvorteil verschafft (vgl. Weyreuther, Der rechtliche Zusammenhang von Erschließung, Erschließungssicherung und Erschließungsbeitrag, DVBl 1970, 3 (10)).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75

    Erschließungseinheit; Zum Anbau bestimmte Straße mit Verbindungsfunktion;

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 25.93
    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 (26)) erkannt, bei zum Anbau bestimmten Straßen könnten allenfalls dann hinsichtlich der "Erforderlichkeit" der Anlage schlechthin Zweifel bestehen, wenn alle "angrenzenden Grundstücke bereits anderweitig erschlossen und schon dadurch bebaubar oder gewerblich nutzbar sind".
  • BVerwG, 08.08.1975 - IV C 74.73

    Sammelstraße als Erschließungsanlage; Erforderlichkeit zusätzlicher Fahrspuren

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 25.93
    Dabei ist zu beachten, daß die Bewältigung des innerörtlichen Verkehrs sowie eines mehr oder weniger geringfügigen überörtlichen Verkehrs grundsätzlich zur Erschließungsfunktion einer Anbaustraße gehört, so daß erst ein überörtlicher Verkehr von gewisser Stärke die Erforderlichkeit namentlich der Ausstattung einer Anbaustraße in Frage stellen kann (vgl. Urteil vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 22 S. 6 (10)).
  • BVerwG, 06.02.2020 - 9 C 9.18

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage in Teilstücken

    Bei Anbaustraßen ist dies mit Blick auf Aufwendungen für einen Verkehr anzunehmen, dessen Bewältigung nicht von der Erschließungsfunktion einer solchen Anlage erfasst wird (BVerwG, Urteil vom 3. März 1995 - 8 C 25.93 - Buchholz 406.11 § 129 BauGB Nr. 28 S. 3).

    Gelingt ihr dies nicht, geht das zu ihren Lasten (BVerwG, Urteil vom 3. März 1995 - 8 C 25.93 - Buchholz 406.11 § 129 BauGB Nr. 28 S. 3 f.).

  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    Zweifel an der Erforderlichkeit der Anlage schlechthin können daher überhaupt nur dann bestehen, wenn - wie der Kläger im übrigen selbst ausführt - alle angrenzenden Grundstücke bereits anderweitig erschlossen sind (vgl. Urteil vom 3. März 1995 - BVerwG 8 C 25.93 - Buchholz 406.11 § 129 BauGB Nr. 28 S. 1 ).
  • BVerwG, 29.09.2015 - 9 B 42.15

    Anbaustraße; Wohnweg; Fußweg; Erreichbarkeit; fußläufige Zugänglichkeit;

    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10. Februar 1978 - 4 C 4.75 - (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 26; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 3. März 1995 - 8 C 25.93 - Buchholz 406.11 § 129 BauGB Nr. 28 S. 3) ausgeführt, hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Anlage könnten allenfalls dann Zweifel bestehen, wenn alle angrenzenden Grundstücke bereits anderweitig erschlossen und schon dadurch bebaubar oder gewerblich nutzbar seien und die Zweitanlage den von ihr erschlossenen Grundstücken ausnahmsweise keine prinzipiell bessere Qualität der Erschließung im bebauungsrechtlichen Sinne vermittele, weil sie beispielsweise ihrer Zweckbestimmung nach keine Erschließungsfunktion übernehmen soll.

    Indes kann einer weiteren Erschließungsanlage ausnahmsweise die Erforderlichkeit i.S.d. § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB fehlen, wenn sie - bezogen allerdings nicht nur auf ein einzelnes Grundstück, sondern auf das gesamte zu erschließende Gebiet (BVerwG, Urteile vom 6. Mai 1966 - 4 C 136.65 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 8 S. 43, vom 21. Mai 1969 - 4 C 93.67 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 2 S. 4, vom 13. August 1976 - 4 C 23.74 - BRS 37 Nr. 142 S. 288 und vom 3. März 1995 - 8 C 25.93 - Buchholz 406.11 § 129 BauGB Nr. 28 S. 2 f.) - ihrer Zweckbestimmung nach keine Erschließungsfunktion i.S.d. §§ 127, 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB übernehmen, sondern beispielsweise nur den Zugang zu einem Sportgelände oder einem Aussichtsturm gewährleisten soll (BVerwG, Urteile vom 10. Februar 1978 - 4 C 4.75 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 26 und vom 3. März 1995 - 8 C 25.93 - Buchholz 406.11 § 129 BauGB Nr. 28 S. 3).

