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   AG Diez, 05.01.2005 - 8 C 250/03   

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https://dejure.org/2005,32852
AG Diez, 05.01.2005 - 8 C 250/03 (https://dejure.org/2005,32852)
AG Diez, Entscheidung vom 05.01.2005 - 8 C 250/03 (https://dejure.org/2005,32852)
AG Diez, Entscheidung vom 05. Januar 2005 - 8 C 250/03 (https://dejure.org/2005,32852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungsverträge betreffend der Belieferung mit Gas und Strom; Duldung der Einstellung der Stromversorgung wegen Nichterfüllung der Zahlungspflicht; Pflicht zur Gewährung des Zutritts zu den Räumen der Beklagten; Rechtshängig gewordenes Verfahren als Voraussetzung für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des

    Auszug aus AG Diez, 05.01.2005 - 8 C 250/03
    Die von der Beklagten herangezogene Rechtsprechung befasst sich ausschließlich damit, dass der Kunde gegenüber einer auf Zahlung gerichteten Leistungsklage des Energieversorgungsunternehmens gelten machen kann, dass die geforderten Tarife bzw. berechneten Strompreise nicht der Billigkeit entsprechen würden (vgl. z.B. BGH NJW 2003, 3131: "im Zahlungsprozess").
  • LG Frankfurt/Oder, 01.02.2002 - 6a S 75/01

    Mieterrechte bei Einstellung der Energieversorgung wegen Zahlungsrückstands des

    Auszug aus AG Diez, 05.01.2005 - 8 C 250/03
    Dass eine Zahlungsklage quasi vorgreiflich sei und zwingend vorab erhoben werden müssen, findet weder im Gesetz noch in den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen noch in der AVBEltV bzw. GasV eine Stütze (vgl. hierzu auch LG Frankfurt (Oder), NJW-RR 2002, 803).
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