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   BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94 (VG Münster)   

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BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94 (VG Münster) (https://dejure.org/1996,528)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1996 - 8 C 26.94 (VG Münster) (https://dejure.org/1996,528)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1996 - 8 C 26.94 (VG Münster) (https://dejure.org/1996,528)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Erschlossensein durch Wohnwege

  • Wolters Kluwer

    Unbefahrbarer Wohnweg - Natürliche Betrachtungsweise - Verfassungsmäßigkeit einer Rückwirkungsanordnung - Erschlossene Grundstücke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses Hinterliegergrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 463
  • DVBl 1996, 1051
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91

    Unbefahrbarer Wohnweg als Erschließungsanlage (Hinterlieger- u. Eckgrundstück)

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94
    Die beitragsfähige Erschließungsanlage "Wohnweg" im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB endet mithin in Nordrhein-Westfalen im Abstand von 50 m, gerechnet von der Grenze der Anbaustraße, von der der Wohnweg abzweigt (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 71 S. 104 [105 f.]).

    Zwar nimmt es mit Blick auf die Anbaustraße H weg, an die das Grundstück des Klägers ebenso wie an den Wohnweg angrenzt, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O., S. 107 ff.) an, das Grundstück werde allein durch den H weg, nicht aber auch durch den unbefahrbaren Wohnweg im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen.

    Zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, die damit aufgeworfene Frage sei durch das Urteil vom 10. Dezember 1993 (BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O.) nicht schon in einem anderen Sinne entschieden.

  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87

    Erschlossensein eines Grundstücks bei Bebauungshindernis infolge natürlicher

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94
    0b hier das an die Anbaustraße H weg sowie den unbefahrbaren Wohnweg an grenzende und mithin schon allein durch diese Anbaustraße erschlossene Grundstück des Klägers zusätzlich auch durch die Anbaustraße B sowie den die beiden Anbaustraßen verbindenden unbefahrbaren Wohnweg erschlossen wird, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 - BVerwGE 79, 283 [288]) davon ab, ob dieses Grundstück - die durch allein den H weg vermittelte Bebaubarkeit hinweggedacht - wegen der durch die (nicht weiter als 50 m entfernte) Straße B in Verbindung mit dem unbefahrbaren Wohnweg verschaffte verkehrsmäßige Erreichbarkeit nach Maßgabe der §§ 30 ff. BauGB bebaubar ist.
  • VGH Hessen, 27.08.1991 - 5 TH 3602/90

    Erschließungsbeitrag für einen vor dem 1987-07-01 hergestellten Wohnweg iSd BauGB

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94
    (vgl. etwa VGH Kassel, Beschluß vom 27. August 1991 - 5 TH 3602/90 - KStZ 1991, 215).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94
    Es muß - mit anderen Worten - bei der Prüfung des Erschlossenseins durch die Straße Brüningheide in Verbindung mit dem unbefahrbaren Wohnweg die durch den H weg vermittelte Bebaubarkeit "hinweggedacht werden" (Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41 [45]).
  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94
    Diese Betrachtungsweise gebietet sich auch, wenn zu entscheiden ist, welche Fläche zu einer bestimmten beitragsfähigen Erschließungsanlage - hier: dem westlichen der beiden zwischen den Straßen H weg und B verlaufenden Wohnwege - gehört (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. Urteil vom 15. Februar 1991 - BVerwG 8 C 56.89 - BVerwGE 88, 53 [56]) und ob eine von ihr abzweigende Verkehrsanlage als ihr "Anhängsel" und damit als ihr Bestandteil zu qualifizieren ist (vgl. zu diesem Ansatz u. a. Urteil vom 5. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 [80] m.w.N.).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94
    Dementsprechend ist die von der seinerzeitigen Rechtsprechung gedeckte Verwaltungspraxis bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - (BVerwGE 67, 216 ff.) stets davon ausgegangen, nicht befahrbare Wohnwege seien als Anlagen, die eine solche wegemäßige Erschließung und in der Folge - soweit davon abhängig - eine Bebaubarkeit vermitteln, gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG beitragsfähig (vgl. im einzelnen Begründung des Entwurfs eines Gesetzes über das Baugesetzbuch, BTDrucks 10/4630, S. 161).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94
    Diese Betrachtungsweise gebietet sich auch, wenn zu entscheiden ist, welche Fläche zu einer bestimmten beitragsfähigen Erschließungsanlage - hier: dem westlichen der beiden zwischen den Straßen H weg und B verlaufenden Wohnwege - gehört (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. Urteil vom 15. Februar 1991 - BVerwG 8 C 56.89 - BVerwGE 88, 53 [56]) und ob eine von ihr abzweigende Verkehrsanlage als ihr "Anhängsel" und damit als ihr Bestandteil zu qualifizieren ist (vgl. zu diesem Ansatz u. a. Urteil vom 5. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 [80] m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94
    So ist ein Vertrauen u.a. dann nicht schutzwürdig, wenn der Bürger nach der rechtlichen Situation in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen mußte (vgl. BVerfG, u.a. Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 [272] m.w.N.).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 446/77