  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03

    Erschließungsbeitrag; zum Anbau bestimmte Straße; einseitige Anbaubarkeit;

    Dabei steht der Gemeinde ein weiter Entscheidungsspielraum zu, der erst überschritten ist, wenn die im Einzelfall gewählte Lösung "sachlich schlechthin unvertretbar" ist (BVerwGE 59, 249 ; Urteil vom 3. März 1995 - BVerwG 8 C 25.93 - Buchholz 406.11 § 129 BauGB Nr. 28 S. 3 f.).
  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 306.16
    Eine Gemeinde darf die Anlegung z.B. einer Anbaustraße bereits dann für erforderlich halten, wenn diese Lösung unter dem Blickwinkel der bestehenden Erschließungssituation der durch diese Anlage (zusätzlich) erschlossenen Grundstücke als angemessen angesehen werden kann, d.h. wenn für sie im Hinblick auf die Erschließungssituation der durch diese (neue) Anbaustraße erschlossenen Grundstücke sachlich einleuchtende Gründe sprechen (BVerwG, Urteil vom 3. März 1995 - 8 C 25/93 -, juris Rn. 14).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass diese Rechtsprechung sowohl auf die Maßnahme selbst, d.h. die Erschließungsanlage, als auch die dafür entstehenden Aufwendungen anwendbar ist (so wohl BVerwG, Urteile vom 3. März 1995 - 8 C 25/93 -, juris Rn. 14, und vom 6. Februar 2020 - 9 C 9/18, juris Rn. 41; so auch Driehaus/Raden, a.a.O., § 15 Rn. 8 f. und 19 ff.; ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 6 ZB 12.2446 -, juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2011 - OVG 9 B 22.09 -, juris Rn. 41).

    Dabei ist zu beachten, dass die Bewältigung des innerörtlichen Verkehrs sowie eines mehr oder weniger geringfügigen überörtlichen Verkehrs grundsätzlich zur Erschließungsfunktion einer Anbaustraße gehört, so dass erst ein überörtlicher Verkehr von gewisser Stärke die Erforderlichkeit einer Anbaustraße in Frage stellen kann (BVerwG, Urteile vom 3. März 1995 - 8 C 25/93 -, juris Rn. 12 und vom 14. Dezember 1979 - IV C 28.76 - juris Rn. 12).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag

    Das Merkmal "erforderlich" ist dabei nicht im Sinne einer conditio sine qua non zu verstehen; es genügt vielmehr, dass sachlich einleuchtende Gründe für den Bau einer Erschließungsanlage sprechen (BVerwG, Urteil vom 3. März 1995 - 8 C 25.93 -, juris, Rn. 14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06

    Ausbaubeitragsrecht; Erschlossensein eines Grundstücks; Zweiterschließung;

    Das Bundesverwaltungsgericht (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 ; BVerwG, NVwZ 1995, 1208) hat die anderweitige Erschließung angrenzender Grundstücke zunächst unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit der Zweitanlage geprüft.

    Was unter einer prinzipiell besseren Qualität der Erschließung im bebauungsrechtlichen Sinne zu verstehen ist, lässt sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, NVwZ 1998, 1187; BVerwG, KStZ 2001, 234 = NVwZ-RR 2002, 119) ebenfalls entnehmen: Hinsichtlich der Erschließung des Grundstücks durch zwei Anbaustraßen hat es wiederholt (BVerwG, Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 ; BVerwG, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 53 S. 66 = BVerwGE 68, 41 ; BVerwG, NVwZ 1995, 1208) entschieden, dass die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für dieses Grundstück etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen.

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 307.16

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße;

    Eine Gemeinde darf die Anlegung z.B. einer Anbaustraße bereits dann für erforderlich halten, wenn diese Lösung unter dem Blickwinkel der bestehenden Erschließungssituation der durch diese Anlage (zusätzlich) erschlossenen Grundstücke als angemessen angesehen werden kann, d.h. wenn für sie im Hinblick auf die Erschließungssituation der durch diese (neue) Anbaustraße erschlossenen Grundstücke sachlich einleuchtende Gründe sprechen (BVerwG, Urteil vom 3. März 1995 - 8 C 25/93 -, juris Rn. 14).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass diese Rechtsprechung sowohl auf die Maßnahme selbst, d.h. die Erschließungsanlage, als auch die dafür entstehenden Aufwendungen anwendbar ist (so wohl BVerwG, Urteile vom 3. März 1995 - 8 C 25/93 -, juris Rn. 14, und vom 6. Februar 2020 - 9 C 9/18, juris Rn. 41; so auch Driehaus/Raden, a.a.O., § 15 Rn. 8 f. und 19 ff.; ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 6 ZB 12.2446 -, juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2011 - OVG 9 B 22.09 -, juris Rn. 41).