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 9a Abs. 2 AnVNG

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94
    Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer gesetzlichen Rückwirkungsanordnung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa Beschluß vom 17. Januar 1979 - 1 BvR 446, 1174/77 - BVerfGE 50, 177 [193] m.w.N.) nach Rechtssätzen zu beurteilen, die aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleiten sind.
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 [185]) stellt der Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB und damit auch der Begriff des Wohnwegs im Rahmen der zuvor bezeichneten rechtlichen Beschränkung auf eine "natürliche Betrachtungsweise" ab; maßgebend ist danach insoweit das durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägte Erscheinungsbild.
  • BVerwG, 29.09.2015 - 9 B 42.15

    Anbaustraße; Wohnweg; Fußweg; Erreichbarkeit; fußläufige Zugänglichkeit;

    Ein Grundstück, das an eine Anbaustraße und einen diese Anbaustraße mit einer weiteren Anbaustraße verbindenden unbefahrbaren Wohnweg grenzt, wird durch diesen Wohnweg im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen, sofern das Bebauungsrecht eine Erreichbarkeit in Form einer nur fußläufigen Zugänglichkeit für die Bebaubarkeit des Grundstücks ausreichen lässt (im Anschluss an Urteil vom 1. März 1996 - 8 C 26.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 101).

    Auch weicht das angefochtene Urteil damit nicht von dem im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 1996 - 8 C 26.94 - (Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 101) aufgestellten Rechtssatz ab, wonach ein Grundstück, das an eine Anbaustraße und einen diese Anbaustraße mit einer weiteren Anbaustraße verbindenden unbefahrbaren Wohnweg grenzt, durch diesen Wohnweg i.S.d. § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen wird, sofern das Bebauungsrecht eine Erreichbarkeit in Form einer nur fußläufigen Zugänglichkeit für die Bebaubarkeit des Grundstücks ausreichen lässt.

    Vielmehr hat das Berufungsgericht unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der zufolge Wohnwege - aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen - unbefahrbare öffentliche Verkehrsanlagen sind, an denen zulässigerweise Wohngebäude errichtet werden dürfen (BVerwG, Urteile vom 1. März 1996 - 8 C 26.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 101 S. 67 und vom 17. Juni 1998 - 8 C 34.96 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 108 S. 98), auf der Grundlage seiner tatsächlichen Feststellungen sowie der landesrechtlichen Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 2 BbgBauO entschieden, dass der S.-steig bis zu einer Länge von 50 m, gerechnet von der Einmündung in die G.-Straße, die Bebaubarkeit der angrenzenden Grundstücke einschließlich des Grundstücks der Kläger vermittelt und daher erschließungsbeitragsrechtlich als Wohnweg i.S.d. § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu qualifizieren ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96

    Erschlossensein eines Grundstücks - Zuwegung - rechtliches Hindernis

    Und ein Grundstück, das unmittelbar an einer befahrbaren Erschließungsanlage liegt, kann zusätzlich über einen zwischen zwei befahrbaren Erschließungsanlagen gelegenen, diese verbindenden Wohnweg durch die zweite befahrbare Erschließungsanlage erschlossen sein (BVerwG, Urteil vom 1.3.1996 - 8 C 26.94 -, DVBl. 1996, 1051).

    Wohnwege (auch im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) sind - aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen - unbefahrbare öffentliche Verkehrsanlagen, an denen zulässigerweise Wohngebäude errichtet werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 1.3.1996 - 8 C 26.94 -, a.a.O.).

    Grenzt ein Grundstück sowohl an den Wohnweg als auch an die die Primärerschließung vermittelnde befahrbare Anbaustraße, so ist es nur durch die Anbaustraße erschlossen (BVerwG, Urteil vom 1.3.1996, a.a.O., S. 1053 unter Hinweis auf das Urteil vom 10.12.1993 - BVerwG 8 C 58.91 -, DVBl. 1994, 705).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 7 A 2548/08

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für ein Grundstück ohne eine befahrbare

    vgl. Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, Stand Juli 2009, § 4 Randnr. 26; BVerwG, Urteil vom 1. März 1996 8 C 26.94 -, NVwZ-RR 1996, 463.
  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96

    Erschließungsbeitragsrecht - Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung;

    - Schließlich ist ein "Eckgrundstück", das an eine Anbaustraße und einen diese Anbaustraße mit einer weiteren Anbaustraße verbindenden unbefahrbaren Wohnweg grenzt, ebenfalls durch den Wohnweg und beide Anbaustraßen erschlossen (Urteil vom 1. März 1996 - BVerwG 8 C 26.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 101 S. 66).
  • OVG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 LB 319/06

    Erschlossensein eines an einen Verbindungsweg angrenzenden Grundstücks durch eine

    Bei einer solchen Fallgestaltung kann ein Erschlossensein durch die Anbaustraße G. lediglich angenommen werden, wenn es sich bei dem Weg G. um einen unbefahrbaren Weg im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB handelt, der einen Zugang zur Anbaustraße vermittelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 1.3.1996 - 8 C 26.94 - KStZ 1997, 198 = NVwZ-RR 1996, 463 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 101 und - 8 C 27.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 102; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., 2007, § 17 Rdnr. 102 m. w. N.).

    Wohnwege im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sind - aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen - unbefahrbare öffentliche Verkehrsanlagen, an denen zulässigerweise Wohngebäude errichtet werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 1.3.1996 - 8 C 27/94 - a. a. O.) Sie sind ihrer Funktion nach dazu bestimmt, den an sie angrenzenden zufahrtslosen Grundstücken eine Sekundärerschließung zu verschaffen, d.h. eine verkehrsmäßige Erschließung, auf die diese Grundstücke für ihre Bebaubarkeit nach §§ 30 ff. BauGB angewiesen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.3.1996 - 8 C 26.94 - a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2001 - 3 A 3126/99

    Erschließungsbeitragsrecht: Abrechnung eines zwischen zwei Fahrstraßen aus zwei

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, ein Wohnweg sei immer dann nicht erforderlich, wenn er kein Baugrundstück zusätzlich erstmalig erschließe, stehe im Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 1996 (8 C 26.94); zudem verkenne das Verwaltungsgericht, daß der Wohnweg Nr. 26 mit den Parzellen 2321, 2322 und 2323 mehrere Baugrundstücke erstmalig erschließe.

    vgl. das Urteil des Senats vom 5. Juli 1991 - 3 A 422/91 -, NWVBl 1992, 179, sowie das (bestätigende) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1993 - 8 C 58.91 -, DVBl 1994, 705; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 18. April 1986 - 8 C 51. und 52.85 -, KStZ 1986, 169, und vom 1. März 1996 - 8 C 26.94 -, DVBl 1996, 1051.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 1996, a.a.O..

  • BVerwG, 22.03.2001 - 2 CN 1.00

    Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Inanspruchnahme von Personal, Material und

    Sie sind nur dann zulässig, wenn nach der Situation in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wird, mit einer solchen Änderung zu rechnen war (BVerfGE 13, 261 ; 30, 367 ; 48, 1 ; 72, 200 ; BVerwG, Urteil vom 1. März 1996 - BVerwG 8 C 26.94 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 101 S. 70).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 2 S 1571/98

    Erschließungsbeitrag: befahrbarer Wohnweg; Hemmung des Ablaufs der

    Auf die vom Verwaltungsgericht aufgeworfene Frage, ob für die beitragsrechtliche Zuordnung der unbefahrbare öffentliche Wohnweg "Lerchenweg" auf alle im Plangebiet befindlichen befahrbaren Erschließungsstraßen im Sinne von § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzuheben ist, in die er einmündet, oder die maßgebliche Erschließungsanlage lediglich die metrisch näherliegende Erschließungsanlage (Anbaustraße) ist, kommt es hier daher nicht an (vgl. zu der Annahme des Verwaltungsgerichts die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 1.3.1996 - 8 C 26.94 -, NVwZ 1996, 463 und - 8 C 27.94 -, BWGZ 1996, 364).

    Geht es wie hier darum, daß ein unbefahrbarer Wohnweg mit einer Anbaustraße zusammentrifft, von der er abzweigt (BVerwG, Urteil vom 10.12.1993, DVBl. 1994, 705), ergänzen beide sich notwendigerweise in der Erschließungswirkung und wird das Grundstück auch notwendigerweise durch die Anbaustraße erschlossen, in der der Wohnweg einmündet (BVerwG, U. v. 1.3.1996, aaO).