    Dabei ist zu beachten, dass die Bewältigung des innerörtlichen Verkehrs sowie eines mehr oder weniger geringfügigen überörtlichen Verkehrs grundsätzlich zur Erschließungsfunktion einer Anbaustraße gehört, so dass erst ein überörtlicher Verkehr von gewisser Stärke die Erforderlichkeit einer Anbaustraße in Frage stellen kann (BVerwG, Urteile vom 3. März 1995 - 8 C 25/93 -, juris Rn. 12 und vom 14. Dezember 1979 - IV C 28.76 -, juris Rn. 12).

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 k 133.20

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße;

    Eine Gemeinde darf die Anlegung z.B. einer Anbaustraße bereits dann für erforderlich halten, wenn diese Lösung unter dem Blickwinkel der bestehenden Erschließungssituation der durch diese Anlage (zusätzlich) erschlossenen Grundstücke als angemessen angesehen werden kann, d.h. wenn für sie im Hinblick auf die Erschließungssituation der durch diese (neue) Anbaustraße erschlossenen Grundstücke sachlich einleuchtende Gründe sprechen (BVerwG, Urteil vom 3. März 1995 - 8 C 25/93 -, juris Rn. 14).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass diese Rechtsprechung sowohl auf die Maßnahme selbst, d.h. die Erschließungsanlage, als auch die dafür entstehenden Aufwendungen anwendbar ist (so wohl BVerwG, Urteile vom 3. März 1995 - 8 C 25/93 -, juris Rn. 14, und vom 6. Februar 2020 - 9 C 9/18, juris Rn. 41; so auch Driehaus/Raden, a.a.O., § 15 Rn. 8 f. und 19 ff.; ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 6 ZB 12.2446 -, juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2011 - OVG 9 B 22.09 -, juris Rn. 41).

    Dabei ist zu beachten, dass die Bewältigung des innerörtlichen Verkehrs sowie eines mehr oder weniger geringfügigen überörtlichen Verkehrs grundsätzlich zur Erschließungsfunktion einer Anbaustraße gehört, so dass erst ein überörtlicher Verkehr von gewisser Stärke die Erforderlichkeit einer Anbaustraße in Frage stellen kann (BVerwG, Urteile vom 3. März 1995 - 8 C 25/93 -, juris Rn. 12 und vom 14. Dezember 1979 - IV C 28.76 - juris Rn. 12).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2004 - 2 L 295/03

    Gemeinde kann an einer Bundesstraße Parktaschen für erforderlich halten und als

    Für die Beurteilung der Frage, ob eine Straße überhaupt und ob sie nach Art und Umfang erforderlich ist, ist der Gemeinde ein weiter Entscheidungsspielraum zuzubilligen (BVerwG, Urt. v. 03.03.1995 - BVerwG 8 C 25.93 -, NVwZ 1995, 1208, m. w. N.; vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 18.12.2000 - 2 L 104/00 -, ZMR 2002, 629).

    Durch das Merkmal der Erforderlichkeit wird lediglich eine äußerste Grenze markiert, die erst überschritten ist, wenn die von der Gemeinde im Einzelfall gewählte Lösung, sei es die Anlegung einer bestimmten Straße überhaupt, seien es Umfang und Art ihres Ausbaus, sachlich schlechthin unvertretbar ist, wenn es also nach Lage der Dinge mit Blick vor allem auf die durch diese Anlage erschlossenen Grundstücke und ihre bisherige Erschließungssituation keine sachlichen Gründe für eine Abwälzung der für die in Rede stehenden Straße angefallenen Kosten in dem von der Gemeinde für richtig gehaltenen Umfang gibt (BVerwG, Urt. v. 03.03.1995, a. a. O.).