    Daß der "Lerchenweg" erschließungsbeitragsfähiger Wohnweg (§ 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) ist, hat das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen (zur Rückwirkungsproblematik in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteile vom 1.3.1996, aaO und Reif aaO, 2.3.9.2 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Erreichbarkeit; Heranfahrenkönnen;

    Es muss also bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutreten Anbaustraße die dem betreffenden Grundstück bereits durch eine bestehende Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit hinweggedacht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 1.3.1996 - 8 C 26.94 - NVwZ-RR 1996, 463/465; U.v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 - BVerwGE 150, 308 Rn. 15; BayVGH, B.v. 25.9.2014 - 6 ZB 14.888 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2001 - 3 A 3132/99

    Heranziehung eines Grundstückeigentümers zu Erschließungsbeiträgen für

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, ein Wohnweg sei immer dann nicht erforderlich, wenn er kein Baugrundstück zusätzlich erstmalig erschließe, stehe im Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 1996 (8 C 26.94); zudem verkenne das Verwaltungsgericht, daß der Wohnweg Nr. 26 mit den Parzellen 2321, 2322 und 2323 mehrere Baugrundstücke erstmalig erschließe.

    vgl. das Urteil des Senats vom 5. Juli 1991 - 3 A 422/91 -, NWVBl 1992, 179, sowie das (bestätigende) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1993 - 8 C 58.91 -, DVBl 1994, 705; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 18. April 1986 - 8 C 51. und 52.85 -, KStZ 1986, 169, und vom 1. März 1996 - 8 C 26.94 -, DVBl 1996, 1051.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 1996, a.a.O..

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück;

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2006 - 9 LA 386/05

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Begriff der Verbesserung

  • VG Düsseldorf, 13.02.2003 - 12 K 5936/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag;

  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 27.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 5 B 20.14

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung auf Erschließungsanlage; Wohnweg;

  • BVerwG, 22.01.1998 - 8 B 5.98

    Erschließungswirkung, übergroßes Grundstück, Frontlänge, Ausrichtung der

  • OVG Niedersachsen, 21.07.2000 - 9 M 566/99

    Beitrag; Brandschutz; Erschließung; Erschließungsbeitrag; Erschließungsfunktion;

  • VGH Bayern, 27.07.2016 - 6 B 15.1833

    Erschließungsbeitrag und Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1997 - 2 S 3133/95

    Bekanntmachungssatzung: Regelung über eine sog Notbekanntmachung; Bekanntgabe der

  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182

    Sondervorteil bei Erhebung des Straßenausbaubeitrags

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 LB 329/06

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1997 - 3 A 3508/92

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlagen; Örtliches Erscheinungspflicht;

  • VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2179

    Erschließungsbeitrag bei in den Außenbereich hineinragenden Grundstücksteilen

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • VGH Bayern, 09.02.2010 - 6 ZB 08.393

    Erschließungsbeitragsrecht; Erbbauberechtigte; Erschlossensein eines

  • VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2413

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen die Festsetzung eines Erschließungsbeitrages

  • VGH Bayern, 12.08.2016 - 6 ZB 15.461

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag

  • VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2412

    Erschließungsbeitrag - Übergang Innenbereichsgrundstück in Außenbereich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2001 - 3 A 5290/98

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließung eines Grundstücks durch einen

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 35.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 36.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 3105/20

    Heranziehung zur Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag für die

  • VG Gießen, 18.09.2013 - 8 K 3301/12

    Erschließungsbeitragsrecht (hier: fehlende Rechtmäßigkeit in Bezug auf die

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 38.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • VG Braunschweig, 20.12.2016 - 9 A 23/16

    Anforderungen an den Vorbehalt einer Kostenentscheidung; Echte Rückwirkung

  • VG Weimar, 16.06.1998 - 3 E 64/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2004 - 3 A 2210/03

    Bauplanungsrechtliche Abgrenzung von reinem Fußverbindungsweg und Wohnweg i.R.d.

  • VG Weimar, 17.07.1998 - 3 E 1823/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 35.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • VG Karlsruhe, 23.03.2021 - 12 K 3105/20

    Erschließungsbeitrag; nächstgelegene Anbaustraße; Hinterliegergrundstück;

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 36.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 38.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2009 - 7 D 72/08
  • VG Münster, 05.02.2004 - 3 K 850/02

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitrages

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.1998 - 2 L 378/95

    Grundstück; Neue Entschließungsanlage; Äußerer Eindruck; Vorhandene Bebauung;

  • VG Ansbach, 23.04.2020 - AN 3 S 20.00537

    Erschließungsbeitrag für eine Stichstraße

  • VG Greifswald, 24.02.2010 - 3 A 1088/09

    Erschließungsbeitragsrecht: Vergünstigungsregel für Mehrfacherschließung;

  • VG Köln, 21.06.2005 - 17 K 8988/03

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung der Hauptsache; Erhebung von

  • VG Köln, 21.06.2005 - 17 K 9321/02

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides für Erschließungsbeiträge ; Beschränkung der

  • VG Köln, 15.02.2006 - 17 L 1891/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Beitragsbescheids zur Heranziehung zu einem

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