    Eine Gemeinde darf die Anlegung einer Anbaustraße bereits dann für erforderlich halten, wenn für diese Lösung unter dem Blickwinkel der bestehenden Erschließungssituation einleuchtende Gründe sprechen (BVerwG, Urt. v. 03.03.1995, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 4 L 169/07

    Zur Eckgrundstücksvergünstigung im Erschließungsbeitragsrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1998 - 3 A 834/87

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Abknickende Straße; Befahrbarkeit für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 324/00

    Halbteilungsgrundsatz bei öffentlichen Grünflächen

  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 6 ZB 15.2786

    Erschließungsbeitrag für eine Anbaustraße

  • BVerwG, 31.08.2001 - 9 B 38.01

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Erforderlichkeit; Zweiterschließung;

  • OVG Saarland, 26.07.2016 - 1 A 112/15

    Kalkulation der Vorausleistung bei (fehlender) Erschließungsbeitragsfähigkeit der

  • VGH Bayern, 06.11.2012 - 6 ZB 12.187

    Erschließungsbeitragsrecht; (Teil-)Hauptsacheerledigung; Begründung des

  • VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.840

    Vorausleistungen auf künftigen Erschließungsbeitrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - 20 A 3419/03
  • OVG Saarland, 26.07.2016 - 1 A 111/15

    Vorausleistung - voraussichtlicher Erschließungsaufwand

  • VG Neustadt, 04.09.2008 - 4 K 555/08

    Voraussetzungen der Erhebung von Vorausleistungen auf kommunalrechtliche

  • VG Stuttgart, 13.06.2008 - 2 K 90/08

    Zur Bestimmung des Gemeindeanteils in einer Erschließungsbeitragssatzung

  • VGH Bayern, 11.03.2015 - 6 BV 14.280

    Durch eine erschließungsbeitragsfähige Lärmschutzwand (§ 127 Abs. 2 Nr. 5 BauGB),

  • VG Karlsruhe, 13.06.2013 - 2 K 3004/12

    Vorauszahlung auf Erschließungsbeitrag - hier: Kosten für die Herstellung einer

  • VGH Bayern, 27.11.2014 - 6 ZB 12.2446

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; rechtmäßige Herstellung;

  • VG Stuttgart, 19.06.2015 - 2 K 1880/12

    Kosten für eine fiktive Erschließungsanlage

  • VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 N 14.1743

    Anforderungen an Satzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2005 - 4 L 59/04

    Beitragsbescheid, Verböserung, Widerspruchsverfahren, Herstellung, endgültige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1999 - 3 A 5262/95

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke;

  • VG Köln, 16.06.2016 - 17 L 2405/15

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Beurteilung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2016 - 15 A 1038/15

    Beitragspflicht für eine neu hergestellte Erschließungsanlage hinsichtlich

  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 26.93

    Erforderlichkeit einer Anbaustraße und die damit in Zusammenhang stehende

  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 27.93

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für Anbaustrasse - Merkmal der

  • VG Köln, 19.03.2021 - 17 K 6832/19
  • VGH Bayern, 30.09.2004 - 6 B 01.841

    Erschließungsbeitragsrecht: Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage

  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 ZB 09.1551
  • OVG Sachsen, 09.12.2013 - 5 A 188/12

    Erschließungsbeitrag, Vorausleistung, Herstellung zu DDR-Zeiten,

  • VG Berlin, 28.11.2019 - 13 K 94.16

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Land Berlin: beitragsfähiger

  • OVG Sachsen, 12.12.2013 - 5 A 213/12

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Erschließungsbeiträge, endgültige

  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.813

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anbaustraße; Anlagenbezogene

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1999 - 3 B 101/96

    Erschließungsbeitragsrecht: Erforderlichkeit der Erschließungsanlage bei

  • VG Berlin, 11.05.2017 - 13 L 309.16

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung einer Straße

  • VG München, 30.09.2014 - M 2 K 13.4555

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anlage; natürliche Betrachtungsweise;

  • VG München, 17.07.2013 - M 2 S 13.1696

    Erschließungsbeitrag (Vorausleistung); Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO; Nichtigkeit

  • VG Schleswig, 23.09.2019 - 9 A 250/15

    Erschließungsbeitrag

  • VG Köln, 20.12.2002 - 17 L 1409/02

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages wegen der Errichtung eines als

  • VG Ansbach, 26.03.2009 - AN 18 K 08.00298

    Straßenausbaubeitrag; gemeindegebietsfremde Grundstücke; Halbteilungsgrundsatz

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